Konzeption Erziehungsstellen

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Transkript:

Konzeption Erziehungsstellen (Stand Aug 2015) pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen pro juventa ggmbh, Beratungsfachdienst Erziehungsstellen, Marktstraße 35, 72793 Pfullingen Tel.: 07121/924980, Mail: est@pro-juventa.de

1. Erziehungsstellen bei pro juventa 2. Ziele 3. Zielgruppe 4. Angebot Erziehungsstelle 4.1. Leistung und Selbstverständnis 4.2. Rahmenbedingungen 4.3. Aufnahmeverfahren 4.4. Zusatzleistungen 4.5. Ausschlusskriterien 5. Bereitschaftspflege 6. Angebot Beratungsfachdienst 6.1. Leistung und Selbstverständnis 6.2. Rahmenbedingungen 6.3. Auswahl, Vorbereitung und Vermittlung 6.4. Bereichsorganisation 6.5. Fachpolitische Kooperation und Qualitätssicherung 6.6. Evaluation 7. Elternarbeit 8. Qualifizierung und Kooperation auf Bereichsebene 8.1. Selbstverständnis 8.2. Kollegiale Zusammenarbeit und Vernetzung 8.3. Fortbildungen 8.4. Gruppenangebote 8.5. Gemeinschaftsaktivitäten 8.6. Entlastungsangebot im Krisen- und Krankheitsfall 2

1. Erziehungsstellen bei pro juventa Das Betreuungskonzept der Erziehungsstellen bei pro juventa entwickelte sich Mitte der 80er Jahre. Es zeigte sich Bedarf für ein Angebot, das die Vorteile von Pflegefamilien und Heimerziehung verbindet. Das heißt: Individualität und Kontinuität von Beziehungen verbunden mit Professionalität der Erziehungsstellen, institutioneller Einbindung und Beratung. Die Erziehungsstellen von pro juventa sind somit ein Ergebnis des Differenzierungsprozesses der stationären Erziehungshilfen und sind auch hier innerhalb der Einrichtung strukturell eingebunden. Erziehungsstellen sind sozialpädagogische Fachkräfte, die in Familien, Lebensgemeinschaften oder allein leben und ein oder zwei Kinder bei sich aufnehmen. Sie bieten eine professionelle Hilfe im persönlichen Rahmen. Gesetzliche Grundlage für die Erziehungsstellen bei pro juventa ist 27 SGB VIII in Verbindung mit 33 SGB VIII S.2: Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen. 2. Ziele Durch die Verbindung von Alltagsleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten sollen junge Menschen in ihrer Entwicklung gefördert werden. Je nach Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Herkunftsfamilien ist eine Rückkehr des jungen Menschen in die Familie, die Fortsetzung der Hilfe in einer weiterführenden Hilfeform oder die Verselbständigung des jungen Menschen angestrebt. Der gesetzliche Auftrag konkretisiert sich im Hilfeplan, in dem die Zielsetzungen der Maßnahme nach dem Bedarf des Einzelfalles vereinbart werden. 3. Zielgruppe Die Zielgruppe sind junge Menschen, bei denen eine ihrem Wohl entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und für die eine Hilfe in einer Erziehungsstelle geeignet und notwendig erscheint. Die Unterbringung in einer Erziehungsstelle ist angezeigt bei Störungen und Problemen im Bezugs- und Familiensystem des jungen Menschen und für junge Menschen, die einen neuen förderlichen Lebensort, verlässliche Lebensverhältnisse im überschaubaren und intimen Rahmen benötigen um Entwicklungsbeeinträchtigungen zu überwinden. 3

