Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft Jean-Pierre-Jungels-Straße 6 55126 Mainz-Finthen info@mdm-medizinrecht.de Telefon 0 61 31 / 96 05 70 Haftungsausschluss: Die vorliegend enthaltenen Vertragstexte sind ausdrücklich als Muster zu verstehen. Sie erheben keinen Anspruch auf Rechtsgültigkeit. Sie dienen der Information, Anregung und Formulierungshilfe. Die Musterverträge können nicht ohne weiteres für den Einzelfall übernommen werden. Sie entheben den Nutzer nicht von eigener sorgfältiger Überprüfung seines zu regelnden Einzelfalls. Bei vertragsrechtlichen Fragestellungen sollten auf jeden Fall ein Anwalt und ein Steuerberater konsultiert werden und die Aktualität der Verträge vor dem Hintergrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage und Rechtsprechung sowie die Anwendbarkeit und Anpassung auf den Einzelfall überprüfen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Auswirkungen auf die Rechtspositionen der Parteien. Vertragsmuster Arbeitsvertrag Weiterbildungsassistent gilt auch für: Ausbildungsassistent/in zwischen - nachstehend "Arbeitgeber/in" genannt - und - nachstehend "Weiterbildungsassistent/in genannt - zusammen "Vertragspartner" genannt.
Weiterbildungsassistenten-Mustervertrag Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Begründung des Vertragsverhältnisses... 3 2 Pflichten des Arbeitgebers... 3 3 Pflichten des Weiterbildungsassistenten... 3 4 Arbeitszeit... 4 5 Vergütung... 4 6 Urlaub... 5 7 Haftpflichtversicherung... 5 8 Probezeit/Kündigung... 6 9 Zeugnis... 6 10 Schlussbestimmungen... 6
Weiterbildungsassistenten-Mustervertrag Seite 3 von 6 1 Begründung des Vertragsverhältnisses Herr/Frau wird ab dem in der Arztpraxis als Weiterbildungsassistent eingestellt. Die Approbationsurkunde hat der Weiterbildungsassistent vorgelegt. Das Arbeitsverhältnis ist für die Dauer der Weiterbildungszeit von Monaten befristet und endet somit am. 2 Pflichten des Arbeitgebers 1. Der Arbeitgeber ist dem Weiterbildungsassistenten gegenüber weisungsberechtigt. Er hat die Bestimmungen der Berufsordnung zu beachten und dem Weiterbildungsassistenten eine entsprechende Selbständigkeit einzuräumen. 2. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, den Weiterbildungsassistenten zur gesetzlichen Unfallversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung anzumelden. 3. Der Weiterbildungsassistent ist zur gewissenhaften Erfüllung der ihm allgemein oder speziell übertragenen Aufgaben verpflichtet. Er hat die für die Ausübung des ärztlichen Berufes geltenden gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen, insbesondere der Berufsordnung und des Vertragsarztrechts in persönlicher Verantwortung zu beachten. Der Weiterbildungsassistent hat den ärztlichen und organisatorischen Weisungen des Arbeitgebers Folge zu leisten. 4. Der Weiterbildungsassistent hat sich mit den Bestimmungen über die privat- und vertragsärztliche Versorgung vertraut zu machen. Der Arbeitgeber wird den Weiterbildungsassistenten in die besonderen Regelungen der vertragsärztlichen Versorgung einweisen. 3 Pflichten des Weiterbildungsassistenten 1. Der Weiterbildungsassistent ist verpflichtet, den Weisungen des Arbeitgebers zu entsprechen. Die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers erstreckt sich auf den ärztlichen und organisatorischen Bereich der Arztpraxis. 2. Der Weiterbildungsassistent verpflichtet sich zur Einhaltung der vertragsarztrechtlichen Vorschriften einschließlich der von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung abgeschlossenen Verträge. 3. Jede, auch unentgeltliche, Nebentätigkeit des Weiterbildungsassistenten bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Arbeitgebers, insbesondere soweit es Nebentätigkeiten bei konkurrierenden Arztpraxen oder sonstigen gewerblichen Heilkundeunternehmen im arztmedizinischen Bereich betrifft.
