Zu Hause leben, zu Hause pflegen PFLEGE ZU HAUSE



Ähnliche Dokumente
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

PFLEGE ZU HAUSE. Zu Hause leben, zu Hause pflegen

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus

24 Stunden (rundum) Pflege und Betreuung im eigenen Haus. Erhaltung der eigenen Autonomie und Umgebung

PFLEGELEISTUNGEN NACH EINFÜHRUNG DES PFLEGESTÄRKUNGSGESETZ 1

Pflege ein großes Thema...

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Leistungen für Demenzpatienten

Die Pflegeleistungen. Das ändert sich ab 1. Januar Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Pflegeplatzvermittlung kostenlose 24h Hotline. Pflegeleistungen. Das ändert sich ab


Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

unbürokratisch flexibel kostengünstig...

micura Pflegedienste Köln

micura Pflegedienste München Ost

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Pflegeleistungen 2015

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Das Pflegestärkungsgesetz. Was ändert sich zum

Ambulante Pflege und Assistenz

DAS. Pflege TAGEBUCH PFLEGE- TAGEBUCH. Ihre Pflege Tag für Tag seit über 15 Jahren! Warum?

Höhere Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Pflegereform Pflegestärkungsgesetz Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

24 Stunden Pflege. in Ihrem Zuhause. Mit der richtigen Planung: 1.) Möglich und 2.) Vor allem auch leistbar gemacht.

PRIEN AM CHIEMSEE. Ambulanter Pflegedienst. Kursana ist TÜV-zertifiziert

Das ändert sich ab 1. Januar 2015

Leistungen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Persönliche Zukunftsplanung mit Menschen, denen nicht zugetraut wird, dass sie für sich selbst sprechen können Von Susanne Göbel und Josef Ströbl

Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Stationäre Kurzzeitunterbringung für Menschen mit Behinderung in den Rotenburger Werken der Inneren Mission

Die Pflegeversicherung ein Buch mit sieben Siegeln?! SGB XI

PFLEGELEISTUNGEN AB 1. JANUAR 2015

Mehr Entlastung. Mehr Flexibilität. Mehr Leistungen.

Fragebogen - Pflege zu Hause SB Seniorenbetreuung 24h

Darum geht es in diesem Heft

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Steffi s Pflegeteam. Spinnereiinsel Kolbermoor Mobil 01 74/

AOK Bayern Fachteam Pflege (Dietmar Stullich)

Was bringt das Pflegestärkungsgesetz 2?

Wohnliche Atmosphäre viele fröhliche Gesichter Im AWO Seniorenzentrum»Bürgerstift«Landsberg

Pflegeversicherung Hilfen bei Pflegebedürftigkeit nach der P F L E G E R E F O R M Leichte Sprache

Die ARAG: Ihr Partner, auch im Pflegefall

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2015: Pflegestärkungsgesetz

LEISTUNGEN DER GESETZLICHEN PFLEGEVERSICHERUNG

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November

Merkblatt Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Zusätzliche Betreuungsund. Verhinderungspflege. ( 39/ 123) in pro Jahr. ( 45b) in pro Monat /

Eine schnelle Lösung. Für die schnelle Hilfe und Information rund um Kurz- und Langzeitpflege, ambulante oder stationäre Pflegeaufenthalte.

Pflegestärkungsgesetz 1. Leistungsrechtliche Änderungen

Leistungen der Pflegeversicherung (SGBXI) (insb.) Wohnformen, Wohngruppen. Claudia Schöne. Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen, AOK PLUS

Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

Jetzt auch in Wardenburg!

Pflege im Jahr Pflege

Berechnungsbeispiel 1 Kombination von häuslicher Pflege (Pflegesachleistung) und Pflegegeld

Pflegeleistungen ab 1. Januar 2015

Wir nehmen uns Zeit für Sie

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Pflegereform Leistungsausweitung für Pflegebedürftige - Fünftes SGB XI- Änderungsgesetz

Einleitung. Einleitung

Pflegeversicherung - Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) ab 2013

Personalamt Beihilfestelle im Januar 2015

Mitarbeiter-Informationsdienst Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen

Die Pflegeversicherung

Schritt für Schritt zur häuslichen Pflege

Pflegereform ab Was ändert sich für Sie?

Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v. Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e.v.


Informationen über neue Leistungen der Pflegeversicherung. 1. Bessere Unterstützung für Menschen mit Demenz

Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz PfWG)

Im Pflegefall AUCH ZU HAUSE BESTENS VERSORGT. 60, EUR pro Jahr vom Staat dazu! Private Pflegezusatzversicherungen

Pflege kostet ein Vermögen Ihr Vermögen. Die Pflege-Ergänzung der Continentale Krankenversicherung a.g.

Was bringt die Pflegereform?

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

5. SGB XI Änderungsgesetz 1. Pflegestärkungsgesetz

Rund ums Thema Pflegestufen

Lieber Kunde von Senior Mobil,

Pflegebedürftig was nun?

