Sicherheitsaudit von Straßen in Österreich HANDBUCH

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Transkript:

Sicherheitsaudit von Straßen in Österreich HANDBUCH Erstellt vom Kuratorium für Verkehrssicherheit Gefördert durch den österreichischen Verkehrssicherheitsfonds Dipl.-Ing. Christian Kräutler unter Mitarbeit von: Dipl.-Ing. Bernd Strnad Jörg Tschurlovitsch Peter Saleh Wien, am 30. August 2004

INHALTSVERZEICHNIS A Einführung...4 Ausgangslage... 4 Problemstellung... 5 Definition des Sicherheitsaudit für Straßen... 6 Ziele und Nutzen des Verkehrssicherheitsaudits... 6 Grundsätze zur Erreichung der Ziele... 7 B Anwendungsbereiche für das Sicherheitsaudits... 8 C Empfehlungen für das Sicherheitsaudit für Straßen in Österreich... 8 Das Sicherheitsaudit als Bestandteil des Planungsprozesses... 8 Der österreichische Planungsablauf... 9 D Auditphasen... 11 Die 4 Auditphasen... 11 Audit - Vorprojekt... 11 Audit - Einreichprojekt... 12 Audit - Bauprojekt... 13 Audit - Endkontrolle (Verkehrsfreigabe)... 13 Audit - Baustellenabsicherungsprojekt... 13 Audit - Sonderformen... 14 Zeitpunkt der Auditdurchführung... 15 E Der Auditprozess... 17 Beteiligte am Auditprozess... 17 Aufgaben der Auditoren, der Auftraggeber und der Planer beim Audit... 17 Ablauf eines Sicherheitsaudits... 18 F Die Durchführung des Sicherheitsaudits... 20 Grundsätzliche Fragestellungen bei der Durchführung eines Audit... 20 Erforderliche Unterlagen in der jeweilige Auditphase... 20 Vorgehensweise... 21 Der Auditbericht... 22 Ausnahmebericht: Stellungnahme des Auftraggebers... 22 Praxisempfehlungen... 22 G Auditoren...23 Anforderungen an die Auditoren... 23 Stellung der Auditoren... 24 Auditeam...24 H Nachfolgearbeiten... 24 Dokumentation... 24 Verpflichtung der Durchführung von Audits... 25 Monitoring Road Safety Inspection... 25 I Ergebnisse der Expertengespräche... 25 Zusammenfassende Bemerkungen... 25 J Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise... 28 K Durchführung des Sicherheitsaudits in anderen Ländern... 29 Großbritannien... 29 Dänemark... 30 Niederlande... 31 L Typische Sicherheitsdefizite auf den Straßen Österreichs... 34 Autobahnen... 34 Bundesstraßen (im Ortsgebiet)... 34-2 -

Bundesstraßen (im Freiland)... 35 Sonstige Straßen... 35 M Hilfsmittel und Literatur... 37 Gesetze...37 Richtlinien...37 Literatur...37 Anhänge...42 Auditbericht - Formular... 42 Checklisten...45 Autobahnen - Schnellstraßen... 46 Landesstraßen (teilweise vormals Bundesstraßen)... 55 Straßen im Ortsgebiet... 70 Baustellen...86-3 -

Einführung Ausgangslage Mit dem Ziel, die Möglichkeiten einer verkehrssicheren Gestaltung von Straßen sehr früh - nämlich schon während der Planungsphase - verstärkt auszuschöpfen, haben mehrere Länder ein Verfahren entwickelt, welches Unfälle verhindern soll, noch bevor diese passiert sind. Dieses Verfahren, das Sicherheitsaudit von Straßen (Road Safety Audit), wird in einigen Ländern bereits regelmäßig angewendet. In Österreich wird die Sicherheit von Straßenverkehrsanlagen im Planungsstadium je nach Straßenbetreiber bzw. Zuständigkeit in unterschiedlicher Regelmäßigkeit und Intensität geprüft ein Sicherheitsaudit existiert in Österreich bislang nicht. Das Österreichische Verkehrssicherheitsprogramm 2002 2010 des Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aus dem Jahre 2002 sieht als einen Schwerpunkt im Bereich der Infrastruktur das Safety Audit vor. Bereits in einem kurzfristigen Startpaket soll ein samt Checklisten erstellt werden anhand dieser Unterlagen werden Pilotprojekte auditiert. Mittelfristig soll das Audit bei allen Straßenbauprojekten verpflichtend eingeführt werden. Eine verpflichtende Sicherheitsprüfung bei allen Straßenbauprojekten soll schon in der Planungsphase und bei Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Bei einem so genannten Safety Audit werden ausschließlich Fragen der Verkehrssicherheit behandelt. Für die praktische Umsetzung wird zunächst ein einheitliches, auf die österreichischen Gegebenheiten abgestimmtes mit integrierten Checklisten entwickelt und in Pilotprojekten auf seine praktische Umsetzbarkeit getestet. [Österr. Verkehrssicherheitsprogramm 2002-2010] Das Sicherheitsaudit von Straßen ist ein Instrument der Unfallprävention. Road Safety Audits werden, ausgehend von Großbritannien, seit den 80er Jahren in vielen Ländern mit meist großem Erfolg durchgeführt. Road Safety Audits sind im Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm 2002 2010 bereits im Startpaket vorgesehen. Im Jahr 2002 beauftragte das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie das Kuratorium für Verkehrssicherheit mit der Erstellung des es. Das nun vorliegende ist vom Verkehrssicherheitsfonds gefördert. Das ist unter Einbeziehung einer Vielzahl von österreichischen Experten sowie unter Berücksichtigung ausländischer Erfahrungen, insbesondere jener unserer deutschen Kollegen, in der vorliegenden Form entstanden. Auch die Österreichische Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr hat die Bedeutung des Sicherheitsaudits für Straßen erkannt und erstellt eine Richtlinie zur Durchführung Als Vorlage für das Verkehrssicherheitsaudit in Österreich, dienten die Erfahrungen aus anderen Staaten, die bereits ein solches Safety Audit eingeführt haben. - 4 -

