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Transkript:

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 16.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Muhsal (AfD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Situation der Schulverpflegung in Thüringen Die Kleine Anfrage 1237 vom 8. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Presseberichterstattung der Thüringer Allgemeinen vom 26. Januar 2016 sind einer aktuellen Studie der Weltgesundheitsorganisation zufolge weltweit 41 Millionen Kinder übergewichtig. Die Thüringer Schulen sehen sich ebenfalls mit einem hohen Anteil übergewichtiger Kinder konfrontiert. Eine aktuelle Studie der Weltgesundheitsorganisation führt das mangelhafte Schulessen als einen der Gründe für den hohen Anteil übergewichtiger Kinder an. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu den Teilnahmequoten der Schüler am Schulmittagessen an den jeweiligen Schulformen und in den unterschiedlichen Schulstufen unter besonderer Berücksichtigung von Ganztagsschulen vor? 2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung zu der aktuellen Preisgestaltung des Schulessens an Thüringer Schulen vor? 3. Wie gestalten sich nach Kenntnis der Landesregierung die finanziellen Zuschüsse durch die Schulträger (insbesondere soziale Staffelung und jeweilige Höhe)? 4. Wie hoch ist der Anteil an Schulen, die Schwierigkeiten bei der Bereitstellung des Mittagsangebots haben und welche konkreten Problemlagen treten an diesen Schulen auf? 5. Wie hoch ist der Anteil von Schulen in Thüringen, die über Frischeküchen verfügen? 6. Wie hoch ist der Anteil von Schulen in Thüringen, die die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung oder andere externe Qualitätsstandards (bitte auflisten) anwenden? 7. Welche Erkenntnisse über die Speisepläne an Thüringer Schulen (Anzahl der Fleisch- und Fischgerichte pro Woche, Anzahl der vegetarischen Gerichte pro Woche, Anzahl der Süßgerichte pro Woche et cetera) liegen der Landesregierung vor? 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung regionaler Zulieferer in der Schulspeisung an den Thüringer Schulen? Druck: Thüringer Landtag, 1. September 2016

Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 9. Welche Kenntnisse zur Ausgestaltung von Pausenzeiten an den Schulen liegen der Landesregierung vor? 10. Welche Ernährungs- und Fortbildungsprojekte wurden an Thüringer Schulen seit dem Jahr 2012 durchgeführt (bitte einzeln auflisten)? 11. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung? 12. Wie wird das Thema "gesunde Ernährung" in den Thüringer Lehrplänen und dem Thüringer Bildungsplan umgesetzt? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 15. August 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Durchschnitt nehmen etwa 49 Prozent der Schüler und 20 Prozent der Lehrer am Mittagessen in der Schule teil. Im Vergleich zu 2009 ist die Teilnahme der Schüler um etwa sechs Prozent angestiegen. Der Vergleich zwischen den Schularten zeigt, dass am häufigsten die Schüler in den Grundschulen (76 Prozent) und den Förderschulen (54 Prozent) mitessen. In den weiterführenden Schulen ist die Essenteilnahme deutlich geringer (Regelschulen 26 Prozent; Gymnasien 27 Prozent). In den Gesamt- und Gemeinschaftsschulen liegt die Essenteilnahme ebenfalls mit 27 Prozent beziehungsweise 38 Prozent niedriger. Eine Aufgliederung nach Schulstufen liegt nicht vor. Erfahrungsgemäß sinkt die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ab der siebten Klasse deutlich. Zu 2.: Die 2013 durchgeführte Erhebung zur Schulverpflegung ergab einen Durchschnittspreis von 2,18 Euro pro Portion. Der Preis schwankt zwischen 1,50 Euro und maximal 3,45 Euro pro Essen. Mit dem durchschnittlichen Essenpreis von 2,18 Euro liegt Thüringen unter dem Bundesdurchschnitt von 2,83 Euro pro Portion an Grundschulen und 3,08 Euro pro Portion in den weiterführenden Schulen. Der Essenpreis ist im Vergleich