Wahlpflichtfach Ausschreibung

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Transkript:

Wahlpflichtfach Ausschreibung 22.3.2017 Stefan Scholz Aufbau von Leistungsverzeichnissen Seite 1

II. Themen Leistungsverzeichnis 1. Vertragsbestandteile 2. Gliederung eines Leistungsverzeichnisses (LV) 3. Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Seite 2

1. Vertragsbestandteile Seite 3

Vertragsbestandteile Aufstellen der Leistungsbeschreibung Inhaltliche Anforderungen gem. 7 VOB/A Leistungsbeschreibung gelten als allgemein anerkannt (auch für private Auftraggeber) Leistungsbeschreibung soll Grundlage für Angebotskalkulation der Bieter sein Leistungsbeschreibung muss von allen Bietern im gleichen Sinne verstanden werden können Grundlage für die Erstellung von Leistungsbeschreibungen sind umfassende Kenntnisse der aardt der Landesbauordnungen des Unfallschutzes LPH 6 des privaten und öffentlichen Baurechts Seite 4

Vertragsbestandteile 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 Vorbemerkungen 1 oder 3 Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 5

Vertragsbestandteile 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 Vorbemerkungen 1 oder 3 Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 6

Vertragsbestandteile Die VOB/B (AVB) stellen einen Musterbauvertrag dar Art und Umfang der Leistung ( 1) und Ausführungsunterlagen ( 3) Ausführung ( 4), Fristen ( 5) und Behinderungen ( 6) Verteilung der Gefahr ( 7) und Haftung ( 10) Kündigung durch AG ( 8) und durch AN ( 9) Streitigkeiten ( 18) Abnahme ( 12), Mängelansprüche ( 13), Abrechnung ( 14) und Vertragsstrafe ( 11) Vergütung ( 2), Sicherheitsleistung ( 17) und Zahlung ( 16) Seite 7

Vertragsbestandteile Anpassungsspielraum der VOB/B ist in der VOB/A definiert: 9 VOB/A Vertragsbedingungen: 9 VOB/A Ausführungsfristen 9a VOB/A Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen 9b VOB/A Verjährung von Mängelansprüchen 9c VOB/A Sicherheitsleistung 9d VOB/A Änderung der Vergütung Seite 8

Vertragsbestandteile Anpassungsspielraum der VOB/B ist in der VOB/A definiert: 9 VOB/A Vertragsbedingungen: 9 VOB/A Ausführungsfristen 9a VOB/A Vertragsstrafen und Beschleunigungsvergütungen 9b VOB/A Verjährung von Mängelansprüchen 9c VOB/A Sicherheitsleistung 9d VOB/A Änderung der Vergütung Änderungen in ZVB (nicht projektspezifisch) und BVB (projektspezifisch) Seite 9

Wiederholung Grundlagen VOB/B lässt Lücken zum Füllen mit ZVB Seite 10

Vertragsbestandteile VOB/C 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 Vorbemerkungen 1 oder 3 Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 11

Vertragsbestandteile VOB/C Die Einführung der Normen legt das BMUB fest (www.bmub.de) Alle mit der Herausgabe der VOB zusammenhängenden Fragen werden vom DVA* bearbeitet * Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen

Vertragsbestandteile VOB/C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) DIN Normen nach Gewerken gegliedert DIN 18299 gilt für alle Gewerke DIN 18300 18459 gewerkespezifisch Seite 13

Vertragsbestandteile ZVB und BVB 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 Vorbemerkungen 1 oder 3 Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 14

Vertragsbestandteile BVB BVB (projektspezifische Ergänzungen der VOB/B) VHB des Bundes Seite 15

Vertragsbestandteile ZVB ZVB (nicht projektspezifische Ergänzungen der VOB/B) VHB des Bundes Seite 16

Vertragsbestandteile ZTVB 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 Vorbemerkungen 1 oder 3 Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 17

Vertragsbestandteile ZTVB ZTVB oder auch ZTV Güteprüfungen Besondere Arten der Ausführung Abrechnung und Aufmaß vorwiegend im Verkehrswegebau Seite 18

