SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 0 Recht Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 45 Minuten Keine Maximale Punktzahl: 45 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte
Aufgabe : Staatsrechtliche Grundlagen 8.5. Die IV-Revision 6a ist auf den..0 in Kraft getreten. Ein grösserer Behindertenverband stellt an seiner Generalversammlung im August fest, dass diese Revision nicht seinen Vorstellungen entspricht. Der Verband will mit demokratischen Mitteln versuchen, die IV-Revision wieder rückgängig zu machen... Wie heisst dieses Recht? Volksinitiative oder Initiativrecht oder Initiative ().. In welchem Erlass findet sich die Rechtsgrundlage (genaue Bezeichnung inkl. Artikelangabe)? Bundesverfassung (0.5), Art. 39 (0.5)..3 Nennen Sie zwei formelle Gültigkeitserfordernisse. 00 000 Unterschriften (0.5) innert 8 Monaten (0.5), Einheit der Form (0.5), der Materie (0.5), kein Verstoss gegen zwingendes Völkerrecht (0.5) We [Korrekturhinweis: je Nennung 0.5, maximal Punkt]. Welches ist die Hauptaufgabe des National- und Ständerates? Gesetzgebung () Auch: Erlässt Gesetze und Verordnungen () (vgl. BV 63 I) Seite
Aufgabe : Staatsrechtliche Grundlagen (Fortsetzung).3 Nennen Sie zwei der vier Rechtsquellen, und geben Sie je ein Beispiel. - Gesetzgebung, alle Sozialversicherungszweige - Rechtsprechung, Urteile des Bundesgerichts - Lehre, Kommentare - Gewohnheitsrecht, Arbeitsrecht Zürcher/Berner/Basler Skala [Korrekturhinweis: je Nennung 0.5, maximal ].4 Beantworten Sie folgende Fragen zum Unfallversicherungsgesetz:.4. Offizielle Abkürzung 0.5 UVG (0.5).4. Datum der Schlussabstimmung 0.5 0.3.98 (0.5).4.3 Wer hat dieses Gesetz beschlossen? 0.5 Parlament/Bundesversammlung/National- und Ständerat (0.5) Seite 3
Aufgabe : Staatsrechtliche Grundlagen (Fortsetzung).4.4 Aktuelle verfassungsmässige Grundlage dieses Gesetzes (genaue Artikelbezeichnung). 0.5 BV 7 (0.5).4.5 Datum des Inkrafttretens 0.5..984 (0.5) [Korrekturhinweis: wenn nur Angabe des Jahres: 0 ] Seite 4
Aufgabe : Prinzipien des Verwaltungsrechts Sachverhalt: Dem Versicherten A. wird durch die Arbeitslosenkasse zu Unrecht eine Ausbildung zum Taxifahrer zugesprochen. Der Versicherte B. verlangt nun ebenfalls die gleichen Versicherungsleistungen. Die Arbeitslosenkasse verweigert im zweiten Fall die Leistung. Fragen:. Auf welchen Rechtsgrundsatz beruft sich der Versicherte B.? Rechtsgleichheitsgebot/Gleichbehandlung (). Wie wird das Gericht entscheiden und weshalb wird es so entscheiden? Begründen Sie Ihre Antwort. Das Gericht wird den Entscheid der Arbeitslosenkasse schützen (0.5), oder: Das Gericht wird ablehnen (0.5), kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (0.5). Auch: Widerspricht Gesetz (0.5) oder Gesetzmässigkeitsprinzip (0.5) Seite 5
Aufgabe 3: Verfahrensprinzipien Sachverhalt: 3 Die IV-Stelle Zürich erhält einen anonymen Hinweis, dass Robert Müller, Bezüger einer Rente mit einem IV-Grad von 00 %, voll erwerbstätig ist. Es stellt sich im Laufe der Abklärungen heraus, dass Robert Müller seit einem Jahr zu Unrecht die Rente bezieht. Frage: Mit welchen Konsequenzen muss Robert Müller rechnen? Nennen Sie drei. 3 - Einstellung oder Aufhebung der Rente () - Rückerstattung der zu Unrecht bezogenen Leistungen (), Schadenersatz (0.5) - Strafverfahren (), inkl. Bussen, Strafen. [ Sanktionen allein genügt nicht] Seite 6
Aufgabe 4: ATSG/ATSV Wie ist das übliche Vorgehen, um den Entscheid einer Familienausgleichskasse, der am 0.9.0 versandt und am.9.0 beim Versicherten eintrifft, anzufechten? 4. Nennen Sie den entsprechenden Begriff und die genaue gesetzliche Grundlage (Rechtsquelle, Artikel und Absatz). Einsprache (), Art. 5 (/) Abs. (/) ATSG (total ) 4. Nennen Sie das genaue Datum (Tag/Monat), bis zu welchem die Einreichungsfrist läuft..0.0 () 4.3 Bei welcher Behörde? Familienausgleichskasse/verfügende Behörde () 4.4 In welcher Form (inkl. Rechtsquelle, Artikel und Absatz)? schriftlich (/) oder mündlich (/), Art. 0 (/) Abs. 3 [auch Abs. 4] ATSV (/) [auch Eingeschrieben ] [Korrekturhinweis: Teilweise Berücksichtigung von Folgefehlern: Mit Entscheid ist klar die Verfügung gemeint (nicht aber die Einsprache). Wenn jemand klar auf einen Einspracheentscheid Bezug nimmt, wurde auf dieser Basis korrigiert.] Seite 7
