Amtliches Bekanntmachungsblatt

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Transkript:

Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 02 Ausgegeben in Lüdenscheid am 11.01.2017 Jahrgang 2016 Inhaltsverzeichnis 30.06.2016 Märkischer Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer 27.12.2016 Stadt Balve Jahresabschluss 2015.....26 Erstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich Unter der Walkmühle im Ortsteil Balve....27 05.01.2017 Jagdgenossenschaft Westig Mitgliederversammlung, Tagesordnung....29 09.01.2017 Stadt Iserlohn Jahresabschluss 2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunales Immobilien Management.29 05.01.2017 Stadt Iserlohn 05.01.2017 Stadt Iserlohn 06.01.2017 Stadt Menden (Sauerland) Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtteil Letmathe vom 13.12.2016......30 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtgebiet von Iserlohn ohne den Stadtteil Letmathe vom 13.12.2016.31 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe vom 10.12.2003 (Friedhofssatzung) vom 06.01.2017..31 09.01.2017 Stadt Meinerzhagen Änderungssatzung des Zweckverbandes Tourismusverband Biggesee-Listersee vom 15.12.2016...32 09.01.2017 Stadt Plettenberg Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 601.2 Krankenhaus.......33 25

Betr.: Märkischer Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer Der Vorstand Jahresabschluss 2015 der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Märkischer Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Anstalt öffentlichen Rechts Märkischer Stadtbetrieb ist vom Verwaltungsrat am 07.07.2016 festgestellt worden. Die Räte der Trägerkommunen haben diesen Beschluss jeweils am 20.09.2016 (Rat der Stadt Hemer) und am 04.10.2016 (Rat der Stadt Iserlohn) bestätigt. Das Geschäftsjahr 2015 schließt mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 9.087,81 ab. Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 10.991.730,49, das ausgewiesene Eigenkapital 2.938.836,07. Die RSM Verhülsdonk GmbH, Iserlohn, hat den Jahresabschluss geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Märkischer Stadtbetrieb Iserlohn/Hemer Anstalt des öffentlichen Rechts für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Anstalt öffentlichen Rechtes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Anstalt öffentlichen Rechts sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage der Anstalt öffentlichen Rechts. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Anstalt öffentlichen Rechts und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffen dar. Der Jahresabschluss und der Lagebericht können jeweils montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr in der Corunnastr. 4, 58636 Iserlohn, Zimmer 5, eingesehen werden. Iserlohn, den 30. Juni 2016 gez. Dr. Peter Paul Ahrens Vorsitzender des Verwaltungsrates Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschuss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Anstalt öffentlichen Rechts sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise 26

Bekanntmachung der Stadt Balve Erstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich Unter der Walkmühle im Ortsteil Balve 1. Beschluss zur Aufstellung einer Satzung gemäß 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Unter der Walkmühle, Gemarkung Balve, Flur 5, Flurstück 728 tlw. im Ortsteil Balve Der Rat beschließt gemäß 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Unter der Walkmühle, Gemarkung Balve, Flur 5, Flurstück 728 tlw. im Ortsteil Balve eine Satzung aufzustellen. B Annahme des Satzungsentwurfes Der Rat nimmt den Satzungsentwurf gemäß 34 Abs. 4 Nr. 3 für den Bereich Unter der Walkmühle, Gemarkung Balve, Flur 5, Flurstück 728 tlw. im Ortsteil Balve nebst Begründung, landschaftspflegerischen Begleitplan sowie artenschutzrechtlicher Prüfung an und beauftragt den Bürgermeister, die vorgeschriebene Beteiligung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB durchzuführen. Der Satzungsbereich ist aus dem beigefügten Übersichtsplan zu ersehen. Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes nebst Anlagen In der Zeit vom 12.01.2017 bis einschl. 13.02.2017 liegt der Entwurf dieser Ergänzungssatzung für den Bereich Unter der Walkmühle im Ortsteil Balve nebst Begründung, landschaftspflegerischen Begleitplan sowie artenschutzrechtlicher Prüfung zu Jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, 58802 Balve, Zimmer 44 öffentlich aus. Die Unterlagen können in der Zeit vom 12.01.2017 bis einschl. 13.02.2017 montags dienstags bis donnerstags freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr von 08:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus der Stadt Balve, Widukindplatz 1, Zimmer 44, 58802 Balve, eingesehen werden. Während dieser Zeit hat Jedermann das Recht, den Entwurf nebst Anlagen einzusehen und sich die Planung erläutern zu lassen. Während der Zeit der öffentlichen Auslegung können zu den ausliegenden Entwürfen Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben werden. Diese sind an den Bürgermeister der Stadt Balve, Postfach 13 63, 58797 Balve zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht eingereichte Einwendungen vom Rat der Stadt Balve geprüft und somit Gegenstand der abschließenden Abwägungsentscheidung sein können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die während des Beteiligungsverfahrens nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Balve, den 27.12.2016 Der Bürgermeister H. Mühling 27