von Sicherheitsaudits im Rahmen der RVS (Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau). Problemstellung Sicherheitsmängel an Straßenverkehrsanlagen sind ein Problem, welches regelmäßig zu Unfällen führt. Diese Mängel haben vielerlei Gründe: In den technischen Regelwerken sind zwar die Belange der Verkehrssicherheit von Straßen sowohl bei der Planung, dem Entwurf, dem Bau als auch dem Betrieb der Straßen implizit enthalten, dennoch werden immer wieder Straßen geplant und realisiert, bei denen die Möglichkeiten von verkehrssicherer Gestaltung nach dem Stand der Technik nicht ausgeschöpft werden. Neben erheblichen Kosten für eine Reparatur allfälliger Planungsfehler können Sicherheitsmängel die Folge sein, welche nicht selten als Unfallhäufungsstellen einem nachträglichen Umbau zu unterziehen sind. Es gibt viele Gründe für Sicherheitsmängel auf Österreichs Straßen. Das Sicherheitsaudit kann viele solcher Mängel verhindern. Bisher durchgeführte Pilotaudits zeigen, dass Neu- und Umbauten von Straßen sowie Baustellenführungen nicht immer richtliniengerecht ausgeführt sind. Aber auch das strikte Einhalten der Richtlinien kann Sicherheitsprobleme im Betrieb der Straße nicht immer vermeiden. Für die Verantwortlichen der Planung, aber auch für die Planer selbst wird der Planungsprozess durch eine Vielzahl von Interessen, die zu berücksichtigen und abzuwägen sind, laufend komplexer. Der Stellenwert der Verkehrssicherheit wird gegenüber anderen Interessen beim Bau von Straßen vielfach unterbewertet. Oft sind Unfälle mit großem volkswirtschaftlichem Schaden und persönlichem Leid die Folge. Im Moment spielt die Verkehrssicherheit bei der Planung und beim Bau von Straßen eine untergeordnete Rolle. Das Sicherheitsaudit soll den Stellenwert der Verkehrssicherheit auf österreichischen Straßen erhöhen. Die folgende Graphik soll die Vielzahl von Beurteilungskriterien und die vielfach untergeordnete Bedeutung der Verkehrssicherheit beim Interessensabgleich im Rahmen der Planung eines größeren Straßenprojektes sichtbar machen ein stärkeres Instrument für die Verkehrssicherheit ist notwendig! Verkehrssicherheit Kosten Verkehr Beurteilungskriterien Umwelt sonstige Interessen Regional- und Raumplanung - 5 -

Definition des Sicherheitsaudit von Straßen Das Sicherheitsaudit ist ein Verfahren zur umfassenden Prüfung der Sicherheitsaspekte bei der Planung neuer sowie bei der Umplanung und Erhaltung (Baumaßnahmen, Sanierungen) bestehender Straßen mit öffentlichem Verkehr zur Vermeidung von Unfällen - es ist ein Instrument der Unfallprävention. Verkehrssicherheitsaudit ist die Sicherheitsprüfung von Planungen Das Sicherheitsaudit ist eine Sicherheitsprüfung, in der Sicherheitsmängel offen gelegt und Maßnahmen zur Beseitigung vorgeschlagen werden sollen. Dabei ist die Sicherheitsbeurteilung von Planungen ganzheitlich aus Sicht aller betroffenen Verkehrsteilnehmergruppen durchzuführen. Es handelt sich dabei um ein standardisiertes Verfahren, anhand dessen es möglich ist, in den einzelnen Planungsstadien von Straßenprojekten bzw. Straßeneinrichtungen, zu einer unabhängigen Beurteilung potenzieller Sicherheitsprobleme zu kommen und daher frühzeitig Verbesserungen bzw. Korrekturen einleiten zu können. Ziele und Nutzen des Verkehrssicherheitsaudits Generelles Ziel ist die Gewährleistung eines sicheren Betriebes von Straßen mit öffentlichem Verkehr. Durch die systematischen Maßnahmen des Sicherheitsaudits für alle Neuplanungen, Umplanungen und größeren Baumaßnahmen im Straßenbereich sollen potenzielle Unfallstellen in Zukunft weitgehend vermieden werden. Die Vermeidung von Unfallhäufungsstellen erspart spätere Sanierungsschritte. Generelles Ziel und Einzelziele des Verkehrssicherheitsaudits Einzelziele sind: Minimierung des Unfallrisikos und der Unfallfolgen sowie die Gewährleistung eines sicheren Straßenbetriebes auf allen Straßen durch eine ganzheitliche Sicherheitsbeurteilung von Projekten. Hebung der Verkehrssicherheit und Verhinderung von Unfallhäufungen bei Neuplanungen, Umbauten und Baustellenführungen (Unfallstellenvermeidung erspart Unfallstellensanierung). Wichtigkeit unterschiedlicher Nutzungsansprüche klarstellen und Offenlegung der Interessensabwägung bei fehlender Mängelbehebung durch eine schriftliche Dokumentation (Erhöhung der Priorität der Verkehrssicherheit bei unterschiedlichen Nutzungsansprüchen). Langfristige Kostenreduktion und Verhinderung von sicherheitstechnischen Planungsfehlern durch die Reduktion von Unfallfolgekosten und Vermeidung nachträglicher Umbaumaßnahmen. Einsparungen an volkswirtschaftlichen Gesamtkosten durch Erhöhung der Verkehrssicherheit. Förderung des Sicherheitsbewusstseins aller im Planungsprozess beteiligten Personen. - 6 -

Ganzheitliche Sicherheitsbeurteilung von Planungen aus Sicht aller Verkehrsteilnehmergruppen mit besonderer Beachtung schwächerer Verkehrsteilnehmer. Qualitative Verbesserung der Planung durch den Lernprozess bei der Auditierung. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass der Aufwand für die Durchführung der Audits und daraus resultierender Planänderungen im Vergleich zu den Einsparungen, die durch die Auditierung erzielt werden können, sehr gering ist. Es wird davon ausgegangen, dass allein die Kosten für nachträgliche Umbauten im Zuge von Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bereits deutlich über den Kosten für die Durchführung von Audits liegen. Wenn ein Sicherheitsaudit nur einen einzigen Unfall mit Personenschaden in der Nutzungsdauer der Verkehrsanlage vermeidet, liegen die Ersparnisse bereits über den durchschnittlichen Auditkosten bei kleineren Sicherheitsaudits reicht bereits die Verhinderung eines Sachschadens. Bakaba und andere haben in Deutschland bei der Auditierung von Entwürfen bereits realisierter Straßen und dem Vergleich mit dem wirklichen Unfallgeschehen nachgewiesen, dass unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Kosten ein Nutzen-Kosten Verhältnis von 26 zu 1 bis 56 zu 1 für das Audit spricht. Grundsätze zur Erreichung der Ziele Das Verkehrssicherheitsaudit soll Bestandteil eines umfassenden Verkehrssicherheitsplans sein. Das Verkehrssicherheitsaudit ist ausschließlich eine Sicherheitsprüfung, in der Sicherheitsmängel offen gelegt und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorgeschlagen werden andere als verkehrssicherheitsrelevante Aspekte haben von der Auditierung unberührt zu bleiben. Die Sicherheitsbeurteilung von Planungen ist ganzheitlich auch aus Sicht aller betroffenen Verkehrsteilnehmergruppen durchzuführen. Die Unabhängigkeit des Auditteams vom Planungsteam führt zu besseren und unbeeinflussten Auditergebnissen. Der Auditor bzw. das Auditteam ist weisungsfrei bezüglich der Auditarbeiten und des Berichtes. Das Verkehrssicherheitsaudit soll konsequent und effektiv durchgeführt werden. Ein einheitlicher Auditbericht gewährleistet die formale Dokumentation der Auditergebnisse in jeder Stufe des Prozesses. Ein einheitlicher Auditbericht gewährleistet die Dokumentation der Gründe für eine Nicht-Umsetzung von Audit- Empfehlungen (Ausnahmenbericht). Ein aktuelles Verkehrssicherheits-Fachwissen der Auditoren ist Voraussetzung. Die Checklisten dienen ausschließlich als Gedächtnisstützen, damit keiner der wichtigen Aspekte übersehen - 7 -

