Kompromiss des Vermittlungsausschusses für die Photovoltaikförderung

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Transkript:

Würzburg-Schweinfurt Mainfranken Innovation Umwelt IHK-Information Kompromiss des Vermittlungsausschusses für die Photovoltaikförderung Wichtigste Ergebnisse Die derzeitige Förderung durch das EEG läuft aus, wenn 52 GW PV installiert sind. Ist das Gesamtausbauziel erreicht, erhalten neue Anlagen keine Vergütung mehr. Der Einspeisevorrang bleibt aber für zusätzliche Anlagen auch danach erhalten. Die Bundesregierung will vor Erreichung der 52 GW einen Vorschlag für eine Neugestaltung der Förderung vorlegen. Der im EEG festgeschriebene Korridor von 2.500 MW bis 3.500 MW bleibt erhalten und wird entgegen der ursprünglichen Absichten nun doch nicht abgesenkt. Das Marktintegrationsmodell wird nicht auf Kleinanlagen unter 10 kw angewendet, um den technischen und administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Das Modell wird für neue Anlagen erst ab 2014 wirksam. Ab sofort gibt es folgende Anlagenklassen und Vergütungssätze: Anlagen über 10 MW erhalten keine Vergütung mehr. Um Missbrauch durch Aufteilung zu verhindern, werden Anlagen als eine Anlage gewertet, wenn sie innerhalb von 24 Monaten im Umkreis von 2 km im Gebiet derselben Gemeinde in Betrieb gehen. 1/5

Allerdings wurde Im EEG eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die es der Bundesregierung erlaubt, mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag eine Vergütung für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen mit einer Leistung von mehr als 10 MW einzuführen. Bei Anlagen zwischen 10 kw und 1.000 kw wird pro Jahr nur noch 90% der gesamten erzeugten Strommenge vergütet. Bei kleinen Anlagen bis 10 kw und bei Freiflächenanlagen und sonstigen Anlagen bis 10 MW erfolgt die Vergütung zu 100% der erzeugten Strommenge. Die Regelung gilt für alle Anlagen, die ab dem 1. April 2012 in Betrieb genommen werden, sie wird aber erst ab erst ab dem 1. Januar 2014 angewendet. Die unvergütete Strommenge kann selbst verbraucht, direkt vermarktet oder dem Netzbetreiber zum Verkauf an der Börse angeboten werden. Der Eigenverbrauchsbonus entfällt. Solaranlagen im Außenbereich erhalten grundsätzlich nur dann noch die Dachflächenvergütung, wenn die Anlage auf Wohn- oder Stallgebäuden oder im Zusammenhang mit einem neuen landwirtschaftlichen Gehöft errichtet wird. Solaranlagen auf bereits errichteten Gebäuden erhalten weiterhin die Dachanlagenvergütung. Übergangsbestimmungen: Für Freiflächenanlagen gelten die alten Vergütungssätze weiter, wenn vor dem 1. März 2012 ein Planungsverfahren begonnen wurde (Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan oder Planfeststellungsverfahren) und die Anlage bis zum 30. Juni 2012 technisch in Betrieb genommen wird. Bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wird die Inbetriebnahmefrist bis zum 30. September 2012 verlängert, die Vergütung sinkt allerdings zum 1. Juli 2012, wie auch bisher im EEG vorgesehen, um 15%. Für Dachanlagen, die vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber gestellt haben, gelten die alten Vergütungssätze, wenn die Anlagen bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Ab sofort geltende Degression der Vergütung: Die Vergütungssätze werden ab 1. Mai 2012 monatlich um 1% gegenüber dem jeweiligen Vormonat abgesenkt. Dies entspricht einer jährlichen Absenkung von ca. 11,4% (Basisdegression), wenn der Zubaukorridor von 2,5 bis 3,5 GW eingehalten wird. Neben der Basisdegression bleibt der atmende Deckel erhalten: Die Degressionsschritte werden alle drei Monate angepasst, zum ersten Mal zum 1. November 2012 aufgrund des Zubaus von Juli bis September 2012, der auf das Jahr hochgerechnet wird. In den Monaten Mai bis Oktober 2012 sinkt die Vergütung jeweils um 1% zu Monatsbeginn. 2/5