4. Angebot Erziehungsstelle 4.1. Leistung und Selbstverständnis Erziehungsstellen können dem Kind eine einzigartige Beziehung anbieten und es durch stabile Bindung, Förderung und Schutz in der individuellen Entwicklung unterstützen. Zu diesem tragfähigen Rahmen gehört die Bereitschaft der Erziehenden, sich auf ein fremdes soziales Umfeld einzulassen und mit der Herkunftsfamilie zu kooperieren. Erziehungsstellen sind öffentliche Familien, die ihr Erziehungsverhalten transparent machen, es reflektieren und sich an Zielvereinbarungen orientieren. Die Kooperation mit Schule, Jugendamt, Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Förderstellen dient dazu, dem individuellen Bedarf des Kindes gerecht zu werden. Die jeweiligen Hilfeplanziele werden zusammen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes vereinbart und überprüft. Das Kind wird altersentsprechend beteiligt. 4.2. Rahmenbedingungen Erziehungsstellen bei pro juventa sind professionelle Pflegefamilien, in denen mindestens ein Elternteil eine (sozial-)pädagogische Ausbildung hat. In der Regel werden ein bis zwei Kinder pro Familie aufgenommen. Mit der pädagogischen Fachkraft der Familie wird ein freier Dienstvertrag mit pro juventa geschlossen. Sie erhält ein angemessenes Honorar in Anlehnung an die Vergütung von pädagogischen Fachkräften. Vor Vertragsabschluss erfolgt eine Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung im Rahmen des Vorbereitungsprozesses. (vergleiche auch 5.2.) Für die Aufwendungen für das Kind erhält die Familie Pflegegeld und zusätzliche Sachmittel. Dem Kind wird ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt. Der freie Dienstvertrag ist die Basis für die verbindliche, kontinuierliche Kooperation und verpflichtet zu regelmäßigen Beratungsgesprächen, die i. d. R. im Haushalt der Erziehungsstelle stattfinden. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegt der Einrichtung, wobei die Fachaufsicht durch den zuständigen Beratungsfachdienst wahrgenommen wird. In Krisensituationen oder bei Bedarf können die Erziehungsstellen rund um die Uhr auf den einrichtungsinternen Bereitschaftsdienst zurückgreifen. 4.3. Aufnahmeverfahren Anfragen werden an die Koordinatorinnen des Erziehungsstellenbereichs gerichtet. Die sorgfältige Bearbeitung und Prüfung der Anfrage zur Aufnahme eines Kindes in Erziehungsstellen ist eines unserer grundlegenden Standards, da der Erfolg der Maßnahme maßgeblich durch eine individuell passende Erziehungsstelle für das jeweilige Kind oder den jeweiligen Jugendlichen bestimmt ist. Auch die altersgerechte Vorbereitung des jungen Menschen auf die neue Situation und ein gegenseitiges Kennenlernen der aufnehmenden Familie dient der Gestaltung des Übergangs und ist Bestandteil des Anbahnungsprozesses für eine Erziehungsstelle. 4

4.4. Zusatzleistungen Es gibt einige Kriterien, bei denen die Aufnahme eines jungen Menschen in einer Erziehungsstelle besonders geprüft werden muss und nur unter bestimmten Voraussetzungen oder unter Erarbeitung eines individuell passenden Settings erfolgen kann. Unter Umständen ist dies nur durch separat vergütete Zusatzleistungen zu erreichen. Dies betrifft insbesondere junge Menschen, bei denen die Voraussetzungen des 35a SGB VIII vorliegen. Intensive Elternarbeit, insbesondere begleiteter Umgang durch den Beratungsfachdienst über einen Termin (90 Minuten) im Monat hinaus, kann im Einzelfall als individuelle Zusatzleistung angeboten werden. 4.5. Ausschlusskriterien Die einzelnen Erziehungsstellen können sehr unterschiedlichen Kindern gerecht werden. Dennoch können u.a. folgende Kriterien die Unterbringung in einer Erziehungsstelle in Frage stellen: Erhebliche Beziehungs- und Bindungsstörungen der Kinder Massive Ablehnung der leiblichen Eltern gegen eine Unterbringung in dieser Familie bei gleichzeitigem Kontakt der Kinder zu den Eltern. Massive psychiatrische Auffälligkeiten Drogenabhängigkeit 5. Bereitschaftspflege Im Rahmen des Erziehungsstellenbereiches kann darüber hinaus Bereitschaftspflege angeboten werden. Für Bereitschaftspflege ist ein eigenes Entgelt verhandelt. 6. Angebot Beratungsfachdienst 6.1. Leistung und Selbstverständnis Wesentlicher Bestandteil der Aufgaben des Beratungsfachdienstes ist die regelmäßige, kontinuierliche Beratung und Begleitung der Erziehungsstellen. Die BeraterInnen sind zugleich auch AnsprechpartnerInnen für die jungen Menschen und die Herkunftsfamilien. Der Beratungsfachdienst kooperiert mit den Jugendämtern und anderen Institutionen. Er ist neben der Erziehungsstelle maßgeblich beteiligt am Hilfeplanverfahren. Die Ausgestaltung der pädagogischen, beratenden Tätigkeit des Beratungsfachdienstes orientiert sich ebenso wie die Leistung der Erziehungsstelle an der Zielsetzung des Hilfeplanes. Durch die fachliche Begleitung wird die Kooperation zwischen Herkunftsfamilie und Erziehungsstelle unterstützt. Die Aufgaben des Beratungsfachdienstes stehen im Spannungsfeld zwischen Fachaufsicht einerseits und fachlicher Begleitung andererseits. 5