wird. Sie ersetzen nicht die Erfahrungen und Urteilskraft der Auditoren. Anwendungsbereiche für das Sicherheitsaudit Analysiert man die österreichischen Verkehrsunfälle und insbesondere die jährliche Bearbeitung von Unfallhäufungsstellen, lässt sich keine generelle Abgrenzung definieren, bei der Sicherheitsaudits keine deutliche Verbesserung der Sicherheit erbringen können. So stellen sich bei kleineren Projekten ebenso große Sicherheitsmängel dar wie bei großen, und sind Sicherheitsmängel bei der Planung im höchstrangigen Straßennetz genauso erkennbar wie im untergeordneten Straßennetz. Das Verkehrssicherheitsaudit sollte unbedingt durchgeführt werden bei allen Straßen mit öffentlichem Verkehr (Neubau, Umbau): Höherrangige Verkehrsstraßen (inkl. Autobahnen) Hauptstraßenplanungen Nebenstraßenplanungen Geltungsbereich des Sicherheitsaudits in Österreich Verkehrssicherheitsaudits sollten zum Einsatz kommen bei Planungen für Neu- und Umbauten bei Hauptstraßen (inkl. Autobahnen), Nebenstraßen, sowie bei Verkehrsmanagementplanungen, Baustellenführungen und Entwicklungsplanungen. Das Verkehrssicherheitsaudit soll durchgeführt werden bei: Größeren Verkehrsplanungen und Verkehrsorganisationen Straßensanierungen Baustellenführungen Das Verkehrssicherheitsaudit ist auch sinnvoll bei: Planungen des Verkehrsmanagements Flächenwidmungsplanung, Bebauungsplanung Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen in Österreich Das Sicherheitsaudit als Bestandteil des Planungsprozesses Das Sicherheitsaudit sollte als eigenständiges Verfahren nach festen Regeln Bestandteil des Planungsprozesses von Straßen sein. Der hierfür notwendige zeitliche Aufwand ist zu den jeweiligen Planungsschritten vergleichsweise sehr gering. Die Zeiten für Verkehrssicherheitsaudits sollten jedoch bereits in der Planung berücksichtigt werden, um den Fertigstellungstermin auch in Zukunft einhalten zu können. - 8 -

Der Auditprozess soll in Österreich im Zuge der Planung auf Ebene der Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dieser Prozess ist im weiteren Sinne eine Art Management- Maßnahme, die sich aus drei Stufen zusammensetzt und die Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen erhöhen soll. Die erste Stufe ist das Sicherheitsaudit für Straßen, das bereits in der Planung angewendet wird. Die zweite Stufe ist die Unfallhäufungsstellen-Sanierung nach 96 StVO (Österreichische Straßenverkehrsordnung). Dieser Paragraph legt die Vorgehensweise bei auftretenden Unfallhäufungsstellen fest. In den Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau (RVS) sind exakte Definitionen der Unfallhäufungsstellen enthalten. Die dritte Stufe ist das Monitoring. Es handelt sich hierbei um eine Sicherheitsüberprüfung von Verkehrsanlagen im Betriebszustand, die periodisch immer wieder durchgeführt werden soll. Eine genauere Beschreibung des Monitorings befindet sich im Kapitel Nachfolgearbeiten. Zusätzlich zum Sicherheitsaudit bietet die Road Safety Inspection (RSI), die in vielen Ländern bereits durchgeführt wird, eine Möglichkeit, bereits bestehende Straßen nachträglich auf ihre Verkehrssicherheit zu überprüfen. Im Zuge der RSI wird das gesamte Straßennetz laufend auf Mängel im Sicherheitsbereich überprüft. Der Auditprozess gliedert sich in drei Stufen. Der Österreichische Planungsablauf (am Beispiel eines Großprojektes) Der Ablauf der Planung von Straßenprojekten umfasst mehrere Stufen. Die nachfolgende Darstellung zeigt die einzelnen Stufen und die durchzuführenden Tätigkeiten in der jeweiligen Phase (Quelle: BMVIT, Projektierungsdienstanweisung): Voruntersuchung Vorprojekt UVP-Vorverfahren Einreichprojekt Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Untersuchung der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Machbarkeit eines Projektes Trassenentwicklung, Variantenvergleich, Trassenentscheidung (Verordnung gem. 14 BStG als Bundesstraßenplanungsgebiet oder Zustimmung des BMVIT) Umweltverträglichkeitserklärung (UVE)-Konzept Das Projekt liegt einigermaßen detailliert vor. Es wird bereits lage- und höhenmäßig genau projektiert. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für den Feststellungsbescheid bzw. die Umweltverträglichkeitsprüfung. Grundlage: Einreichprojekt + UVE; Projektergänzungen inkl. Fachbeiträge (künftig auch Audit); Ergebnis: UVP Gutachten; Trassenverordnung - 9 -

Behördenverfahren Bauprojekt Detailplanung/ Ausführungsplanung z.b.: forstrechtlich, eisenbahnrechtlich, wasserrechtlich, naturschutzrechtlich. Endgültiges straßenbauliches Projekt; auch Markierungs- und Beschilderungspläne sowie landschaftspflegerische Maßnahmen liegen vor. Grundlage für die Baugenehmigung und die Ausschreibung. Planung für die Bauphase, nach deren Abschluss der Baubeginn erfolgt. Bei der Ermittlung des Verfahrens für die Durchführung eines Verkehrssicherheitsaudits von Straßen ist es wichtig, dieses an die bestehenden Planungsschritte optimal anzupassen um keinen unnötigen Mehraufwand für die Erstellung von zusätzlichen Planunterlagen zu erzeugen, keine erheblichen Zeitverzögerungen der Planung zu verursachen und eine optimale Eingliederung an bestehende Verfahren zu finden. - 10 -

Die Auditphasen Das Verkehrssicherheitsaudit kommt während der gesamten Planung, beim Bau und bei der Verkehrsfreigabe in mehreren Phasen zum Einsatz. Dies ist deshalb wichtig, da bei der Durchführung des Audits im Falle von auftretenden Mängeln nur eine Stufe zurückgesprungen und nicht wieder von Neuem begonnen werden muss. Durch die Einteilung des Auditprozesses in einzelne Phasen wird die Korrektur von möglichen Fehlern überhaupt möglich bzw. ohne größeren Aufwand und Zeitverlust leichter durchführbar. Grundsätzlich erfolgt die Auswahl der Phasen in Anlehnung an die Planungsstufen je nach Größe und Umfang des Projektes. Diese Parameter sind Grundlage für die Entscheidung, welche Auditphase zum Einsatz kommt. Das vorliegende Verfahren des Verkehrssicherheitsaudits von Straßen in Österreich wurde an das Planungsverfahren angelehnt und die einzelnen Auditphasen so angepasst, dass es durch die Auditierung zu keinen bzw. kaum zu zeitlichen Verzögerungen kommt. Das Verkehrssicherheitsaudit führt zu keinen bzw. kaum zu zeitlichen Verzögerungen, da es in Anlehnung an den Planungsprozess erstellt wurde und sich in diesen einfügt. Die 4 Auditphasen In Anlehnung an die österreichische Planungspraxis wird die Verkehrssicherheitsprüfung durch maximal vier Auditphasen durchgeführt. Es sind dies: 1. das Audit-Vorprojekt 2. das Audit-Einreichprojekt 3. das Audit-Bauprojekt 4. die Audit-Endkontrolle Zusätzlich sollte auch die Baustelle selbst auditiert werden, wobei hier der Schwerpunkt bei der Absicherung der Baustelle liegt: Audit-Baustellenabsicherungsprojekt. Audit Vorprojekt Hier soll eine Auditierung der generellen konzeptionellen Planung von Verkehrsanlagen erfolgen. Ein Audit in dieser Phase ist sinnvoll, da hier bereits grundlegende Festlegungen wie beispielsweise Trassenkorridor, Querschnitt, Anzahl und Art der Verknüpfungs- bzw. Kreuzungspunkte festgelegt werden. - 11 -

