Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art.



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Transkript:

Charakterisierung der GmbH aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Körperschaft (Personenverbindung mit Rechtspersönlichkeit) zwingend ausschliessliche Haftung der Gesellschaft (Art. 772 Abs. 1 Satz 3, Art. 794 OR) keine gesetzlich zwingende Trennung von Mitgliedschaft und Geschäftsführung: Geschäftsführung durch die Gesellschafter (Art. 809 Abs. 1 Satz 1 OR) teils personenbezogene, teils kapitalbezogene Gesellschaft (vgl. Art. 772 Abs. 1 OR) Verfolgung eines wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Zwecks, Betrieb oder kein Betrieb eines kaufmännischen Unternehmens 201

Verbreitung der GmbH und der Aktiengesellschaft 202

Kapitalgesellschaft, teils kapitalbezogene Mitgliedschaft: Parallelen zur Aktiengesellschaft "personenbezogene Kapitalgesellschaft" (Art. 772 Abs. 1 Satz 1 OR) Stammkapital grundsätzlich festes, in Stammanteile von bestimmter Höhe zerlegtes Stammkapital (Art. 620 Abs. 1, Art. 772 OR) gleiche Funktionen wie das Aktienkapital (siehe Folien 96 f.) Bemessung der Rechte und Pflichten grundsätzlich nach dem Anteil am Stammkapital (siehe insbesondere Art. 661 und Art. 692 Abs. 1 OR bzw. Art. 798 Abs. 3 und Art. 806 Abs. 1 OR) grundsätzliche Übertragbarkeit der Mitgliedschaft, jedoch mit weitergehenden Möglichkeiten der statutarischen Vinkulierung als bei der Aktiengesellschaft (siehe Art. 685a ff. bzw. Art. 785 ff. OR) 203

Personenbezogene Mitgliedschaft: Parallelen zu den Personengesellschaften mehr Pflichten (gesetzliche und statutarisch begründbare) als nur die Liberierungspflicht, namentlich: Treuepflicht der Gesellschafter, insbesondere Konkurrenzverbot (siehe Art. 803 OR, demgegenüber Art. 680 Abs. 1 OR) statutarische Nebenleistungs- und Nachschusspflichten (siehe Art. 795 ff. OR, demgegenüber Art. 680 Abs. 1 OR) dispositive gesetzliche Ordnung: Geschäftsführung durch die Gesellschafter (siehe Art. 809 Abs. 1 Satz 1 OR, demgegenüber Art. 716 Abs. 2 OR) Austritt und Ausschluss von Gesellschaftern (siehe Art. 822 ff. OR) Eintragung der Gesellschafter im Handelsregister (siehe Art. 791 OR, demgegenüber Art. 640 OR) 204

Vermögen, Stammkapital, Haftung weitgehend gleich wie bei der Aktiengesellschaft (siehe Folien 92 ff.) Stammkapital: Fr. 20 000.- (Art. 773 OR) vollständig einbezahlt (Art. 777c Abs. 1 OR) Stammanteile mit Mindestnennwert von Fr. 100.- (Art. 774 Abs. 1 OR) "ordentliche" Kapitalerhöhung (Art. 781 OR) ausschliessliche Haftung der Gesellschaft für ihre Verbindlichkeiten, mit ihrem ganzen Vermögen Gesellschaft "mit beschränkter Haftung" Exkurs: Möglichkeit einer beschränkten Nachschusspflicht auf statutarischer Grundlage (Art. 795 ff. OR) 205

Übertragung von Stammanteilen Form: Schriftlichkeit (Art. 785 OR), Eintragung der Gesellschafter ins Handelsregister (Art. 791 OR) Zustimmungserfordernisse (Vinkulierung) dispositive gesetzliche Ordnung: Zustimmung der Gesellschafterversammlung (siehe Art. 808b Abs. 1 Ziff. 4 OR), die ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann (Art. 786 Abs. 1 OR) statutarische Gestaltungsmöglichkeiten: vom Verzicht auf das Zustimmungserfordernis bis zum Ausschluss der Übertragbarkeit (siehe Art. 786 Abs. 2 OR) 206