Lebenslanges Wohnrecht im GDA-Wohnstift: Sorglos mehr vom Leben. Raum für Persönlichkeit

Pflegestärkungsgesetz I -

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP. DKV Deutsche Krankenversicherung AG PFLEGEMONATSGELDVERSICHERUNG

Fragebogen. P1 P2 P3 Demenz

Ambulante Pflegedienste

Betreuung und Pflege rund um die Uhr in Ihrem Zuhause. Überall in Deutschland

Zuhause sein. Betreuten Wohnanlage! Ambulante Dienste ggmbh. Herzlich willkommen in Ihrer. Informationen zur Betreuungspauschale

Neue Angebote in der Pflege und Betreuung. Neu ab 01. Januar 2013: Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG)

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG)

Ambulante Pflege der Sozialstation

Betreuung und Pflege rund um die Uhr in Ihrem Zuhause. Überall in Deutschland

Qualität durch Kompetenz

Chancen für Menschen mit Demenz und deren Familien. Es gibt mehr Leistungen in der Pflegeversicherung!

Informationen zur Tagespflege

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Vermittlung von 24-Stunden Pflege

Wenn Du erlaubst, lass mich ein paar Schritte mit Dir gehen

Freizeiten und Reisen mit Begleitung

Für Selbstständigkeit und Sicherheit im Alter!

Transkript:

Zu Hause leben, zu Hause pflegen

2/3 Zu wissen, auch am nächsten Tag wieder jemanden zu haben, dem man vertrauen kann und der nur für einen selbst da ist, gibt unendlich viel Sicherheit und Frieden.

Herzlich Willkommen Wenn Krankheit oder Pflegebedürftigkeit das eigenständige Leben nicht mehr erlauben, ist oft die größte Sorge der Betroffenen, die geliebte Umgebung zu verlassen und die Angst in die letzte Station Pflegeheim umziehen zu müssen. Seien Sie voll Zuversicht: Fast alle Krankheitsbilder können im Rahmen einer 24-Stunden-Pflege in den eigenen vier Wänden ausreichend betreut werden. Pflege zu Hause bietet Ihnen hierzu bundesweit eine kompetente, sichere und vor allem finanzierbare Alternative an: Die liebevolle und qualifizierte Pflege in den eigenen vier Wänden. Ganz ohne Angst vor dem Alleinsein. Die Problemlösung heißt 24 Stunden Rundum-Betreuung durch eine, ausschließlich für Sie tätige Betreuerin. Dieses Konzept ist zugleich die Lösung für viele weitere Ängste und Probleme von Betroffenen und deren Angehörigen, die mit der Pflegebedürftigkeit und einer drohenden Heimunterbringung einhergehen. Der Versuch einer 24-Stunden-Pflege durch eine aus Polen stammende Betreuerin sollte stets einer Heimunterbringung vorangegangen sein. Durch kurze Kündigungsfristen bei Pflege zu Hause bleiben Sie in Ihren künftigen Entscheidungen stets frei und flexibel.

Rundum-Betreuung bei Ihnen zu Hause Häufige Ängste bei drohender Heimunterbringung: Wie komme ich mit den Mitbewohnern im Altenheim klar und was passiert, wenn diese wechseln? Wie viele verschiedene Pfleger/innen gibt es und sind die wirklich alle liebevoll, so wie ich es mir vorstelle? Wie oft kommt jemand vorbei, wenn ich das Bett nicht verlassen kann? Und kommt auch schnell jemand, wenn ich läute? Können meine Kinder und Enkel dann noch kommen, wann sie wollen? Muss ich auf mein Lieblingsessen in Zukunft verzichten? Muss ich mich an starre Essenszeiten halten? Will ich mir wirklich ein Zimmer mit Menschen teilen, die ich gar nicht kenne? Kann ein Heim ein Zuhause sein? Diese und viele andere drängende Fragen lösen wir für Sie durch die Vermittlung einer 24-Stunden-Rundum- Betreuung durch eine osteuropäische Haushalts- und Betreuungshilfe bei Ihnen zu Hause. Ihre Vorteile auf einen Blick: Pflege zu Hause sollte stets der erste Versorgungsweg zur Sicherstellung einer benötigten Betreuung sein. Eine Heimrückführung ist immer mit großem Aufwand und Kosten verbunden Aber auch für die Angehörigen stellen sich manchmal schwer zu beantwortende Fragen: Haben wir genügend Zeit, um so oft wie möglich in das Heim zu fahren? Wirkt so ein Schritt nicht wie eine Abschiebung? Wie stellen wir eine optimale Betreuungsqualität sicher und können wir uns das finanziell überhaupt leisten? Wie finden wir auf Anhieb das optimale Heim, denn ein späterer Umzug ist schwierig und teuer? Drei Schwestern für 25 zu Pflegende - wie viele Minuten bleiben da noch für jeden Einzelnen? Ist ins Heim zu Besuch kommen, wie nach Hause kommen? Die Betreuung, Pflege und Haushaltsführung erfolgt genau nach Ihren Wünschen Die gewohnte Umgebung, die Nähe zu den Verwandten, die Möbel - alles bleibt wie es ist Die Angehörigen können optimal Kontakt halten, ohne ihr eigenes Leben entscheidend verändern zu müssen Und nicht zuletzt: Diese vielfach erprobte Lösung ist günstiger als Sie denken Lesen Sie auf den folgenden Seiten, welche Erfahrun gen Andere gemacht haben, was die Voraussetzungen sind, wie alles funktioniert und welche Kosten auf Sie zukommen. 4/5

Als wir nach unserem letzten Urlaub unsere Oma aus dem Kurzzeitpflegeheim abgeholt haben, stand diese völlig neben sich. Es hat Wochen gedauert, bis sie wieder ganz bei sich war.