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Jagdgenossenschaft Westig Körperschaft des öffentlichen Rechts ( 7 Abs. 1 LJG-NW) Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Westig Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lade ich Sie zur ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Diese findet statt am Donnerstag, den 26.01.2017 um 19³ Uhr im Hotel von der Heyde Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Protokoll der Mitgliederversammlung vom 25.8.2016 3. Vorstellung Bewerber für die Jagdpacht 4. Abstimmung zur Jagdverpachtung 5. Ermächtigung Jagdvorstand zum Abschluss des Jagdpachtvertrages 6. Aktualisierung Jagdkataster 7. Festlegung Aufwandsentschädigungen 8. Haushaltsplan 2016-2020 9. Verschiedenes Jagdgenossen sind Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Westig gehören. Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, auf denen die Jagd ruht oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören gemäß 9 Abs. 1 BJG insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an. Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter zur Einsicht in der Zeit von der Einladung bis zur Mitgliederversammlung beim Jagdvorsteher offen. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Die Vollmacht bedarf der Schriftform und ist vor Beginn der Mitgliederversammlung dem Jagdvorsteher vorzulegen. Mit freundlichen Grüßen gez.: Bernd Rosenbaum -Jagdvorsteher- Jagdvorsteher: Bernd Rosenbaum, 58636 Iserlohn, Hansbergstr. 64, Tel.:02372/2608 Amtliche Bekanntmachung Jahresabschluss 2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunales Immobilien Management Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunales Immobilien Management ist vom Rat der Stadt am 13. Dezember 2016 mit einem Jahresfehlbetrag von 3.018.868,32 und einer Bilanzsumme von 235.400.606,72 festgestellt worden. Der ausgewiesene Jahresverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen GPA NRW hat den Jahresabschluss geprüft und folgenden abschließenden Vermerk erteilt: Die GPA NRW ist gemäß 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprüfer des Betriebes Kommunales Immobilien Management Iserlohn (KIM). Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2015 hat sie sich der Wirtschaftsprüferin Andrea Mertin, Iserlohn, bedient. Diese hat mit Datum vom 17.11.2016 den nachfolgend dargestellten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts des Kommunalen Immobilien Management der Stadt Iserlohn (KIM) für das Geschäftsjahr vom 01.01.-31.12.2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Einrichtung. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Einrich- 29

tung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Einrichtung und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Im Geschäftsjahr 2015 wurde ein Jahresfehlbetrag von 3.018.868,32 ausgewiesen. Die mit den Ressorts der Stadt Iserlohn vereinbarte Miete deckt nicht die gesamten Aufwendungen der Einrichtung. Der Wirtschaftsplan 2016 weist wieder einen Jahresverlust aus. Die GPA NRW hat den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüferin Andrea Mertin ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgeführt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers wird vollinhaltlich übernommen. Eine Ergänzung gemäß 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Iserlohn, 09.01.2017 STADT ISERLOHN Dr. Ahrens Bürgermeister Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtteil Letmathe vom 13.12.2016 I. Auf Grund des 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 18.05.2013 wird für den Stadtteil Letmathe verordnet: 1 Die Verkaufsstellen im Stadtteil Letmathe dürfen am 11.06.2017, 03.09.2017 und 03.12.2017 jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb der nach 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält und in diesen Geschäftszeiten andere als die zugelassenen Waren verkauft. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden. 3 Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises in Kraft. II. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen kann gem. 7 Abs. 6 Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder 30

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Iserlohn vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Iserlohn, 05.01.2017 Stadt Iserlohn als örtliche Ordnungsbehörde Dr. Ahrens Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit verkündet. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen kann gem. 7 Abs. 6 Gemeindeordnung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Ordnungsbehördliche Verordnung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Stadtgebiet von Iserlohn ohne den Stadtteil Letmathe vom 13.12.2016 I. Auf Grund des 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) vom 18.05.2013 wird für das Stadtgebiet Iserlohn - ohne den Stadtteil Letmathe - verordnet: oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Iserlohn vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Iserlohn, 05.01.2017 Stadt Iserlohn als örtliche Ordnungsbehörde Dr. Ahrens Bürgermeister 1 Die Verkaufsstellen im Stadtgebiet Iserlohn - ohne den Stadtteil Letmathe - dürfen am 07.05.2017, 06.08.2017, 08.10.2017 und 17.12.2017 jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. 2 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Verkaufsstellen außerhalb der nach 1 zugelassenen Geschäftszeiten offen hält und in diesen Geschäftszeiten andere als die zugelassenen Waren verkauft. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann nach 13 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden. 3 Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt des Märkischen Kreises in Kraft. II. 31 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Menden (Sauerland) für die städt. Friedhöfe vom 10.12.2003 (Friedhofssatzung) vom 06.01.2017 Aufgrund von 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17.06.2003 (GV NRW S. 313), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Juli 2014 (GV. NRW. S. 405), in Kraft getreten am 1. Oktober 2014 und 7 Abs. 2 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666), SGV NW 2023, in der z.z. gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Menden (Sauerland) am 13.12.2016 folgende Satzung beschlossen:

