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Transkript:

Im Pflegefall bestens versorgt Die Deutsche PrivatPflege ist und bei Demenz für Sie da. Mit finanzieller Leistung und persönlichem Service.

Bleiben Sie selbstbestimmt Was heute noch selbstverständlich ist, kann morgen schon anders sein. Mehr als 2,6 Millionen Menschen in Deutschland machen diese Erfahrung. Sie sind durch Pflegebedürftigkeit auf fremde Hilfe angewiesen. Fortbewegung, Versorgung, Körperpflege oder soziale Kontakte sind ohne Unterstützung nicht mehr möglich. Doch die gesetzliche Pflegeversicherung reicht nur für das Nötigste. Wann ist man pflegebedürftig? Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Pflegebedürftigkeit besteht nur, soweit die körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate andauern. Das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) legt mit dem neuen Begutachtungsverfahren sechs verschiedene Bereiche mit unterschiedlicher Gewichtung zu Grunde. Das Ergebnis regelt die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade (PG). Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Mobilität NBA Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) bemisst den Grad der Pflegebedürftigkeit nach dem Grad der Selbstständigkeit und nicht mehr nach dem Bedarf an Unterstützung aufgrund lediglich körperlicher Einschränkungen. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Selbstversorgung Quelle: pflege.de Einstufung nach Grad der Selbstständigkeit 0 12,5 27 47,5 70 90 100 PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5 Geringe Beeinträchtigung Erhebliche Beeinträchtigung Schwere Beeinträchtigung Schwerste Beeinträchtigung Schwerste Beeinträchtigung, besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung 2

Pflege kann jeden treffen Je älter wir werden, desto wahrscheinlicher brauchen wir fremde Hilfe. Doch auch jüngere Menschen sind von Pflegebedürftigkeit betroffen. Meist durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit. Das zeigen die aktuellen Zahlen. Aktuelle Pflegefälle in Deutschland nach Alter unter 35 Jahre 35 59 Jahre 60 80 Jahre über 80 Jahre 185.445 Pflegefälle 244.357 Pflegefälle 806.032 Pflegefälle 1.429.275 Pflegefälle Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Leistungsempfänger soziale Pflegeversicherung. Mit der Deutschen PrivatPflege kann ich entscheiden, wie und wo ich gepflegt werde.

Wer übernimmt Ihre Pflegekosten? Ob Pflege zu Hause oder im Pflegeheim eine gute Betreuung und Versorgung ist kostenintensiv. Reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, werden die Ersparnisse und das Vermögen des Pflegebedürftigen angegriffen. Auch die Angehörigen können belangt werden. Die Kosten sind hoch Verlassen Sie sich nicht auf den Staat! Der gesetzliche Schutz war und ist als reine Grundversorgung gedacht. Einen großen Teil der Kosten tragen Sie selbst. 3.605 Euro 425 Euro 425, 1.189 Euro 500, 689, Gesetzlicher Schutz 2.462 Euro 1.200, 1.262, Gesetzlicher Schutz 3.175 Euro 1.400, 1.775, Gesetzlicher Schutz 1.600, 2.005, Gesetzlicher Schutz Kein gesetzlicher Schutz Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Durchschnittliche Pflegekosten für Deutschland. Pflegegrad 1 und 2 häusliche Pflege durch Pflegedienst, Pflegegrad 3 bis 5 stationäre Pflege inkl. Investitions - kosten, Verpflegung, Unterkunft. Die Werte können derzeit nur geschätzt werden, da zum Zeitpunkt des Druckes noch keine Werte für 2017 vorlagen. Schützen Sie Ihr Vermögen Nach Abzug der gesetzlichen Leistungen kommen Sie für Ihre Pflegekosten selbst auf. Finanziert durch Ihr Einkommen und Vermögen. Dazu gehören unter anderem die gesetzliche Rente, private Rente, betriebliche Altersvorsorge, Erspartes, Mieteinnahmen und das eigene Heim. Bis auf ein geringes Schonvermögen muss alles verbraucht werden. Immobilien müssen verkauft werden, außer einer der beiden Ehepartner lebt noch darin. Dann wird dies jedoch als geldwerter Vorteil angerechnet. Nur einen Notgroschen von ca. 2.600 Euro (Ehepaare ca. 3.214 Euro) dürfen Sie behalten. Der Rest muss verbraucht werden. 4

Kinder haften für ihre Eltern Werden Vater oder Mutter pflegebedürftig und reicht deren Einkommen oder Vermögen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken, werden die Kinder zur Kasse gebeten. Denn Angehörige haften per Gesetz: Angehörige in gerader Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet. laut 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Wie viel Elternunterhalt Kinder im Pflegefall zahlen müssen, hängt von deren Einkommen ab. Vom bereinigten Nettoeinkommen wird ein Freibetrag von ca. 1.800 Euro angerechnet (Familie ca. 3.240 Euro). Ist kein regelmäßiges Einkommen vorhanden, werden stattdessen Vermögenswerte, bis auf ein Schonvermögen, herangezogen. Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 6,7 Jahre. Bei einer Eigenbeteiligung von 1.600 Euro monatlich entspricht dies fast 129.000 Euro. Nach 10 Jahren sind 192.000 Euro weg. Das lang Ersparte schwindet und damit auch das Erbe der Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Enkel). Die Vorsorge mit der Deutschen PrivatPflege schützt mein Vermögen und entlastet meine Angehörigen.