Der Auditor begutachtet in dieser Phase: Funktion der Straße (Verkehrsmengen Ist-Prognose, Betriebsgeschwindigkeiten, Querschnittswahl, Straßenart, Verkehrsarten) Streckencharakteristik und Relationstrassierung (z.b. anhand der RAS-Q Deutschland, RVS; Kurvigkeit des Einzelbogens Prof. Lamm (D) Karlsruhe) räumliche Trassierung Knotenpunkte (Abstand, Art,...) Auswirkungen der Baumaßnahme auf das unmittelbar angrenzende Straßennetz (Zubringerstraßen) (Für eine detaillierte Aufschlüsselung siehe auch die Checklisten im Anhang.) Audit Einreichprojekt Hier soll eine Auditierung der gesamten Planung erfolgen. Im Vordergrund stehen die Auditierung der Linienführung sowie die Kreuzungsgestaltung. Der Auditor begutachtet in dieser Phase: Knotenstrombelastungen (bestehende, künftige) Regelquerschnitt (4+0, Pannenstreifen, Mehrzweckstreifen, Radfahrstreifen, Gehsteig, etc.) Entwurfselemente der Lage: Streckencharakteristik; Relationstrassierung (Kurvigkeit des Einzelbogens; Radienfolge) Räumliche Trassierung Knotenpunkte und Kreuzungen (Trassierungselemente, Erkennbarkeit, Begreifbarkeit, Level of Service im Hinblick auf die Hauptverkehrsströme) Entwurfselemente der Höhe: Wahl der Fahrbahnentwässerung, Fahrbahnverwindungen, etc.) Entwurfselemente der Sicht Straßenraumgestaltung (Rückhalteeinrichtungen, Blendschutz) Auswirkungen der Baumaßnahmen... (siehe Vorprojekt) Gesamthafte Beurteilung der gewählten Entwurfselemente unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrsarten Verkehrslichtsignalanlage (Wenn kein Audit Vorprojekt durchgeführt wurde, dann sind die Parameter des Audit Vorprojektes zusätzlich zu auditieren. Für eine detaillierte Aufschlüsselung siehe auch die Checklisten im Anhang.) - 12 -

Audit Bauprojekt Hier soll eine Auditierung von Details der Planung erfolgen. Der Schwerpunkt dieser Phase liegt bei der Auditierung von Markierungen, Beschilderungen, Anprallschutz, u.a. Der Auditor begutachtet in dieser Phase: Verkehrslichtsignalanlage (Detailprojekt) Entwurfselemente der Sicht Straßenausstattung Beschilderung Bodenmarkierungen Straßenbeleuchtung Grünverbau (Landschaftsbau, landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen) (Wenn kein Audit Einreichprojekt durchgeführt wurde, dann sind die Parameter des Audit Einreichprojektes zusätzlich zu auditieren. Für eine detailliertere Aufschlüsselung siehe auch die Checklisten im Anhang.) Audit Endkontrolle (Verkehrsfreigabe) Hier soll eine Auditierung der bereits fertig gestellten Straße erfolgen. Kurz vor oder nach Verkehrsfreigabe wird der neuoder umgebaute Straßenabschnitt aus Sicht der Verkehrsteilnehmer bei Tageslicht sowie bei Dunkelheit befahren oder begangen. Diese Auditierung ist sinnvoll, da einerseits manche Mängel erst im Bestand sichtbar werden und andererseits geplante Ausstattungen nicht immer plankonform durchgeführt werden. Bei dieser Phase ist es auch möglich an Stelle des Auditteams einen Amtssachverständigen für Verkehrstechnik mit der Endkontrolle zu betrauen. Jedenfalls soll und kann ein derartiges Audit eine Bauabnahme-Prüfung nicht ersetzen. Audit Baustellenabsicherungsprojekt Hier soll eine Auditierung der Baustelle erfolgen. Im Vordergrund steht dabei die Absicherung der Baustelle. Der Auditor soll besondere Rücksicht auf die Linienführung, Beschilderung, Beleuchtung und die Übergangsbereiche nehmen. - 13 -

Der Auditor begutachtet in dieser Phase: Zusammenhang Fahrbahnbreite / erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Baustellenbereich Situierung der Überleitungsbereiche Sicht auf Baustellenanfang (Vermeidung optischer Fehlführungen, etc.) Längen und Gestaltung der Überleitungsstrecken (Kurvenradien, Schleppkurven, Verschwenkungen und Verziehungen, Querneigungswechsel) Höhenunterschied der Richtungsfahrbahnen in Überleitungsbereichen Mitteltrennung der Richtungsfahrbahnen Baustellenein- und ausfahrten Beschilderung (Geschwindigkeit, Fahrstreifenverschwenkung, Sichtbeschränkung, Sichtabdeckungen auf Verkehrszeichen) Anordnung der Leitbaken (Sichteinschränkung) Bodenmarkierung (geeignetes Entfernen alter Bodenmarkierungen) Geschwindigkeitswarnung, Geschwindigkeitskontrolle Knoten im Baustellenbereich (Sperre oder Aufrechterhaltung, Knotengestaltung) Beleuchtung Umleitungsstrecken Eignung (Verkehrsbelastung, Verkehrszusammensetzung) Beschilderung Baustelle und ihre Auswirkungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Verkehrsarten (ÖPNV, Radverkehr, Fußgänger, Mobilitätsbehinderte u.a.) (Für eine detailliertere Aufschlüsselung siehe auch die Checklisten im Anhang.) Audit Sonderformen Später umgesetzte Planungen Planungen, die erst Jahre später zur Umsetzung gelangen, werden noch vor dem Baubeginn auf Sicherheitsmängel geprüft (auditiert), um mögliche Änderungen in den Rahmenbedingungen zu erkennen und kleinere Korrekturen vornehmen zu können. Sanierungen ohne Planunterlagen Kleinere Bauvorhaben auf Straßen bzw. Sanierungen werden teilweise ohne entsprechende Planunterlagen durchgeführt. Auch bei derartigen Änderungen empfiehlt sich die Audit Endkontrolle durchzuführen. - 14 -