6/7

Lebensqualität und Geborgenheit Vielen Menschen stellt sich mit zunehmendem Alter die Frage: Wie wird es wohl einmal werden, wenn ich nicht mehr so kann wie heute? Aber auch viele Angehörige stehen vor der scheinbar unüberwindbaren Gewissensfrage: Was geschieht mit meiner Mutter oder meinem Vater, wenn sie oder er erkrankt oder Pflege benötigt? Bei Emmi K. kamen diese Fragen ganz plötzlich. Nach einem Sturz bei Glatteis musste sie für längere Zeit ins Krankenhaus. Danach war alles anders als zuvor. Zuerst versuchten ihre beiden älteren Töchter sich die Pflege und Betreuung zu teilen, doch schon bald gerieten sie an ihre Grenzen. Einkaufen und kochen, die Wohnung in Schuss halten, die Körperpflege ihrer Mutter etc. kosteten mehr Zeit und Kraft als vorgestellt. Und das, obwohl ein örtlicher Pflegedienst zweimal täglich half. Doch die Zeit für ein Gespräch, ein Gesellschaftsspiel oder einen gemeinsamen Fernsehfilm war immer knapp. Es begannen die eigene Familie und der Beruf zu leiden. Gleichzeitig war da das Gefühl, einfach nicht genug für ihre Mutter leisten zu können. Durch einen Bekannten erfuhren sie von der Möglichkeit, osteuropäische Betreuungs- und Haushaltshilfen zu beschäftigen, die bundesweit auch Pflegeaufgaben übernehmen. Der Bekannte und sein pflegebedürftiger Vater waren voll des Lobes. Nach einer ausführlichen Beratung durch die Agentur Pflege zu Hause war die Entscheidung schnell gefallen. Zuerst war bei Emmi K. die Skepsis groß. Eine fremde Frau, die im Hause wohnt und den ganzen Tag nur für sie da ist, war eine ungewohnte Vorstellung. Doch schon als ihre Tochter mit Iwona in der Tür stand, hatte Emmi K. ein gutes Gefühl. Nach wenigen Tagen war ich sicher, dass meine Kinder mir das Richtige empfohlen hatten. Und heute ist Iwona für mich eine richtige Freundin, so Emmi K. Richtig Spaß macht das Kochen: Ich gebe Iwona meine Rezepte und wichtige Tipps, ein anderes Mal kocht sie für mich ihre polnischen Lieblingsessen. Schade, dass Iwona nicht beliebig lange bleiben kann, bedauern die Töchter von Emmi K. die gesetzlichen Regelungen, aber sie hat natürlich in Polen auch ihre eigene Familie. Emmi K. weiß sich aber auch in der Zwischenzeit gut versorgt. Iwonas Kollegin Kasia ist ebenso liebenswert und zuverlässig. Die Beiden wechseln sich in regelmäßigen Abständen ab. So ist mit der Zeit ein festes Team aus den Dreien geworden. Wichtig für uns war, dass wir von der Agentur Pflege zu Hause vorher intensiv beraten wurden. Die vielen Fragen zu beantworten kostete zwar Zeit, gleichzeitig bekamen wir aber die Sicherheit, dass ganz viel Erfahrung dahinter steckt und wirklich an alles gedacht wurde. Es ging uns darum, die unserer Mutter verbleibende Zeit so schön zu gestalten, wie irgend möglich. Wenn auch noch die Kosten deutlich geringer sind als in einem Heim, dann ist das einfach fantastisch. Pflege zu Hause das bedeutet Glück, Zufriedenheit, Kompetenz und vor allem viel, viel Menschlichkeit.