6.2. Rahmenbedingungen Der Beratungsfachdienst ist ein Team von SozialpädagogInnen mit verschiedenen Zusatzausbildungen für Therapie und Beratung. Neben der Einzelfallzuständigkeit und der regelmäßigen Beratung erlaubt die enge Kooperation im Team des Beratungsfachdienstes verschiedene Beratungssettings wie Co-Beratung, Gruppenberatungen, enge Vernetzung sowie die Möglichkeit, Vertretung zu gewährleisten. Dem Beratungsfachdienst stehen geeignete Büro- und Besprechungsräume zur Verfügung, die für Beratung, Elterngespräche, Gruppenangebote und begleiteten Umgang genutzt werden können. Qualitätssicherung und fachliche Standards werden durch gemeinsame Supervision und Intervision, durch regelmäßige Teilnahme an Fachtagungen, Kongressen, fachspezifischen Fortbildungen und eine umfangreiche qualitative Forschung ständig weiterentwickelt. 6.3. Auswahl, Vorbereitung und Vermittlung Die Vorbereitung der Erziehungsstelle auf ihre Aufgabe, die Überprüfung der Eignung der Bewerber für die Aufgabe, die Prüfung, ob das angefragte Kind zur Erziehungsstelle passt und die konkrete Anbahnung der Aufnahme erfordern besondere Sorgfalt. Die Eignungsüberprüfung erfolgt auf der Basis bestehender Vereinbarungen mit dem örtlichen Jugendamt. Die Einbeziehung aller Beteiligten, die Klärung der Ziele und der zeitlichen Perspektiven sowie Absprachen über Kontakte und Zusammenarbeit vor der Aufnahme sind Voraussetzung. Die Vorgehensweise wird dabei eng mit dem fallzuständigen ASD der Jugendämter abgestimmt. Diese Aufgaben werden durch den Beratungsfachdienst übernommen. Im Vorbereitungsprozess für neue ErziehungsstellenmitarbeiterInnen werden die Ressourcen und Grenzen der Familie herausgearbeitet. Neben der pädagogischen Qualifikation sind dafür persönliche Aspekte notwendig wie Belastbarkeit, Toleranz, Flexibilität im Rahmen der familiären Lebensform. Dieser intensive Vorbereitungsprozess wird von jeweils zwei BeraterInnen gemeinsam mit den Bewerbern durchgeführt. 6.4. Bereichsorganisation Zu den Aufgaben des Beratungsfachdienstes gehört neben der Beratung die Organisation von Erziehungsstellentreffen, die Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungen, Gruppenangeboten und Arbeitskreisen, Begegnungen und Ausflügen des Gesamtbereiches. Der Beratungsfachdienst beteiligt sich an Gremien innerhalb und außerhalb der Institution, an der Vernetzung mit anderen Institutionen und ist mitverantwortlich für die konzeptionelle Weiterentwicklung der Maßnahme Erziehungsstelle. 6.5. Fachpolitische Kooperation und Qualitätssicherung Die Kooperation mit Trägern in der Region, der Fachgruppe Baden-Württemberg 6

und der IGFH-Fachgruppe dienen der fachpolitischen Vernetzung, dem Austausch, der Weiterentwicklung und der Verständigung auf Standards im Rahmen von Erziehungsstellenarbeit. 6.6. Evaluation Der Bereich Erziehungsstellen wird kontinuierlich durch ein Forschungsprojekt begleitet. Ein bereichsinterner Auswertungs- und Planungstag dient der Evaluation. Kontinuierliche Dokumentation und die Führung von Statistiken vervollständigen die Evaluation. 7. Elternarbeit Es ist Zielsetzung der Elternarbeit, eine vertrauensvolle, dem Bedarf aller Beteiligten gerecht werdende Kooperationsebene zu entwickeln. Für die meisten Kinder in Erziehungsstellen bleiben ihre leiblichen Eltern auch nach der Unterbringung wesentliche Bezugspersonen in ihrem Leben. Zu erleben, dass ihre leiblichen Eltern und Erziehungsstelleneltern respektvoll miteinander umgehen, unterstützt sie in ihrer Entwicklung. Die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen abgebenden Eltern und aufnehmender Erziehungsstelle wird durch den Beratungsfachdienst beraten und koordiniert. Zentrales Anliegen ist die Erarbeitung eines entwicklungsfördernden, stabilen Rahmens der den aufgenommenen Kindern und Jugendlichen ermöglicht, sich auf die Erziehungsstelle einzulassen und ihnen Orientierung bietet. Die Eltern sind gefordert, die Entwicklung ihrer Kinder zu begleiten, und in ihrer elterlichen Verantwortung konstruktiv am Hilfeprozess mitzuwirken. Die Eltern werden zeitnah informiert über Entwicklung und Situation ihres Kindes. Kontakte werden vor und nachbereitet. I.d.R. erfolgen Kontakt und Information durch die Erziehungsstelle selbst. In besonderen Fällen wie z.b. Konflikten übernimmt der Beratungsfachdienst diese Aufgabe. Intensität und Formen der Elternarbeit orientieren sich an den verschiedenen Phasen der Erziehungsstellenunterbringung. Wir unterscheiden in: Vorbereitung der Erziehungsstellenunterbringung Eingewöhnungsphase dauerhafte Unterbringung bzw. Unterbringung auf Zeit Beendigung der Erziehungsstellenunterbringung in Form von Rückführung ins Elternhaus, Entlassung in die Selbstständigkeit oder in eine andere Jugendhilfemaßnahme Bei zeitlich befristeter Unterbringung oder geplanter Rückführung werden die Kontakte der Kinder zu den Eltern intensiviert um die Tragfähigkeit des Systems der Herkunftsfamilie zu erproben und die Rückführung vorzubereiten. Im Rahmen des Erziehungsstellenangebotes ist eine grundlegende Bearbeitung von dysfunktionalen Herkunftssystemen nicht möglich. 7

