Burg Bad Bodenteich Rittersaal Burgstraße 8 Bad Bodenteich. siehe Teilnehmerliste - Teilnehmerliste. TOP Thema Zuständigkeit / Termin

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Transkript:

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Geschäftsbereich Lüneburg ERGEBNISPROTOKOLL 2. Arbeitskreissitzung 06.06.2012 : 06.06.2012, 10:00 Uhr 13.00 Uhr Ort: Teilnehmer: Anlagen: Burg Bad Bodenteich Rittersaal Burgstraße 8 Bad Bodenteich siehe Teilnehmerliste - Teilnehmerliste 1. Begrüßung und Vorstellung der Projektorganisation Die Anwesenden wurden von Frau Padberg begrüßt. Sie erläuterte unter anderem die Ziele der 2. Arbeitskreissitzung, in der die bisherigen Planungsschritte vorgestellt werden sollen. In die Bearbeitung der Entwurfsunterlagen sind die Hinweise aus dem 1. Arbeitskreis vom Februar 2011, sowie den durchgeführten Facharbeitskreisen eingeflossen. Die vorliegende Tischvorlage / Präsentation wird in das Internet unter www.strassenbau.niedersachsen.de eingestellt, so dass diese allen zur Verfügung steht und auch Stellungnahmen nachträglich abgegeben werden können. Es wird darum gebeten, dass eine nachträgliche Übergabe von Stellungnahmen innerhalb der nächsten 4 Wochen erfolgt. alle 2. Anlass, Zweck und Aufgabe der Arbeitskreissitzung a) Anlass und Zweck Mit der Arbeitskreissitzung sollen die bisherige Planung und die Ergebnisse vorgestellt und so die Träger öffentlicher Belange in die Planung einbezogen werden. Im Weiteren werden kleinere Abstimmungen und Beratungen, sogenannte Facharbeitskreise, mit verschiedenen Ämtern und Behörden geführt um die Planung entsprechend zu erstellen. Es wurden Facharbeitskreise zum Ortolan und zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers durchgeführt, deren Ergebnisse in die Planung eingeflossen sind. A39-4_AKS-2_Protokoll_120606-Endfassung.doc 2. Arbeitskreissitzung Seite 1 von 7

b) Vorstellung Abschnitt 4 Die Trasse des Abschnittes 4 ist der Lückenschluss zwischen dem 3. und 5. Abschnitt. Im Abschnitt 4 ist keine Anschlussstelle (AS) geplant. Die Vorzugslösungen der 1. AKS: Variantenuntersuchung A 39 im Bereich des Windparks Hanstedt II als Maßgabe aus der Linienbestimmung und der Linienoptimierung im südlichen Bereich: in der Höhe zur Querung der K 29, der Bahnlinie und des Soltendiecker Grabens in der Lage einschließlich Querung Rohstoffsicherungsgebiet und Soltendiecker Graben, zwischen Ostedt und Könau wurden umgesetzt und sind Bestandteile der vorliegenden Planungen. Der Abschnitt 4 befindet sich zwischen der AS mit der B 71 bei Hanstedt II und der Anschlussstelle an der L 265 nördlich von Bad Bodenteich. 3. Vorstellung der Entwurfsplanungsergebnisse Technischer Entwurf Linienführung / Entwässerung Die Trasse wurde entsprechend der Vorzugslösungen und unter Berücksichtigung der Baugrundergebnisse weitergeplant. Die vorliegende Planung umfasst neben der Führung der BAB auch alle kreuzenden / parallelen Straßen und Wege. Gleichfalls wurde die Entwässerung unter Einbeziehung der UWB erarbeitet (siehe auch Präsentation), sowie die Einleitmengen und Einleitpunkte abgestimmt. Es wurden folgende Fragen bzw. Anmerkungen gegeben: VCD Wie groß sind die Regenrückhalte- und Versickerbecken? Unter Berücksichtigung der möglichen Einleitung in die Vorflut und der Geländeverhältnisse (Stauraum) wurden die Becken bemessen. Die Becken haben eine ungefähre Größe von bis zu 60 m x 100 m (RRB1) bzw. 35 m x 80 m und kleiner. Die Versickerbecken sind ungefähr 40 m x 80 m und kleiner. A39-4_AKS-2_Protokoll_120606-Endfassung.doc 2. Arbeitskreissitzung Seite 2 von 7