Vertragsbestandteile Leistungsbeschreibung 2. Vertragsunterlagen Deckblatt AVB = VOB/B 6 Ausschreibung was ich rausschicke ATV = 5 VOB/C ZVB ZVB 3 BVB ZTVB 2 4 Vorbemerkungen 1 oder 3 Leistungsbeschreibung 1 Rechtswirksamkeit Reihenfolge beachten 1 VOB/B Angebot was ich zurückbekomme Pläne 1 Seite 19

Vertragsbestandteile Leistungsbeschreibung 7 VOB/A Leistungsbeschreibung (1) 1. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. [ ] (2) Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf [ ] bestimmte [ ] Marken, Patente, Typen oder einen bestimmten Ursprung oder eine bestimmte Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden. Solche Verweise sind jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; solche Verweise sind mit dem Zusatz "oder gleichwertig" zu versehen. Seite 20

Checklisten in der VOB/C beachten DIN Normen nach Gewerken gegliedert DIN 18299 gilt für alle Gewerke Seite 21

Seite 22

Seite 23

Seite 24

2. Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Seite 25

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Vertragstypen nach VOB/B Die VOB/B unterscheidet zwischen zwei Abrechnungs- und Vertragstypen Leistungsvertrag Einheitspreisvertrag Stundenlohnvertrag Einheitspreisvertrag Pauschalpreisvertrag ( 4 Abs. 1 VOB/A) ( 4 Abs. 2 VOB/A) Seite 26

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Vertragstypen nach VOB/B Einheitspreisposition: z.b. nach m², Wochen, etc. Pauschalposition: z. B. 1 Stück Baustelleneinrichtung Elemente von Pauschalpreisverträgen und Einheitspreisverträgen können in einem LV kombiniert werden. (Bei VOB/A -Verträgen ist die Zulässigkeit von Pauschalierungen eingeschränkt, Leistung muss genau bestimmt sein) Seite 27

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Bauwerk Seite 28

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Bauwerk Gewerk 1 Maurerarbeiten Gewerk 2 Betonarbeiten Gewerk 3 Tischlerarbeiten Gewerk 4 = auch Fachlose genannt Seite 29

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Bauwerk Gewerk 1 Maurerarbeiten Gewerk 2 Betonarbeiten Gewerk 3 Tischlerarbeiten Gewerk 4 Los 1 Haus 1-3 Los 2 Haus 4-6 Los 3 Haus 7-9 Los 4 = auch Teillose genannt Seite 30

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Bauwerk Gewerk 1 Maurerarbeiten Gewerk 2 Betonarbeiten Gewerk 3 Tischlerarbeiten Gewerk 4 Los 1 Haus 1-3 Los 2 Haus 4-6 Los 3 Haus 7-9 Los 4 Titel 1 Außenmauerwerk Titel 2 Innenmauerwerk Titel 3 Stützen Titel 4 = Einteilung in Bauabschnitte und/oder Leistungen ähnlicher Art Seite 31

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Bauwerk Gewerk 1 Maurerarbeiten Gewerk 2 Betonarbeiten Gewerk 3 Tischlerarbeiten Gewerk 4 Los 1 Haus 1-3 Los 2 Haus 4-6 Los 3 Haus 7-9 Los 4 Titel 1 Außenmauerwerk Titel 2 Innenmauerwerk Titel 3 Stützen Titel 4 Position 1 D=24, HLZ Position 2 D=17,5, HLZ Position 3 D=11,5, HLZ Position 4 Seite 32

Gliederung eines Leistungsverzeichnisses Ordnungszahl Gewerk/Titel/Position Textliche Beschreibung ME Einheit Menge Einheitspreis Gesamtpreis 999.99.999 MW d=24cm HLZ,... m/m2/m3 999,99...... Ausgefüllt: vom Architekten vom Unternehmer Seite 33

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Positionsarten im Leistungsverzeichnis Normalpositionen: auch Ausführungspositionen, beschreiben alle Teilleistungen, die ausgeführt werden sollen (Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis). Seite 34

