Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform in Deutschland

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Die Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform in Deutschland 10. Hessischer Vergabetag Frankfurt, 11. Februar 2015 Hans-Peter Müller Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

A. Überblick: Richtlinienpaket zur EU- Vergaberechtsmodernisierung Richtlinienpaket umfasst: RL 2014/24/EU zur klassischen Auftragsvergabe (Modernisierung RL 2004/18/EG) [KlassRL] RL 2014/25/EU zur Sektorenauftragsvergabe (Modernisierung RL 2004/17/EG) [SektRL] RL 2014/23/EU zur Vergabe von Konzessionen (Neu!) [KonzRL] Nicht betroffen sind: Vergaben im Bereich Verteidigung und Sicherheit (RL 2009/81/EG) Rechtsmittelrichtlinien (Änderung zuletzt durch RL 2007/66/EG) Größte Reform des EU-Vergaberechts seit 2004 Folie 2

B. Umsetzung ins deutsche Recht: 1. Bedeutung des Umsetzungsvorhabens Umsetzungsfrist: zwei Jahre (bis 18. April 2016) Bei nicht fristgerechter oder unvollständiger Umsetzung: ggf. Vertragsverletzungsverfahren durch EU-KOM unmittelbare Wirkung großer Teile der Richtlinien Größtes vergaberechtliches Gesetzgebungsverfahren der letzten 10 Jahre Folie 3

B. Umsetzung ins deutsche Recht: 2. Vorgaben des Koalitionsvertrages Keine grundsätzlichen Vorgaben zur Umsetzung der Richtlinien Prüfauftrag Tariftreue: Regelung auf Bundesebene zur Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge bei öffentlichen Aufträgen Prüfung der Vorschläge der Reformkommission Großprojekte zu Änderungen im Vergaberecht Stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen auch im öffentlichen Beschaffungswesen Folie 4

1. Zeitplan der Umsetzung 17. April 2014 Inkrafttreten der neuen Richtlinien 7. Januar 2015 Kabinettbeschluss zu Eckpunkten der Reform Frühjahr 2015 Herbst 2015 Herbst 2015 Winter 2015/2016 März 2016 Kabinettbeschluss zu Gesetzes-Novellierung Gesetzgebung Bundestag und Bundesrat Im Anschluss: Kabinettbeschluss zu den Verordnungen Zustimmung Bundesrat zu Verordnungen Inkrafttreten Umsetzung Folie 5

2. Ziele der Modernisierung Anwenderfreundliches und einfaches Vergaberecht Begrenzung Bürokratie Erhaltung kommunaler Handlungsspielräume Stärkung der Möglichkeit der Berücksichtigung strategischer Ziele Stärkere Berücksichtigung mittelständischer Interessen Weitgehend digitalisierter Beschaffungsprozess Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität Grundsatz Eins zu eins Umsetzung Folie 6

3. Struktur im Oberschwellenbereich - heute Allgemeine Vergaberichtlinie RL 2004/18/EG Sektorenrichtlinie RL 2004/17/EG EU-Recht RL Verteidigung und Sicherheit RL 2009/81/EG Anforderungen des EU-Primärrechts GWB, Vierter Teil, 97 ff. 97 Abs. 6 & 127 GWB Vergabeverordnung (VgV) Sektoren ve rordnung (SektVO) 14 Landesvergabegesetze gemäß 97 Abs. 4 GWB VSVgV Verteidigung und Sicherheit Sonstige rechtliche Vorgaben in Rechtsvorschriften, z.b. 21 SchwarzArbG 21 AEntG 19 MiLoG 141 SGB IX VOL/A 2. Abschnitt VOF VOB/A 2. Abschnitt VOB-VS (nur bauspezifische Bestimmungen) Vorgaben durch Verwaltungsvorschriften, z.b. Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV- EnEff) Folie 7

3. Struktur im Oberschwellenbereich - künftig EU-Recht Allgemeine Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU Sektorenrichtlinie RL 2014/25/EU RL Verteidigung und Sicherheit RL 2009/81/EG NEU: Konzessionsrichtlinie RL 2014/23/EU Anforderungen des EU-Primärrechts GWB, Teil 4 Vergabeverordnung (VgV) Sektorenverordnung (SektVO) NEU: Konzessionsverordnung (KonzVO) 14 Landesvergabegesetze gemäß x GWB VSVgV Verteidigung und Sicherheit Sonstige rechtliche Vorgaben in Rechtsvorschriften, z.b. 21 SchwarzArbG 21 AEntG 19 MiLoG 141 SGB IX VOL/A 2. Abschnitt VOF VOB/A 2. Abschnitt VOB-VS (nur bauspezifische Bestimmungen) Vorgaben durch Verwaltungsvorschriften, z.b. Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen (AVV- EnEff) Folie 8