zu 2009 um 0,28 Euro von 1,90 Euro auf 2,18 Euro angestiegen. Es ist davon auszugehen, dass er sich mit der Einführung des Mindestlohnes beziehungsweise durch Anpassungen bei der Mehrwertsteuer bei einigen Essenanbietern erhöht hat. Genaue Zahlen liegen dazu jedoch nicht vor. Zu 3.: Zum Zeitpunkt der letzten Befragung (2/2013) gewährten 16 der 28 befragten Schulträger eine finanzielle Unterstützung. Diese reichte von 0,26 Euro bis 1,90 Euro pro Essen. Mit dem Schuljahreswechsel 2013/2014 ist bei zwei Schulträgern die finanzielle Unterstützung weggefallen. Aktuellere Zahlen liegen derzeit nicht vor. Folgende Möglichkeiten zur Bezuschussung finden in Thüringen Anwendung: finanzielle Unterstützung für alle Essenteilnehmer unabhängig von Schulart und Einkommen (neun Träger); Übernahme des Eigenanteils aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (1,00 Euro); Gewährung der Unterstützung nur für Grund- und Förderschule, teilweise nur wenn gleichzeitig der Hort besucht wird; Gewährung der Unterstützung nur für einkommensschwache Familien; Gewährung der Unterstützung erst ab drei Kindern oder bei geringem Einkommen knapp oberhalb der "Hartz-IV-Grenze"; indirekte Unterstützung durch Übernahme der Betriebskosten oder Personalkosten für die Ausgabestelle oder das Ausgabepersonal. Zu 4.: Der Erhebung zufolge wird in allen allgemeinbildenden Schulen in Thüringen eine Mittagsverpflegung angeboten. Die Teilnahme am Mittagessen wird durch die Schulen organisiert. Folgende der Vernetzungsstelle Schulverpflegung bekannten Situationen führten in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten: keine separaten Speiseräume/Essen im Klassenzimmer; keine separaten Ausgabestellen für das Essen beziehungsweise Ausgabe in Assietten; Ortswechsel, zum Beispiel in Gaststätte, anderes Schulgebäude, Hortgebäude. 2

Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Circa zwei Prozent der Einrichtungen verfügten über eine Frischküche. Die Frischküchen sind in der Regel noch Bestandsküchen aus der ehmaligen Deutschen Demokratischen Republik oder eine Küche in der Kindertageseinrichtung, die die benachbarte Schule mitversorgt. Es werden im Allgemeinen keine Frischküchen mehr in den Schulen aufgebaut, da dies aufgrund der räumlichen und technischen Voraussetzungen sowie aus finanziellen Gründen oft nicht umsetzbar ist. Darüber hinaus verfügen die Internatsschulen des Landes über Frischküchen. In den Thüringer Schulen wird überwiegend eine Warmverpflegung (92 Prozent) angeboten. Weitere Verpflegungssysteme spielen eine untergeordnete Rolle: Bei drei Prozent der Einrichtungen wurde das Konzept Cook & Freeze (Tiefkühlkomponenten) und bei circa einem Prozent der Einrichtungen das Konzept Cook & Chill (Kühlkost) zum Einsatz gebracht. Zu 6.: Es gibt in Thüringen keine Schule, die über eine Zertifizierung für die Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung verfügt. Gleichwohl können Schulen unabhängig davon diese Empfehlungen umsetzen. Wie groß der Anteil ist, wurde in der Befragung nicht erfasst. Derzeit gibt es fünf nach der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zertifizierte Essenanbieter in Thüringen. Darüber hinaus bilden einige andere Essenanbieter durch Kennzeichnung von Gerichten in den Speiseplänen die Empfehlungen der DGE ab. Zu 7.: Von den 228 ausgewerteten Speiseplänen erfüllten lediglich 18 die Anforderungen an das Fleischangebot von maximal zwei Fleischgerichten pro Woche. Im Gegensatz dazu konnte bei 126 Speiseplänen fast täglich ein Fleischgericht ausgewählt werden. Grundsätzlich ist das Angebot an Fleischgerichten zu hoch und liegt in allen Schularten über 150 Prozent der empfohlenen Menge. Im Vergleich zu 2009 werden aktuell mehr Gemüse, Salat/Rohkost, Obst, Milch/-produkte sowie Vollkornprodukte angeboten. Die Speisepläne der Essenanbieter haben sich durch die Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung in den letzten Jahren jedoch