Landwirtschaftskammer Nds, BSt. Uelzen Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse wurde die Frage gestellt, ob die Regenrückhaltebecken nicht an anderer Stelle als Versickerbecken angeordnet werden können, bzw. das Wasser an anderer Stelle versickern kann. Unter Zugrundelegung des Baugrundgutachtens und entsprechend der Trassenführung der BAB mit seinen Bauwerken wurde die Entwässerung erarbeitet und die Lage der Regenrückhaltebecken und der Versickerbecken festgelegt. Es kann ohne zusätzliche bautechnische Maßnahmen (Leitungen und Pumpenanlagen) keine andere Lösung umgesetzt werden. BUND Der Vorschlag der Versickerung des anfallenden, gereinigten Wassers an anderer Stelle wird begrüßt. Eine Anreicherung des Grundwassers ist so möglich. Wie geht man mit dem Thema Streusalz unter Berücksichtigung der Einleitung in die Esterau um? Die Frage bzw. der Hinweis zum Erfordernis eines Nachweises werden zur Kenntnis genommen. Zum jetzigen Zeitpunkt können keine Aussagen getroffen werden. VCD Wie groß sind die Dammhöhen der BAB 39 vor- und hinter den Talbrücken Kroetzmühle und Soltendieck? Die Dammhöhen ergeben sich zum einen aus dem Geländeverlauf und zum anderen aus der Konstruktionshöhe des Bauwerks, der lichten Höhe unter dem Bauwerk und der Längsneigung zur schadlosen Beseitigung des anfallenden Oberflächenwassers auf dem Bauwerk. Die höchste Dammhöhe beim Bauwerk Kroetzmühle ergibt sich südlich der Brücke mit ca. 10 m. Beim Bauwerk Soltendieck ergeben sich die größten Dammhöhen nördlich und südlich mit ca. 11 m unmittelbar vor und hinter dem Bauwerk. Schalltechnische Untersuchung Aufbauend auf die Trassenlage erfolgt die Erarbeitung des schalltechnischen Gutachtens. Unter Zugrundeleung der Verkehrsprognose sind keine Grenzwertüberschreitungen erkennbar. 4. Vorplanungsergebnisse Umwelt Die Herleitung, Herangehensweise und Methode der Eingriffsermittlung/Planung der Kompensationsmaßnahmen wird erläutert. Der überschlägige Bedarf an Maßnahmen wird dargestellt. Die derzeit recherchierte mögliche Maßnahmenkulisse ist deutlich größer als die tatsächlich benötigte Maßnahmenfläche, so dass Abstimmungen hinsichtlich Eignung und Flächenverfügbarkeit in ausreichendem Umfang erfolgen können. Die Erläuterung der derzeitigen Maßnahmenkulisse erfolgt getrennt nach trassennahen und trassenfernen Maßnahmen. A39-4_AKS-2_Protokoll_120606-Endfassung.doc 2. Arbeitskreissitzung Seite 3 von 7

