Der rechtssichere Onlineshop Dr. Nicolai Wiegand, LL.M. (NYU) München, 28.03.2012
Agenda 01 > Allgemeine rechtliche Anforderungen 02 > Preisangaben 03 >Vertragsabschluss im Webshop 04 > Informationspflichten des Webshopbetreibers 05 > Widerrufs- und Rückgaberecht 06 > Ausblick 2012 Taylor Wessing 2
01 > Allgemeine rechtliche Anforderungen Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 AGB Impressum Datenschutzerklärung 2012 Taylor Wessing 3
01 > Allgemeine rechtliche Anforderungen Impressumspflicht nach 5 TMG, 55 RStV Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar Maximal zwei Klicks Inhalt vollständig Verstoß ist Ordnungswidrigkeit und Wettbewerbsverletzung (Abmahnungsgefahr) Pflichtangaben für E-Mails nach 37a HGB, 125a Abs. 1 HGB, 35 a Abs. 1 GmbHG, 80 Abs. 1 AktG Nicht interne Korrespondenz Zwangsgeld und Wettbewerbsverletzung (Abmahnung) 2012 Taylor Wessing 4
01 > Allgemeine rechtliche Anforderungen Haftungsausschluss/Disclaimer/Nutzungsbedingungen/Copyright- Hinweis Regelmäßig nicht Vertragsbestandteil geworden mangels Einbeziehung im Sinne von 305 Abs. 2 BGB Pauschale Distanzierung von verlinkten Seiten unzureichend Keine Sicherung von IP-Rechten in Deutschland, nur Klarstellungsfunktion Möglich ist unter Umständen die Beschränkung des Bestimmungsortes durch Liefereinschänkung (nur wenn tatsächlich keine Lieferung erfolgt) 2012 Taylor Wessing 5
01 > Allgemeine rechtliche Anforderungen Einbeziehung von AGB nach 305 Abs. 2 BGB Ausdrücklicher Hinweis, zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme Link kann ausreichen, wenn deutlich und Aufruf, Speichern und Drucken möglich ist. Anklicken nicht nötig. Bei Vertragsschluss Vorsicht bei Pop-Up (Pop-Up-Blocker) JavaScript, Flash, PDF (Programme evtl. nicht beim Kunden vorhanden) Inhalt von AGB Allgemeine Anforderungen an AGB, besonders problematisch: Haftungsausschluss oder -beschränkung AGB-Veränderungsklausel Rücksendung der Ware nur in Originalverpackung 2012 Taylor Wessing 6
01 > Allgemeine rechtliche Anforderungen Datenschutzerklärung Informationspflicht, 13 Abs. 1, 15 Abs. 3 TMG Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten, Übermittlung ins Ausland sowie ggf. Widerspruchsrecht Allgemein verständliche Form Keine allgemeine Datenschutzerklärung, einzelfallabhängig 2012 Taylor Wessing 7
01 > Allgemeine rechtliche Anforderungen Artikel 1 Artikel 2 Artikel 3 Artikel 4 AGB Impressum Datenschutzerklärung 2012 Taylor Wessing 8
02 > Preisangaben Versandkosten Lieferung innerhalb Deutschlands 1,- Lieferung außerhalb/innerhalb der EU 2,- Versandkostenfrei ab Bestellwert von 50,- AGB Impressum Datenschutzerklärung 2012 Taylor Wessing 9
02 > Preisangaben Preisangabenverordnung verlangt: Endpreis angeben (inkl. Mehrwertsteuer, Information über Lieferkosten und weitere Preisbestandteile) Deutliche Angabe, dass Preise die Mehrwertsteuer enthalten Klare Zuordnung Produkt und Preis Bei Aufgliederung von Preisen, Endpreis hervorheben Risiko von Abmahnungen, da Wettbewerbsverstoß 2012 Taylor Wessing 10
02 > Preisangaben Versandkosten Angaben zu Versandkosten vor Einleitung des Bestellvorganges (Einlegen in den Warenkorb) machen (BGH Versandkosten ) Hinweis "zzgl. Versandkosten" und Verlinkung ausreichend, wenn zudem tatsächliche Höhe der Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird (BGH Kamerakauf im Internet ) Auch Auslandsversandkosten sind stets anzugeben (OLG Hamm Auslandversandkosten auf Anfrage ) 2012 Taylor Wessing 11
02 > Preisangaben Preisvergleichsportale In Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine muss Endpreis genannt werden (BGH Versandkosten bei Froogle ) Preise müssen stets aktuell sein; Preiserhöhungen müssen übernommen werden (BGH Espressomaschine ) Online-Händler ist wettbewerbsrechtlicher Täter, wenn er die Preisangaben des Suchmaschinenbetreibers auf Angabe des Händlers beruht (BGH Versandkosten bei Froogle II ) 2012 Taylor Wessing 12
03 > Vertragsabschluss im Webshop AGB Impressum Datenschutzerklärung 2012 Taylor Wessing 13