Das Wichtigste im Überblick Die Betreuerin wohnt bei Ihnen im Hause, Kost und Logis sind frei. Sie steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Der Arbeitsumfang richtet sich nach Ihren Bedürfnissen. Es handelt sich um reguläre Verträge nach EU-Recht mit voller sozialer Absicherung. Wir möchten Ihnen die Gewissheit geben, dass Sie mit uns kompetent und gut beraten sind. Markus Küffel, einer der beiden Geschäftsführer von Pflege zu Hause, ist examinierter Krankenpfleger mit langjähriger Berufserfahrung und Diplom-Sozialmediziner. Dies garantiert u.a., dass wir Ihnen in allen Fällen mit fachlicher Kompetenz zur Seite stehen. Insbesondere in Notfallsituationen sind wir für Sie jederzeit erreichbar und zwar mit ausschließlich deutschsprachigen Ansprechpartnern! Pflege zu Hause ist derzeit die einzige Agentur, die ihre Kunden umfangreich und qualifiziert berät. Darüber hinaus halten wir viele weitere Serviceleistungen im Rahmen des Vermittlungs- und Beratungsvertrages für unsere Kunden kostenlos bereit. Seien Sie ganz nah bei dem Menschen, der Sie gerade jetzt besonders braucht, und überlassen Sie uns alle weiteren Aufgaben. Nicht allein die Vermittlung einer geeigneten Betreuungskraft ist unsere Aufgabe. Die Beratung und Ihre persönliche Betreuung zeichnet uns aus. Als derzeit einzige Agentur stellen wir Ihnen zu Beginn unserer Betreuung unseren umfangreichen Betreuungsordner kostenlos zur Verfügung. Neben einer detaillierten Betreuungs- und Haushaltsplanung hält dieser alle weiteren Informationen rund um die beginnende und fortlaufende Betreuung für Sie bereit. Schritt für Schritt begleitet Sie unser Betreuungsordner insbesondere auch während der beginnenden Einführungsphase. Unsere Leistungen: Deutschlandweite Vermittlung Persönliche Standortbetreuung in vielen Städten in Deutschland durch geschulte Mitarbeiter Kostenlose Beratung Eingehende Analyse des individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfs Erstellen einer detaillierten Anamnese durch Fachpersonal Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots Sorgfältige Vorauswahl geeigneten Personals, je nach konkretem Einzelfall Vorschlagen und Vermitteln von ausschließlich erfahrenen Fach- und Betreuungskräften Kompetente Abwicklung aller Vertragsangelegenheiten Organisation der An- und Abreise der Betreuungsperson Bereitstellung unseres umfangreichen Betreuungsordners Koordination des Betreuungs- und Pflegeeinsatzes Kooperation mit den örtlichen Pflegediensten bei med. Pflege Beantragung von Sozialleistungen (z. B. Pflegestufe) nach dem SGB Hilfe bei der Bearbeitung von Widerspruchsverfahren nach dem SGB XI Kompetente Planung der weiterführenden Pflege in den eigenen vier Wänden Organisation von behindertengerechtem Umbau Überzeugende Qualität und faire Preise Wir bleiben Ihr alleiniger Ansprechpartner über die gesamte Betreuungszeit - rund um die Uhr! 8/9

Kosten: Unsere Angebote sind grundsätzlich Komplettangebote und verbergen garantiert keine weiteren oder versteckten Kosten Die Kosten werden individuell ermittelt und richten sich nach Ihren speziellen Bedürfnissen sowie den gewünschten Fach- und Sprachkenntnissen Betreuungskräfte für die Pflegestufen 0 bis 3 kosten ab 1.700,- im Monat inkl. Sozialabgaben, Steuern und Versicherungen Hinzu kommen Kost und Logis Erfreulich: In vielen Fällen können die Kosten für die Pflegeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Näheres hierzu erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater Ggf. ist eine Kostenübernahme durch das Grundsicherungs- bzw. Sozialamt möglich Lassen Sie sich überzeugen von unseren Leistungen und genießen Sie unseren Rundumservice.

Konkrete Schritte Der Zeitraum, von Ihrem ersten Kontakt mit uns bis zum ersten Arbeitstag der Betreuungskraft, richtet sich nach Ihren Wünschen. Meistens benötigen wir nur wenige Tage, um eine für Sie optimale und individuelle Betreuungsperson zu finden. 10/11

Schritt für Schritt zur perfekten Betreuung 1. Schritt Sie kontaktieren uns telefonisch, per E-Mail oder über den Erhebungsbogen auf unserer Homepage www.pflegezuhause.info. Sie teilen uns die Betreuungssituation mit und vereinbaren einen Termin. Kontaktaufnahme 2. Schritt Wir werden umgehend Kontakt mit Ihnen aufnehmen. In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen gemeinsam den konkreten Bedarf und Ihre Anforderungen an eine Betreuungsperson. Beginn der Betreuung Feststellung des Bedarfs & Angebot 3. Schritt Wir unterbreiten Ihnen ein kostenloses Angebot, individuell orientiert an den Bedürfnissen der zu betreuenden Person und deren Wünsche. 4. Schritt Wir übernehmen sämtliche organisatorischen und formalen Aufgaben für Sie. Darüber hinaus helfen wir Ihnen z.b. bei der Beantragung von Pflegegeld und/oder sonstigen Leistungen nach dem SGB V und/oder SGB XI. 5. Schritt Wir organisieren zusammen mit unseren professionel len Partnern im EU-Ausland eine auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Betreuungskraft (inkl. Organisation der Anreise). 6. Schritt Zusammen mit Ihnen bereiten wir die Umsetzung der Pflege in Ihren eigenen vier Wänden vor und tragen dafür Sorge, dass es zu einem reibungslosen Ablauf kommt. Bei Bedarf organisieren wir Absprachen mit weiteren Beteiligten, z.b. ortsansässigen Pflegediens ten, Physiotherapeuten oder dem Hausarzt. Auswahl der Pflege & Betreuungskraft 7. Schritt Einweisung der Betreuungskraft vor Ort. Wir lassen Sie zu keiner Zeit allein. Da die meisten Betreuerinnen aus Osteuropa kommen, bestehen anfangs manchmal kleinere Kommunikationsprobleme. Wir sind zu Beginn und während der Betreuung immer für Sie und die Betreuerin erreichbar und können jederzeit problemlos Verständigungslücken in der Muttersprache der Betreuerin schließen. Unser Betreuungsordner begleitet Sie Schritt für Schritt zu Beginn und während der gesamten Betreuungssituation. Neben einer ausführlichen Betreuungsund Haushaltsplanung hält unser Ordner sehr umfangreiche Informationen rund um Ihre Betreuung zu Hause bereit. 8. Schritt Durch regelmäßige Besuche bei Ihnen zu Hause oder telefonisches Feedback bleiben wir in engem Kontakt mit Ihnen und Ihrer Betreuerin und sorgen dadurch für eine qualitativ hochwertige Pflege. Ein weiteres wichtiges Kriterium zur Einhaltung unseres hohen und derzeit einzigartigen Qualitätsstandards.