bereits verbessert. So wurden im Vergleich zu 2009 Verbesserungen im Angebot aller Komponenten bei der Befragung von 2013 beobachtet. Allein beim Angebot an Fleisch beziehungsweise verarbeiteten Fleisch-/Wurstwaren konnte keine Verbesserung ermittelt werden. Denn nach wie vor werden fleischfreie Gerichte, insbesondere bei vielen Eltern, als nicht vollwertige Mahlzeiten angesehen. Zu 8.: Regionale Essenanbieter spielen vor allem in den ländlichen Regionen eine größere Rolle. Der bestehende persönliche Kontakt zwischen dem Anbieter und der Einrichtung ist hier oftmals maßgeblich. Aber auch in den Städten werden kleinere Anbieter aus der Region immer stärker nachgefragt, da durch kürzere Lieferwege die Warmhaltezeiten verkürzt werden können. Teilweise ist der Essenpreis bei den ortsansässigen kleinen Küchen höher, da sie nicht die großen Mengen täglich produzieren. Zu 9.: Zur Untersuchung der Pausengestaltung an den einzelnen Schulen liegt dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) keine Erhebung vor. Nach 38 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) entscheidet die Schulkonferenz über ausgewählte Fragen, die Schüler und Schülerinnen, Eltern, Lehrer und Lehrerinnen sowie Erzieher und Erzieherinnen gemeinsam betreffen, so zum Beispiel die Pausenordnung, die Pausenverpflegung unter Berücksichtigung der Grundsätze einer gesunden Ernährung und das Aufstellen von Getränke- und Speiseautomaten. In der Thüringer Schulordnung sind in 46 die Unterrichts- und Pausenzeiten geregelt. "Die Pausenzeiten zwischen den einzelnen Unterrichtsstunden soll mindestens fünf Minuten betragen. Insgesamt sind ausreichende Pausen vorzusehen. Diese betragen am Unterrichtsvormittag insgesamt mindestens 30 Minuten. Dem Nachmittagsunterricht soll eine Pause von mindestens 60 Minuten vorangehen. Über die Pausen entscheidet die Schulkonferenz." Damit obliegt die Pausengestaltung den einzelnen Schulen entsprechend ihrem pädagogischen Konzept. 3

Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 10.: Zu Ernährungsprojekten: Entsprechend 34 ThürSchulG unterrichtet und erzieht der Lehrer beziehungsweise die Lehrerin die Schülerinnen und Schüler in eigener pädagogischer Verantwortung. Dabei sind die geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die Konferenzbeschlüsse und die Anordnungen der Schulaufsicht verbindlich. Im 40 b ThürSchulG gestaltet die Schule den Unterricht, die Erziehung und das Schulleben im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften eigenverantwortlich. Aufgrund der beiden vorgenannten Paragraphen liegen der Einsatz von unterstützenden Projekten und die Unterrichtsgestaltung in der pädagogischen Verantwortung jedes einzelnen Lehrers beziehungsweise jeder einzelnen Lehrerin. Das TMBJS führt keine Abfrage über den Einsatz einzelner Projekte in den Schulen. Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet die Inhalte der Thüringer Lehrpläne umzusetzen und den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre zu beachten. Zu schulinternen Fortbildungen: Alle Thüringer Schulen sind entsprechend 40 b ThürSchulG eigenverantwortliche Schulen, daher gehört es auch zu ihren Pflichten im Rahmen ihrer schulinternen Schwerpunktsetzung für die Schulentwicklung schulinterne Fortbildungskonzepte, die dem individuellen Bedarf Rechnung tragen, zu erarbeiten. Zur Umsetzung ihrer Fortbildungskonzepte steht jeder Schule ein Fortbildungsbudget zur Verfügung. Eine Erfassung von schulinternen Fortbildungen zum Thema gesunde Ernährung liegt derzeit im TMBJS nicht vor. Zu 11.: Die Bekanntheit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung unter den Schulträgern liegt bei etwa 82 Prozent. Mehr als zwei Drittel der Träger nutzten bereits Angebote der Vernetzungsstelle, wie die persönliche Beratung, Fachtagungen oder die Speiseplanbewertung. Die Errichtung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung in den Ländern im Jahr 2009 war eine