Weiterbildungsassistenten-Mustervertrag Seite 4 von 6 4. Der Weiterbildungsassistent ist zu einer berufsspezifischen Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Die Kosten der Fortbildung trägt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, der Weiterbildungsassistent. Dauer, Zeitpunkt und Inhalt der Fortbildung sind rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen. 4 Arbeitszeit 1. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden und richtet sich im übrigen nach den besonderen Erfordernissen der Praxis. 2. Der Weiterbildungsassistent ist nach besonderer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst verpflichtet. 5 Vergütung 1. 1. Alternative: Der Weiterbildungsassistent erhält für seine Tätigkeit eine umsatzabhängige sowie eine feste Vergütung. Die feste Vergütung in Höhe von brutto monatlich wird vom Arbeitgeber als Mindestvergütung geschuldet und wird auf die Umsatzbeteiligung angerechnet. Die Umsatzbeteiligung beträgt % aus dem vom Weiterbildungsassistenten erzielten Honorarumsatz aus ärztlichen Leistungen ohne Berücksichtigung der Materialkosten. Bemessungsgrundlage ist das tatsächlich eingegangene Honorar. 2. Alternative: Der Weiterbildungsassistent erhält eine leistungsorientierte Vergütung in Höhe von seiner eigenen erwirtschafteten und eingegangenen Jahreshonorarumsätze. Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung/Versorgungswerk sowie zu gesetzlichen Krankenversicherungen und zur Arbeitslosenversicherung ist hierin enthalten. 3. Alternative: Der Weiterbildungsassistent erhält folgende Vergütung: Grundvergütung: Bruttogehalt monatlich vermögenswirksame Leistungen jährlich/monatlich Die Vergütung ist jeweils am letzten Tag des Monats fällig und wird bargeldlos per Banküberweisung gezahlt. Sondervergütung: Weihnachtsgeld jährlich
Weiterbildungsassistenten-Mustervertrag Seite 5 von 6 Das Weihnachtsgeld belohnt vor allem die Betriebstreue. Wird das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung der Sondervergütung gekündigt oder erfolgt eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum 31.03. des auf die Auszahlung der besonderen Vergütungen folgenden Jahres, so entfällt die Rechtsgrundlage für die Sondervergütung, die im Vorjahr bezahlt wurde. Bereits geleistete Zahlungen des Arbeitgebers sind von dem Dauerassistenten zurückzuzahlen. Als Leistungszulage erhält der Weiterbildungsassistent ein zusätzliches Monatsgehalt, wenn er in einem Kalenderjahr keine Ausfallzeiten wegen krankheitsbedingter Abwesenheit hat. Im Erkrankungsfalle werden dem Weiterbildungsassistenten bis zum Ende der 6. Woche der Arbeitsunfähigkeit, längstens jedoch bis zur Beendigung des Angestelltenverhältnisses, Krankenbezüge in Höhe der durchschnittlichen monatlichen Vergütung während der letzten 3 Monate bezahlt, sofern der Assistent die Arbeitsunfähigkeit nicht grob fahrlässig herbeigeführt hatte. Etwaige Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung werden auf die Krankenbezüge angerechnet. 6 Urlaub 1. Der Weiterbildungsassistent erhält einen jährlichen Erholungsurlaub von Arbeitstagen (Montag bis Freitag). Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Bei Ausscheiden des Weiterbildungsassistenten vor Ablauf eines vollen Jahres ist der Urlaub anteilig zu berechnen. Der Weiterbildungsassistent erhält Arbeitstage (Montag bis Freitag) an denen er an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen kann. 2. Der Urlaub und die Fortbildungstage sind unter Berücksichtigung der Praxisverhältnisse in beiderseitigem Einvernehmen festzulegen. 3. Der Urlaub wird unter Berücksichtigung der Belange der Praxis und nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber möglichst zusammenhängend gewährt. 4. Der Arbeitgeber kann einen Betriebsurlaub anordnen. 7 Haftpflichtversicherung Der Arbeitgeber versichert, dass seine Berufshaftpflichtversicherung die Mitbeschäftigung des Weiterbildungsassistenten in der Praxis deckt. Der Weiterbildungsassistent versichert, dass er für seine persönliche Haftung eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Auf Verlangen wird der Weiterbildungsassistent die Prämienzahlung nachweisen.
Weiterbildungsassistenten-Mustervertrag Seite 6 von 6 8 Probezeit/Kündigung 1. Die ersten 6 Monate seit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von Arbeitgeber und Weiterbildungsassistenten mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. 2. Das Anstellungsverhältnis kann bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Vorschriften über eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (BGB 626) bleiben unberührt. 3. Das Arbeitsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragspartner die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsvertrages nicht zugemutet werden kann. 4. Die fristlose oder ordentliche Kündigung bedarf der Schriftform. Eine fristlose Kündigung ist schriftlich zu begründen. 9 Zeugnis Der Weiterbildungsassistent hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Aushändigung eines Zeugnisses. Der Weiterbildungsassistent kann während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen. Das Arbeitszeugnis muss Auskunft über Art und Dauer der Tätigkeit geben. Es ist auf dessen Wunsch auf Leistung und Führung im Dienst zu erstrecken. 10 Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. 2. Die Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung berührt die Gültigkeit der anderen Vertragsbestimmungen nicht., den Arbeitgeber Weiterbildungsassistent