Häufig gestellte Fragen Es gibt viele Mitbewerber und Billiganbieter. Illegale Beschäftigung von osteuropäischen Betreuerinnen kann weitreichende Folgen für alle Beteiligten haben. Mit uns gehen Sie den sicheren und legalen Weg, bei dem auch die soziale Absicherung, unter Berücksichtigung des geltenden Mindestlohns, Ihrer Betreuerin gegeben ist. Was bedeutet eine 24-Stunden-Betreuung? Die Betreuerin und die zu pflegende Person wohnen zusammen, um eine ständige Verfügbarkeit über 24 Stunden sicherzustellen. Die Betreuerin übernimmt sämtliche pflegerische Tätigkeiten, wie z.b. An- und Auskleiden, Waschen, Toilettengänge, Essen anreichen, Lagern, die gesamte Haushaltsführung und vieles mehr. Ausgenommen sind Leistungen der medizinischen Pflege nach SGB V, wie z.b. Verbände wechseln, Medikamente stellen, Injektionen verabreichen. Die sogenannte medizinische Pflege wird in aller Regel von einem ortsansässigen Pflegedienst durchgeführt und stellt eine Leistung der Krankenkasse, ohne zusätzliche Kosten für den Betroffenen, dar. Somit entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Je länger eine Betreuerin bei Ihnen zu Hause lebt, um so mehr entsteht eine gemeinsame Routine, so dass ausreichend Freizeit und Erholungsphasen für die Betreuerin entstehen. Wie hoch sind die monatlichen Kosten? Das Gehalt der Betreuerin wird hauptsächlich durch den Umfang der Betreuung, durch die fachlichen und sprachlichen Kenntnisse, sowie den Erfahrungen beeinflusst. Selbstverständlich erhalten alle unsere Betreuungskräfte den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Die Kosten betragen mtl. ca. 1.700,- E bis mtl. max. 2.400,- E bei freier Kost und Logis. In diesen Beträgen sind bereits alle Versicherungen, Steuern und Sozialabgaben enthalten. Pflege zu Hause erhält als Honorar eine Jahrespauschale von 490,- E zzgl. MwSt. für sämtliche Organisation und Beratung während der Betreuung. Weiterhin können anteilige Kosten für die An- und Abreise der Betreuungskraft (0-150 E) anfallen. Bitte lesen Sie hierzu unsere Beispielberechnung auf Seite 14/15. Welche Voraussetzungen müssen vor Ort erfüllt sein? Die Betreuerin benötigt ein eigenes Zimmer. Die Mitbenutzung des Bades muss sichergestellt sein. Wie sind die Deutschkenntnisse? Die Sprachkenntnisse der Betreuerinnen aus Osteuropa sind sehr unterschiedlich. Es gibt Frauen, die bereits seit Jahren als Betreuerin in Deutschland arbeiten und somit über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen. Jede Betreuerin wird von unseren Kooperationspartnern auf ihre Deutschkenntnisse hin überprüft. Sie bestimmen, über welche Sprachkenntnisse Ihre Betreuerin verfügen soll. Bei guten bis sehr guten Deutschkenntnissen versichern wir Ihnen schon heute eine Unterhaltung auf fast muttersprachlichem Niveau. Kündigungsfristen? Entscheidend ist, dass sich alle Beteiligten bei der Zusammenarbeit wohlfühlen. Langfristige Kündigungstermine passen nicht zu dieser flexiblen und praxisnahen Regelung. Die Kündigungsfrist beträgt max. 4 Wochen. Wie wird die lückenlose Versorgung sichergestellt? Durch unsere langjährige Erfahrung und unsere starken Partner in Osteuropa können wir unerwartete Engpässe stets kurzfristig schließen. Wir stellen sicher, dass die zu betreuende Person während unserer Vertragslaufzeit zu keiner Zeit allein gelassen und jederzeit professionell betreut wird. 12/13

