Aufgaben des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl Schulungstermine 2013/2014



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Transkript:

Aufgaben des Wahlvorstands: Ausschreibung, Themenplan, Anmeldeformular, Kostenübernahmebestätigung Seite 1 von 5 Aufgaben des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl Schulungstermine 2013/2014 Schulungen für Mitglieder des Wahlvorstands zur Betriebsratswahl aus Betrieben der Medien, Kunst, Kultur, Wissenschaft und Bildung Normales Wahlverfahren für Betriebe mit mindestens 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern: 02.12.2013 normales Wahlverfahren 13.12.2013 normales Wahlverfahren 09.01.2014 normales Wahlverfahren 21.01.2014 normales Wahlverfahren 04.02.2014 normales Wahlverfahren 13.02.2014 normales Wahlverfahren Vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren Pflicht für Kleinbetriebe mit bis zu 50 Wahlberechtigten, die schon einen Betriebsrat haben, freiwillig für Mittelbetriebe mit mindestens 51 Wahlberechtigten aber maximal 100 Arbeitnehmern: 30.01.2014 vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren 10.02.2014 vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren Teilnehmerbegrenzung: Mindestens 3 Personen Maximal 6 Personen Ort: Spessartstraße 4, 14197 Berlin Geschäftsräume Dr. K.M.Scheriau, Erdgeschoss, mittlerer Aufgang Seminarzeiten: 9.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr. Seminarpauschale: 210,00 Euro netto (zuzüglich Umsatzsteuer von z.z. 19%) je Teilnehmer oder Teilnehmerin In der Seminarpauschale sind alle Kosten der Veranstaltung enthalten. Die Fahrtkosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Anmeldung bis: Möglichst 2 Wochen vor dem jeweiligen Seminartermin. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Sollte die Zahl der Anmeldungen für einen Termin die Kapazität des geplanten Seminars überschreiten, wird versucht, zusätzliche Termine anzubieten. Anmeldung bei: Dr. Karl Michael Scheriau, Spessartstraße 4, 14197 Berlin; Fax: 0 32 22 / 3 79 83 87, E-Mail: kmscheriau@t-online.de Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers: Der Anmeldung ist die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers beizufügen. Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers ist zwingender Bestandteil der verbindlichen Seminaranmeldung. Die Kostenübernahmebestätigung muss die korrekte Bezeichnung des Arbeitgebers, den Ort, das Datum, die persönliche Unterschrift des Arbeitgebers oder seines Vertreters sowie den Stempel des Arbeitgebers enthalten. Schulungen für einzelne Wahlvorstandsgremien Auf Wunsch können auch Termine für einzelne Wahlvorstandsgremien vereinbart werden. Diese können auch in den Betrieben stattfinden, sofern dort geeignete Räumlichkeiten genutzt werden können. Ort und Zeitpunkt werden individuell vereinbart. Preis: Für Schulungen einzelner Wahlvorstandsgremien, die innerhalb des Einzugsbereiches der Berliner Verkehrsbetriebe und der S-Bahn stattfinden, beträgt die Seminarpauschale 900,00 Euro zuzüglich 19% Umsatzsteuer. Für Schulungen außerhalb dieses Gebietes wird eine Fahrkostenpauschale von 50,00 Euro zuzüglich 19% Umsatzsteuer berechnet.

