Studentische Umzugshelfer anmelden als privater Arbeitgeber Über das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale können Sie viele haushaltnahe Dienstleistungen anmelden, darunter auch studentische Umzugshelfer. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Vorteilen, Kosten und Steuern. Darüber hinaus geben wir eine detaillierte Anleitung für die Anmeldung. Schnellnavigation: 1. Welche Tätigkeiten können angemeldet werden? 2. Vorteile der Anmeldung 3. Kosten der Anmeldung 4. Steuerliche Aspekte 5. So können Sie Umzugshelfer bei der Minijob-Zentrale anmelden (Anleitung) 1. Welche Tätigkeiten können angemeldet werden? Umzugshelfer fallen in den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen, da sie Aufgaben übernehmen, die theoretisch ebenfalls vom Arbeitgeber selbst durchgeführt werden könnten und somit keiner speziellen Ausbildung bedürfen. Auch wenn wir im Folgenden von Umzugshelfern sprechen, gilt Ähnliches aus denselben Gründen für Helfer, die folgende Aufgaben übernehmen: Schönheitsreparaturen Anstricharbeiten Handwerkliche Arbeiten Reinigungsarbeiten Die offizielle Anmeldung studentischer Umzugshelfer als kurzfristig beschäftigte Kräfte erfolgt bei der Minijob-Zentrale. Da die Tätigkeit im Zuge Ihres privaten Wohnungswechsels vom Gesetzgeber als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen wird, greift das sogenannte Haushaltsscheckverfahren. 2. Vorteile der Anmeldung Wenn Sie studentische Hilfskräfte bei der Minijob-Zentrale als Umzugshilfe anmelden, hat dies viele Vorteile: Sie können (jährlich) 20 % der entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Weitere Infos hier: https://www.jobruf.de/umziehen/umzugskosten/absetzen.html Die Minijob-Zentrale übernimmt die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung (sollte ein Helfer bei Ihrem Umzug einen Unfall erleiden, sind Sie als Arbeitgeber in diesem Fall abgesichert). Seite 1
Die Anmeldung erfolgt unkompliziert über das Haushaltsscheckverfahren, die Höhe der Entlohnung spielt keine Rolle. Beachten Sie allerdings die steuerlichen Aspekte (s. unten). Keine Zeitnot: Wenngleich die Anmeldung nach Möglichkeit zeitnah erfolgen sollte, können Sie diese auch nachträglich vornehmen. Die Frist beträgt 2 Wochen nach Beginn der Tätigkeit, wobei die gesetzliche Unfallversicherung dennoch greift. Eventuell entstandene Kosten werden in diesem Fall von der gesetzlichen Unfallkasse übernommen. 3. Kosten der Anmeldung Die Minijob-Zentrale erhebt Beiträge in folgender Höhe (gemessen an der Entlohnung der Helfer): Unfallversicherung: 1,6 % Umlage U2: 0,3 % Beispiel: Sie buchen einen Umzugshelfer für einen Zeitraum von 4 Std. bei einer Entlohnung von 10 /Std. Inklusive der Abgaben an die Minijob-Zentrale beträgt das Arbeitsentgelt 40,76 (40 Arbeitslohn zzgl. 0,76 Abgaben). Die Minijob-Zentrale zieht die Beiträge automatisch von Ihrem Konto ein, sobald die Anmeldung der Kräfte erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Anmeldung muss für jeden Helfer separat vorgenommen werden. 4. Steuerliche Aspekte Kurzfristige Beschäftigungen sind steuerpflichtig. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten der Besteuerung, und zwar: die Versteuerung nach der individuellen Lohnsteuerklasse des Arbeitnehmers. Da Studenten i. d. R. keine Steuern zahlen müssen, ist dies die günstigere Variante, allerdings die sehr viel aufwändigere, da Sie die Entgelte elektronisch (über Elster) an das Finanzamt übermitteln müssen. Sie sollten hierzu die Steuerklasse jedes studentischen Helfers erfragen. die Pauschalsteuerzahlung, in der Sie pauschal 25 % des Lohns an das Finanzamt abführen. Aus unserer Sicht ist dies für Privathaushalte die sehr viel einfachere Variante. Sie kommt allerdings nur in Frage, wenn: a. der Lohn der kurzfristig beschäftigten Kraft höchstens 68 /Tag (bereits inkl. der 25 % Pauschalsteuer) sowie der Stundenlohn maximal 12 (bereits inkl. der 25 % Pauschalsteuer) beträgt oder Seite 2
