Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen



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Transkript:

Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße Stadt Gerlingen INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 1304/1 26. August 2014 Auftraggeber: Stadt Gerlingen Stadtbauamt Rathausplatz 1 70839 Gerlingen Bearbeitung: Dipl. Ing.(FH) Thomas Heine Dipl. Geogr. Christian Reutter BÜRO STUTTGART Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Tel: 0711 / 218 42 63 0 Fax: 0711 / 218 42 63 9 Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche BÜRO FREIBURG Engelbergerstraße 19 79106 Freiburg i. Br. Tel: 0761 / 595 796 78 Fax: 0761 / 595 796 79 BÜRO DORTMUND Ruhrallee 9 44139 Dortmund Tel: 0231 / 139 746 88 Fax: 0231 / 139 746 89 Email: info@heine jud.de THOMAS HEINE Dipl. Ing.(FH) von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionsschutz Durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Standorte und Prüfverfahren. AXEL JUD Dipl. Geograph von der IHK Region Stuttgart ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallimmissionen und Schallschutz im Städtebau

Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung... 1 2 Unterlagen... 2 2.1 Projektbezogene Unterlagen... 2 2.2 Gesetze, Normen und Regelwerke... 2 3 Beurteilungsgrundlagen... 3 3.1 Orientierungswerte der DIN 18005... 3 3.2 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit... 4 4 Verfahren zur Bildung der Beurteilungspegel... 5 4.1 Straße Verkehrskenndaten und Emissionsberechnung... 6 4.2 Ausbreitungsberechnungen... 8 5 Ergebnisse und Beurteilung... 9 6 Diskussion von Lärmschutzmaßnahmen... 10 7 Zusammenfassung... 13 8 Anhang... 14 Die Untersuchung enthält 14 Seiten, 4 Anlagen und 3 Karten Stuttgart, den 26. August 2014 Dipl. Ing. (FH) Thomas Heine Dipl. Geogr. Christian Reutter 1304 t1 26.08.2014

1 Aufgabenstellung Es ist die Aufstellung des Bebauungsplans Haupt / Urbanstraße in Gerlingen mit der Ausweisung als Kerngebiet (MK) geplant 1. Das Plangebiet liegt im Zentrum Gerlingens, westlich der Hauptstraße (L 1141). Südlich der vorgesehenen Plangebietsfläche verläuft die Urbanstraße. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sollen die Schallimmissionen ermittelt werden, die vom Straßenverkehr auf die geplante Bebauung einwirken. Zur Beurteilung der Situation wird die DIN 18005 2 herangezogen. Die Berechnungsgrundlage für den Straßenverkehrslärm ist die RLS 90. Bei Überschreiten der gültigen Orientierungswerte der DIN 18005 sind Vorschläge zu Lärmschutzmaßnahmen zu entwickeln. Es erfolgt die Ausweisung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 3. Im Einzelnen ergeben sich folgende Arbeitsschritte: o Erarbeiten eines Rechenmodells und Ermittlung der Beurteilungspegel von dem Straßenverkehrslärm, o Beurteilung der Ergebnisse, o bei Überschreiten der zulässigen Orientierungswerte sind die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zu ermitteln und Lärmschutzmaßnahmen zu konzipieren. o Textfassung und Darstellung der Ergebnisse. 1 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Haupt / Urbanstraße der Stadt Gerlingen, digital, Stand 17. Juni 2014 2 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 3 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 1304 t1 26.08.2014 1

2 Unterlagen 2.1 Projektbezogene Unterlagen o Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Haupt / Urbanstraße, Maßstab 1:500, Stadt Gerlingen, Stand 17. Juni 2014 o Verkehrskennwerte zur L 1141 (Hauptstraße) sowie zur Urbanstraße, Verkehrserhebung der Stadt Gerlingen, Stand: August 2014 2.2 Gesetze, Normen und Regelwerke o Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90, der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 o DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 o DIN 18005 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 o DIN ISO 9613 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 o DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 o VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987 1304 t1 26.08.2014 2

