Vorlesungsplan A. Einleitung B. Ausgangsumsätze C. Eingangsumsätze / Vorsteuerabzug (Überblick) D. Besteuerungsverfahren (Überblick)



Ähnliche Dokumente
Umsatzsteuer Stand ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015

Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden

sonstigen Leistungen

Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 17. A. Allgemeiner Überblick über die Regelungen des Umsatzsteuer-Binnenmarktes 23

Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08

Innergemeinschaftlicher Erwerb oder Erwerb aus Drittländern

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb

1. Leistungsempfänger ist kein Unternehmer ( 3a Abs. 1 UstG)

Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos

15. Einheit VO Finanzrecht USt SS

Abschnitt I: Umsatzsteuer allgemein

Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer

Umsatzsteuer bei Lieferungen an Privatpersonen im EU-Binnenmarkt

Lieferschwellen und Erwerbsschwellen in den EU-Mitgliedstaaten

Reihengeschäfte. Reihengeschäfte. Grundsätze (Rz 450 UStR)

Umsatzsteuer; Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz oder von Elektrizität und damit zusammenhängende

Einführung in die österreichische Umsatzsteuer. Ein praktisches Lehrbuch mit vielen Fallbeispielen und Lösungen. von.

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

Leistungsausgangsseite: Verkauf

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer

1. Abschnitt: Allgemeiner Überblick 2. Abschnitt: Steuergegenstand

Lieferungen an Privatpersonen und diesen gleich gestellte Rechtssubjekte im EU-Binnenmarkt

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht

Meine erste Rechnung mit Umsatzsteuer

Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009

Teil III B Erläuterungen zum Vordruck Anlage UR 2013 zur Umsatzsteuererklärung USt 2 A 2013

Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28. Mai 2014

Anlage 1: Überblick über den Ort der sonstigen Leistung nach neuem Recht

Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Steuer- und WirtschaftsKartei. Umsatzsteuer Prüfen Sie Ihren Umsatzsteuerfall... und lösen Sie ihn rasch und richtig!

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

Mehrwertsteuerpaket: Neuer Ort der sonstigen Leistung ab was Unternehmer jetzt beachten müssen

Umsatzsteuerrecht. Universität Trier 2. Stunde WS 2014/15. Prof. Dr. Henning Tappe

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa

Änderungen zum Jahreswechsel

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen. Einkommen- und Umsatzsteuer Steuerberatungstag am 28.

STEUERLICHE BEHANDLUNG EINER WARENLIEFERUNG AUS DEM DRITTLAND - EINFUHR

HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT

Grundstücke und Umsatzsteuer Messebauer, Messeumsätze

Vereine im Steuerrecht. Umsatzsteuer

Kleinunternehmer im Umsatzsteuerrecht

Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

SEITE 6 UMSATZSTEUER ÜBERGANG DER STEUERSCHULD. 1 Einleitung

AUSLANDSGESCHÄFTE: VERKAUFEN UND EINKAUFEN IM AUSLAND VERBUCHUNG VON AUSLANDSGESCHÄFTEN (INKL. UST) W. Holzheu

Steuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)

Leseprobe aus "Umsatzsteuer Basiswissen für das Rechnungswesen" 4. Auflage April Einleitung Kapitel Das österreichische Umsatzsteuerrecht

Grenzüberschreitende Verkäufe an Privatpersonen

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007


INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis... 16

Internetnutzung (Teil 1)

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

LÖSUNG Übungsfall: Umsatzsteuer

B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem

Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?

Arbeitsgemeinschaft Verbrauch- und Verkehrssteuerrecht SS 2011

Das KFZ im Steuerrecht. Informationsveranstaltung

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Workshop: Praktische Anwendungsfälle der sog. Fiskalverzollung (Zollverfahren 42)

Information zum deutschen Rentensystems ganz kurz

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa ab 1. Januar 2011

Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch

19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Berufungsentscheidung

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen

Berufungsentscheidung

64 Welche Steuerbefreiungen gibt es?

Rechnungseingang: Checkliste

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009

MERKBLATT. Inhalt: Recht und Steuern

25. November Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,

Steuerliche Behandlung von Preisgeldern

EinfÅhrung in die Umsatzsteuer

1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2

Die Post erhebt bei Zustellung der Nachnahmesendung eine Sendungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR zusätzlich zum Rechnungsbetrag.