Die Organisationsverfassung der GmbH (I/II) keine Trennung von Mitgliedschaft und Geschäftsführung nach der dispositiven gesetzlichen Ordnung drei von Gesetzes wegen erforderliche Organe bzw. Funktionsträger Gesellschafterversammlung (Art. 804 ff. OR) Geschäftsführer (Art. 809 ff. OR) Revisionsstelle (Art. 818 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 727 ff. OR; Möglichkeit des Verzichts auf eine Revision gemäss Art. 727a Abs. 2 OR) Paritätsprinzip 207

Die Organisationsverfassung der GmbH (II/II) Gesellschafterversammlung "oberstes Organ" (Art. 804 Abs. 1 OR) unübertragbare Befugnisse (Art. 804 Abs. 2 OR), weitergehend als bei der Aktiengesellschaft (z.b. Festsetzung der Entschädigung der Geschäftsführer) Genehmigung von Geschäftsführungsentscheiden durch die Generalversammlung (Art. 811 OR) Geschäftsführer Geschäftsführung und Vertretung (Art. 810, 814 OR) unübertragbare und unentziehbare Aufgaben (Art. 810 Abs. 2 OR), wobei aufgrund einer statutarischen Regelung die Genehmigung von Geschäftsführungsentscheiden durch die Gesellschafterversammlung vorbehalten sein kann (Art. 810 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 811 OR) alle Angelegenheiten, die nicht nach Gesetz oder Statuten der Gesellschafterversammlung zugewiesen sind (Art. 810 Abs. 1 OR) Vergleich mit der Aktiengesellschaft: mehr Befugnisse und Einfluss der Gesellschafterversammlung 208

Geschäftsführer dispositive gesetzliche Ordnung gemeinsame Geschäftsführung durch alle Gesellschafter (Art. 809 Abs. 1 Satz 1 OR) Einzelvertretungsbefugnis jedes Geschäftsführers (Art. 814 Abs. 1 OR) Möglichkeit, auf statutarischer Grundlage die Geschäftsführung teilweise zu delegieren (siehe Art. 809 Abs. 1 Satz 2 OR) an einzelne geschäftsführende Gesellschafter ein Geschäftsführungsorgan, das nicht (nur) aus Gesellschaftern besteht Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern durch die Gesellschafterversammlung (Art. 804 Abs. 2 Ziff. 2 OR) 209

Wichtigste Unterschiede AG/GmbH (I/II) Mindestnennwert der Aktien bzw. Stammanteile (Art. 622 Abs. 4 bzw. Art. 774 Abs. 1 OR) Mindestkapital und Mindesteinzahlung (Art. 621 und 632 bzw. Art. 773 und 777c Abs. 1 OR) AG: grösserer Spielraum bei der Eigenkapitalfinanzierung, insbesondere Möglichkeit einer reinen Finanzbeteiligung, da keine Pflichten nebst der Liberierungspflicht bestehen oder beschlossen werden können (siehe Art. 680 Abs. 1 OR) GmbH: Möglichkeit einer beschränkten Nachschusspflicht auf statutarischer Grundlage (Art. 795 ff. OR) Arten der Kapitalerhöhung (Art. 650 ff., 781 OR), Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung Ordnung der Geschäftsführung (Art. 716 Abs. 2, Art. 809 Abs. 1 OR) 210

Wichtigste Unterschiede AG/GmbH (II/II) Kompetenzverteilung zwischen dem Geschäftsführungsorgan und der Gesellschafterversammlung (Art. 716 f., 698 OR; Art. 810, 804 OR) Vertretung der Gesellschaft (Art. 718, 814 OR) GmbH: handelsregisterliche Publizität der Gesellschafter, samt Nennwert ihrer Stammanteile (Art. 791 OR) Übertragung der Mitgliedschaft (Form, Zustimmungserfordernisse) (Art. 685 ff., 785 ff. OR) Austritt und Ausschluss (Art. 822 ff. OR) AG: Möglichkeit der Kotierung von Beteiligungspapieren an der Börse 211

Besondere Eignung der GmbH im Vergleich zur Aktiengesellschaft? Familiengesellschaften Gesellschaften mit direkter Mitwirkung der Kapitalgeber in der Geschäftsführung Joint Ventures Konzerntochtergesellschaften 212