Um jahreszeitliche Schwankungen auszugleichen, erhöht sich in der Folge der Bezugszeitraum, der als Grundlage für die Berechnung der Degression dient: Basis für die Berechnung der Degression ab dem 1. Februar 2013 ist der Zubau von Juli 2012 bis Dezember 2012, wiederum hochgerechnet auf zwölf Monate. Basis für die Berechnung der Degression ab dem 1. Mai 2013 ist der Zubau von Juli 2012 bis März 2013, wiederum hochgerechnet auf zwölf Monate. Für die Berechnung der Degression ab dem 1. August 2013 kann erstmalig ein volles Jahr - vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 - als Bezug genommen werden. In der Folge werden jeweils die zurückliegenden zwölf Monate für die Berechnung der Degression verwendet. Ein Monat wird zudem als Puffer benötigt, damit die Bundesnetzagentur den Zubau und die neuen Vergütungssätze ermitteln kann. Bei deutlicher Unterschreitung des Zubaus wird die Degression ausgesetzt oder sogar die Fördersätze wieder erhöht. Anbei eine grafische Übersicht der zubauabhängigen prozentualen Degressionsschritte: 3/5

Weitere Ergebnisse: Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100 kw müssen spätestens ab dem 1. Januar 2013 technisch in der Lage sein, in das Einspeisemanagement einbezogen werden zu können. Anlagen bis 30 kw können alternativ ab 2013 ihre maximale Wirkleistungseinspeisung ins Netz auf 70 Prozent begrenzen. Zwischengespeicherter Strom wird künftig von der EEG-Umlage befreit, um eine Doppelbelastung bei Speicherung und Entnahme zu vermeiden. Die Bundesregierung will 2012 die Managementprämie durch Rechtsverordnung mit Wirkung ab 1. Januar 2013 absenken. Ziel ist es, die EEG-Umlage hierdurch um bis zu 200 Mio. Euro zu entlasten. Die Bundesregierung will 2012 ein neues Förderprogramm mit zinsvergünstigten Krediten für dezentrale Speicher (z.b. zur Speicherung von Photovoltaik-Strom in Batterien) bei der KfW initiieren und dieses Programm mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 50 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt unterstützen. Die Bundesregierung wird für Forschung für regenerative Energieversorgungssysteme und anwendungsnahe PV-Systemlösungen sowie Produktionstechnologien, insbesondere für industriegeführte Verbünde, in den nächsten Jahren finanziell besser ausstatten, zusätzlich zur Speicherinitiative der Bundesregierung. Kurzbewertung durch den DIHK Am wichtigsten ist, dass sich Bund und Länder überhaupt über die Solarförderung geeinigt haben, damit Investoren und Verbraucher nun endlich Planungssicherheit haben. Mit den neuen Regelungen ist aus unserer Sicht kein neuer Zubaurekord für 2012 zu erwarten. In den ersten vier Monaten wurden rund 2,5 GW Photovoltaik errichtet. Ein kompletter Zusammenbruch des Zubaus ist ebenso wenig zu erwarten. Jetzt wird der Markt die neuen Regelungen analysieren und dann Angebote für rentable Projekte entwickeln. Mit der Kürzung der Einspeisevergütung und der Vorgabe einer Obergrenze der Förderung ist es nicht getan. Wir brauchen weiterhin eine bessere räumliche Steuerung des Zubaus. Konkret sollte der Einspeisevorrang nur dort gewährt werden, wo Strom sofort verbraucht wird, wo er über leistungsfähige Netze zu Verbrauchszentren geleitet oder in Stromspeichern aufgefangen werden kann. Derzeit wird allzu oft Strom erzeugt und vergütet, der gar nicht eingespeist und verbraucht werden kann. Das erzeugt erhebliche Ineffizienzen, die wir beseitigen müssen. 4/5

Der DIHK hält es für erforderlich, die Regelungen zur Markteinführung von erneuerbaren Energien unabhängig von der gerade beschlossenen Kürzung der Einspeisevergütungen für Solarstrom weitergehend zu reformieren. (Stand: 29.06.2012, Quelle: DIHK) IHK-Ansprechpartnerin: M.Sc. Jacqueline Escher, Telefon 0931 4194-364 jacqueline.escher@wuerzburg.ihk.de Die Veröffentlichung von Merkblättern ist ein Service der IHK für ihre Mitgliedsunternehmen. Die Merkblätter erhalten nur erste Hinweise und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. 5/5