4. Vergabeverfahren vereinfachen und flexibler gestalten Gleichrangigkeit von Offenem und Nicht offenem Verfahren (vorbehaltlich des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs) Stärkung des Verhandlungsverfahrens (Art. 26 KlassRL) Innovationspartnerschaft (Art. 31 KlassRL) zur Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen für Anforderungen, die von den bereits auf dem Markt vorhandenen Lösungen noch nicht erfüllt werden können keine Vorgabe konkreter Lösungswege durch den öag nach Entwicklung des Produkts oder DL kein erneutes Vergabeverfahren notwendig Folie 9

5. Nachhaltige und innovative Beschaffung stärken Ausweitung der Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber, nachhaltige (d.h. umweltbezogene, soziale und innovative) Vorgaben zu machen bei: Leistungsbeschreibung /technische Spezifikationen (Art. 42) [ Eignung, Eignungskriterien (Art. 58) ] Zuschlag, Zuschlagskriterien (Art. 67) Ausführungsbedingungen (Art. 70) Nachweis geforderter Eigenschaften über pauschale Verweisung auf Gütezeichen/Labels (Art. 43 KlassRL) möglich Folie 10

5. Nachhaltige und innovative Beschaffung stärken bei Zuschlag und Ausführungsbedingungen: Kriterien müssen mit Auftragsgegenstand in Verbindung stehen (z.b. Art. 67 Abs. 2 und 3 KlassRL) auch anzunehmen, wenn sich die Kriterien in irgendeiner Weise und in irgendeinem Lebenszyklus-Stadium auf die zu erbringende Bauleistung, Lieferung oder Dienstleistung beziehen gilt auch für Faktoren, die zusammenhängen mit spezifischem Prozess der Herstellung der Leistung Bereitstellung der Leistung Handel mit der Leistung Künftig ein weit auszulegender Begriff Folie 11

6. Regeln zur Eignungsprüfung vereinfachen Einheitlich Europäische Eigenerklärung Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ersetzt zunächst Eignungsnachweise durch Eigenerklärung Inhalt: Eigenerklärung mit Versicherung des Bewerbers/Bieters: (1) kein Vorliegen von Ausschlussgründen (2) Eignungsvoraussetzungen werden erfüllt, d.h. a) Befähigung [Eignung, Erlaubnis] zur Berufsausübung b) wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit c) technische und berufliche Leistungsfähigkeit (3) Kriterien zur Reduzierung der Bewerberzahlen werden erfüllt (Art. 65 KlassRL) (4) Nachweise ("supporting documents"): müssen vom öag vor Zuschlagserteilung angefordert werden können vom öag jederzeit angefordert werden Folie 12

6. Regeln zur Eignungsprüfung vereinfachen Einheitliche Europäische Eigenerklärung Auftraggeber müssen EEE akzeptieren (obligatorisch) EEE wird ausschließlich in elektronischer Form vorliegen KOM entwickelt Standardformular im Wege eines Durchführungsrechtsakts (Prüfverfahren) e-certis als Datenbank für die Überprüfung der Gleichwertigkeit von behördlichen Bescheinigungen voraussichtlich hohe Praxisrelevanz Problem: Kohärenz mit vorhandenen Präqualifizierungssystemen Folie 13

7. Arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen Art. 18 Abs. 2 KlassRL: Mitgliedstaaten müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass bei Ausführung der öffentlichen Aufträge die geltenden sozialen, arbeits- und umweltrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden Kontrolle erfolgt an verschiedenen Stellen im Vergabeverfahren Auswahl der Teilnehmer (Art. 56 Abs.1) Ausschlussgründe (Art. 57 Abs. 4 lit.a) Bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten (Art. 69 Abs. 2) In Eckpunkten explizit genannt: bundesweiter gesetzlicher Mindestlohn, Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge Folie 14

8. Freiräume für die öffentliche Hand erhalten Erstmals Kodifizierung der EuGH-Rechtsprechung (Art. 12 KlassRL) Inhouse-Vergabe Interkommunale Kooperation (horizontale Zusammenarbeit) Ausnahmebereiche: Trinkwasserkonzessionen, Vergabe bestimmter Rettungsdienste Folie 15