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Positionsarten im Leistungsverzeichnis Normalpositionen: auch Ausführungspositionen, beschreiben alle Teilleistungen, die ausgeführt werden sollen (Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis). Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden können (EP und Gesamtpreis) OZ als G kennzeichnen. Seite 35

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Positionsarten im Leistungsverzeichnis Normalpositionen: auch Ausführungspositionen, beschreiben alle Teilleistungen, die ausgeführt werden sollen (Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis). Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden können (EP und Gesamtpreis) OZ als G kennzeichnen. Alternativpositionen beschreiben Teilleistungen, die Grundpositionen ersetzen können. Sie sind auf die entsprechende Grundposition zu beziehen und entsprechend zu kennzeichnen (nur EP) OZ als A kennzeichnen. Seite 36

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Positionsarten im Leistungsverzeichnis Normalpositionen: auch Ausführungspositionen, beschreiben alle Teilleistungen, die ausgeführt werden sollen (Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis). Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden können (EP und Gesamtpreis) OZ als G kennzeichnen. Alternativpositionen beschreiben Teilleistungen, die Grundpositionen ersetzen können. Sie sind auf die entsprechende Grundposition zu beziehen und entsprechend zu kennzeichnen (nur EP) OZ als A kennzeichnen. Eventualpositionen verschärft: (bei VOB-Vergaben nicht mehr zulässig ( 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A) dürfen nur Leistungen enthalten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden könnten und deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Aufstellung der Leistungsbeschreibung trotz aller vorliegenden Kenntnisse nicht festzulegen ist. Sie sind besonders zu kennzeichnen. (nur EP) OZ als E kennzeichnen, bis 10% des Auftrags Seite 37

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Positionsarten im Leistungsverzeichnis Normalpositionen: auch Ausführungspositionen, beschreiben alle Teilleistungen, die ausgeführt werden sollen (Einheitspreis (EP) und Gesamtpreis). Grundposition beschreiben Teilleistungen, die durch Wahlpositionen ersetzt werden können (EP und Gesamtpreis) OZ als G kennzeichnen. Alternativpositionen/ Wahlpositionen beschreiben Teilleistungen, die Grundpositionen ersetzen können. Sie sind auf die entsprechende Grundposition zu beziehen und entsprechend zu kennzeichnen (nur EP) OZ als A kennzeichnen. Eventualpositionen verschärft: (bei VOB-Vergaben nicht mehr zulässig ( 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A) Zulagepositionen dürfen nur Leistungen enthalten, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden könnten und deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Aufstellung der Leistungsbeschreibung trotz aller vorliegenden Kenntnisse nicht festzulegen ist. Sie sind besonders zu kennzeichnen. (nur EP) OZ als E kennzeichnen, bis 10% des Auftrags zusätzlich zu einer Grundposition sollen die Mehrkosten für eine ergänzende Leistung angegeben werden (nur EP) OZ als Z kennzeichnen Seite 38

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Grundposition oder Normalposition Seite 39

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Alternativposition Kennzeichnung Seite 40

Gliederung des Leistungsverzeichnisses Detailplanung Detailpläne und Leistungsbeschreibung ergänzen sich! Details fertigstellen, zur Ausschreibung mitliefern! Seite 41

3. Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Seite 42

1. Haupttätigkeit beim Ausschreiben: Woher den Text nehmen? 2. Haupttätigkeit beim Ausschreiben: Wie wird die Menge ermittelt? Seite 43

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Woher den Text nehmen? VOB gerechte Leistungsbeschreibung Seite 44

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Woher den Text nehmen? Ein gut organisiertes Büro pflegt Mutter- LVs, um die Beschreibungen aktuell zu halten. LV Texte aus: Büro Kartei/Datenbank Herstellerangaben StLB - Bau AVA Programme z.b. Arriba, Orca Internet (ausschreiben.de, baunetz.de etc.) Seite 45

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Woher den Text nehmen? Neues Projekt Neues LV Seite 46

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Woher den Text nehmen? Checklisten der VOB für die Beschreibungen verwenden. Besondere Leistungen gem. VOB/ C prüfen und ggf. in die LVs als Positionen übernehmen. Seite 47