Legalität und soziale Absicherung? Wir stellen sicher, dass alle Betreuungskräfte steuerlich in ihrem Heimatland angemeldet sind. Die notwendigen Dokumente (A1 + EKUZ) werden fortlaufend ausgestellt und von uns überwacht. Welche Verträge sind abzuschließen? Der Dienstleistungsvertrag regelt alle Angelegenheiten, die das Anstellungsverhältnis Ihrer Betreuungskraft in Ihrem Haushalt umfassen und wird zwischen Ihnen und der ausländischen Entsendefirma geschlossen. Der Vermittlungs- und Beratungsvertrag zwischen Pflege zu Hause und Ihnen regelt alle Angelegenheiten der laufenden Beratung und Betreuung. Pflege zu Hause bleibt Ihr persönlicher Ansprechpartner, 24 Stunden an 365 Tagen.

Kostenvergleich bei Pflegestufe II (Beispielrechnung*) Heimunterbringung: Kosten für die Heimunterbringung im Zweibettzimmer: Taschengeld mtl. für den privaten Bedarf: Gesamtkosten mtl.: Durch die Pflegeversicherung werden getragen (Leistungen bei Heimunterbringung): Verbleibender Eigenanteil: 3.500 E 250 E 3.750 E - 1.330 E 2.411 E Pflege zu Hause, 24-Stunden-Betreuung: Kosten für Ihre persönliche Betreuerin inkl. sämtlicher Lohnnebenkosten bei guten Sprachkenntnissen und Qualifikation: 2.100 E Haushaltspauschale inkl. Verpflegung für Betreuungskraft und betreute Person (2 Pers.): Gesamtkosten mtl.: Durch die Pflegeversicherung werden getragen (Pflegegeldleistungen): Anteilige Verhinderungspflege: mögliche Steuerersparnis (Paragraph 35a EStG/außergewöhnliche Belastungen): Verbleibender Eigenanteil: 400 E 2.500 E - 545 E - 201,50 E - ca. 300 E 1.453,50 E Bitte beachten Sie, dass Kosten für evtl. Miete und Nebenkosten in diesem Beispiel nicht berücksichtigt wurden. Eine Betreuung durch deutsches Personal ist gerne auf Anfrage möglich. Die Kosten liegen dann jedoch deutlich über dem o.g. Beispiel. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass die Finanzierung einer Betreuung ein wichtiges Kriterium darstellt. Denken Sie aber bitte auch daran, dass es sich bei einer Heimunterbringung um eine weitreichende Entscheidung handelt, die Ihr Leben und die damit verbundenen Lebensumstände stark und langfristig verändern wird. Verhinderungspflege Neben einer dauerhaften Betreuung zuhaus vermitteln wir Ihnen auch Betreuerinnen für einen von vorne herein begrenzten Zeitraum. Sie planen eine Auszeit oder einen Urlaub als ehrenamtliche Pflegeperson? Gerne sind wir in dieser Zeit Ihr kompetenter Partner. Auch Ihr Angehöriger muss in dieser Zeit nicht auf seine gewohnte Umgebung verzichten. Die Gesamtkosten bei Verhinderungspflege werden bei bestehender Pflegestufe in der Regel in voller Höhe von der Pflegekasse übernommen. Fordern Sie noch heute Ihr kostenloses Angebot an und gönnen Sie sich eine Phase der Erholung. Vertrauen Sie uns Ihren Angehörigen an und vergessen Sie eine Weile Ihre Sorgen. Pflege zu Hause garantiert die liebevolle Betreuung in der gewohnten Umgebung. So verhindern Sie, dass ein ungewohntes Umfeld (Heim) Ihren geliebten Menschen überfordert, was unter Umständen Wochen der Wiedereingewöhnung in die häusliche Umgebung erfordert. Pflege zu Hause - das bedeutet, Ihre gewohnte Umgebung beizubehalten, nichts von dem aufgeben zu müssen, was Ihnen lieb und wichtig in Ihrem Leben gewor- 14/15 *Stand 2015

den ist. Sie behalten Ihr Zuhause und bekommen eine liebevolle Betreuerin, die sich ganz individuell an Ihre Bedürfnisse anpasst und die nur für Sie da ist, an sieben Tagen in der Woche und immer dann, wenn Sie sie brauchen, egal wann und warum! Gerne beraten wir Sie zu allen o.g. Themen. Darüber hinaus beantworten wir Ihnen Fragen rund um die Pflegeversicherung oder planen Ihre Pflegebegutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zusammen mit Ihnen. Auch bei schweren und schwersten Pflegefällen ist in der Regel eine Pflege zu Hause möglich und oft der beste Weg für Betroffene und Angehörige.