b. der kurzfristige Minijob zu einem Zeitpunkt, der nicht vorhersehbar war, sofort erforderlich gewesen ist. Unser Tipp: Aufgrund der kleineren Steuersummen bei der Anmeldung von studentischen Umzugshelfern können Sie bei der Pauschalsteuervariante evtl. mit Ihrem Finanzamt eine unbürokratischere Abwicklung als die elektronische Steuermeldung über das Programm Elster ausmachen. Wir empfehlen Ihnen, einfach mal mit Ihrem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. 5. So können Sie Umzugshelfer bei der Minijob-Zentrale anmelden Die offizielle Anmeldung der Arbeitskräfte erfolgt bei der Minijob-Zentrale. Wenn Sie die Umzugshelfer über JOBRUF buchen, erhalten Sie die relevanten Daten der Studenten zur Anmeldung direkt in Ihrem Kundenportal. Und so funktioniert die Anmeldung Schritt-für-Schritt: Schritt 1: Laden Sie das auf der Homepage der Minijob-Zentrale als PDF-Datei erhältliche Anmeldeformular Haushaltsscheck herunter. Schritt 2: Sobald Sie die Nachricht erhalten haben, dass die Helfer gefunden wurden, loggen Sie sich bei JOBRUF in Ihr Kundenportal ein. Schritt 3: Zum Öffnen Ihres Auftrags klicken Sie dort auf die dazugehörige Auftragsnummer. Schritt 4: Entnehmen Sie die Daten des jeweiligen Umzugshelfers. Schritt 5: Tragen Sie Ihre Daten (unter Arbeitgeber ) sowie die Daten des Umzugshelfers (unter Beschäftigte/-r) in das Anmeldeformular ein. Das Formular muss für jeden weiteren Helfer separat ausgefüllt werden. Sollten Sie als Privathaushalt noch nicht im Besitz der geforderten Betriebsnummer sein, lassen Sie das entsprechende Feld einfach aus die Minijob-Zentrale vergibt in diesem Fall automatisch eine neue Betriebsnummer. Seite 3
Schritt 6: Tragen Sie den Bruttolohn des Umzugshelfers (inkl. Steuern) unter Monatliches Arbeitsentgelt ein. Schritt 7: Drucken Sie jeweils das Formular aus. Schritt 8: Tragen Sie deutlich lesbar handschriftlich den Vermerk Kurzfristige Beschäftigung ein (z. B. oben rechts). Seite 4
Schritt 9: Bringen Sie das ausgedruckte Haushaltsscheck-Formular am Tage Ihres Umzuges zum Einsatzort mit. Erfragen Sie dort die Sozialversicherungsnummer, die die Helfer mitgebracht haben, und tragen Sie diese in das Formular ein. Schritt 9: Sie und der Umzugshelfer müssen das Formular nun unterschreiben. Schritt 10: Um die Anmeldung abzuschließen, schicken Sie die erste Seite des Formulars (die für die Minijobzentrale gedacht ist) postalisch an die Minijob-Zentrale unter folgender Adresse: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale 45115 Essen Hinweis: Die steuerliche Meldung bei Ihrem Finanzamt können Sie bequem nach Ihrem Umzug vornehmen. Notieren Sie sich dazu am Tag des Umzugs falls vorhanden ebenfalls die Steuer- Identifikationsnummer der Helfer. Für Rückfragen steht die Minijob-Zentrale auch telefonisch unter 0355 290270799 zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Umzug. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter der Rufnummer 0221 9331920 zur Verfügung. Ihr JOBRUF-Team Stand: August 2017 JOBRUF übernimmt für die gemachten Aussagen und Angaben keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit. Seite 5