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Woher den Text nehmen? Auch im Internet frei verfügbar: Heinze.de Ausschreiben.de (Achtung: Viele Herstellertexte!) Standard-Leistungsbuch (STLB) Zum Teil in AVA-Programmen verwendet STLB 14-stellige Codierung Seite 48

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Technische Spezifikationen gem. Anhang TS 7 Abs. 3 ff. Technische Spezifikationen können verwendet werden gemäß Anhang TS in der Reihenfolge: nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen und andere technische Bezugsysteme, die von den europäischen Normungsgremien erarbeitet wurden oder, falls solche Normen und Spezifikationen fehlen, nationale Normen, nationale technische Zulassungen oder nationale technische Spezifikationen oder Technische Spezifikationen als Leistungs- und Funktionsanforderungen oder eine Kombination von Leistungs- oder Funktionsanforderungen und der Bezugnahme auf die in Anhang TS definierten technischen Spezifikationen. Option für die Verwendung von Umwelteigenschaften über Gütezeichen, wenn diese Umweltgütezeichen den in 9 Nr. 9 VOB/A angegebenen Voraussetzungen genügen Seite 49

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Immer! oder gleichwertig 7 Abs. 3 ff. Um Bietern die Möglichkeit zu geben, die Gleichwertigkeit ihrer Leistung mit allen ihnen zur Verfü- gung stehenden Mitteln nachzuweisen, ist jede Bezugnahme auf technische Spezifikationen mit dem Zusatz oder gleichwertig zu versehen. Empfehlung: in Vorbemerkung zum LV aufnehmen: Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.b. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Definitionen für Form und Farbe bzw. Muster für die Konkretisierung der Gestaltung verwenden! Dabei ist der Verweis auf Produkte zulässig (mit Zusatz oder gleichwertig ). Seite 50

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Haupttätigkeit beim Ausschreiben: Woher den Text nehmen? 2. Haupttätigkeit beim Ausschreiben: Wie wird die Menge ermittelt? Seite 51

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung 1. Wie wird die Menge ermittelt? Mengenermittlung nach VOB Seite 52

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Warum gibt es Abrechnungsregeln? Seite 53

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Mengenermittlung als Grundlage für 1. Ausschreibung (mit bepreistem LV) 2. Vergabe (mit Kostenanschlag) 3. Abrechnung Hinweis auf Hasenbein-Methode www.hasenbein.de Seite 54

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Die Menge ist 1. Vertragsbestandteil = vertragliche Menge 2. Aufmaß = ausgeführte Menge Seite 55

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Warum ist die Höhe des Einheitspreises abhängig von der Menge? Seite 56

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Warum ist die Höhe des Einheitspreises abhängig von der Menge? AGK BGK W+G EKT = Allgemeine Geschäftskosten = Baustellengemeinkosten = Wagnis und Gewinn = Einzelkosten der Teilleistung Fries, Claudia: Architektenleistung Ausschreibung und Vergabe, S. 182 Seite 57

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Warum ist die Höhe des Einheitspreises abhängig von der Menge? AGK, BGK, W+G EKT Umlage des Gemeinkostenanteils auf alle Positionen des LV + Lohnkosten der Position + Stoff-/ Gerätekosten der Position + Fremdkosten der Position Positionsgesamtpreis Seite 58

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung Warum ist die Höhe des Einheitspreises abhängig von der Menge? Umlage des Gemeinkostenanteils auf alle Positionen des LV + Lohnkosten der Position + Stoff-/ Gerätekosten der Position + Fremdkosten der Position Positionsgesamtpreis Positionsgesamtpreis (vertragsrelevante) Menge = Einheitspreis Seite 59

Mengenermittlung und Positionsbeschreibung VOB bei Mengenabweichungen Der Unterschied zwischen Abrechnungsgrundlage und Unternehmenskalkulation führt zu Anpassungsnotwendigkeit. VOB sieht ab 10% Mengenabweichung ein Anpassungsmechanismus vor. Seite 60