Wo vertraute Menschen um uns sind, ist es schön. Wenn dann auch noch die gewohnte Umgebung bleibt, dann sind wir wirklich zu Hause. 16/17

Leistungen der Pflegekasse im Überblick* Als 5. und somit jüngste Säule unseres sozialen Sicherungssystems wurde 1995 die Pflegeversicherung als Sozialgesetzbuch XI eingeführt. Die sich ständig wandelnde Struktur unserer Gesellschaft und die demographische Entwicklung erfordern immer wieder politische Reformen und Novellen der Pflegeversicherung. Einige positive Neuerungen brachten bereits das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) und das Pflegestärkungsgesetz für Betroffene und Angehörige. Mit Wirkung zum 01.01.2015 trat im Rahmen des Pflege- Stärkungs-Gesetzes I eine weitere Novelle zur Entlastung von zu Pflegenden und deren Angehörigen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen inkl. der derzeitig gültigen Pflegegeldleistungen haben wir auf den folgenden Seiten für Sie zusammengestellt. Weitere Leistungen zur Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen sind im 2. Teil des Pflege-Stärkungs-Gesetz geplant. Welche Leistungen Ihnen aktuell zustehen und wie Sie diese beantragen können, erörtern wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Gerne nehmen sich unsere Beratungsspezialisten Zeit für Sie, um Sie umfangreich zu allen Themenfeldern und Leistungen der Pflegeversicherung zu beraten. Zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich vor Ort. Begriffserklärungen: Antrag auf Pflegebedürftigkeit Sie haben den Verdacht, dass Sie deutlich mehr Hilfe im Bereich der Körperpflege, Nahrungsaufnahme, beim Bewegen und in der Haushaltsführung benötigen? Dann sollten Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen. Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse, welche der Pflegekasse angeschlossen ist. Pflegestufen 0 bis III: Pflegestufe 0 Sonderstatus der Pflegestufen Menschen mit deutlich eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) werden dieser Pflegestufe in der Regel zugeordnet. Der tatsächliche Körperpflegebedarf steht hier nicht im Vordergrund, sondern vielmehr die kognitiven Defizite. Pflegestufe I Erhebliche Pflegebedürftigkeit Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich ein Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Pflegestufe II Schwerpflegebedürftigkeit Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten ein Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Zusätzlich muss mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt werden. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen. MDK Der medizinische Dienst der Krankenkassen ist ein unabhängiges Organ zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. In der Regel wird im Rahmen eines Hausbesuches durch den MDK eine Pflegestufe ermittelt.

Pflegestufe III Schwerstpflegebedürftigkeit Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf bei der Grundpflege so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht (rund um die Uhr) anfällt. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden entfallen müssen. Pflegegeld Pflegebedürftige sollen selbst darüber entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden möchten. Sie haben deshalb die Möglichkeit, Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird, z.b. durch Angehörige oder eine von uns vermittelte Betreuungskraft. Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse überwiesen. Um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, ist es möglich, den Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen zu kombinieren. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen. Pflegesachleistungen Entsprechend der bestehenden Pflegestufe werden Leistungen bereit gestellt, die ausschließlich mit ambulanten Pflegediensten abgerechnet werden können. Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe I nimmt z.b. Sachleistungen durch einen Pflegedienst im Wert von 234 Euro in Anspruch. Der ihm zustehende Höchstbetrag beläuft sich auf 468 Euro. Er hat somit die Sachleistungen zu 50 Prozent ausgeschöpft. Vom Pflegegeld in Höhe von 244 Euro stehen ihm noch 50 Prozent zu, also 122 Euro. Leistungen bei Heimunterbringung Zuschuss, der von der Pflegeversicherung ausschließlich gewährt wird bei einer Unterbringung in einer stationären Einrichtung. Tag- bzw. Nachtpflege Leistungen, die zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zu den Pflegesachleistungen, zur Entlastung pflegender Angehöriger oder einer von Pflege zu Hause vermittelten Betreuerin bereitgestellt werden. Entsprechend der bestehenden Pflegestufen können Leistungen in speziellen Einrichtungen wahrgenommen werden. Beispielsweise werden Pflegebedürftige morgens abgeholt und verbringen einen Tag zusammen mit Anderen. Die Angebote sind sehr umfangreich und bieten zahlreiche Freizeit- bzw. Unterhaltungsalternativen an. Der Transfer nach Hause wird in der Regel ebenfalls vom Träger organisiert. Eine Kürzung des Pflegegeldes bei Inanspruchnahme erfolgt nicht! Leistung monatliche Höchstbeträge ohne Demenz mit Demenz Pflegegeld Pflegestufe 0 123 E Pflegestufe I 244 E 316 E Pflegestufe II 458 E 545 E Pflegestufe IlI 728 E 728 E Pflegesachleistung Pflegestufe 0 231 E Pflegestufe I 468 E 689 E Pflegestufe II 1.144 E 1.298 E Pflegestufe IlI 1.612 E 1.612 E Härtefall 1.995 E 1.995 E Tages- und Nachtpflege Pflegestufe 0 231 E Pflegestufe I 468 E 689 E Pflegestufe II 1.144 E 1.298 E Pflegestufe IlI 1.612 E 1.612 E Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Pflegestufe 0 40 E Pflegestufe I - III 40 E 40 E Zusätzliche Betreuungsleistungen/Entlastungsleistungen Grundbetrag Pflegestufe 0 - III 104 E 104 E Erhöhter Betrag Pflegestufe 0 - III 208 E 208 E Leistung Höchstbeträge ohne Demenz mit Demenz Kurzzeitpflege im Kalenderjahr Pflegestufe 0 1.612 E Pflegestufe I - III 1.612 E 1.612 E Verhinderungspflege im Kalenderjahr Pflegestufe 0 1.612 E Pflegestufe I - III 1.612 E 1.612 E bei Umwidmung der Kurzzeitpglege 2.418 E 2.418 E Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Pflegestufe 0 4.000 E Pflegestufe I - III 4.000 E 4.000 E 18/19