3 Beurteilungsgrundlagen Die DIN 18005 1 wird in der Regel im Rahmen von Bebauungsplanverfahren angewendet, die darin genannten Orientierungswerte gelten für alle Lärmarten. 3.1 Orientierungswerte der DIN 18005 Tabelle 1 Orientierungswerte nach DIN 18005 für Verkehrslärm (Auszug) Gebietsnutzung Orientierungswerte in db(a) tags (6 22 Uhr) nachts (22 6 Uhr) Gewerbe /Kerngebiete (GE / MK) 65 55 Dorf /Mischgebiete (MD / MI) 60 50 Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45 Reine Wohngebiete (WR) 50 40 Sondergebiete, nach Grad der Schutzbedürftigkeit 45 bis 65 35 bis 65 Nach der DIN 18005 sollen die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs, Sport, Gewerbe und Freizeitlärm, etc.) jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und beurteilt werden. Diese Betrachtungsweise lässt sich mit der verschiedenartigen Geräuschzusammensetzung und der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zur jeweiligen Lärmquelle begründen. Die Orientierungswerte sollten im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens eingehalten werden, sind jedoch mit anderen Belangen abzuwägen. 1 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 1304 t1 26.08.2014 3

3.2 Gebietseinstufung und Schutzbedürftigkeit Die Schutzbedürftigkeit eines Gebietes ergibt sich in der Regel aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Für das Bebauungsplangebiet wird, entsprechend der geplanten Gebietsausweisung 1, von einem Kerngebiet (MK) ausgegangen (vgl. Abbildung 1). Abbildung 1 Gebietseinstufung 1 Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften Haupt / Urbanstraße, Maßstab 1:500, Stadt Gerlingen, Stand 17. Juni 2014 1304 t1 26.08.2014 4

4 Verfahren zur Bildung der Beurteilungspegel Als maßgebliche Lärmquelle wird der umliegende Straßenverkehr betrachtet. Die Lage des Plangebiets zu den maßgeblichen Straßen kann der Abbildung 2 entnommen werden. Abbildung 2 Übersichtsplan mit Lage der Immissionsorten (grün) L 1141 Hauptstraße Urbanstraße 1304 t1 26.08.2014 5

4.1 Straße Verkehrskenndaten und Emissionsberechnung Die Immissionen durch den Straßenverkehr werden anhand der RLS 90 1 berechnet. Für die im Untersuchungsraum befindlichen Abschnitte der L 1141 (Hauptstraße) sowie der Urbanstraße wurden die Verkehrskennwerte aus einer Verkerhserhebung der Stadt Gerlingen 2 verwendet. Auf dieser Grundlage wurde der DTV der Straßen, unter der Annahme von 1% Zuwachs pro Jahr, auf den Prognosehorizont 2025 hochgerechnet. Im Einzelnen wurden folgende Kennwerte angesetzt: Tabelle 2 Verkehrskennwerte Straße DTV* Kfz/24 Std. SV Anteil** tags/nachts in % Geschwindigkeit tags/nachts km/h Hauptstraße (L 1141) 10.550 20,0 / 10,0 30 / 30 Urbanstraße 2.450 5,0 / 3,0 30 / 30 * Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke ** Schwerverkehrs Anteil gemäß RLS 90 Fahrbahnbelag Die Straßenoberfläche geht mit einem Korrekturwert von 0 db(a) in die Berechnungen ein. Steigung und Gefälle Es treten in keinem Bereich Steigungen 5% auf, so dass gemäß RLS 90 keine Zuschläge zu vergeben sind. Mehrfachreflexionen Ein Zuschlag für Mehrfachreflexionen gemäß RLS 90 wurde nicht vergeben. Signalzeichen Im relevanten Abschnitt sind keine Signalanlagen vorhanden. Demnach werden keine Zuschläge für Signalzeichen gemäß RLS 90 berücksichtigt. 1 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90, der Bundesminister für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 2 Verkehrskennwerte zur L 1141 (Hauptstraße) sowie zur Urbanstraße, Verkehrserhebung der Stadt Gerlingen, Stand: August 2014 1304 t1 26.08.2014 6