9. Vergabe von sozialen Dienstleistungen Wegfall der Unterscheidung zwischen A- und B-Dienstleistungen Einführung eines Sonderregimes für soziale und sonstige Dienstleistungen in allen drei RL en ( z.b. Art. 74 ff. KlassRL) Schwellenwert: EUR 750.000 (KlassRL) Vereinfachtes Vergabeverfahren: Transparenz und Gleichbehandlung Bekanntmachung: Vergabeabsicht und Ergebnisse des Vergabeverfahrens Als eine Umsetzungsoption kommt in Frage: freie Wahl der Verfahrensarten Folie 16

10. Mittelstandfreundliche Vergabe Erhalt des Gebots der Losaufteilung Anforderungen an Mindestjahresumsatz werden auf das Zweifache des Auftragswertes beschränkt (Ausnahmen bei besonderem Risiko Folie 17

11. Belange von Menschen mit Behinderung Leistungsbeschreibung/Technische Spezifikationen: müssen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit erstellt werden (Ausnahme ordnungsemäß begründete Fälle) Mögliches Zuschlagskriterium: Design für alle Vorbehaltenen Aufträge für Werkstätten mit behinderten Menschen möglich Elektronische Mittel im Vergabeverfahren: sind möglichst so zu gestalten, dass niemand beim Zugang sowie bei der Nutzung beeinträchtigt wird. Folie 18

12. Wirtschaftskriminalität bekämpfen Ausschlussgründe (Art. 57 KlassRL) Obligatorische Ausschlussgründe u.a. Korruption Geldwäsche Betrug Menschenhandel Neu: Nicht-Bezahlen von Steuern oder Sozialbeiträgen Fakultative Ausschlussgründe u.a. Verletzung der Vorgaben in Art. 18 Abs. 2 KlassRL Insolvenz schweres berufliches Fehlverhalten Fehlverhalten in Vergabeverfahren, Absprachen etc. Neu: wegen erheblicher Schlechtleistung in vorherigen Verfahren Festlegung des höchstzulässigen Zeitraums des Ausschlusses Folie 19

12. Wirtschaftskriminalität bekämpfen Neu: Erstmals Vorgaben zur Selbstreinigung (subjektives Recht) "Heilungsmöglichkeit" von Ausschlussgründen Voraussetzungen: (1) Finanzieller Ausgleich des Schadens oder Verpflichtung dazu (2) Aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden zur Klärung der Tatsachen und Umstände (3) Konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Straftaten oder Verfehlungen Prüfungs- und Begründungspflicht keine Ermessensentscheidung, aber Beurteilungsspielraum Umsetzung obligatorisch Einführung eines zentralen bundesweiten Vergabeausschlussregisters soll geprüft werden Folie 20

13. Elektronische Kommunikation Elektronische Durchführung von Vergabeverfahren, insb. elektronische Erstellung und Bereitstellung der Bekanntmachung und Vergabeunterlagen auf einer Vergabeplattform elektronische Kommunikation während des gesamten Verfahrens elektronische Angebotsabgabe elektronische Vorbereitung der Auftragserteilung (Zuschlag). Längere Umsetzungsfristen werden genutzt Folie 21

14. Verlässliche Datengrundlage Bislang fehlt eine valide Datenbasis zur öffentlichen Auftragsvergabe Datenlage soll deutlich verbessert werden Forschungsvorhaben des BMWi mit dem Ziel der Schaffung einer Datenbank für Vergaben ober- und unterhalb der EU- Schwellenwerte Folie 22

15. Umsetzung in neu gestalteten Rechtsnormen GWB, Teil IV Anwendungsbereich Definitionen Ausnahmen Ausschlussgründe Gesetzliche Kündigungsgründe Besondere Vorschriften für Sektorenauftraggeber Konzessionen Vergabe von VS-Leistungen Rechtsschutz Folie 23

15. Umsetzung in neu gestalteten Rechtsnormen Vergabeverordnung (VgV) Verfahrensvorschriften zur Vergabe von Liefer- /Dienstleistungen einschließlich Regelungen für freiberufliche Dienstleistungen Verweis auf VOB/A-EG VOB/A-EG Verfahrensvorschriften zur Vergabe von Bauleistungen Folie 24

15. Umsetzung in neu gestalteten Rechtsnormen Sektorenverordnung (SektVO) Verfahrensvorschriften zur Vergabe von Bau-/Liefer- /Dienstleistungen zum Zweck einer Sektorentätigkeit (kommunale Versorgungswirtschaft) Konzessionsverordnung (KonzessionsVO) Verfahrensvorschriften zur Vergabe von Konzessionen Folie 25

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Thomas Solbach Referat IB6 Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin thomas.solbach@bmwi.bund.de