Organisation Vollzug Chemikalienrecht beim Bund Regionaler Infoanlass Datum: 25./26. März 2014 Max Ziegler Ausbildung Chemikalien Bundesamt für Gesundheit Bundesvollzug 2 1
Organisation Umsetzung Chemikalienrecht die Anmeldestelle Chemikalien ist die zentrale Anlauf- und Verfügungsstelle für Firmen. 3 Beurteilungsstellen beurteilen Fragen und Dossiers in den Bereichen Gesundheitsschutz (BAG), Umweltschutz (BAFU) und Arbeitnehmerschutz (SECO) Enge Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Chemikalienfachstellen und den Bundesbehörden Durchführung von schweizweiten Kontrollaktionen von chemischen Produkten. Z.B Überprüfung von Rezepturen und Kennzeichnungen. Kontakte Chemikalien Anmeldestelle für Chemikalien: cheminfo@bag.admin.ch; Tel: 031 322 73 05 Fragen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Kantonale Chemikalienfachstellen: www.chemsuisse.ch 4 2
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Name der Präsentation / Untertitel 27.03.2014 5 Melde- und Zulassungspflichten Regionaler Infoanlass Datum: 25/ 26. März 2014 3
Inhalt Wer ist betroffen? Herstellerbegriff, Selbstkontrolle? Meldung: Was, wie? Zulassungspflicht: Biozide, Pflanzenschutzmittel Dünger 7 Herstellen und importieren 8 4
Herstellerin ChemV Art. 2 9 Herstellerin (Artikel 2 Chemikalienverordnung, ChemV) Sitz in der Schweiz wer Stoffe oder Zubereitungen beruflich oder gewerblich herstellt, gewinnt oder einführt; in der Schweiz bezieht und unter eigenem Handelsnamen oder für einen anderen Verwendungszweck beruflich oder gewerblich abgibt; wer einen Stoff, eine Zubereitung oder einen Gegenstand durch einen Dritten in der Schweiz herstellen lässt. Herstellerin juristisch und Herstellerin chemisch sind nicht unbedingt dieselben! 10 5
Herstellerpflichten Durchführen der Selbstkontrolle: Einstufen, verpacken und kennzeichnen ( Vorträge: Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen; GHS) Erstellen eines Sicherheitsdatenblattes ( Vortrag: Das Sicherheitsdatenblatt) Melden Anmelden Zulassen etc 11 Herstellerpflichten auch bei Parallelimport Situation bei Parallelimport: Zwei Firmen A und B : Firma A importiert ein chemisches Produkt in die Schweiz und übernimmt Herstellerverpflichtungen. Firma B importiert das gleiche Produkt: B hat die gleichen Herstellerpflichten wie Firma A. 12 6
Meldung, Anmeldung und Zulassung 13 Melden Alte Stoffe + Zubereitungen: Meldung innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten Inverkehrbringen Die Herstellerin oder Importeurin muss folgende in Verkehr gebrachte Zubereitungen melden (Art. 3, 52 und 61 ChemV): gefährliche Zubereitungen (Art. 3 ChemV) Zubereitungen mit mindestens einem gesundheitsgefährdenden oder umweltgefährlichen Stoff in einer Einzelkonzentration von 1,0 Gewichtsprozent (nicht gasförmige Zubereitungen) beziehungsweise von 0,2 Volumenprozent (gasförmige Zubereitungen) (Art.52, Bst.d); Zubereitungen mit mindestens einem PBT- oder vpvb-stoff in einer Einzelkonzentration von 0,1 Gewichtsprozent (Art.52, Bst.e); Zubereitungen mit mindestens einem in Anhang 7 ChemV aufgeführten Stoff in einer Einzelkonzentration von 0,1 Gewichtsprozent(Art.52, Bst.f); Zubereitungen mit mindestens einem Stoff, für den ein Grenzwert für die Exposition am Arbeitsplatz festgelegt ist in der Richtlinie 2000/39/EG, 2006/15/EG oder 2009/161/EU (Art.52, Bst.g). Website der Anmeldestelle Chemikalien www.bag.admin.ch/anmeldestelle www.anmeldestellechem.admin.ch 14 7
Warum melden? Die Daten dienen dem STIZ (Schweizerisches Toxikologisches Informationszentrum, Tel-Nr. 145) für Notfallauskünfte 15 Anmelden - Neustoffe Neustoffe Altstoffe (aufgeführt im EINECS) Siehe Wegleitung für Anmeldungen, Meldungen und Mitteilungen neuer Stoffe nach der ChemV in der Schweiz www.bag.admin.ch/anmeldestelle Formulare und Prozeduren Anmeldepflicht 16 8
Zulassung: Biozide und Pflanzenschutzmittel Was sind Biozide? Zubereitungen oder Wirkstoffe, die Schadorganismen abschrecken, unschädlich machen, zerstören [ ] (VBP Art. 2 Bst.a) 23 Produktarten z.b Desinfektionsmittel für Wasser Was sind Pflanzenschutzmittel? Zubereitungen oder Wirkstoffe, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen schützen [ ] (PSMV Art. 2 Abs.1) 17 Pflicht zur Zulassung Nur zugelasse Biozide und Pflanzenschutzmittel dürfen - in Verkehr gebracht, - beruflich/ gewerblich verwendet oder - angepriesen werden. Status des Wirkstoffes bestimmt Zulassungsverfahren Erleichterte Zulassung für Produkte, die bereits auf dem europäischen Markt sind 18 9
Weitere Informationen Biozide: Homepage der Anmeldestelle: www.bag.admin.ch/biocide Anfragen bitte senden an: cheminfo@bag.admin.ch EU: http://ec.europa.eu/environment/biocides/ http://echa.europa.eu/regulations/biocidal-products-regulation Pflanzenschutzmittel: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) www.blw.admin.ch Produktionsmittel Pflanzenschutzmittel. Mail: psm@blw.admin.ch 031 322 85 16; 19 Kurse www.cheminfo.ch --> Neue GHS Kurse Kurse der Anmeldestelle Chemikalien: GHS Kurse Kurse zur Zulassung von Bioziden Kurs zur Meldung via Internet Weitere Angebote: von privaten Anbietern zu verschiedenen Themen 20 10
Dünger Dünger sind Stoffe oder Erzeugnisse, die der Pflanzenernährung dienen. Sie fördern das Wachstum der Pflanzen, erhöhen ihren Ertrag oder verbessern ihre Qualität. Rechtliche Definition: Dünger-Verordnung (DüV, SR 916.171) Bei den Düngern wird unterschieden zwischen - Nicht anmeldepflichtige Dünger - Anmeldepflichtige Dünger - Bewilligungspflichtige Dünger Weitere Informationen: Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) www.blw.admin.ch Themen Produktionsmittel Dünger 21 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Name der Präsentation / Untertitel 27.03.2014 22 11