Aufgaben des Wahlvorstands: Ausschreibung, Themenplan, Anmeldeformular, Kostenübernahmebestätigung Seite 2 von 5 Themenplan: Aufgaben des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl I. Voraussetzungen für eine Betriebsratswahl, Zeitpunkt der Betriebsratswahlen 1 und 13 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) II. Welches Verfahren für welchen Betrieb? Nomales Verfahren oder vereinfachtes einstufiges Verfahren III. Rahmenbedingungen der Betriebsrats-Wahl: Kosten, Behinderungsverbot, Kündigungsschutz. IV. Begriffe, Regeln, Verfahren 1) Wer ist Arbeitnehmer des Betriebes im Sinne des Gesetzes? 2) Wer darf wählen? Spezifische Personengruppen und ihre Stellung in der Betriebsratswahl 3) Wer kann gewählt werden? Spezifische Personengruppen und ihre Stellung in der Betriebsratswahl 4) Wieviele Mitglieder hat der Betriebsrat? Wer gehört zu den in der Regel Beschäftigten 5) Wie wird das Minderheitengeschlecht bestimmt? 6) Wieviele Mindestsitze erhält das Minderheitsgeschlecht? 7) Wahlvorschläge: Vorschlagslisten 8) Fristen V. Aufgaben des Wahlvorstands. 1) Organisation der Wahl a) Wählerliste erstellen: Feststellung der Zahl der Wahlberechtigten. b) Wahlausschreiben c) Einsprüche gegen die Wählerliste entgegennehmen und prüfen d) Entgegennahme und Prüfung der Vorschlagslistenlisten e) Nachfrist für Vorschlagslisten f) Bekanntmachung der Wahlvorschläge g) Schriftliche Stimmabgabe (Briefwahl) vorbereiten 2) Wahlvorgang Stimmabgabe: Persönlichkeitswahl Listenwahl schriftliche Stimmabgabe 3) Nach der Wahl a) Stimmauszählung: b) Feststellung des Wahlergebnisses Verteilung der Sitze unter Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts c) Bekanntgabe des Wahlergebnisses d) Benachrichtigung der gewählten Kandidaten e) Wahlniederschrift f) Bekanntgabe der Gewählten, die die Wahl angenommen haben g) Konstituierende Sitzung des Betriebsrates h) Übergabe und Aufbewahrung der Wahlakten

Aufgaben des Wahlvorstands: Ausschreibung, Themenplan, Anmeldeformular, Kostenübernahmebestätigung Seite 3 von 5 Anmeldeformular Bitte per Fax an: 0 32 22 / 3 79 83 87 oder einsenden an: Beratung Bildung Verlag Dr. Karl Michael Scheriau Spessartstraße 4 14197 Berlin Wahlvorstandsschulung: Normales Wahlverfahren 02.12.2013 normales Wahlverfahren für Betriebe mit mindestens 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern 13.12.2013 normales Wahlverfahren 09.01.2014 normales Wahlverfahren 21.01.2014 normales Wahlverfahren 04.02.2014 normales Wahlverfahren 13.02.2014 normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung: Vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren (bis max. 100 Arbeitnehmer) 30.01.2014 vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren 10.02.2014 vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren (Zutreffenden Termin bitte ankreuzen.) Ort: Dr. K.M.Scheriau, Spessartstraße 4, 14197 Berlin, Erdgeschoss, mittlerer Aufgang Name und Adresse des teilnehmenden Wahlvorstandsmitglieds für die persönliche Benachrichtigung: Nachname Vorname Telefon E-Mail..... Rechnungsadresse des Arbeitgebers: Unternehmen/Betrieb.... Die Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers für die Seminargebühr von 210,00 Euro netto (zuzüglich Umsatzsteuer von z.z. 19%) pro Person liegt bei liegt nicht bei (Ohne Kostenübernahmebestätigung des Arbeitgebers keine verbindliche Anmeldung.) Wahlvorstand der Firma / des Betriebes: Unternehmen/Betrieb.... Telefon Fax E-Mail Die Teilnahme des oben genannten Teilnehmers/der Teilnehmerin wurde vom Wahlvorstand in der Sitzung am ordnungsgemäß beschlossen. Ort Datum Unterschrift des/der Wahlvorstandsvorsitzenden oder Bevollmächtigten

Aufgaben des Wahlvorstands: Ausschreibung, Themenplan, Anmeldeformular, Kostenübernahmebestätigung Seite 4 von 5 Kostenübernahme-Zusage des Arbeitgebers Die Seminarpauschale in Höhe von 210,00 Euro netto zuzüglich 19,00% Umsatzsteuer je Person für die Teilnahme an der Schulung zum Thema Aufgaben des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl in Berlin-Wilmersdorf am Wahlvorstandsschulung: Normales Wahlverfahren 02.12.2013 normales Wahlverfahren 13.12.2013 normales Wahlverfahren 09.01.2014 normales Wahlverfahren 21.01.2014 normales Wahlverfahren 04.02.2014 normales Wahlverfahren 13.02.2014 normales Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung: Vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren 30.01.2014 vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren 10.02.2014 vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren für das Mitglied/die Mitglieder des Wahlvorstands werden übernommen. Datum, Unterschrift, Stempel