Zeitpunkt der Auditdurchführung Grundsätzlich sollte bei Straßenprojekten jede Planungsphase spätestens am Ende auditiert werden. Es ist speziell bei längeren Planungsphasen auch sinnvoll die Planungsschritte, in Hinblick auf sonst eventuell verlorenen Planungsaufwand, in Teilaudits zu auditieren. So ist es etwa beim Audit-Vorprojekt zweckmäßig, die Trassenentwicklung bereits vor der Veröffentlichung zu auditieren, um Varianten, die grobe Sicherheitsmängel beinhalten, bereits vor der Bürgerpräsentation auszuschließen bzw. Verkehrssicherheitsargumente zu sammeln. Bei ein- bzw. zweistufigen Planungsverfahren ist es sinnvoll, die ersten Entwürfe (auch Bleistiftentwürfe genannt) bereits vorab zu auditieren. Dadurch soll ermöglicht werden, dass Verkehrssicherheitsmängel sehr früh erkannt werden und dadurch eventuell verlorener Planungsaufwand reduziert wird. - 15 -

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Der Auditprozess Beteiligte am Auditprozess Am Verkehrssicherheitsaudit sind Auftraggeber (Baulastträger), Planer und Auditor beteiligt. Die Initiierung des Sicherheitsaudits und die Beauftragung des Auditors sollte generell durch den Auftraggeber erfolgen. Der Auftraggeber ist der Verantwortliche für das Sicherheitsaudit, alle Berichte und Informationen werden über ihn verteilt. Aufgabe der Auditoren, der Auftraggeber und der Planer beim Audit Beim Auditprozess sind Auftraggeber und Auditor in den unterschiedlichen Stufen des Audits für einen reibungslosen Ablauf verantwortlich. Im Sinne eines rascheren Ablaufes kann sich der Auftraggeber etwa bei der Übergabe der vollständigen Projektunterlagen des Planers bedienen. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass eine Zusammenarbeit zwischen Planer und Auditor definitiv nicht gewünscht ist. Dadurch soll verhindert werden, dass die Auditoren 1. eine Art Zweitplaner werden, 2. zu sehr in die nicht sicherheitsrelevanten Interessen involviert werden und diese als Zwangspunkte sehen 3. und dass Auditoren nicht betriebsblind werden. Planer Auftraggeber Auditor Der Auftraggeber ist gemeinsam mit dem Auditor für das Audit verantwortlich. Es gibt klare Durchführungsrichtlinien bezüglich der Rollen und Verantwortlichkeiten aller Beteiligten. Es ergeben sich bei einem Sicherheitsaudit folgende Zuständigkeiten: Auftraggeber: - Er ist für die Beauftragung entsprechend dem Planungsumfang verantwortlich. Der Leistungsumfang der Auditoren ist dadurch vorgegeben, als diese eine umfassende Beurteilung allfälliger Sicherheitsmängel eines Projektes beurteilen sollen. - Er ist für die zeitgerechte Durchführung des Audits verantwortlich. - Er ist für die Übergabe der vollständigen Projektunterlagen und eventuell geänderter Projektteile an die Auditoren verantwortlich. - Der Auftraggeber entscheidet über Umplanungen und Änderungen. - Der Auftraggeber begründet schriftlich, warum Mängel nicht behoben werden. Auditor: - Er führt (ausschließlich) eine ganzheitliche Sicherheitsprüfung anhand der Unterlagen bzw. einer Ortsbesichtigung durch, indem er potenzielle Sicherheitsprobleme aufzeigt. - Sinnvollerweise erarbeitet er Empfehlungen zur Verbesserung, allerdings keine Planungsvorschläge. - Er erstellt den Auditbericht. Auftraggeber: verantwortlich für die Beauftragung zu den geeigneten Projektstufen, für die zeitlich richtige Durchführung des Audits, die erforderlichen Unterlagen / Informationen für den Auditor; die Prüfung des Audit-Reports; Entscheidungen für Umplanungen oder Änderungen; Begründung der Nichtdurchführung. Auditor: führt ausschließlich Sicherheitsprüfungen durch; identifiziert potenzielle Sicherheitsprobleme und macht Verbesserungsempfehlungen; erstellt den Auditbericht. - 17 -

Planer: - Der Planer wird nur auf Wunsch des Auftraggebers aktiv indem er diesen bei ausgewählten Tätigkeiten unterstützt (z.b. Vorbereitung und Übermittlung der Planungsunterlagen für die Auditoren). Ablauf eines Sicherheitsaudits Das Sicherheitsaudit von Straßen in Österreich beginnt mit der Beauftragung des Auditors durch den Auftraggeber. Dabei werden die Projektunterlagen vollständig an den Auditor übergeben. Nach diesem Schritt beginnt der Begutachtungsprozess, in dem der Auditor die überreichten Unterlagen prüft und die erkannten Mängel bzw. Sicherheitsdefizite in einem schriftlichen Auditbericht zusammenfasst. Der Auditor übermittelt diesen Bericht dann dem Auftraggeber, der die angeführten Mängel behebt, oder die Gründe, warum im Auditbericht enthaltene Mängel bzw. Anmerkungen nicht korrigiert werden, schriftlich offen legt. Der Auftraggeber entscheidet bei jenen Projektteilen, die geändert werden, darüber, ob sie neuerlich durch die Auditoren geprüft werden sollen. Aus Sicht der Verkehrssicherheit ergibt dies jedenfalls einen Sinn. Um einen Audit-Ablauf zu visualisieren, ist dieser auf der nächsten Seite in Form eines Ablaufdiagrammes mit den jeweiligen Zuständigkeiten abgebildet. Dabei sind die Felder, welche mittels durchgezogener Pfeile verbunden sind, jedenfalls durchzuführen, jene, die mittels strichlierten Linien verbunden sind, sollen durchgeführt werden (Entscheidung liegt beim Auftraggeber). Der Einsatz des Sicherheitsaudits zum richtigen Zeitpunkt ist sehr wichtig. Der Ablauf des Audits soll eingehalten werden, da dadurch die Wirkung verstärkt wird. - 18 -

Schematische Darstellung des Ablaufs eines Sicherheitsaudits von Straßen gültig für jede Auditphase Beauftragung des Audits zuständig: Auftraggeber Übergabe der vollständigen Projektunterlagen an die Auditoren zuständig: Auftraggeber Erstellen eines schriftlichen Auditberichts zuständig: Auditoren Prüfung der Unterlagen event. Ortsbesichtigung zuständig: Auditoren Übergabe des Auditberichts an den Auftraggeber zuständig: Auditoren Gibt es Fragen / Unklarheiten zum Auditbericht? zuständig: Auftraggeber ja Übergabe geänderter Projektteile an den Auditor zuständig: Auftraggeber nein Besprechung des Auditergebnisses mit dem Auftraggeber (+ gegebenenfalls Planer) zuständig: Auftraggeber Die im Auditbericht angeführten Mängel werden behoben zuständig: Auftraggeber nein ja Schriftliche Erklärung des Auftraggebers warum der Mangel nicht behoben wurde zuständig: Auftraggeber Ende Auditphase - 19 -