03 > Vertragsabschluss im Webshop AGB Impressum Datenschutzerklärung 2012 Taylor Wessing 14
03 > Vertragsabschluss im Webshop AGB Impressum Datenschutzerklärung 2012 Taylor Wessing 15
03 > Vertragsabschluss im Webshop AGB Impressum Datenschutzerklärung 2012 Taylor Wessing 16
03 > Vertragsabschluss im Webshop Angebot und Annahme Web-Shop im Regelfall nur invitatio ad offerendum Ausnahme: unmittelbare Abwicklung (Downloads von Software, Musik oder Filmen) Bestellung des Kunden ist Angebot Annahmeerklärung durch Verkäufer per E-Mail oder konkludent durch Zusendung der Ware 2012 Taylor Wessing 17
03 > Vertragsabschluss im Webshop Bestellbestätigung > Gesetzliche Regelung: 312g Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB > Wichtige Unterscheidung: Bestellbestätigung vs. Vertragsannahme Bestellbestätigung Vertragsannahme Wir bestätigen den Eingang Ihrer Bestellung vom [ ]. Bitte beachten Sie, dass dies keine Annahmeerklärung Ihres Vertragsangebotes darstellt. Wir bestätigen Ihren Auftrag vom [ ]. Wir bedanken uns für Ihren Auftrag. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich am [ ]. 2012 Taylor Wessing 18
03 > Vertragsabschluss im Webshop NEU: Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr Gut lesbare Schaltfläche mit den Wörtern zahlungspflichtig bestellen od. entspr. eindeutige Formulierung ( Button-Lösung) Bestellen oder Bestellung abgeben nicht ausreichend kostenpflichtig bestellen, kaufen oder zahlungspflichtig Vertrag schließen in Ordnung Ausdrückliche Bestätigung Voraussetzung für Vertragsschluss Teilweise weitergehende Informationspflichten Voraussichtlich ab Sommer zu beachten 2012 Taylor Wessing 19
04 > Informationspflichten des Webshopbetreibers > Das Fernabsatzrecht schreibt umfangreiche Informations- und Mitteilungspflichten vor, z.b. Informationspflichten vor Bestellung, 312c Abs. 1 BGB i.v.m. Art. 246 1 EGBGB Katalog in Art. 246 1 EGBGB Integration in AGB größtenteils möglich, Einbeziehung vor Bestellung, deutliche Hervorhebung Textformgebundene Informationspflichten, 312c Abs. 1 i.v.m. Art. 246 2 EGBGB Zur dauerhaften Dokumentation beim Kunden, daher druck- und speicherbar Inklusive kompletter AGB 2012 Taylor Wessing 20
04 > Informationspflichten des Webshopbetreibers Fortsetzung Informationspflichten Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, 312g BGB Informationen nach 312g Abs. 1 Nr. 2 BGB i.v.m. Art. 246 3 EGBGB U.a. 312g Abs. 1 Nr. 4 BGB: Vertragsbedingungen inklusive AGB müssen bei Vertragsschluss abgerufen und gespeichert werden können 312g Abs. 1 Nr. 3 BGB: unverzügliche Bestätigungsemail an Kunden Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung Folgen für die Widerrufsfrist Cic/pFv-Haftung Abmahnung nach UWG oder UKlaG Besondere Gestaltungsvorgaben für Bestellvorgang, u.a. Berichtigungsmöglichkeit für Kunden Zur Verfügung stehende Vertragssprachen 2012 Taylor Wessing 21
05 > Widerrufs- und Rückgaberecht Widerrufs- und Rückgabebelehrung > Die Widerrufsbelehrung muss deutlich gestaltet sein und dem Verbraucher [ ] seine wesentlichen Rechte deutlich machen, 360 Abs. 1 S. 1 BGB > Muster für die Belehrung in Anlagen 1 und 2 zu Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB dann genügt die Widerrufsbelehrung den gesetzlichen Anforderungen, 360 Abs. 3 Satz 1 BGB > Widerrufsbelehrung in AGB möglich > Hinweis auf 40 Euro-Klausel gem. 357 Abs. 2 BGB doppelt: sowohl Widerrufsbelehrung als auch AGB (u.a. OLG Brandenburg) > Widerrufsbelehrung muss Zwischenüberschriften ( Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen, Besondere Hinweise ) enthalten nur Verwendung der gesetzlichen Musterbelehrung privilegiert (BGH) 2012 Taylor Wessing 22
05 > Widerrufs- und Rückgaberecht Widerrufs- und Rückgabebelehrung > Eine unterbliebene, falsche oder unzureichende Belehrung ist nach 8, 4 Nr. 11 UWG unlauter > Informationspflichten zum Nichtbestehen des Widerrufsrechtes (BGH I ZR 17/10) > Ausübung in Textform oder durch Rücksendung > Alternativ auch Einräumung eines Rückgaberechts möglich 2012 Taylor Wessing 23