Emissionsberechnung Zur Berechnung der Schallemission nach den RLS 90 werden bei einer mehrstreifigen Straße Linienschallquellen in 0,5 m Höhe über den beiden äußersten Fahrstreifen angenommen. Bei einstreifigen Straßen liegt die Linienschallquelle in der Mitte des Fahrstreifens. Der Emissionspegel wird in einer Entfernung von 25 m von der Fahrbahnachse angegeben. In die Berechnung des Emissionspegels beim Straßenverkehrslärm gehen ein: o die maßgebende Verkehrsstärke für den Tag und die Nacht, ermittelt aus der durchschnittlichen Verkehrsstärke (DTV), o die Lkw Anteile (>2,8 t) für Tag und Nacht, gemäß RLS 90 (Landes / Gemeindestraßen), o die zulässigen Geschwindigkeiten für Pkw und Lkw (vgl. Tabelle 2), o die Steigung und das Gefälle der Straße (hier 0 db(a)), o ein Korrekturwert für die Bauweise der Straßenoberfläche (Fahrbahnbelag Asphalt: 0 db(a)). Tabelle 3 Emissionspegel Straße Emissionspegel L me * in db(a) tags nachts Hauptstraße (L 1141) 63,4 52,4 Urbanstraße 53,1 44,8 * Emissionspegel L me einschließlich aller Korrekturwerte 1304 t1 26.08.2014 7

4.2 Ausbreitungsberechnungen Die Berechnungen erfolgten mit dem EDV Programm SoundPlan 7.1 auf der Basis der RLS 90 1. Das Modell berücksichtigt: o die Anteile aus Reflexionen der Schallquellen an Stützmauern, Hausfassaden oder anderen Flächen (Spiegelschallquellen Modell) o Pegeländerungen aufgrund des Abstandes und der Luftabsorption o Pegeländerungen aufgrund der Boden und Meteorologiedämpfung o Pegeländerungen durch topographische und bauliche Gegebenheiten (Mehrfachreflexionen und Abschirmungen) o einen leichten Wind, etwa 3 m/s, zum Immissionsort hin und Temperaturinversion, die beide die Schallausbreitung fördern Zur Darstellung der Situation innerhalb der Freibereiche wurden Lärmkarten erstellt. In einem Rasterabstand von 2 m und in einer Höhe von 5 m über Gelände (1. Obergeschoss) wurden die Beurteilungspegel für das gesamte Untersuchungsgebiet berechnet und die Isophonen mittels einer mathematischen Funktion (Bezier) bestimmt. Die Farbabstufung in den Lärmkarten wurde so gewählt, dass ab den hellroten Farbtönen die Orientierungswerte der DIN 18005 2 für Kerngebiete überschritten werden. Die Lärmkarten können jedoch nur eingeschränkt mit den Pegelwerten der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen und Behandlung der Reflexionen. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnungen. 1 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90, Ausgabe 1990 2 DIN 18005 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 1304 t1 26.08.2014 8