Die Durchführung des Sicherheitsaudits Grundsätzliche Fragestellungen bei der Durchführung eines Audits Bei der Durchführung des Audits sollen sich die Auditoren folgende drei Fragestellungen vor Augen halten: Ist eine sichere Benutzung der Verkehrsanlage für alle Verkehrsteilnehmer möglich? Ist innerhalb des Entscheidungsrahmens der Regelwerke die im Hinblick auf die Verkehrssicherheit optimale Lösung gewählt worden? Können neue gesicherte Erkenntnisse über die Verkehrssicherheit und Straßengestaltung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit führen? Erforderliche Unterlagen in der jeweiligen Auditphase Bei Beginn einer Auditphase sind alle erforderlichen Unterlagen den mit dem Audit beauftragten Personen vollständig zu übergeben. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle Grundlagen für die Durchführung des Audits vorliegen. Unvollständige Unterlagen führen zu schlechteren Ergebnissen, einem höheren Aufwand und zur Verlängerung des Auditprozesses. Der Umfang der erforderlichen Unterlagen nimmt mit fortschreitender Entwurfsphase zu. Aus den vorhandenen Unterlagen sollten den Auditoren folgende Teile schon vor der Auditierung zur Verfügung stehen. Wichtig bei diesen Unterlagen sind vor allem geeignete Maßstäbe der Planunterlagen sowie die Lesbarkeit von Radien, Beschriftungen, etc. Auditphase Audit Vorprojekt Audit Einreichprojekt Erforderliche Planungs- Unterlagen Erläuterungsbericht; Verkehrsuntersuchung einschließlich Knotenstrombelastungen; Übersichtskarte; Übersichtslagepläne mit Angabe der Knotenpunkttypen; Übersichtshöhenpläne; Straßenquerschnitte; Lagepläne; Höhenpläne Ergebnis der vorherigen Auditphase mit der Entscheidung des Auftraggebers; Erläuterungsbericht; Verkehrsuntersuchung einschl. Knotenstrombelastungen; Übersichtskarte; Regelquerschnitte; Lagepläne; Höhenpläne; Bauwerksskizzen Erforderliche Unterlagen/ Informationen für den Auditor - Generelle Information über die Planung, Zweck und Einbettung - Ausreichende, vielfältige und möglichst detaillierte Planunterlagen in geeignetem Maßstab - Abweichungsbericht von Planungsrichtlinien - Verkehrsmenge und zusammensetzung - Unfallberichte, insbesondere bei Umplanungen - Auditberichtsvorlage - Checklisten Frühere VS-Audits oder Abweichungsberichte - 20 -

Audit Bauprojekt Audit Endkontrolle Audit - Baustellenabsicherungsprojekt Ergebnis der vorhergehenden Auditphase mit der Entscheidung des Auftraggebers; Erläuterungsbericht; Übersichtskarte; Straßenquerschnitte; Lagepläne; Höhenpläne; Bauwerkspläne; Lagepläne der Landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen; Beschilderungs- und Markierungspläne; Lagepläne mit Straßenausstattung; Signallagepläne einschließlich verkehrstechnische Unterlagen für die Signalisierung Ergebnis der vorhergehenden Auditphase mit der Entscheidung des Auftraggebers; Erläuterungsbericht; Lagepläne; Höhenpläne; Lagepläne der Landschaftspflegerischen Ausführungsplanung; Beschilderungs- und Markierungspläne; Lageplan mit Straßenausstattung; Signallagepläne einschließlich verkehrstechnische Unterlagen für die Signalisierung Unterlagen aus dem Bauprojekt Baustelleneinrichtungspläne Bauablaufplan Baustellenverkehrskonzept (intern und extern) Baustellenabsicherung Bei besonderen Fragestellungen könnten sich die erforderlichen Pläne selbstverständlich ändern. Bei komplexen Trassierungsverhältnissen (z.b. besondere Topographie, aufwändige Knotenpunktsformen, sonstige Zwangspunkte) kann eine 3D-Fahrsimulation als Beurteilungsgrundlage der räumlichen Trassierung dienen. Verkehrstechnische und sicherheitstechnische Zusammenhänge können auch durch Verkehrssimulationen, Unfallsimulation und Blickuntersuchungen zusätzlich analysiert werden. Vorgehensweise Die Durchführung eines Sicherheitsaudits hängt von der Art (Neu-, Um- oder Ausbau) und der Lage der Baumaßnahme im Straßennetz (außerorts bzw. innerorts) sowie der Auditphase ab. Grundsätzlich hat das Audit an genau definierten Punkten des Planungsprozesses programmgemäß abzulaufen. - 21 -

Die Durchführung eines gründlichen Audits benötigt ausreichend Zeit, die in der Projektplanung berücksichtigt werden muss. Werden Audits von Seiten der Verwaltung durchgeführt, sollten die Auditoren von anderen Aufgaben freigestellt werden. Alle erforderlichen Unterlagen für das Sicherheitsaudit werden dem Auditor vom Auftraggeber übergeben. Auf Grundlage dieser Unterlagen, und wenn nötig einer Ortsbesichtigung, führt der Auditor seine Überprüfung unabhängig durch. Es wird dringend empfohlen Audits unabhängig von Planern und Auftraggebern in eigenen Räumlichkeiten ohne größere Störungen durchzuführen. Der Auditbericht Das Ergebnis der Auditoren ist immer der Auditbericht, in den alle Ergebnisse eingetragen werden. Der schriftliche Auditreport führt die festgestellten Sicherheitsdefizite an und gibt sinnvollerweise Hinweise zu deren Beseitigung. Aufgabe eines Sicherheitsaudits ist nicht die Erstellung eines neuen Entwurfes. Der Auftraggeber erhält den Auditbericht. Das Ergebnis des Audits sollte zwischen Auftraggeber, Planer und Auditor besprochen werden, wobei über die Notwendigkeit eines solchen Gesprächs der Auftraggeber entscheidet. Die Entscheidung, ob und inwieweit die im Auditbericht festgestellten Sicherheitsdefizite zur Änderung des Entwurfes führen, liegt beim Auftraggeber. Jede Ablehnung der Verbesserung von festgestellten Mängeln im Auditbericht ist vom Auftraggeber schriftlich zu begründen. Der Auftraggeber gibt seine Entscheidung sowohl dem Planer als auch dem Auditor bekannt. Umfassende Planungsänderungen sollten einem neuerlichen Verkehrssicherheitsaudit unterzogen werden. Nicht umgesetzte Empfehlungen sind in einem Ausnahmebericht festzuhalten. Damit ist das Verfahren der entsprechenden Auditphase abgeschlossen. HINWEIS: Ein Beispiel für einen Auditbericht befindet sich im Anhang des s! Ausnahmebericht: Stellungnahme des Auftraggebers Werden die im Auditbericht angeführten Mängel nicht behoben, sind seitens des Auftraggebers (Straßenerhalter) die Gründe, die einer Umsetzung entgegenstehen, in einem Ausnahmebericht nachvollziehbar offen zu legen. Die nicht als notwendig erachteten Sicherheitsmaßnahmen sind im Zuge einer Güterabwägung umfassend darzustellen. Die Sachverhalte, die einer Umsetzung entgegenstehen, sind genau zu beschreiben. Praxisempfehlungen Sicherheitsaudits nehmen Zeit in Anspruch, daher ist der Zeitraum für die Audits nicht zu knapp zu bemessen, da unvorhersehbare Probleme auftreten könnten. - 22 -