wichtige Initiative von Bund und Ländern gemeinsam. Die Vernetzungsstelle Schulverpflegung in Thüringen besteht aus zwei Teilzeitkräften, welche landesweit die Träger und Schulen bei der Gestaltung eines ausgewogenen Verpflegungsangebots unterstützt. Sie liefert umfassende Informationen zu dem Thema, organisiert Fachveranstaltungen, fertigt Muster, vermittelt kompetente Fachkräfte und baut ein Netzwerk zwischen den Behörden, Wirtschaftsbeteiligten, Schulträgern, Lehrkräften und Eltern auf. Die Ergebnisse der Erhebungen aus den Jahren 2009 und 2013 zeigen, dass durch die Arbeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung sich positive Veränderungen ergeben haben. So wird der DGE-Qualitätsstandard inzwischen bei 41 Prozent der befragten Schulträger bei der Ausschreibung berücksichtigt, auch wenn keine Schule bisher über das entsprechende Zertifikat verfügt. Im weiteren Prozess benötigen die Schulträger und Schulen gezielt Beratung und Unterstützung im Bereich der Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie bei der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen. Zu 12.: Bereits ab der Schuleingangsphase ist laut Lehrplan das Thema "gesunde Ernährung" Gegenstand des Unterrichts im Fach Heimat- und Sachkunde. Es geht dabei um die Beschreibung von Maßnahmen der gesunden Ernährung, das Einhalten von Regeln für einen verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und andere in Bezug auf zum Beispiel gesundheitsfördernde Ernährung, das Reflektieren über die eigene Ernährung. Im Lernbereich "Anbauen und Pflege von einheimischen Kulturpflanzen" des Faches Schulgarten sollen die Schüler und Schülerinnen der Klassenstufen 3/4 lernen, einheimische Kulturpflanzen für eine gesunde Ernährung auszuwählen. Im Fach Mensch-Natur-Technik, das an den weiterführenden Schularten in den Klassenstufen 5/6 unterrichtet wird, sollen die Schüler und Schülerinnen im Rahmen des Moduls "Gesunderhaltung unseres Körpers" Maßnahmen der Gesunderhaltung des eigenen Körpers auf der Grundlage biologischer, chemischer und physikalischer Fachkenntnisse sachgerecht ableiten und begründen. Dabei ist die gesunde Ernährung ein Schwerpunkt. Im Biologieunterricht der Klassenstufen 7/8 nimmt das Thema "Gesunderhaltung des menschlichen Körpers" einen sehr breiten Raum ein. Dabei geht es neben der Fortpflanzung, Entwicklung und Sexualität des Menschen, dem Stütz- und Bewegungsapparat, dem Sinnes- und Nervensystem und dem Abwehrsystem auch um das Herz-Kreislauf-, Atmungs- und Verdauungssystem. Hier erlernen die Schüler Maßnahmen zur Gesunderhaltung zum Beispiel durch Bewegung und bedarfsangepasste Ernährung sowie die Vermeidung von Fehlernährung auf der Grundlage biologischer Kenntnisse abzuleiten und zu begründen. 4

Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Die weiterentwickelten Thüringer Lehrpläne beschränken sich allerdings auf die Beschreibung verbindlicher zentraler fachspezifischer beziehungsweise aufgabenfeldspezifischer Kompetenzen. Daher kann die gesunde Ernährung auch in anderen als den genannten Fächern thematisiert werden, wenn sich entsprechende Bezüge ergeben, ohne dass es im entsprechenden Fachlehrplan explizit ausgewiesen ist. Der Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre beschränkt sich im Bildungsbereich "Physische und psychische Gesundheitsbildung" auf die Ausformulierung zentraler Themen, zu denen, da sind sich die Autoren und das TMBJS einig, neben "Körperliche Aktivität/Bewegung", "Sexualität" und "Umgang mit Genuss- und Rauschmitteln" auch die Ernährung gehört. In der Präambel des Bildungsbereichs werden für die einzelnen Bildungsphasen, von basal bis autonom expansiv, die wesentlichen Entwicklungsschritte für die gewählten Schwerpunkte beschrieben. In den Tabellen werden konkrete Vorschläge für mögliche Angebote und Bildungsgelegenheiten unterbreitet. Dabei wird immer wieder auf gesunde Ernährung hingewiesen. Dr. Klaubert Ministerin 5