5 Ergebnisse und Beurteilung Im Folgenden werden die Ergebnisse für das Plangebiet Haupt / Urbanstraße für den Straßenverkehr beschrieben. Die detaillierten Ergebnisse können der Tabelle im Anhang 4 entnommen werden. Zusätzlich werden die Ergebnisse der Berechnungen in von Form von Rasterlärmkarten Karte 1 und 2 graphisch umgesetzt 1. Die Beurteilung erfolgt mit den Orientierungswerten der DIN 18005 2 für Kerngebiete. An den Immissionsorten auf den Grenzen der Baufenster treten folgende Beurteilungspegel auf: Tabelle 4 Beurteilungspegel Straßenverkehrslärm an den untersuchten Immissionsorten, ungünstigstes Stockwerk Immissionsort Beurteilungspegel db(a) IO 1 MK1 EG 71 / 60 Orientierungswert db(a) Überschreitung db(a) tags / nachts tags / nachts tags / nachts 6 / 5 IO 2 MK1 1.OG 68 / 58 3 / 3 IO 3 MK1 2.OG 66 / 56 1 / 1 65 / 55 IO 4 MK1 2.OG 65 / 55 / IO 5 MK1 EG 65 / 56 / 1 IO 6 MK1 3.OG 62 / 53 / Die Beurteilungspegel an den Immissionsorten auf den geplanten Baufenstern betragen tags bis zu 71 db(a) und nachts bis zu 60 db(a). Die Orientierungswerte für Kerngebiete von tags 65 db(a) und nachts 55 db(a) werden tags um bis zu 6 db(a) sowie nachts um bis zu 5 db(a) überschritten. Gegenüber dem Straßenverkehrslärm sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. 1 Anmerkung: Die in der Karte dargestellten Pegel können nicht mit dem Beurteilungspegel nach der DIN 18005 gleichgesetzt werden, da es zu Differenzen aufgrund unterschiedlicher Randbedingungen, wie Rechenhöhe, etc. kommt. Maßgeblich für die Beurteilung sind die Ergebnisse der Einzelpunktberechnung. 2 DIN 18005 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 1304 t1 26.08.2014 9

6 Diskussion von Lärmschutzmaßnahmen Gegenüber dem Straßenverkehrslärm sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Ein aktiver Schutz (Wände, Wälle) ist grundsätzlich passiven Maßnahmen (Schallschutzfenster, etc.) vorzuziehen. Aufgrund der örtlichen Verhältnisse wird sich der Schallschutz jedoch nur über passive Maßnahmen gewährleisten lassen, aktive Maßnahmen wie Wände oder Wälle sind nicht möglich Passiver Lärmschutz Als passiver Lärmschutz sind bauliche Maßnahmen (Schallschutzfenster, Lüftungseinrichtungen) und eine geeignete Grundrissgestaltung zu nennen. Als geeignete Grundrissgestaltung gilt: o schutzbedürftige Räume (Schlaf und Aufenthaltsräume) sollten zur lärmabgewandten Seite hin orientiert werden. o weniger schutzbedürftige Räume, wie Treppenhäuser, Abstellräume oder Bäder, sollten sich an den lärmbelasteten Seiten befinden. Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Nach DIN 4109 1, Abschnitt 5.1 werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt. Den Lärmpegelbereichen sind die vorhandenen oder zu erwartenden maßgeblichen Außenlärmpegel zuzuordnen. Werden die Beurteilungspegel berechnet, so sind zu dem errechneten Wert für den Tag (6 00 bis 22 00 Uhr) 3 db(a) zu addieren (DIN 4109, Abschnitt 5.5). Der maßgebliche Außenlärmpegel liegt 3 db(a) über den in den Anlagen ausgewiesenen Beurteilungspegeln. Die Lärmpegelbereiche sind in Karte 3 dargestellt. Der maßgebliche Außenlärmpegel wird nach DIN 4109 anhand des Tag Gesamtpegels durch alle Schallquellen bestimmt. 1 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 1304 t1 26.08.2014 10

Tabelle 5 Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 und erforderliche Schalldämm Maße der Außenbauteile (Auszug aus der DIN 4109) Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel (Gesamtpegel tags +3 db(a)) db(a) Erf. R W,res des Außenbauteils in Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen von Beherbergungsstätten, Unterrichtsräumen und Ähnlichem db I bis 55 30 II 56 bis 60 30 III 61 bis 65 35 IV 66 bis 70 40 V 71 bis 75 45 VI 76 bis 80 50 Wie der Anlagen 4 im Anhang zu entnehmen ist, liegen die Baufenster maximal im Lärmpegelbereich V. Betroffen sind insbesondere die Baufenster in einem Abstand von bis zu rund 20 Metern zur Hauptstraße. Die erforderliche Schalldämmung der Fensterflächen ergibt sich in Abhängigkeit vom Fensterflächenanteil und der geplanten Raumnutzung (Wohnen). Im Lärmpegelbereich V sind bei einem Fensterflächenanteil von 30 40 % voraussichtlich Fenster der Schallschutzklasse 4 nach VDI 2719 1 erforderlich. Im Lärmpegelbereich IV sind bei oben genanntem Fensterflächenanteil voraussichtlich Fenster der Schallschutzklasse 3 nach VDI 2719 1 erforderlich. In den Lärmpegelbereichen II bis III genügen üblicherweise Fenster der Schallschutzklasse 2 bzw. ggf. 3 (vgl. Tabelle 6). Fenster, die den Konstruktionsmerkmalen der Klasse 2 entsprechen, werden bereits aufgrund von Anforderungen an den Wärmeschutz bei Neubauten vorgesehen. Eine genaue Berechnung der Fensterklassen ist im Rahmen der Ausführungsplanung erforderlich. 1 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987. 1304 t1 26.08.2014 11