Der BUND weist darauf hin, dass nicht nur hinsichtlich der Fauna, sondern auch insbesondere hinsichtlich streng und besonders geschützter Pflanzenarten ein Ausgleich erforderlich ist. Der Hinweis wird aufgenommen. Gas Union Deutschland Vorhandene Gasleitungen am BW 9 und 10 sind zu beachten. Dort sind weder Anpflanzungen noch Aufforstungen möglich. Der Hinweis wird aufgenommen. Landwirtschaftskammer Nds., BSt Uelzen Ist davon auszugehen, dass der Bedarf an Kompensationsmaßnahmen vollständig über CEF, FCS und FFH-Maßnahmen abgedeckt wird? Diese Frage ist zum derzeitigen Planungsstand nicht zu beantworten. VCD Ist im Bereich zwischen der A 39 und der Ostseite der PWC- Anlage Ackerbau vorgesehen bzw. sind dort landwirtschaftliche Flächen vorgesehen? Nein. Dargestellt im Lageplan sind nur die Fahrgassen und Stellflächen, nicht die sonstige Gestaltung der PWC-Anlage. Hinweise zu den trassenfernen Maßnahmen Suchraum A: NABU Uelzen: Die Zielarten Kiebitz und Neuntöter passen hinsichtlich ihrer Habitatansprüche nicht zueinander (Kiebitz: Offenland, Neuntöter: Hecken). Es handelt sich um über 30 ha Flächen. Die Heckenzeilen sind nur randlich entlang vorhandener Gräben oder Wege vorgesehen. Der zentrale Bereich wird den Charakter Offenland aufweisen. Ackerumwandlung sollte immer hin zu Extensivgrünland erfolgen, nicht zu Intensivgrünland BUND Uelzen: Auf Niedermoorböden und in Niederungen werden generell Aufforstungen kritisch gesehen, zu bevorzugen ist Extensivgrünland Suchraum B: BUND Uelzen: die am Graben befindliche Teilfläche B 2 sollte in Grünland umgewandelt werden, eine Ackernutzung ist nicht zu befürworten BUND Uelzen: Hinweis auf den hier standortgerechten besonderen Vegetationstyp wechsel-feuchtes Grünland mit Vorkommen z.b. der Kümmelsegge und Färberscharte NABU Uelzen: Es gibt Hinweise, dass im Suchraum illegalerweise Oberbodenauftrag erfolgt sei. Der Angelegenheit werde nachgegangen, so dass vor Realisierung der Maßnahme eine Klärung herbeigeführt wird und keine Auswirkungen mehr auf die Planung zu vermuten sind. A39-4_AKS-2_Protokoll_120606-Endfassung.doc 2. Arbeitskreissitzung Seite 4 von 7

KV der Wasser- und Bodenverbände Uelzen. Sind die Maßnahmen B5 bis B8 mit dem WBV abgestimmt? Eine erste Abstimmung mit Herrn Sannes ist erfolgt. Suchraum C: BUND Uelzen: weist darauf hin, dass die Fläche C5 ursprünglich ein Niedermoor war, und nun durch einen Graben entwässert wird. Eine Aufwertung der Fläche wird als postitiv eingeschätzt ist allerdings nur möglich, wenn die Entwässerung aufgehoben wird. Der nördlich an die Fläche angrenzende Wiesentümpel sollte mit in die Maßnahme einbezogen werden, um diesen naturschutzfachlich wertvollen Standort (Vorkommen Luronium natans- Froschkraut) zu sichern. Suchraum D: BUND Uelzen: weist darauf hin, dass es sich bei der Teilfläche D3 um ehemalige Grünlandstandorte handelt, und dass eine Umwandlung von Acker in Grünland wünschenswert wäre. KV der Wasser- und Bodenverbände Uelzen: Der WBV weist darauf hin, dass sich durch vorgesehene LBP-Maßnahmen am Wasserstand der Esterau nichts ändern darf Suchraum E: NABU Uelzen: Es wird generell darauf hingewiesen, dass die Wachtel Acker als Lebensraum bevorzugt und dass Grünland für die Art weniger geeignet ist. Suchraum F: Es wird angeregt, in die Maßnahmenblätter zur Grünlandpflege nicht nur späte Mahdtermine aufzunehmen, sondern auch ein Walzen der Flächen auszuschließen. Hintergrund: durch das Walzen gehen regelmäßig die Gelege des Kiebitz verloren BUND Uelzen: weist darauf hin, dass es sich hier um einen wechselfeuchten Standort handelt und dass Borstgrasrasen standortgerecht seien. Auf der Fläche sollte daher Grünland vorgesehen werden. Generell ist bei der Anlage von feuchten Senken der vorhandene Bestand zu beachten! Suchraum G: BUND Uelzen: Da es sich hier um eine Niederung handelt, kommt eine Aufforstung aus Sicht des Naturschutzes nicht in Betracht. Suchraum H: Keine Anmerkungen Suchraum Esterauniederung: Die Flächen befinden sich im Eigentum der LGLN und wurden daher in das Konzept aufgenommen. BUND Uelzen. Die Kleinteiligkeit der Flächen wird für negativ erachtet. Bei der Planung von Maßnahmen ist unbedingt der Bestand zu beachten, z.b. Vorkommen der Wiesentrespe; Anpflanzung von kleinen Feldgehölzinseln ist weniger problematisch, da der Kiebitz aufgrund der Kleinflächigkeit der Niede- A39-4_AKS-2_Protokoll_120606-Endfassung.doc 2. Arbeitskreissitzung Seite 5 von 7

