FAQs zum Thema Umstellung auf SEPA 1. Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area und ist ein Projekt der Europäischen Union mit dem Ziel einen einheitlichen Zahlungsraumes für Europa zu schaffen. Innerhalb dieses Zahlungsraumes sollen keine Unterscheidungen mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen bestehen. Dazu werden einheitliche Standards und Verfahren festgelegt, die von Banken und Unternehmen ab Februar 2014 genutzt werden müssen. Ausnahmen für Kartenzahlverfahren werden über das nationale Gesetzgebungsverfahren geregelt und haben eine Übergangsfrist bis zum 01.02.2016. Insgesamt gehören 32 europäische Länder zum SEPA-Raum. Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch die drei Länder des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Schweiz und Monaco an SEPA teil. 2. Was ändert sich durch SEPA? Die wichtigste Änderung betrifft die Identifikation von Konten und Banken. Die bisher verwendete Kontonummer und Bankleitzahl (BLZ) wird durch die IBAN und BIC ersetzt (siehe auch: 7. Was ist eine IBAN? und 8: Was ist ein BIC? ). Für die beleglosen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften gibt es ein neues Datenformat. Das bisher in Deutschland genutzte DTAUS- Format unterstützt SEPA-Zahlungen nicht. 3. Wann kommt SEPA? SEPA ist bereits da. Seit 2008 können Überweisungen mit SEPA ausgeführt werden, seit Ende 2009 auch Lastschriften. Bis zum 01.02.2014 müssen alle Zahlungsverkehrs-Teilnehmer, die Überweisungen oder Lastschriften elektronisch bei ihrer Bank oder Sparkasse einreichen, diese auf SEPA umgestellt haben. 4. Was ändert sich für mich, wenn ich meine easycash-rechnung per Lastschriftverfahren bezahle? Zuerst einmal gar nichts. Rechtzeitig zum 01.02.2014 stellt easycash automatisch vom gewohnten Lastschriftverfahren auf das neue SEPA- Verfahren um. Wir werden die fälligen Rechnungsbeträge wie gewohnt von Ihrem Konto abbuchen. 5. Was ändert sich für mich, wenn ich meine Rechnung bisher als Rechnung per Kontoauszug erhalte? Mit der Umstellung auf SEPA ist es nicht mehr möglich, die gesetzlich notwendigen Informationen im Verwendungszweck darzustellen (Reduzierung Seite 1 von 6
des Verwendungszweckes auf 140 Zeichen), daher stellt easycash Ihnen als kostenfreie Variante die Rechnung per PDF via E-Mail zur Verfügung. easycash wird bezüglich Ihrer E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang gesondert auf Sie zukommen. (siehe auch: 10. Was ändert sich bei Lastschriften? ) 6. Gilt der Umstellungstermin 01.02.2014 auch für POS- Kartenzahlungen? NEIN! Die POS-Kartenzahlungen (girocard/electronic cash, OLV, ELV) sind von diesem Umstellungstermin nicht betroffen. Hier greift die Übergangsfrist bis zum 01.02.2016. Für die Änderungen der Produkte/Leistungen zum 01.02.2014 sind keine Terminalanpassungen notwendig! (siehe auch: 16. 01.02.2016: SEPA-Umstellungstermin für Kartenzahlverfahren ) 7. Was ist eine IBAN? IBAN steht für International Bank Account Number und ist die neue, für SEPA gültige Kontonummer. Deutsche IBANs sind aus der bisherigen Kontonummer und BLZ aufgebaut: DE für Deutschland Zweistellige Prüfziffer BLZ (Acht Stellen) Kontonummer (Zehn Stellen, links mit 0 aufgefüllt) Ihre IBAN finden Sie auf dem Kontoauszug oder können Sie bei ihrem Kreditinstitut erfragen. 8. Was ist ein BIC? BIC steht für Business Identifier Code. Der BIC ist die internationale Bankleitzahl eines Zahlungsdienstleisters. BIC sind acht oder elf Stellen lang. Da Zahlungsdienstleister auch durch die in der IBAN enthaltenen Informationen eindeutig identifizierbar sind, muss der BIC nur bei inländischen Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 noch zusätzlich zur IBAN angegeben werden. 