Pflegeschutz nach Ihren Wünschen Die Deutsche PrivatPflege bietet Ihnen Pakete zur Absicherung der unterschiedlichen Pflegegrade an. Im Regelfall ohne Gesundheitsprüfung. Mit verschiedenen Bausteinen passen Sie den Pflegeschutz dann gezielt nach Ihren Wünschen an. Sie wollen die staatliche Förderung in Höhe von 60 Euro pro Jahr nutzen? Wählen Sie diese einfach hinzu. Premium Die Pakete Komfort Pflegegrad 1 Kompakt Pflegegrad 2 Pflegegrad 2 Basis Pflegegrad 3 Pflegegrad 3 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 4 Pflegegrad 4 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5 Pflegegrad 5 Pflegegrad 5 Pflegegrad 5 Die Bausteine zu den Paketen Vollstationäre Pflege (Pflegeheim) Pflege zu Hause ist nicht immer möglich. Daher können Sie bei uns die vollstationäre Pflege auch alleine absichern. Dieser Schutz bietet Ihnen ein günstiges Preis-/ Leistungsverhältnis und gibt Ihnen die Sicherheit, im Pflegeheim bestens versorgt zu werden. Häusliche Pflege und vollstationäre Pflege Mit diesem Rund-um-Schutz entscheiden Sie frei, wo und von wem Sie gepflegt werden wollen. Sie können die Pflegearten in jeweils gleicher Höhe absichern. Wählen Sie die Leistung für häusliche Pflege in halber Höhe der vollstationären Pflege, sparen Sie Beitrag. Beitragsbefreiung Zahlen Sie keine Beiträge mehr. Entscheiden Sie zu Vertragsbeginn, ob die Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 2 oder 4 gelten soll. Einmalleistung zur freien Verfügung Bis zu 10.000 Euro können Sie bei erstmaliger oder unfallbedingter Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 erhalten. Das hilft beispielsweise Ihr Zuhause pflegegerecht einzurichten. Zusätzliche Leistung bei Demenz Der Münchener Verein bietet die am Markt einzigartige Deutsche DemenzVersicherung. Mit einem Schutz von bis zu 600 Euro pro Monat machen Sie sich unabhängig von einem Pflegegrad. Pflegeschutz später ausbauen Im Premium-Paket können Sie zu Vertragsbeginn eine Ausbauoption einschließen. Das gibt Ihnen die Freiheit, Ihren Pflegeschutz später ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen oder zu erweitern. 6

Immer für Sie da Ein Pflegefall ist eine große Belastung für die Betroffenen und deren Angehörige. Jede Unterstützung erleichtert die Situation. So wie folgende Leistungen, die in der Deutschen PrivatPflege automatisch integriert sind: Weltweite Leistung Sie entscheiden, wo auf der Welt Sie gepflegt werden wollen. Inflationsschutz durch Dynamik Damit Ihr abgeschlossener Pflegeschutz in Zukunft seinen Wert behält, ist eine Dynamik integriert. Diese können Sie sogar noch in Anspruch nehmen. Persönliche Pflege-Hotline Wir bieten Ihnen kostenfreie Unterstützung. Unsere Experten helfen Ihnen beispielsweise bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Vermittlung von Pflegediensten und geben Tipps zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Pflegeplatz-Garantie Wir vermitteln Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen Platz in einem Pflegeheim und innerhalb von 48 Stunden einen Kurzzeit-Pflegeplatz. Das garantieren wir Ihnen. Hilfe für Pflegende Unser kostenfreies Demenz-Betreuungsprogramm unterstützt pflegende Angehörigen ein Jahr lang in der häuslichen Demenzpflege. Die Pflege-Experten der Deutschen PrivatPflege helfen und unterstützen kostenlos.

Bei uns sind Sie in besten Händen Der Münchener Verein wurde 1922 gegründet. Wir bieten unseren Kunden moderne und attraktive Versicherungslösungen für den privaten und geschäftlichen Bedarf. Die Qualität unserer Produkte wird immer wieder durch unabhängige Ratingagenturen bestätigt. Wir sind in ganz Deutschland vertreten und immer in der Nähe unserer Kunden. Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle. Der Münchener Verein wurde bereits mehrfach als Versicherer des Jahres ausgezeichnet. Die im Prospekt gezeigten Personen sind Mitarbeiter des Münchener Verein. Ihr Ansprechpartner Münchener Verein Versicherungsgruppe Pettenkoferstr. 19 80336 München Tel. 089/51 52-10 00 Fax 089/51 52-15 01 info@muenchener-verein.de www.muenchener-verein.de Es gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Diese Unterlagen stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung. 670 01 72/04 (01.17)