rung hier nicht vorkommt. Suchraum I: BUND Uelzen: Der vorhandene Graben (I1) ist hier sehr stark eingetieft und entwässert daher die Fläche. Eine Wiedervernässung zum Erhalt der vorhandenen Feuchtwaldreste ist sehr wünschenswert. Die wäre auch für einen größeren Bereich der Aue anzustreben und nicht nur auf die Uferrandstreifen zu beziehen. Suchraum J: Keine Anmerkungen Suchraum K: NABU Uelzen: Wachtel und Rebhuhn stellen unterschiedliche Anforderungen an ihren Lebensraum und sollten daher nicht auf einer Fläche als Zielarten genannt werden. Suchraum L: Keine Anmerkungen Suchraum Bodenteicher Heide: NABU Uelzen: Turteltaube als Zielart aufnehmen. 5. Diskussion und weiteres Vorgehen Landwirtschaftskammer Nds., BSt. Uelzen: weist auf die eingeschränkte Verfügbarkeit der Flächen hin und schlägt vor, die Suchräume weiter zu fassen. Die LWK merkt zudem an, dass die Pflege der geplanten Grünländer durch die Eigentümer/Bewirtschafter voraussichtlich nicht gewährleistet werden kann, da der LK Uelzen durch Ackerbau dominiert ist und keine Grünlandbewirtschafter im LK vorhanden sind. BUND Uelzen: In den Niederungen kam historisch Grünland vor. Dieses wurde umgebrochen. Daher ist es wünschenswert, hier wieder Grünland zu etablieren. Zudem wird die Trasse auf zu langen Strecken in Dammlage geführt. Dies hat Auswirkungen auf den Wasserhaushalt. Es wird die Forderung nach längeren Brücken an Stelle von Dammlagen aufgestellt. Planungsstand Ortolan BUND Uelzen: Wie passen die in 2013 vorgesehenen Kartierungen zum plan? Es wird erläutert, dass vorgesehen ist, die Bestandsdaten nach Erteilen des Gesehenvermerkes durch das BMVBS fortzuschreiben. Es ist nicht vorgesehen und auch nicht erforderlich, Kompensationsmaßnahmen als vorgezogene Maßnahmen bis zum Planfeststellungsverfahren vollständig durchzuführen. Insbesondere hinsichtlich des Ortolans ist aber zum Planfeststellungsverfahren der Nachweis zu erbringen, dass die Maßnahmen prinzipiell funktionieren, d.h. dass sich neue Ortolan-Reviere etablieren lassen. Der Eingriff muss nicht zum Planfeststellungsbeschluss kompensiert sein, aber mit Eintritt des Eingriffes, also mit dem Streckenbau. A39-4_AKS-2_Protokoll_120606-Endfassung.doc 2. Arbeitskreissitzung Seite 6 von 7

NABU Uelzen: Die Kompensation der Eingriffe in die Lebensräume des Ortolan wird für sehr schwierig erachtet. VCD: Wie viel Verträge konnten auf Grundlage der im Jahr 2011 erarbeiteten und vorgestellten Unterlagen für vorgezogene Maßnahmen Ortolan mit Landwirten geschlossen werden? Bislang konnten keine Verträge geschlossen werden. aufgestellt: Lüneburg, 08.06.2012 gez. Matz Anlagen: Teilnehmerliste A39-4_AKS-2_Protokoll_120606-Endfassung.doc 2. Arbeitskreissitzung Seite 7 von 7