9. Welche SEPA-Produkte gibt es? Durch die Standardisierung im europäischen Zahlungsverkehr werden folgende Produkte angeboten: SEPA-Überweisung: SEPA Credit Transfer (SCT), bisher: Überweisung SEPA-Lastschrift: SEPA Direct Debit (SDD) o SEPA-Basis-Lastschrift (bisher: Einzugsermächtigung) o SEPA-Firmen-Lastschrift (bisher: Lastschrift im Abbuchungsverfahren) Seite 2 von 6
10. Was ändert sich bei Lastschriften? Bei SEPA-Lastschriften müssen IBAN und BIC verwendet werden; die Länge des Verwendungszwecks (140 Zeichen) ist kürzer als bei den bisherigen Lastschriften. Die Umstellung erfolgt durch easycash Sie müssen sich um nichts kümmern. 11. Gelten die erteilten Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge auch für SEPA? Hier ist grundsätzlich zwischen Basislastschrift und Firmenlastschrift zu unterscheiden: 1) SEPA-Basislastschrift Ja, Einzugsermächtigungen gelten weiter! Für die bereits erteilten Einzugsermächtigungen müssen keine neuen SEPA-Lastschriftmandate eingeholt werden. 2) SEPA-Firmenlastschrift Nein, Abbuchungsaufträge gelten nicht weiter! Bei SEPA- Firmenlastschriften kann aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung der SE- PA-Firmenlastschrift keine Weiternutzung der bereits bestehenden Abbuchungsaufträge erfolgen. Hier ist die schriftliche Einholung eines neuen SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erforderlich. 12. Was ist eine Gläubiger-Identifikationnummer? Jeder Zahlungsempfänger, der SEPA-Lastschriften ausführen will, benötigt dazu eine Gläubigeridentifikationsnummer, über die er eindeutig identifiziert werden kann. Für Deutschland werden diese Nummern von der Bundesbank vergeben. Die Gläubigeridentifikationsnummer wird bei jeder Lastschrift mitgegeben und ermöglicht es dem Kunden, den Auftragsgeber der Lastschrift herauszufinden. Wo kann ich meine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen? In Deutschland können Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank über das Internet beantragen. (www.glaeubiger-id.bundesbank.de) 13. Was ist eine Mandatsreferenznummer? Jeder Zahlungsempfänger, der SEPA-Lastschriften ausführt, (z.b. easycash) muss für jedes Kundenkonto ein SEPA-Lastschriftmandat (bisher: Einzugsermächtigung) vorliegen haben. Mit der Mandatsreferenznummer, die bei jeder Lastschrift mit angegeben ist, kann der Kunde über seine Bank die Belastung eindeutig identifizieren. Seite 3 von 6
14. Was ist eine Prenotification (Vorabinformation)? Jeder Zahlungsempfänger, der SEPA-Lastschriften ausführt, muss den Inhaber des zu belastenden Kontos vorher über Datum und Betrag der Lastschrift informieren. Dies passiert über die monatliche Rechnung mit den entsprechenden Angaben. Die Forderung von xx,xx ziehen wir mit der SEPA- Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-ID DE1600100000020245 von Ihrem Konto BLZ / KontoNr (IBAN DEXXX, BIC DEXX ) in den nächsten Tagen ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen. Beispiel Prenotification auf der Rechnung 15. Wie funktioniert die Lastschriftabwicklung über das Internet? Allgemeine Informationen Für den Verbraucher und für viele Branchen wie Online-Handel, Versicherungen, öffentliche Kassen und Versorgungsunternehmen ist die Lastschrift eine kostengünstige und beliebte Bezahlmethode. Aufgrund der Kundenbedingungen der Banken ist ab dem 1.2.2014 ein schriftliches SEPA-Mandat gesetzliche Voraussetzung für die SEPA-Lastschrift. easycash arbeitet an einer Lösung zur Abwicklung der SEPA-Lastschrift. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.vdb.de/news.aspx Bis zur finalen Klärung wird auf Basis des bisherigen Lastschriftverfahrens die Mandatierung im Internet wie folgt fortgeführt: Vorgehensweise ab 01.02.2014: Die Abwicklung der Lastschrifttransaktionen im Internet erfolgt für den Händler und den Nutzer/Käufer wie bisher. Die Eingabefelder zur Erfassung seiner Kontodaten werden weiterhin im Format BLZ und Kontonummer angezeigt und der Käufer erteilt dem Händler eine herkömmliche Einzugsermächtigungserklärung. Allgemein wird dem Händler empfohlen, den Textvorschlag der Deutschen Kreditwirtschaft für das SEPA-Kombimandat zu verwenden*. Dieser ist ergänzend auf der ELV/OLV-Bezahlseite mit aufzunehmen. easycash wird die BLZ/KtoNr-Information in BIC/IBAN und das SEPA-Format (XML) konvertieren und somit die Internet-basierten Lastschriften technisch SEPA-konform bei den Banken als SEPA-Lastschriftauftrag einreichen. * Quelle: http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/ 120720_DK_Beispiele_Muster_SEPA_Lastschriftmandat-SDD_Basis-Core_09072012.pdf Seite 4 von 6
Händler-Rücklastschriften Bitte stimmen Sie mit Ihrer Bank ab, in welchem Format zukünftig die Buchungen/Rücklastschriften auf Ihrem Konto erfolgen. Für eine bedarfsgerechte Darstellung im Kontoauszug ist das CAMT-Format (Cash Management Nachricht) zu empfehlen. Sind Änderungen bei Lastschrifttransaktionen im Rahmen der Abfrage der Händlerweisungsdatei notwendig? Es gibt keine Änderungen auf der Schnittstelle; die Abfrage erfolgt weiterhin auf Basis Bankleitzahl und Kontonummer. 16. 01.02.2016: SEPA-Umstellungstermin für Kartenzahlverfahren Die Übergangsfrist für das Lastschriftverfahren OLV/ELV und girocard/electronic cash endet im Februar 2016. SEPA am Terminal: Zahlverfahren girocard/electronic cash Alle ec-fähigen Terminals sind seit der letzten Umstellung auf TA 7.0 für SEPA vorbereitet. Eine weitere Migration bzw. ein Softwareupdate ist für den Wechsel auf SEPA für das Zahlverfahren girocard/electronic cash nicht vorgesehen. Dennoch steht ein weiteres Update bereits in den Startlöchern: die Migration auf TA 7.1. Wesentlicher Bestandteil ist die Ergänzung der CHIP-Notfall- Anwendung, die nach dem CHIP-Fehler Anfang 2010 nun ergänzt werden soll. Mit TA 7.0 steht zwar zum Fallback im Fehlerfall noch immer die Magnetstreifen-Funktionalität nach wie vor zur Verfügung, dennoch verlangt die Deutsche Kreditwirtschaft die Ergänzung auf CHIP-Notfall. Obwohl im CHIP- Fehlerfall im Januar 2010 die Magnetstreifen-Funktionen einen zuverlässigen Fallback unter Beweis gestellt hatten. SEPA am Terminal: Zahlverfahren OLV/ELV Für das Zahlverfahren ELV/OLV wird ein Update aller OLV/ELV-Terminals bis Ende 2015 notwendig. Seitens der Terminalhersteller ist geplant, dieses Update der Terminalsoftware zusammen mit der Erweiterung auf TA 7.1 (erforderlich für girocard/electronic cash) bereitzustellen. Erfolgt die Abwicklung über die Kassenschnittstelle, ergeben sich mit dem Update voraussichtlich Änderungen an der Kassenschnittstelle. Im Rahmen der SEPA-Abwicklung sind zusätzliche Informationen zu übertragen, die auf dem erweiterten Leistungsbeleg (OLV/ELV-Mandat) künftig angedruckt werden müssen. Seite 5 von 6
SEPA am Terminal: Zahlverfahren Maestro, V PAY, Kreditkarten Für diese Zahlverfahren sind keine Änderungen für SEPA erforderlich; keine Softwareupdates notwendig. Seite 6 von 6