Nach Möglichkeit sollten die Auditoren möglichst ungestört in einem eigenen Raum tätig sein, damit ein konzentriertes Arbeiten zu einem bestmöglichen Auditergebnis führt. Bei großen Projekten ist eine gute Vorbereitung hinsichtlich der Planunterlagen erforderlich, da damit der Auditprozess beschleunigt wird (z.b.: Gliederung, welcher Lageplan gehört zu welchem Höhenplan, etc.). Auch die Bereitstellung von erforderlichen Unterlagen und Richtlinien (z.b.: RVS Richtlinien) beschleunigt den Auditprozess. Weiters ist eine leicht verständliche Formulierung im Auditbericht empfehlenswert, da dies die Nachvollziehbarkeit fördert. Die Verwendung von Konjunktiven im Auditbericht wie sollte, könnte etc. führt möglicherweise zu Unklarheiten bei der Entscheidung des Auftraggebers und ist daher möglichst zu vermeiden. Auditoren Das Auditieren von Plänen ist eine komplexe Tätigkeit, bei der ein Höchstmaß an Know-how in unterschiedlichen Sparten erforderlich ist. Es erscheint deshalb sinnvoll, sowohl die Anforderungen an die Auditoren zu definieren sowie eine Ausbildungsmöglichkeit zu schaffen. Anforderungen an die Auditoren Auditoren sind Fachleute mit umfassender Erfahrung in Bezug auf Verkehrssicherheit, Verkehrstechnik, Straßenplanung. Weiters sollen sie über Kenntnisse im Bereich der Lichttechnik, des Straßenbaus (Projektierung), der Straßenerhaltung u.a. sicherheitsrelevanter Fachbereiche verfügen. Auditoren müssen den Anforderungen der Richtlinien für den Straßenbau (RVS 1.31 Allgemeines Sachverständigenwesen) der Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr entsprechen. Auditoren sollen zudem Leute mit mehrjähriger Erfahrung und up-to-date Kenntnisstand in Verkehrssicherheitsplanung und Unfallforschung sein. Auditoren sollen die Fähigkeit haben, die Verkehrssicherheit einer Straße aus Sicht der verschiedenen Verkehrsteilnehmer zu beurteilen. Durch laufende, verpflichtende Schulungen (z.b.: alle 3 Jahre) mit definiertem Umfang sollten Zusatzqualifikationen erworben und das Wissen auf dem letzten Stand gehalten werden. Eine Liste der Auditoren mit entsprechender Qualifikation sollte beim Bundesministerium bzw. den Landesregierungen aufgelegt werden. Anforderungen an Auditoren Stellung der Auditoren Auditteam Verkehrssicherheitsaudits nehmen Zeit in Anspruch, was immer berücksichtigt werden muss, sowohl in der Planung als auch bei den Auditoren. - 23 -

Bei komplexen Begutachtungen (Auditierungen) sind die Anforderungen an die Auditoren auf Grund der vielfältigen Wissensbereiche besonders hoch hier soll durch die Beiziehung von Experten in das Auditteam eine umfassende und professionelle Beurteilung ermöglicht werden. Stellung der Auditoren Die Unabhängigkeit von Auditoren muss gewährleistet werden und ist wichtig für eine unvoreingenommene und unbeeinflusste Beurteilung und Bewertung. Auditoren dürfen keine Projektverantwortung tragen und auch nicht an der Erstellung des zu auditierenden Entwurfes beteiligt sein. Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten der Stellung von Auditoren: 1.) Die Auditoren sind in der Verwaltung beschäftigt ( interne Auditoren), die nicht an dem Entwurfsprozess beteiligt sind. 2.) Die Verwaltung beauftragt externe Auditoren. 3.) Kombination von internen und externen Auditoren. Auditoren können auch während des Vorentwurfsprozesses als Berater konsolidiert werden, um Planungsmängel hinsichtlich der Verkehrssicherheit frühzeitig vorzubeugen. Diese Auditoren dürfen aber dann später das Audit nicht durchführen. Der Auditor sollte immer unabhängig vom Planer sein und nichts weiteres mit der Planung zu tun haben. Auditteam Auditoren können als interdisziplinäres Team oder als Einzelperson arbeiten. Bei komplexen Fragestellungen haben Auditteams den Vorteil, dass hier unterschiedliche Sichtweisen und fachliche Ansätze zum Tragen kommen und dies zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit führen kann. Ein weiterer Aspekt, der für das Auditteam spricht, ist, dass mehrere Auditoren mit dem Projekt schneller fertig sind und sich auch die Kosten dadurch nicht oder kaum erhöhen. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Team mehr potenzielle Mängel aufdeckt ist sehr hoch. Auditteam: Idee 4 oder 6 Augen sehen einfach mehr! Vieles wird einfacher. Auch Experten mit Spezialwissen können eingebunden werden. Nachfolgearbeiten Dokumentation Eine Dokumentation der Auditergebnisse soll neben der jeweiligen Projektdokumentation auch Grundlage für eine weitere Verbesserung der Planungsqualität sein. Dafür ist es notwendig die Dokumentationen an zentralen Stellen zu sammeln und wissenschaftlich auszuwerten, um Planer, Auditoren und Auftraggeber über hauptsächliche Mängel zu informieren. Dadurch können zielgerichtet Informationen für eine verkehrssichere Planung und Anpassungen des vorliegenden es bzw. sonstiger Sicherheitsrichtlinien - 24 -

durchgeführt werden. Diese Dokumentation könnte neben den Schulungsinformationen sowie Ergänzungen des es beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie oder an einer anderen geeigneten Stelle verwaltet werden. Verpflichtung der Durchführung von Audits Nach ersten Erfahrungen in Form von durchgeführten Audits soll geprüft werden, ob eine Verpflichtung bzw. der Akzeptanz derselben, zur Durchführung von Sicherheitsaudits in den Landesstraßengesetzen verankert werden soll. Monitoring Road Safety Inspection (RSI) Um die durch das Audit erzielbaren Verbesserungen der Sicherheit bei Planungen auch während des Betriebes einer Straße zu gewährleisten, ist die Durchführung von regelmäßigen Sicherheitsprüfungen der Straßen eine ideale Ergänzung zum Sicherheitsaudit. Diese Sicherheitsprüfung wird unter den Begriffen Monitoring und Road Safety Inspection in einigen Ländern bereits durchgeführt. Im Gegensatz zur österreichischen Unfallhäufungsstellensanierung ist dieses Instrument eine reine Präventionsmaßnahme (Gefahren werden sichtbar bevor sich Unfälle ereignen). Diese Sicherheitsprüfung des Bestandes könnte etwa im 96 StVO (Österreichische Straßenverkehrsordnung) verankert werden. Ergebnisse der Expertengespräche Im Zuge der Erstellung dieses es wurden viele Gespräche mit Personen aus dem Bereich der Verkehrssicherheit, der Projektierung, des Straßenbetriebes, mit Auftraggebern und politischen Verantwortlichen geführt. Im Rahmen dieser Gespräche wurden auch Vertreter ausländischer Organisationen zu ihren Erfahrungen mit dem Thema Audit interviewt. Ein erstes Expertentreffen zur Festlegung der Inhalte des es und zur Diskussion wesentlicher Punkte des Sicherheitsaudits von Straßen in Österreich fand bereits kurz nach dem Beginn der Arbeiten an dem vorliegenden statt. Ein zweites Treffen wurde im Rahmen einer Fachtagung Sicherheitsaudit von Straßen im März 2003 durchgeführt. Zusammenfassende Bemerkungen Die Sinnhaftigkeit eines Sicherheitsaudits für Straßen in Österreich wird von Fachleuten und Auftraggebern kaum in Frage gestellt. Diskussionsbedarf bestand allerdings bei der Gestaltung des Sicherheitsaudits. Die geäußerten Beiträge lassen sich wie folgt zusammenfassen: - 25 -