Folgende Schalldämm Maße im eingebauten Zustand gelten für die Fenster der jeweiligen Schallschutzklasse: Tabelle 6 Schallschutzklassen von Fenstern (Auszug aus der VDI 2719) Schallschutzklasse nach VDI 2719 Bewertetes Schalldämm Maß R W des am Bau funktionsfähig eingebauten Fensters in db 2 30 bis 34 3 35 bis 39 4 40 bis 44 5 45 bis 49 Lüftungseinrichtungen Da die Schalldämmung von Fenstern nur dann sinnvoll ist, wenn die Fenster geschlossen sind, muss der Lüftung von Aufenthaltsräumen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bei einem Mittelungspegel nachts über 50 db(a) sind nach der VDI 2719 1 in jeder Wohnung die Schlafräume, bzw. die zum Schlafen geeigneten Räume, mit zusätzlichen Lüftungseinrichtungen auszuführen oder zur lärmabgewandten Seite hin auszurichten. Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen genutzt werden, kann ansonsten ein kurzzeitiges Öffnen der Fenster zugemutet werden (Stoßlüftung). Die betroffenen Fassaden der geplanten Gebäude sind der Ergebnistabelle im Anhang 5 bis 6 zu entnehmen. Nach DIN 18005 Beiblatt 1 2 ist bei Beurteilungspegeln nachts über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ein ungestörter Schlaf nicht mehr möglich. 1 VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, August 1987. 2 DIN 18005 Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Mai 1987 1304 t1 26.08.2014 12

7 Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Haupt / Urbanstraße in Gerlingen kann wie folgt zusammengefasst werden: o Zur Beurteilung der künftigen Situation werden die Orientierungswerte der DIN 18005 1 herangezogen. Für das Plangebiet ist die Ausweisung eines Kerngebiets vorgesehen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für die Beurteilung des Straßenverkehrs betragen für Kerngebiete tags 65 db(a) und nachts 55 db(a). o Es wurden die Beurteilungspegel an den geplanten Baufenstern, hervorgerufen durch den umliegenden Straßenverkehr, anhand der RLS 90 2 berechnet. o Durch den Straßenverkehr ist an der geplanten Bebauung mit Beurteilungspegeln tags bis zu 71 db(a) und nachts bis zu 60 db(a) zu rechnen. Die Orientierungswerte der DIN 18005 für Kerngebiete werden tags und nachts überschritten. Lärmschutzmaßnahmen gegenüber dem Straßenverkehrslärm sind daher erforderlich. o Zur Kennzeichnung des maßgeblichen Außenlärmpegels bei der Auslegung von Außenbauteilen der neuen Gebäude wurden die Lärmpegelbereiche der DIN 4109 3 berechnet und dargestellt. Danach liegen die Baufenster im Bebauungsplangebiet maximal im Lärmpegelbereich V nach DIN 4109. o Die Lärmschutzmaßnahmen ergeben sich nach der Berechnung aus den Lärmpegelbereichen und sind in Kapitel 6 dieser Untersuchung dargestellt. Schallgedämmte Lüfter für Schlafräume werden erforderlich, wenn die Beurteilungspegel nachts über 50 db(a) liegen. 1 DIN 18005 Schallschutz im Städtebau mit Beiblatt 1, Mai 1987 2 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90, Ausgabe 1990 3 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989 1304 t1 26.08.2014 13