1 13b erhält folgende Fassung: (1) Auf dem Waldfriedhof Am Limberg wird eine Fläche für oberirdische Bestattungen (Kolumbarium) ausgewiesen. (2) Im Kolumbarium werden nur Doppelgrabstätten angeboten. Die Ruhezeit im Kolumbarium beträgt 20 Jahre; anschließend werden die Aschen vom Friedhofspersonal erdbeigesetzt. (3) Die Urnenfächer im Kolumbarium werden vom Friedhofspersonal mit Natursteinplatten verschlossen; die Beschriftung obliegt den Nutzungsberechtigten. Zugelassen ist nur das Schriftbild bauhaus md bt als eingravierte Schrift ohne Farbe oder weiß hinterlegt. Die Beschriftung ist beschränkt auf den Namen (Schriftgröße 22,75 mm), sowie Geburtsund Todestag (Schriftgröße 18 mm), ohne weitere Texte oder Symbole. 2 Diese Satzung tritt an dem auf den Tag ihrer öffentlichen Bekanntmachung folgenden Tag In Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung der Stadt Menden (Sauerland) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn Öffentliche Hinweisbekanntmachung des Bürgermeisters der Stadt Meinerzhagen betr. die öffentliche Bekanntmachung der Änderungssatzung des Zweckverbandes Tourismusverband Biggesee-Listersee vom 15.12.2016 Gemäß 11 Abs. 1 Satz 2 GkG NRW in der derzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass der Landrat des Kreises Olpe als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 23.12.2016 in den Lokalausgaben der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost und am 22.12.2016 in der Siegener Zeitung die Änderungssatzung des Zweckverbandes Tourismusverband Biggesee-Listersee vom 15.12.2016 bekanntgemacht hat. Gemäß 2 der Änderungssatzung tritt diese am 01.01.2017 in Kraft. Meinerzhagen, 09.01.2017 Der Bürgermeister gez. Nesselrath a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergeben. Menden, 06.01.2017 gez. Wächter Bürgermeister Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland) unter www.menden.de - Leben in Menden - Bürgerservice & Politik - Verwaltung - Rathaus veröffentlicht. 32

Bekanntmachung der Stadt Plettenberg Bebauungsplan Nr. 601.2 Krankenhaus Hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 2 (1) bzw. 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Plettenberg hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 601.2 Krankenhaus beschlossen. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung einer Pflegeeinrichtung sowie für ergänzende Nutzungen, wie z.b. Facharztpraxen, als Anbau an das bestehende Pflegeheim bzw. an das Krankenhaus, zu schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt gemäß 13 a als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, eine frühzeitige Beteiligung gemäß 3 (1) BauGB entfällt. Die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Änderung des Planes wurden ermittelt. Nachhaltige und erhebliche Auswirkungen auf die Belange der Umwelt und ihrer Schutzgüter sind insgesamt nicht erkennbar, daher wird eine Umweltprüfung gemäß 2 (4) BauGB nicht durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß 2 (1) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen. Auszug aus dem Geodatenportal des Märkischen Kreises : Märkischer Kreis, Geobasisdaten Vermessungs- und Katasteramt, Landesvermessungsamt NRW. Der Bebauungsplanentwurf liegt in der Zeit vom 19.01.2017 bis einschließlich 20.02.2017 bei der Stadt Plettenberg, Grünestraße 12 (Rathaus), Stadt- und Umweltplanung, Zimmer 230, während folgender Sprechzeiten gem. 3 Abs. 2 in Verbindung mit 13 a Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich aus: montags bis freitags von montags bis mittwochs von donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr 14.00 bis 16.00 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr. 33

Der Auslegungsbeschluss wird hiermit gemäß 3 (2) BauGB öffentlich bekannt gemacht. Der Plan kann auch über das Internet, Homepage der Stadt Plettenberg (Button: Planen & Bauen) oder über www.stadtplanung-plettenberg.de, eingesehen werden. Anregungen können während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich (auch online) oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollklage) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplanes nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Plettenberg, den 09.01.2017 Der Bürgermeister gez. Schulte Herausgeber: Märkischer Kreis Der Landrat, 58509 Lüdenscheid, Postfach 2080. Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter www.maerkischer-kreis.de kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich. 34