Aufgabe 4: ATSG/ATSV (Fortsetzung) 4.5 Ist das Verfahren kostenpflichtig (inkl. Rechtsquelle, Artikel und Absatz)? Nein () oder kostenlos (), Art. 5 (/) Abs. 3 (/) ATSG (total ) 4.6 Bei welchen beiden Bundessozialversicherungen gilt dieses Verfahren nicht? Nennen Sie je eine Abweichung. 4 BVG (): Klageverfahren statt Einspracheverfahren, oder: Nicht dem ATSG unterstellt () IV (): Einwand statt Einsprache / Direkt Beschwerde beim Gericht / Kostenpflicht oder Vorbescheidverfahren () Seite 8
Aufgabe 5: Prinzipien des Verwaltungsverfahrens 3 Eine versicherte Person möchte auf die zugesprochene Leistung verzichten. Beantworten Sie folgende Fragen: 5. In welcher Form muss sie dies machen? 0.5 schriftlich (0.5) 5. Welches ist die Rechtsquelle (inkl. Artikel und Absatz)? ATSG 3. () [wenn Abs. fehlt: ½, wenn ATSG fehlt: ½, wenn nur ATSG: ½] 5.3 Welche drei Elemente müssen zwingend in der Bestätigung des Versicherers enthalten sein?.5 Gegenstand, Umfang und Folgen des Verzichtes (je 0.5 P) Seite 9
Aufgabe 6: Koordination Sachverhalt: 8 Ein Bauarbeiter stürzt vom Gerüst. Infolge dieses Unfalls hat er Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung und der Unfallversicherung. Ausserdem bezieht er eine Hilflosenentschädigung. Fragen: 6. Welche Versicherung zahlt die Hilflosenentschädigung (inkl. genaue Rechtsquelle mit Artikel, Absatz und Buchstabe)? Unfallversicherung () oder SUVA (), Art. 66.3 Bst. a ATSG () Art. 66.3 ATSG (/) Art. 66.3 a (/) Art. 66 ATSG (0) Art. 66.3 Bst. a + b (/) 6. Müssen diese Leistungen auf Überentschädigung geprüft werden (inkl. genaue Rechtsquelle mit Artikel, Absatz, Buchstabe, Satz etc.)? 6.. IV- Rente Nein (), Art. 69.3,. Satz ATSG (), Art. 69xx (/). Keine Kürzung/Kürzung ausgeschlossen (). 6.. UV-Rente Ja (), Art. 69. ATSG (). Wird gekürzt (). Art. 69xx (/), Art. X UVV (0) 6..3 Hilflosenentschädigung Nein (), Art. 69.3,. Satz ATSG (), Art. 69xx (/). [Ausschliesslich UV erwähnt = 0, da damit nicht gesagt, ob Kürzung möglich.] Seite 0
Aufgabe 7: ATSG Sachverhalt: 6.5 Die bei der Evergreen in Teilzeit beschäftigte Mitarbeiterin Renate Immergrün wurde im Juli 0 auf dem Weg zur Arbeit von einem Auto, das mit weit übersetzter Geschwindigkeit unterwegs war, angefahren und schwer verletzt. Fragen: 7. Welche Sozialversicherung kommt in der ersten Phase nach dem Unfall für die Kosten auf? UVG (), KVG mit Hinweis auf Vorleistungspflicht (/), KVG ohne Hinweis auf Vorleistungspflicht (0) 7. Kann diese Versicherung die Kosten beim Unfallverursacher geltend machen? Wie heisst dieses Recht (inkl. genaue Artikelbezeichnung)?.5 Ja (0.5), Regressrecht oder Rückgriffsrecht (), Art. 7 ATSG () 7.3 Wie lautet das Prinzip, nach welchem die Versicherung in die Rechte des Versicherten eintritt? Subrogation () 7.4 Wie lautet das Prinzip, wonach in einem Haftpflichtfall die Ansprüche der geschädigten Person vor den Ansprüchen der Sozialversicherungen gedeckt werden (inkl. genaue Artikelangabe mit Absatz)? Quotenvorrecht (), Art. 73. ATSG () Seite
Aufgabe 8: Internationale Abkommen 8. René Clément arbeitet in der Schweiz und wohnt in Frankreich. Wo ist René Clément versichert? Schweiz () 8. Wie heisst dieses Prinzip, nach welchem die Versicherungsunterstellung geregelt ist? Erwerbsortsprinzip Arbeitsortsprinzip Beschäftigungsortsprinzip Beschäftigungslandprinzip () [Korrekturhinweis: Nicht: Beschäftigungsprinzip, Territorialprinzip, Erwerbstätigkeitsprinzip] Seite