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Innergemeinschaftliche Lieferungen. Sehr geehrte Mandanten,

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Im Visier: Gesetzliche Grundlagen: Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV)

Vorbereitung auf die mündliche Steuerberaterprüfung / Kurzvortrag 2014/2015 mit Fragen und Fällen aus Prüfungsprotokollen

Umsatzsteuer verstehen und berechnen

Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

Arbeitsgemeinschaft Verbrauch- und Verkehrssteuerrecht SS 2011

è die andere Lieferung gilt nicht als Warenbewegung und damit kann keine Steuerbefreiung

IWW - Studienprogramm Vertiefungsstudium. Klausur: Steuern und Bilanzen

Steuerberater. Merkblatt. Vorsteuervergütungsverfahren. Inhalt. Steffen Feiereis

Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

Umsatzsteuer im Binnenmarkt

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

IT-Dienstleister International 19. März 2009 in München Prof. Dr. Thomas Küffner WP/StB/RA/FA f. SteuerR

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Transkript:

Christiane Maxminer Vorlesung zum Umsatzsteuerrecht SS 2012 Vorlesungsplan A. Einleitung I. Merkmale der Umsatzsteuer II. Verhältnis des UStG zum Europarecht III. Prüfungsschema Umsatzsteuer B. Ausgangsumsätze I. Steuerbare Umsätze (Überblick) II. III. IV. Steuerpflicht 1. Rechtsfolgen der Steuerbefreiung 2. Überblick über einzelne steuerfreie Umsätze 3. Option zur Steuerpflicht Steuersatz 1. Allgemeiner Steuersatz 2. Ermäßigter Steuersatz Bemessungsgrundlage 1. Bemessungsgrundlage bei Umsätzen i.s.d. 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG a) Grundlagen b) Durchlaufende Posten und Auslagenersatz c) Nachträgliche Änderungen der Bemessungsgrundlage d) Rückgängigmachung einer Lieferung und Rücklieferung e) Differenzbesteuerung 2. Bemessungsgrundlage in anderen Fällen V. Steuerschuld 1. Versteuerung nach vereinbarten Entgelten 2. Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten VI. Steuerschuldner 1. Grundlagen 2. Verlagerung der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger 3. Haftungstatbestände C. Eingangsumsätze / Vorsteuerabzug (Überblick) D. Besteuerungsverfahren (Überblick)

E. Einzelthemen I. Lieferung oder sonstige Leistung (Leistungsaustausch) 1. Lieferung 2. Sonstige Leistung 3. Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung 4. Abgrenzung Lieferung sonstige Leistung II. III. IV. Gegen Entgelt 1. Entgelt 2. Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung Durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens 1. Unternehmerfähigkeit 2. Unternehmerische Tätigkeit 3. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft 4. Grundsatz der Unternehmenseinheit 5. Kleinunternehmer 6. Umsatzsteuerliche Organschaft 7. Gesellschaften und Gesellschafter Im Inland 1. Wo liegt der Ort einer Leistung ( Leistungort )? a) Ort der Lieferung b) Ort der sonstigen Leistung 2. Liegt der Leistungsort im Inland? V. Fallgruppen des fehlenden Leistungsaustauschs 1. Schadensersatz aus Vertragsrecht 2. Schadensersatz aus Deliktsrecht 3. Zuschüsse 4. Mitgliederbeiträge 5. Leistungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter 6. Geschäftsveräußerung im Ganzen 7. Erbfall VI. Sonderfälle des Leistungsaustauschs 1. Lieferung von Gas oder Elektrizität 2. Tauschgeschäft 3. Kommissionsgeschäft 4. Reihengeschäft 5. Darlehen 6. Forderungsabtretungen 7. Factoring 8. Einschaltung von Stellvertretern VII. Unentgeltliche Wertabgaben 1. Einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellte Vorgänge 2. Einer sonstigen Leistung gegen Entgelt gleichgestellte Vorgänge

VIII. Eingangsumsätze / Vorsteuerabzug 1. Berechtigung zum Vorsteuerabzug 2. Ausschluss und Beschränkung des Vorsteuerabzugs 3. Aufteilung der Vorsteuer 4. Vorsteuerberichtigung IX. Unrichtiger und unberechtigter Umsatzsteuerausweis 1. Unrichtiger Umsatzsteuerausweis 2. Unberechtigter Umsatzsteuerausweis X. Grenzüberschreitender Leistungsaustausch 1. Grenzüberschreitende Lieferungen a) Einfuhr b) Ausfuhrlieferung c) Innergemeinschaftlicher Erwerb d) Innergemeinschaftliche Lieferung 2. Grenzüberschreitende sonstige Leistungen 3. Vorsteuervergütungsverfahren 4. Sonderfälle a) Innergemeinschaftliches Verbringen b) Versandhandel ( 3c UStG) c) Lieferung und Erwerb neuer Fahrzeuge d) Grenzüberschreitendes Reihengeschäft e) Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft f) Umsatzsteuerlager XI. Umsatzsteuer im Einkommensteuer- und Bilanzrecht (Überblick)