Ist der Kontakt des Kindes oder Jugendlichen zu Teilen oder dem gesamten Herkunftssystem abgebrochen, kann dieser bei Bedarf angebahnt werden. Kinder mit traumatisierenden Erlebnissen im engeren oder weiteren Herkunftssystem benötigen besonderen Schutz und eindeutiges Respektieren ihrer Grenzen um sie nicht der Gefahr von Retraumatisierung auszusetzen. Begleiteter Umgang kann in fachlich begründeten Fällen und in zeitlich begrenztem Rahmen durch den Beratungsfachdienst angeboten werden. 8. Qualifizierung und Kooperation auf Bereichsebene 8.1. Selbstverständnis Die Angebote und Veranstaltungen des Erziehungsstellenbereichs dienen der Vernetzung, der fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung der ErziehungsstellenmitarbeiterInnen, ihrer Familien und der aufgenommenen jungen Menschen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen wird erwartet. Es ist maßgebliche Aufgabe des Beratungsfachdiensts diese Bereichsebene zu gestalten, die Angebote vorzubereiten und umzusetzen. (Vergl. 5.2.) 8.2. Kollegiale Zusammenarbeit und Vernetzung Regelmäßig finden Bereichstreffen aller ErziehungsstellenmitarbeiterInnen, der MitarbeiterInnen im Beratungsfachdienst und der Geschäftsführung statt. Zur kollegialen Zusammenarbeit, kollegialen Beratung und Vernetzung gibt es mehrere Regionalteams der Erziehungsstellenmitarbeiterinnen, die sich regelmäßig treffen. 8.3. Fortbildungen Fortbildungen des Bereichs dienen der fachlichen Weiterentwicklung und der Sicherung der professionellen Qualität. Sie finden mehrfach im Jahr, in der Regel ganztägig, statt. Darüber hinaus ermöglicht unser Fortbildungsetat an den regelmäßig stattfindenden IGFH- Bundestagungen als Bereich teilzunehmen. 8.4. Gruppenangebote Zu aktuellen und relevanten Themen werden durch den Beratungsfachdienst Gruppenangebote für verschiedene im Erziehungsstellenkontext beteiligte Personengruppen angeboten. Beispiele können sein: Biografiearbeit für Erziehungsstellenkinder, Coolness-Training für Jugendliche, Elterncoaching für Erziehungsstelleneltern, Arbeitsgruppen zum Thema Umgang mit Gewalt, Verabschiedung von Erziehungsstellenkindern. 8.5. Gemeinschaftsaktivitäten Gemeinschaftsveranstaltungen des Bereichs, wie Sommerfeste, Weihnachtsessen, erlebnispädagogische Tage für Kinder und Jugendliche, dienen der Solidarität innerhalb des Bereichs, werden als identitätsstiftend erlebt und bieten Raum für Begegnung und Austausch. 8

8.6. Entlastungsangebot im Krisen- und Krankheitsfall Eine grundsätzliche Vertretungsregelung im Krisen- und Krankheitsfall kann von Seiten der Institution nicht angeboten werden. Diesbezüglich findet im Vorbereitungsprozess der Erziehungsstellen eine Überprüfung der privaten Ressourcen statt. In begrenztem Rahmen gibt es ein Budget für Haushaltshilfe, das für diese Zwecke genutzt werden kann. In besonderen Einzelfällen sieht sich die Einrichtung in der Verantwortung, Unterstützungsmaßnahmen zu installieren, die über den beschriebenen Rahmen hinausgehen. 9