Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1

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Transkript:

Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien Seite 1

Das GHS-System Basis: UN Purple book = UN-GHS Umsetzung in Europa: GHS-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen Abkürzungen: GHS-VO oder CLP-VO Übergangsfristen für Stoffe bis zum 1.12.2010 für Gemische bis zum 1.06.2015 Seite 2

Das GHS-System -Ziele Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr Weitere Verbesserung von Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Umweltund Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit Harmonisierung mit dem Transportrecht für gefährliche Güter Seite 3

Gefahrenpiktogramme GHS01 Explodierende Bombe Bsp. Explosive Stoffe GHS02 Flamme Bsp. Entzündbare Flüssigkeiten GHS03 Flamme über einem Kreis Bsp. Oxidierende Feststoffe GHS04 Gasflasche Gase unter Druck Seite 4

Gefahrenpiktogramme GHS05 Ätzwirkung Bsp. Hautätzend, Kat. 1 Korrosiv gegenüber Metallen, Kat. 1 GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen Bsp. Akute Toxizität, Kat. 1-3 GHS07 Ausrufezeichen Bsp. Akute Toxizität, Kat. 4 Hautreizend, Kat. 2 GHS09 Umwelt Gewässergefährdend GHS08 Gesundheitsgefahr Bsp. Karzinogenität, Kat. 1A/B, 2 Aspirationsgefahr Seite 5

Neuerungen auf einen Blick neue Piktogramme Totenkopf nur für akut giftige Stoffe Neues Symbol für u. a. CMR-Stoffe und atemwegssensibilisierende Stoffe neue Kriterien zur Einstufung Umstufungen, z. B. mehr giftige Stoffe bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale zukünftig 28 Gefahrenklassen Verändertes Konzept zur Einstufung von Gemischen Seite 6

Neuerungen auf einen Blick R-Sätze S-Sätze -------------- Gefährlichkeitsmerkmale H-Sätze hazard statements Gefahrenhinweise P-Sätze precautionary statements Sicherheitshinweise Signalwörter Piktogramme werden mit zwei möglichen Signalwörtern ergänzt: Gefahr oder Achtung Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien Seite 7

Gefahrenklasse und -kategorie 1. Gefahrenklasse: Art der physikalischen Gefahr Gefahr für die menschliche Gesundheit oder Gefahr für die Umwelt z. B. Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1) Sensibilisierung von Atemwegen oder Haut (3.4) Entzündbare Flüssigkeiten (2.6) Korrosiv gegenüber Metallen (2.16) 2. Gefahrenkategorie: z. B. in der Gefahrenklasse Akute Toxizität (3.1) untergliedert die Gefahrenklassen hinsichtlich der Kategorie 1 Kategorie 2 Schwere der Gefahr Kategorie 3 Kategorie 4 Seite 8

Entzündbare Flüssigkeiten Beispieletikett Seite 9

Neue Etiketten: Kennzeichnungselemente Name und Produktidentifikatoren Piktogramme Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird H-Sätze, Anzahl durch GHS-VO vorgegeben P-Sätze, maximal 6 Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten Signalwort Seite 10

Kriterienverschiebungen bei der Einstufung können zu Umstufungen führen LC50 (inhalativ) mg/l/ 4 h EU (Gase und Dämpfe) 20 10 Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H 332) GHS (Dämpfe) 20 10 Gesundheitsschädlich Kategorie 3 Giftig bei Einatmen. (H 331) 2 2 Giftig Kategorie 2 Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) 0,5 0,5 Sehr giftig Kategorie 1 Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330) Seite 11

Mögliche Umstufungen mit GHS giftig gesundheitsschädlich leichtentzündlich entzündlich nicht eingestuft sehr giftig giftig extrem entzündbar leicht entzündbar entzündbar heute ohne Gefahrensymbol R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3 H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen Seite 12

Auswirkungen von Umstufungen auf den Arbeitsschutz Lagerung Schnittstelle GHS-VO / GefStoffV, Technisches Regelwerk zukünftige Konsequenzen für die Lagerung gemäß TRGS 514 oder TRbF 20? Schutzstufe 2 zukünftig Schutzstufe 3? Zunächst keine Auswirkungen, da sich die Maßnahmen nach GefStoffV und TRGS auf die bisherige Einstufung (bis 2015 im Sicherheitsdatenblatt) beziehen siehe Bekanntmachung IIIb3-35122 des BMAS unter www.baua.de Seite 13

Betriebsanweisung EU (bisher): leichtentzündliche Zubereitung - Ausschnitt Seite 14

Betriebsanweisung GHS: leichtentzündbares Gemisch Ausschnitt Seite 15

Plakate geben Hilfestellung Sektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis Gefährliche Stoffe die Plakate in Zusammenarbeit mit der BG Chemie unter www.bgchemie.de medienshop Seite 16

Plakate geben Hilfestellung Sektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis Gefährliche Stoffe Seite 17

Der GHS-Konverter der BG Chemie unter www.gischem.de Seite 18

Der GHS-Konverter der BG Chemie Vorschlag der Einstufung mit Hinweisen auf mögliche Kriterienverschiebungen Seite 19

Ausgabe als Word- oder PDF-Datei Seite 20

Weitere Hilfen sind: der GHS-Flyer der BG Chemie unter www.bgchemie.de medienshop Sonderveranstaltungen der BG Chemie www.bgchemie.de Seminare der BG Chemie unter www.bgchemie.de Ausbildung die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de die Broschüre des Umweltbundesamtes unter www.uba.de Seite 21

Disclaimer Diese Präsentation vereinfacht und soll einen ersten Überblick zu GHS geben. Sie erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Seite 22