- Ziel des Sicherheitsaudits für Straßen ist es, die Unfallzahlen zu senken und die Unfallschwere zu mindern. - Schon derzeit gibt es Sicherheitsprüfungen bei Straßenprojekten, die z.b. von Amtssachverständigen durchgeführt werden. Diese Prüfungen werden österreichweit seit längerem sehr unterschiedlich und keineswegs vollständig durchgeführt. - Bei den durchgeführten Pilotaudits wurden bei jedem Projekt Sicherheitsdefizite festgestellt. Es lagen auch Sicherheitsdefizite vor, ohne dass gegen Richtlinien verstoßen wurde. Die Beurteilung der sicherheitsrelevanten Aspekte erfolgte nicht allein auf der Grundlage der Richtlinien, sondern auch unter Berücksichtigung von neueren Erkenntnissen, wie sie ein Auditor haben soll. Die Richtlinien enthalten sicherheitsrelevante Belange; allerdings sind die verschiedenen Richtlinien durch ihre Vielfalt sehr unübersichtlich (insbesondere für Berufsanfänger), sodass hierbei häufig einzelne Aspekte der Verkehrssicherheit übersehen werden. - Die künftige Anwendung von Sicherheitsaudits für Straßen sollte nicht in Frage gestellt werden, denn prinzipiell steht die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Vordergrund. - Das Sicherheitsaudit soll fachliche Hilfestellung im Planungsprozess sein, nicht zusätzliche bürokratische Hürde. - Insbesonders Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des Sicherheitsaudits für Straßen sehr hoch ist; die Kosten für die Durchführung des Sicherheitsaudits sind im Verhältnis zu den eingesparten Kosten (Unfallkosten, Umplanungskosten u.a.) sehr gering. Auch in Österreich sollten diese Erfahrungswerte beziffert werden dies ist erst nach der Durchführung einer Vielzahl von Audits abschätzbar. - Unterschiedliche Meinungen werden beim Umfang der zu auditierenden Projekte vertreten. Die Meinungen reichen von der Auditierung der höchstrangigen Straßen bis hin zur Auditierung aller Straßen mit öffentlichem Verkehr sowie der Auditierung von generellen Planungen (Flächenwidmungsplan etc.) und Baustellenführungen. - Das Ergebnis des Sicherheitsaudits für Straßen soll den Abwägungsprozess des Auftraggebers unterstützen, in dem auch alle anderen Belange, z.b. Umwelt, Verkehrsqualität und Wirtschaftlichkeit eingehen. Es könnte das heute übliche Verfahren ergänzen, bei Straßenplanungen Aspekte der Umweltverträglichkeit, der Leistungsfähigkeit, der Verkehrssicherheit und der Kosten abzuwägen. Die Entscheidung über die Umsetzung der Auditergebnisse liegt beim Auftraggeber. Die Entscheidung soll jedenfalls offen gelegt werden. - 26 -

- Bei der Frage, inwieweit eine Zusammenarbeit bzw. Gespräche zwischen Auditor und Planer bei der Durchführung von Audits zweckmäßig sind, wurde unterschiedlich diskutiert eine einheitliche Sichtweise konnte nicht erzielt werden. Eine deutliche Mehrheit sieht Informationen zum Verständnis der Planungsgeschichte und der Randbedingungen als nicht sinnvoll an, da unabhängig und unbeeinflusst ausschließlich die Sicherheit auditiert und Sicherheitsdefizite erkannt werden sollen. - Auf Grund der unterschiedlichen Vorgehensweisen bei der Planung in Österreich wurde der Wunsch geäußert, dass die endgültige Gestaltung und die Einführung des Sicherheitsaudits für Straßen in Anlehnung an das unterschiedlich an den tatsächlichen Planungsablauf angepasst werden kann. - Wer in Österreich Audits durchführen soll und kann wurde vielfach diskutiert. Wichtig erscheint die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit der Auditoren. Die Auditierung durch Auditteams wurde als sehr positiv beurteilt. - Die Ausbildung an den Universitäten/Hochschulen sollte hinsichtlich der Verkehrssicherheit verbessert werden eine Ausbildung zum Auditor erscheint wichtig und sinnvoll. Das Studium bietet lediglich eine Grundausbildung. - Planungsmängel entstehen nicht nur aus mangelndem Wissen der Planer in Ingenieurbüros und in der Verwaltung, sondern oftmals auch aus Termindruck, aus Veränderungen in der Entwurfstechnologie und aus langwierigen Planungsprozessen infolge von Umplanungen. - Bei den Checklisten gab es unterschiedliche Meinungen über den Umfang derselben. Während hauptsächlich die Planer sich umfassende Checklisten wünschen, damit garantiert ist, dass wichtige Sicherheitsfragen bereits vom Planer berücksichtigt werden können, sehen einige Sicherheitsexperten die Checklisten als unwichtig an, da ohnedies alle Planer die Sicherheitsparameter kennen sollten. Die entwickelten Checklisten beruhen z.t. auf neueren Erkenntnissen, die bisher noch nicht in den Richtlinien enthalten sind. - Auf die Frage, wer denn die Kosten für die Durchführung der Audits zu tragen habe, wurde grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Auftraggeber (Straßenbaulastträger) im Rahmen der Planung zuständig für die Veranlassung/Durchführung der Audits und somit Kostenträger sein soll. Der volkswirtschaftliche Nutzen eines Audits wird als sehr hoch eingeschätzt; die Kosten für die Durchführung eines Sicherheitsaudits sind im Verhältnis zu den eingesparten Kosten (Unfallkosten, Umplanungskosten u.a.) sehr gering. - 27 -

Empfehlungen für die weitere Vorgangsweise Das Sicherheitsaudit für Straßen soll möglichst schnell bekannt werden. Dabei ist es wichtig, dass Informationen über das Audit in verschiedenen Formen zur Verfügung stehen. Das soll in der grünen Reihe des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie veröffentlicht werden. Zusätzlich ist eine Propagierung im Internet (z.b.: BMVIT Homepage) zu veranlassen. Eine kurze Beschreibung des Sicherheitsaudits und eine erklärende, herunterladbare Powerpoint-Präsentation sollte auf dieser Homepage zu finden sein. Ein kurzer Folder für alle Planer von Straßen sollte erstellt werden, indem man die wichtigsten Grundzüge des Audits darstellt und bereits auf die häufigsten Fehler des Planers im Zuge der Planung hinweist. Diese häufigsten Fehler sollen aus den bereits durchgeführten Pilotaudits erarbeitet und evaluiert werden. Die Weiterführung der Pilotaudits ist wichtig, weil nur auf diese Art und Weise das ausgearbeitete Sicherheitsaudit getestet werden kann. Ein wichtiger Schritt in der weiteren Vorgehensweise ist der Kontakt mit den Straßenbetreibern der Länder, damit das Sicherheitsaudit auch auf niederrangigen Straßen durchgeführt wird. - 28 -