Aufgaben des Wahlvorstands: Ausschreibung, Themenplan, Anmeldeformular, Kostenübernahmebestätigung Seite 5 von 5 Verschiedene Verfahren für die Durchführung der Betriebsratswahl Bei der grundlegenden Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001 entstanden 3 verschiedene Wahlverfahren: 1. Das normale Wahlverfahren für alle Betrieb mit mindestens 51 Wahlberechtigten 2.a Das vereinfachte einstufige Wahlverfahren für Kleinbetriebe mit schon bestehendem Betriebsrat und bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Pflicht) 2.b Das vereinfachte einstufige Wahlverfahren für Mittelbetriebe (freiwillig) mit mindestens 51 Wahlberechtigten aber maximal 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 3. Das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren in Kleinbetrieben ohne Betriebsrat (Pflicht) Das normale Wahlverfahren ist für alle Betriebe mit mindestens 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern das üblicherweise anzuwendende Verfahren. Als einstufig werden diejenigen vereinfachten Wahlverfahren in Betrieben mit maximal 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bezeichnet, in denen der Betriebsrat auf einer Wahlversammlung gewählt wird. In Betrieben mit bis zu 50 Wahlberechtigten und schon bestehendem Betriebsrat ist es zwingend vorgeschrieben. In Betrieben mit mindestens 51 Wahlberechtigten aber maximal 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann es freiwillig angewendet werden. Die Entscheidung darüber fällt der Wahlvorstand. Dieser kann dann mit dem Arbeitgeber die Durchführung im vereinfachten, einstufigen Wahlverfahren vereinbaren. Das zweistufige vereinfachte Wahlverfahren ist in Betrieben mit maximal 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern ohne Betriebsrat verpflichtend. 1. Stufe: Erste Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes 2. Stufe: Zweite Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates Da bei diesem zweistufigen Wahlverfahren zwischen der Wahl des Wahlvorstands und der Wahl des Betriebsrats nur eine Woche liegt, ist es kaum möglich, in dieser kurzen Zeit eine Wahlvorstandsschulung zu organisieren. Deshalb wird für dieses Wahlverfahren keine Schulung angeboten. Hier sollten sich die an der Durchführung der Betriebsratswahl interessierten Kolleginnen und Kollegen an die Gewerkschaft wenden. Zur Frage der Kosten für die Wahlvorstandsschulung: 20 Abs. 3 Satz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Der Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, Fitting 2012, 26. Auflage, führt dazu aus: Hierzu gehören auch Kosten einer notwendigen und angemessenen Schulung der Mitglieder des Wahlvorstands über eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl. Im Allgemeinen ist jedenfalls jedem stimmberechtigten Wahlvorstandsmitglied, das erstmals mit dieser Aufgabe betraut wird, eine in der Regel kurzfristige Schulung zuzugestehen und der Arbeitgeber zur Tragung der Schulungskosten verpflichtet. Eine Schulung von Mitgliedern des Wahlvorstands ist nicht etwa deshalb entbehrlich, weil eines der Mitglieder bereits ausreichende Kenntnisse über das Wahlverfahren hat; dies widerspräche dem Grundsatz, dass jedes Wahlvorstandsmitglied sein Amt unabhängig und eigenverantwortlich ausübt. (Fitting 2012, 26. Auflage, 20 Rdnr. 39) Das Arbeitsentgelt ist auch fortzuzahlen, soweit die Mitglieder des Wahlvorstands Arbeitszeit infolge einer notwendigen und angemessenen Schulung zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl versäumen. (Fitting 2012, 26. Auflage, 20 Rdnr. 48) Neuerscheinung im Autorenverlag K.M.Scheriau Karl Michael Scheriau Die Durchführung der Betriebsratswahl Normales Wahlverfahren Vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren Vereinfachtes, zweistufiges Wahlverfahren 3. aktualisierte und erweiterte Auflage; Berlin 2013 ISBN 978-3-937650-18-0 200 Seiten, 20,00 Euro