05 > Widerrufs- und Rückgaberecht Belehrungszeitpunkt und Widerrufsfrist 355 Abs. 2 S. 1 und 2 BGB Widerrufsfrist von 14 Tagen > bei Belehrung spätestens bei Vertragsschluss in Textform oder > bei Belehrung gem. Art. 246 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB vor Vertragsschluss und unverzüglicher Belehrung in Textform nach Vertragsschluss 355 Abs. 2 S. 3 BGB Widerrufsfrist von einem Monat > bei keinem Hinweis vor Vertragsschluss und keiner Belehrung in Textform nach Vertragsschluss > bei Belehrung gem. Art. 246 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB vor Vertragsschluss, aber keiner unverzüglichen Belehrung in Textform nach Vertragsschluss > bei fehlender Belehrung gem. Art. 246 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB vor Vertragsschluss, auch wenn unverzügliche Belehrung in Textform nach Vertragsschluss erfolgte 2012 Taylor Wessing 24
05 > Widerrufs- und Rückgaberecht Belehrungszeitpunkt und Widerrufsfrist 355 Abs. 4 S. 1 BGB Widerrufsfrist von sechs Monaten > bei ordnungsgemäßer Belehrung und Beachtung von Art. 246 2 EGBGB, aber > zusätzliche InfoPflichten verletzt, vgl. 312d Abs. 2 355 Abs. 4 S. 3 BGB Widerrufsfrist erlischt nicht > bei keiner Belehrung > bei fehlerhafter Belehrung 2012 Taylor Wessing 25
05 > Widerrufs- und Rückgaberecht Änderungen seit dem 4.8.2011 > Umsetzung des Messner-Urteils des EuGH vom 3.9.2009 > Neue Regelung in 312e und 312 f BGB sowie Anpassung des 357 Abs. 3 BGB 1. Neuregelung des Wertersatzanspruchs des Unternehmers > Hintergrund: Verbraucher soll auch beim Fernabsatz angemessene Prüfungsmöglichkeiten haben > Verkäufer steht Wertersatz für die gezogenen Nutzungen nur noch dann zu, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht > Voraussetzung: Hinweis auf Rechtsfolgen + Belehrung über Widerrufsrecht oder anderweitige Kenntniserlangung > Gleiches gilt für den Wertersatz für Verschlechterung der Sache > 357 Abs. 3 BGB wird entsprechend angepasst > Beweislast trägt der Unternehmer 2. Änderungen der Musterwiderrufsbelehrung im EGBGB > Neue Paragraphenkette: [ ] jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß 312g Abs. 1 S. 1 BGB ivm Art. 246 3 EGBGB > Hinweis auf Wertersatz bei Umgang mit der Ware über Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinaus 2012 Taylor Wessing 26
05 > Informationspflichten und Widerrufsrecht > Gestaltungsvorschlag für die ordnungsgemäße Einbindung von Informationspflichten Invitatio: Website Angebot durch Kunden Annahme durch Händler Information Bestell-Klick Bestellbestätigung Lieferbestätigung Lieferung Erfordernisse aus 312c I, 312g I BGB: Bereitstellung von AGB Infopflichten vor Vertragsschluss (insb. Informationen zum Widerrufsrecht) Erfordernis aus 312c I, 312g I BGB: AGB und Infopflichten in Textform per E-Mail an den Kunden, zur Wahrung des Textformerfordernisses vor oder wenigstens unverzüglich nach Vertragsschluss. 2012 Taylor Wessing 27
06 > Ausblick > Verbraucherrechterichtlinie (VRL) vom 25.10.2011 Vollharmonisierung (Art. 4 VRL) 14 Tage Widerrufsfrist (Art. 9 VRL) 12-monatiges Widerrufsrecht bei falsch erteilter WB (Art. 10 VRL) Verbindlicher Liefertermin, höchstens 30 Tage (Art. 18 VRL) Muster-Widerrufsbelehrung Muster-Widerrufsformular (Art. 11 Abs. 1 Nr. 1a VRL) od. entspr. Erklärung, nicht mehr bloß zurückschicken Wegfall der 40-Euro-Klausel: Der Verbraucher trägt stets die Kosten der Rücksendung (Art. 14 VRL) Einheitliche Informationspflichten (Art. 6 VRL) Button-Lösung Bestellung mit Zahlungsverpflichtung (Art. 8 VRL) Gilt für Verträge nach dem 13. Juni 2014 2012 Taylor Wessing 28
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung: Dr. Nicolai Wiegand Partner IT & Telecoms Litigation and Dispute Resolution Copyright & Media Law Isartorplatz 8 80331 München T: +49 (0) 89 210 38 462 F: +49 (0) 89 210 38 300 E: n.wiegand@taylorwessing.com 2012 Taylor Wessing 29