8 Anhang Rechenlaufinformation Straßenverkehr Anlage 1 Emissionsberechnung Straße Anlage 2 3 Beurteilungspegel und Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Anlage 4 Lärmkarten: Pegelverteilung Straße tags Karte 1 Pegelverteilung Straße nachts Karte 2 Lärmpegelbereiche Karte 3 Anmerkung zu den Ergebnistabellen und Karten: Die Angaben stellen Mittelwerte dar, tatsächlich wurden die Linienschallquellen in eine Vielzahl einzelner Punktschallquellen unterteilt. 1304 t1 26.08.2014 14

Bebauungsplan "Haupt- / Urbanstraße" in Gerlingen - Rechenlaufinformation Straßenverkehr - Anlage 1 Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 1 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius 5000 m Filter: db(a) Zulässige Toleranz (für einzelne Quelle): Richtlinien: Straßen: RLS 90 streng Rechtsverkehr Emissionsberechnung nach: 200 m 50 m 0,010 db RLS90 Bewertung: DIN 18005 Verkehr Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt Geometriedaten Straßenverkehr.sit 26.08.2014 10:09:42 - enthält: F2-Rechengebiet.geo 22.08.2014 14:52:32 Grenze B-Plan.geo 22.08.2014 11:16:16 I001 Verkehr.geo 22.08.2014 12:49:50 Q2 - Straßen.geo 26.08.2014 10:05:20 R1-Bestand(VERKEHR).geo 22.08.2014 11:45:10 TEXTE.geo 22.08.2014 11:45:10 RDGM0000.dgm 20.08.2014 16:48:16 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik SoundPLAN 7.1

Bebauungsplan "Haupt- / Urbanstraße" in Gerlingen Anlage 2 Legende Straße Straßenname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw km/h Geschwindigkeit Pkw vlkw km/h Geschwindigkeit Lkw M Tag Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr im Zeitbereich Tag M Nacht Kfz/h Mittlerer stündlicher Verkehr im Zeitbereich Nacht p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich Tag p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr im Zeitbereich Nacht Dv db Geschwindigkeitskorrektur DStrO db Korrektur Straßenoberfläche D Stg db(a) Zuschlag für Steigung D Refl db(a) Zuschlag für Mehrfachreflexionen LmE Tag db(a) Emissionspegel (Pegel, der von der Straße abgestrahlt wird) im Zeitbereich Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel (Pegel, der von der Straße abgestrahlt wird) im Zeitbereich Nacht SoundPLAN 7.1 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik

Bebauungsplan "Haupt- / Urbanstraße" in Gerlingen Anlage 3 Straße DTV Kfz/24h vpkw km/h vlkw km/h M Tag Kfz/h Hauptstraße 10550 30 30 633 84 20,0 10,0-6,2 0,0 0,0 0,0 Urbanstraße 2450 30 30 147 27 5,0 3,0-7,3 0,0 0,0 0,0 M Nacht Kfz/h p Tag % p Nacht % Dv db DStrO db D Stg db(a) D Refl db(a) SoundPLAN 7.1 Heine + Jud - Ingenieurbüro für Umweltakustik

Bebauungsplan "Haupt- / Urbanstraße" in Gerlingen Beurteilungspegel DIN 18005 A 4 Stockwerk Beurteilungspegel OW-Überschreitung Lärmpegelbereiche db(a) db(a) nach DIN 4109 tags nachts tags nachts IO 1 - MK1 Nutzung: MK OW: 65 / 55 EG 71 60 6 5 V 1.OG 71 60 6 5 V 2.OG 70 59 5 4 V 3.OG 69 59 4 4 V IO 2 - MK1 Nutzung: MK OW: 65 / 55 EG 68 58 3 3 V 1.OG 68 58 3 3 V 2.OG 68 58 3 3 V 3.OG 68 57 3 2 V IO 3 - MK1 Nutzung: MK OW: 65 / 55 EG 65 56-1 IV 1.OG 66 56 1 1 IV 2.OG 66 56 1 1 IV 3.OG 66 56 1 1 IV IO 4 - MK1 Nutzung: MK OW: 65 / 55 EG 64 54 - - IV 1.OG 65 55 - - IV 2.OG 65 55 - - IV 3.OG 65 55 - - IV IO 5 - MK1 Nutzung: MK OW: 65 / 55 EG 65 56-1 IV 1.OG 65 55 - - IV 2.OG 64 55 - - IV 3.OG 64 54 - - IV IO 6 - MK1 Nutzung: MK OW: 65 / 55 EG 61 52 - - III 1.OG 62 52 - - III 2.OG 62 52 - - III 3.OG 62 53 - - III SoundPLAN 7.1 Heine + Jud, Ingenieurbüro für Umweltakustik