Prüfungsschema Umsatzsteuer 1. Ausgangsumsätze a) Steuerbarer Umsatz ( 1-3g UStG) b) Steuerpflicht ( 4-8 UStG) und Option ( 9 UStG) c) Steuersatz ( 12 UStG) d) Bemessungsgrundlage ( 10, 11, 17 UStG) e) Steuerschuld ( 13 UStG) f) Steuerschuldner ( 13a, 13b UStG) 2. Umsatzsteuerschuld wegen gesondertem USt-Ausweis in Rechnung a) Unrichtiger Steuerausweis ( 14c Abs. 1 UStG) b) Unberechtigter Steuerausweis ( 14c Abs. 2 UStG) 3. Eingangsumsätze (Vorsteuerabzug) a) Berechtigung zum Vorsteuerabzug ( 15 Abs. 1 UStG) b) Ausschluss, Beschränkung des Vorsteuerabzugs ( 15 Abs. 1a-3 UStG) c) Aufteilung der Vorsteuer ( 15 Abs. 4 UStG) d) Vorsteuerberichtigung ( 15a UStG)

Steuerbare Umsätze (Überblick) 1 Abs. 1 Nr. 1-5 UStG definiert abschließend die steuerbaren Ausgangsumsätze. Der Umsatzsteuer unterliegen gem. 1 Abs. 1 UStG drei Arten von steuerbaren Umsätzen: Leistungsaustausch, 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG: - Lieferung oder sonstige Leistung - gegen Entgelt - durch einen Unternehmer - im Rahmen seines Unternehmens - im Inland Einfuhr, 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG: - Einfuhr eines Gegenstandes - im Inland - oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg Innergemeinschaftlicher Erwerb, 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG: - innergemeinschaftlicher Erwerb eines Gegenstands - im Inland - gegen Entgelt

Voraussetzungen der Option zur Steuerpflicht ( 9 UStG) Unternehmer: Zur Steuerpflicht optieren kann nur ein Unternehmer isd. 2 UStG. Kein Kleinunternehmer: Für Kleinunternehmer schließt 19 Abs. 1 Satz 4 UStG die Optionsmöglichkeit aus. Der steuerfreie Umsatz, für den optiert werden soll, muss ausdrücklich in 9 Abs. 1 UStG genannt sein: 4 Nr. 8 Buchst. a)-g) und Buchst. k) (z.b. Kreditleistungen, Forderungsabtretung, Gesellschaftsanteile) 4 Nr. 9 Buchst. a) (Veräußerung von Grundstücken) 4 Nr. 12 (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken) 4 Nr. 13 (Leistungen von Wohnungseigentumsgemeinschaften an die Teileigentümer) 4 Nr. 19 (Leistungen der Blinden und Blindenwerkstätten) Der Umsatz muss an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt worden sein. Falls der Leistungsempfänger die Leistung z.t. nichtunternehmerisch verwendet, muss aufgeteilt werden: Die Option ist nur zulässig, soweit die Leistung für das Unternehmen des Empfängers ausgeführt worden ist (bei Lieferungen ist das Zuordnungswahlrecht des Empfängers zu beachten; bei sonstigen Leistungen str.). ggf. zusätzliche Voraussetzung gem. 9 Abs. 2 UStG (bei Grundstücksüberlassungen): Das Grundstück darf vom Leistungsempfänger nicht zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Es besteht also z.b. keine Optionsmöglichkeit, wenn der Mieter das Grundstück für steuerfreie Umsätze verwendet. Grund: Verhinderung von missbräuchlichen Gestaltungen durch Zwischenvermietung an einen Unternehmer. ggf. zusätzliche Voraussetzungen gem. 9 Abs. 3 UStG (bei Grundstückslieferungen): Die Option muss im notariellen Kaufvertrag ( 311b Abs. 1 BGB) erklärt werden. Erklärung der Option gegenüber dem Finanzamt: Es kann für jeden einzelnen Umsatz gesondert optiert werden. Die Erklärung erfolgt idr. schlüssig durch Deklarierung des Umsatzes als steuerpflichtig in der Voranmeldung oder Jahressteuererklärung.