Kurzzeitpflege Ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen eine zeitlich begrenzte Entlastung oder bereitet einen pflegebedürftigen Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vor. Verhinderungspflege Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegeperson, die pflegt (auch neben einem Pflegedienst), wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist. Der Grund ist also letztlich unbedeutend. Anteiliges Pflegegeld wird während einer Verhinderungspflege jeweils für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr anteilig zu 50 % weiter gezahlt. Verhinderungspflege wird für höchstens 42 Kalendertage im Kalenderjahr gezahlt. Leistungen für Verhinderungspflege werden jährlich bis zu einer Höhe von 1.612 von der Pflegekasse erstattet, wenn die Verhinderungspflege durch selbstbeschaffte Pflegepersonen sichergestellt wird. Soweit die Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft sind, können diese bis zu 50 % (806 ) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.418 auch auf die Verhinderungspflege übertragen werden. Zusätzliche Betreuungsleistungen/Entlastungsleistungen Seit 2015 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, sogenannte niedrigschwellige Angebote, wie beispielsweise Alzheimergruppen. Bislang galt dies nur für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz - also solche, die etwa psychisch oder demenziell erkrankt sind. Im ambulanten Bereich wird der Anspruch um Entlastungsleistungen ergänzt. Diese sollen Pflegende entlasten und umfassen vor allem: Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe bei allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags Unterstützung bei der Organisation von Hilfeleistungen Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht ausschöpft, kann außerdem bis zu 40 Prozent davon für solch niedrigschwellige Angebote verwenden. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige erhalten in allen Pflegestufen (0 bis III) zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie z.b. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen etc. für pauschal 40 im Monat. Ihr Leistungssortiment und den Lieferanten erfahren Sie von Ihrer Pflegekasse. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Voraussetzung hierfür ist, dass die häusliche Pflege entweder ermöglicht oder erheblich erleichtert wird und für den Pflegebedürftigen eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt werden kann. Unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fallen entweder Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen im Haushalt. Insgesamt wird ein Zuschuss in Höhe von max. 4.000 je Maßnahme gewährt. SGB V: Sozialgesetzbuch Nr. 5 Regelt die sogenannte medizinische Pflege. SGB XI: Sozialgesetzbuch Nr. 11 Regelt die gesetzliche Pflgeversicherung. *Stand 2015 Die sich ständig wandelnde Struktur unserer Gesellschaft und die demographische Verschiebung erfordern immer wieder politische Reformen. Das Pflege- Neuausrichtungs-Gesetz und die Pflegestärkungsgesetze 1 + 2 sehen zahlreiche Veränderungen und Anpassungen im Bereich der Pflegeversicherung vor. Durch diese Gesetzesreformen sollen Pflegebedürtige und deren Angehörige deutlich unterstützt werden. Zum wiederholten Mal hat die Bundesregierung die Notwendigkeit und den Vorrang einer Betreuung zu Hause gegenüber einer Heimunterbringung bekräftigt. Welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese beantragen, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch individuell und auf Ihre Bedürfnisse angepasst. Vereinbaren Sie noch heute einen kostenlosen und unverbindlichen Termin mit uns. Pflege zu Hause : Mit uns sind Sie stets gut beraten.

Pflege zu Hause Küffel GmbH Zentrale Hamburg Koppel 8, 20099 Hamburg Tel.: 040/970 75 154 Fax: 040/278 68 995 E-Mail: kontakt@pflegezuhause.info Büro Berlin - Manuel Steinsdörfer Driesener Straße 20a, 10439 Berlin Tel.: 030/338 487 16 Fax: 030/814 569 44 E-Mail: m.steinsdoerfer@pflegezuhause.info Büro Mitte - Christian Kunz Steinmal 5, 35753 Greifenstein Tel.: 06478/277 5999 Mobil: 0176/ 997 997 28 Fax: 06478/277 9942 E-Mail: c.kunz@pflegezuhause.info Büro Stuttgart - Melanie Walter Libanonstraße 65, 70184 Stuttgart Tel.: 0711/315 366 91 Fax: 0711/315 366 93 E-Mail: m.walter@pflegezuhause.info kontakt@pflegezuhause.info www.pflegezuhause.info Zentrale München Albert-Roßhaupter-Str. 3, 81369 München Tel.: 089/729 396 21 Fax: 089/720 186 19 E-Mail: kontakt@pflegezuhause.info