24 21 2 21/1 Bebauungsplan "Haupt- / Urbanstraße" in Gerlingen Karte 1 - Straßenverkehr 30 26 Zeitbereich Tag Rechenhöhe 5m über Gelände Stand 26.08.2014 28 23 25 5 Legende Gebäude (Bestand) Immissionsort Emission Straße 34 B-Plangrenze Baufenster 27 1 Mack IO 1 - MK1 Maßstab 1:500 0 5 10 15 20 m 8/2 29 1/2 IO 2 - MK1 Pegelwerte tags in db(a) 8/1 IO 3 - MK1 IO 4 - MK1 IO 5 - MK1 40 31 1/1 4/1 <= 45 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 60 < <= 65 65 < <= 70 4 70 < <= 75 75 < <= 80 80 < ---------------MK (DIN 18005) IO 6 - MK1 14 12 10 8 33 2 37 Anmerkung: 2 Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. 16 3 1 39 Ingenieurbüro für Umweltakustik

24 21 2 21/1 Bebauungsplan "Haupt- / Urbanstraße" in Gerlingen Karte 2 - Straßenverkehr 30 26 Zeitbereich Nacht Rechenhöhe 5m über Gelände Stand 26.08.2014 28 23 25 5 Legende Gebäude (Bestand) Immissionsort Emission Straße 34 B-Plangrenze Baufenster 27 1 Mack IO 1 - MK1 Maßstab 1:500 0 5 10 15 20 m 8/2 29 1/2 IO 2 - MK1 Pegelwerte nachts in db(a) 8/1 IO 3 - MK1 IO 4 - MK1 IO 5 - MK1 40 31 1/1 4/1 <= 35 35 < <= 40 40 < <= 45 45 < <= 50 50 < <= 55 55 < <= 60 4 60 < <= 65 65 < <= 70 70 < ---------------MK (DIN 18005) IO 6 - MK1 14 12 10 8 33 2 37 Anmerkung: 2 Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. 16 3 1 39 Ingenieurbüro für Umweltakustik

30 3504600 24 26 21 3504650 21/1 3504700 Bebauungsplan "Haupt- / Urbanstraße" in Gerlingen 5406900 5406900 Karte 3 - Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Zeitbereich Tag Rechenhöhe 5 m über Gelände Stand 26.08.2014 28 23 25 5 Legende 34 Gebäude (Bestand) Emission Straße 27 1 Mack B-Plangrenze Baufenster IO 1 - MK1 5406850 5406850 8/2 29 1/2 Maßstab 1:500 0 5 10 15 20 m IO 2 - MK1 8/1 IO 3 - MK1 IO 4 - MK1 IO 5 - MK1 40 31 1/1 4/1 Lärmpegelbereich I <= 55 55 II < <= 60 60 III< <= 65 65 IV< <= 70 70 V< <= 75 75 VI< <= 80 80 VII < 4 IO 6 - MK1 14 16 12 33 2 8 10 37 Anmerkung: 2 Die Lärmkarte kann nur eingeschränkt mit der Einzelpunktberechnung verglichen werden, aufgrund unterschiedlicher Rechenhöhen, Reflexionen, etc. 5406800 5406800 3 1 Ingenieurbüro für Umweltakustik 3504700 3504650 3504600