Eingangsumsätze / Vorsteuerabzug (Überblick) 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG: Berechtigung zum Vorsteuerabzug - Lieferung/sonstige Leistung durch einen Unternehmer, 2 UStG - Empfänger der Lieferung/sonstigen Leistung ist Unternehmer, 2 UStG - Lieferung/sonstige Leistung erfolgt für das Unternehmen des Empfängers - Rechnung isd. 14 UStG (mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer) 15 Abs. 1a UStG: Nicht abziehbare Vorsteuerbeträge Nicht abziehbar sind Vorsteuerbeträge, die auf Aufwendungen, für die das Abzugsverbot des 4 Nr. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4, 7 EStG oder des 12 Nr. 1 EStG gilt, entfallen. Dies gilt nicht für Bewirtungsaufwendungen, soweit 4 Nr. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG einen Abzug angemessener und nachgewiesener Aufwendungen zulässt. 15 Abs. 1b UStG: Ausschluss des Vorsteuerabzugs (seit 01.01.2011) Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen für die Lieferungen, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb und für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, soweit die Steuer nicht auf die Verwendung des Grundstücks für unternehmerische Zwecke entfällt. 15 Abs. 2 UStG: Ausschluss des Vorsteuerabzugs - 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG: Eingangsumsatz wird zur Ausführung von steuerfreien Ausgangsumsätzen verwendet. - 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG: Eingangsumsatz wird zur Ausführung von Umsätzen im Ausland verwendet, die steuerfrei wären wenn sie im Inland ausgeführt würden. 15 Abs. 3 UStG: Erhaltung des Vorsteuerabzugs trotz Ausschluss nach 15 Abs. 2 UStG 15 Abs. 4 UStG: Aufteilung des Vorsteuerabzugs bei teilweiser Verwendung eines Eingangsumsatzes für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen 15 Abs. 4a, 4b UStG: Einschränkungen des Vorsteuerabzugs bei Fahrzeuglieferern isd. 2a UStG und bei Unternehmern, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind und die nur Umsatzsteuer nach 13b Abs. 2 UStG schulden. 15 Abs. 5 UStG ivm. UStDV: Vereinfachungsregelungen durch Rechtsverordnung der Finanzverwaltung ( 35-43 UStDV) 15a UStG: Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Änderung der Verhältnisse

Im Inland 1. Wo liegt der Ort eines Umsatzes ( Leistungsort )? - Lieferung: 3 Abs. 5a-8, 3c, 3e, 3g UStG - sonstige Leistung: 3a, 3b UStG - unentgeltliche Wertabgaben: 3f UStG - innergemeinschaftlicher Erwerb: 3d UStG 2. Liegt der Leistungsort im Inland ( 1 Abs. 2-3 UStG)? Inland: - Grundsatz: deutsches Hoheitsgebiet ( 1 Abs. 2 Satz 1 UStG) - Dazu gehören nicht: Die in 1 Abs. 1 Nr. 4 genannten österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz. - Ausnahmen, die zwar deutsches Hoheitsgebiet sind, aber trotzdem für Umsatzsteuerzwecke kein Inland darstellen gem. 1 Abs. 2 Satz 1 UStG: Gemeinde Büsingen Insel Helgoland Freihäfen Gewässer und Watten zwischen Strandlinie und Hoheitsgrenze Deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören 1 Abs. 3 UStG beachten Ausland: - 1 Abs. 2 Satz 2 UStG: Alle Gebiete, die nicht Inland sind. - Ausländisches Hoheitsgebiet; auch: Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten der EG (übriges Gemeinschaftsgebiet) Mittelberg und Jungholz (österreichische Gemeinden) - Gebiete, die zu keinem Hoheitsgebiet gehören - Gebiete, die in 1 Abs. 2 Satz 1 UStG aufgezählt sind Gemeinschaftsgebiet: 1 Abs. 2a Satz 1 UStG - Inland isd 1 Abs. 2 Satz 1 UStG - Übriges Gemeinschaftsgebiet: Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der EG, die nach EG- Recht als Inland der Mitgliedstaaten gelten: Belgien, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Dänemark, Finnland, Schweden, Frankreich (inkl. Monaco), Großbritannien (inkl. Isle of Man), Irland, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland; seit 1.5.2004 auch Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Malta, Zypern; seit 2007 auch Bulgarien und Rumänien. Drittlandsgebiet: - 1 Abs. 2a Satz 3 UStG: Alle Gebiete, die nicht Gemeinschaftsgebiet sind. - Ausland ohne Gemeinschaftsgebiet - Büsingen und Helgoland - Gebiete, die in 1 Abs. 2 Satz 1 UStG genannt sind; aber 1 Abs. 3 UStG beachten

Grenzüberschreitende Lieferungen Grenzüberschreitende Lieferungen zwischen Inland und Drittländern Bestimmungslandprinzip: Die Ware soll ausschließlich mit der Umsatzsteuer des Staates belastet werden, in dem der Endverbrauch (vermutlich) stattfindet. Grund: Wettbewerbsneutralität. Die Ware soll im Bestimmungsland für den Endverbraucher genauso viel Umsatzsteuer auslösen wie die gleiche Ware, die der Endverbraucher in seinem Heimatstaat von einem dort ansässigen Unternehmer erwirbt. Grenzüberschreitende Lieferungen zwischen Inland und EG-Mitgliedstaaten Es gilt grundsätzlich auch das Bestimmungslandprinzip, wie beim Warenverkehr mit Drittländern. Jedoch darf es innerhalb der EG keine Grenzkontrollen mehr geben, woraus Sonderregelungen resultieren. Überblick: Inland Steuerbare Lieferung: Lieferort in Deutschland gem. 3 Abs. 6 Satz 1 UStG Steuerfreie Ausfuhrlieferung gem. 4 Nr. 1 lit. a) ivm. 6 UStG Ausland Drittstaaten D Lieferort im Ausland gem. 3 Abs. 6 Satz 1 UStG Steuerfreie Ausfuhrlieferung des D nach ausländischem Recht Steuerbare Einfuhr in Deutschland gem. 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG U Steuerbare Lieferung: Lieferort in Deutschland gem. 3 Abs. 6 Satz 1 UStG Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung gem. 4 Nr. 1 lit. b) ivm. 6a U StG Übriges Gemeinschaftsgebiet Lieferort im Ausland gem. 3 Abs. 6 Satz 1 UStG Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung des EU nach ausländischem Recht Steuerbarer innergemeinschaftlicher Erwerb des U in Deutschland gem. 1 Abs. 1 Nr. 5 ivm. 1a UStG EU

Prüfungsschema zum grenzüberschreitenden Reihengeschäft 1. Liegt überhaupt ein Reihengeschäft vor? - Definition in 3 Abs. 6 Satz 5 UStG - Nicht verwechseln mit Kommissionsgeschäft! 2. Welche Lieferung ist die bewegte Lieferung? (Gem. 3 Abs. 6 Satz 5 UStG ist nur eine der Lieferungen bewegt.) Lieferung Lieferung A B C - Falls A befördert oder versendet: Lieferung A an B ist bewegt - Falls C befördert oder versendet: Lieferung B an C ist bewegt - Falls B befördert oder versendet: 3 Abs. 6 Satz 6 UStG 3. Grundsätzlich 3 Abs. 6 Satz 1 UStG auf die bewegte Lieferung anwenden. Aber ggf. 3 Abs. 8 UStG beachten (bei Einfuhr durch den Lieferer)! 4. Ggf. prüfen, ob die bewegte Lieferung steuerfrei ist: - Ausfuhrlieferung: 4 Nr. 1 lit. a) ivm 6 UStG - Innergemeinschaftliche Lieferung: 4 Nr. 1 lit. b) ivm 6a UStG Diese Steuerbefreiungen sind nur auf die bewegte Lieferung anwendbar, nicht auf die unbewegte(n) Lieferung(en)! 5. 3 Abs. 7 Satz 2 UStG auf die unbewegte(n) Lieferung(en) anwenden. 6. Ggf. prüfen, ob eine Einfuhr ( 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG) oder ein innergemeinschaftlicher Erwerb ( 1 Abs. 1 Nr. 5 ivm. 1a, 3d UStG) vorliegen. - Einfuhr tätigt derjenige, für den die Einfuhrumsatzsteuer angemeldet wird; dies kann jede Person in der Reihe sein. - Einen innergemeinschaftlichen Erwerb kann nur der Abnehmer der bewegten Lieferung tätigen! 7. Vorsteuerabzug ( 15 UStG) prüfen.