KV-Schutz Haftentlassener



Ähnliche Dokumente
Sozialrechtliche Statusklärung als Grundlage für die Gewährleistung des KV- Schutzes Haftentlassener

Konsenspapier des Schnittstellenausschusses des Drogen- und Suchtrats

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

zwischen und dem GKV-Spitzenverband*, Berlin

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Sozialversicherungskennzahlen 2010

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Unterstützungsleistungen

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden. (gültig ab )

264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung

GA Seite 1 (08/2014) Zuständige KK - KV 2

Wirtschaftliche Sicherung im Krankheitsfall Gesetzliche Krankenversicherung

Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen

Thema Soziale Sicherung

Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien

62. Änderung der Satzung der AOK Baden-Württemberg. Artikel 1 Änderungen der Satzung

Pflege 29,81 47,12 67,87 89,42 102,01. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,50 50,81 71,56 93,11 105,70

Pflege 29,34 47,15 68,54 90,76 103,35. Ausbildungsumlage 3,69 3,69 3,69 3,69 3,69. Zwischensumme 33,03 50,84 72,23 94,45 107,04

Voraussichtliche Sozialversicherungsdaten ab

Gründungszuschuss (GZ) von der Agentur für Arbeit nach 93 SGB III und 94 SGB III

Übergangsmanagement Sucht Ein Best Practice Beispiel. JVA Siegburg & SHA Aachen

Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit

GA Seite 1 (04/2012) 154. Änderungen

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer Stand

Kostenträger. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bitte ankreuzen wenn Kostenträger zutrifft. Träger. Voraussetzung. Rechtsgrundl.

Digitalisierung von Patientenakten. Städtisches Klinikum Magdeburg. 17 Fachabteilungen somatisch bis Klinikum der Stadt Magdeburg

Vorzeitige Altersrenten Gestaltungsmöglichkeiten bei vorzeitigen Altersrenten - Praxisfälle

A n t r a g Stiftung FamilienSinn Thüringen Arnstädter Straße Erfurt. Erstmalige Antragstellung oder

Wohnformen für Menschen mit Pflegebedarf und Demenz

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Kreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag

Unterstützung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bei der Überwindung behindertenspezifischer Nachteile. Gesetzlicher Auftrag Finanzielle Entlastung

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Rundschreiben Nr. 06/2013

Neuregelungen zum Sozialausgleich

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Bundesprogramm. Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

- Hinweis: Dieses Formular kann elektronisch ausgefüllt werden - Referat: SOZIALES. Antrag auf Zuschuss aus dem Sozialfonds

Tarif-PAKET Dent-PLUS von Signal Iduna 62% 43% mehr Informationen 1 / 5

SURE. Dipl.-Psychologe/Psychol. Johannes Schönthal, Psychologe/Psychol. Psychoth. Leiter Fachklinik Drogenhilfe TübingenT

Reform der Pflegeversicherung praktische und rechtliche Herausforderung

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Herzlich willkommen zur Arbeitsgruppe B7. Krankenversicherung, Beitragsschulden, Präventionsgesetz. Lars Schubert AOK Baden-Württemberg

BETRIEBS- KRANKENKASSE

30 Fragen zur Sozialversicherung

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Ziel ist es, alle Abläufe von der Aufnahme bis zur Entlassung aus einer Hand zu koordinieren.

Gebührensatzung für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Stadt Oberhausen vom

Für ein lückenloses Lächeln. Zahnersatz-Zusatzversicherung für gesetzlich Krankenversicherte.

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern

Existenzgründung. Informationen zum Versicherungsrecht. Ansprechpartner: Thomas Vockel Telefon:

Pflege ein großes Thema...

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

BAVers Krankenversicherung der Rentner ( KVdR )

18. Nachtrag zur Satzung der BKK Pfalz vom 1. Januar

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Gesundheitsförderung, Berufsorientierung und. Arbeitsförderung für Jugendliche. Vernetzung langfristig und konkret umsetzen

Soziale Absicherung erforderlich? Wichtige Informationen für den Existenzgründer

GKV-FQWG Zusatzbeitragssatz ab

der LEBENSHILFE für Menschen mit geistiger Behinderung - Landesverband Bayern e.v. -LANDESBERATUNGSSTELLE- W O H N E N 5

Geld vom Staat - Jetzt Pflegezulage sichern. Besser Barmenia. Besser leben. Deutsche-Förder- Pflege

Schließung der City BKK zum

Kranken. GE-AKTIV und GE-AKTIV-PLUS Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre

Information für Geschäftspartner Kranken: Jahresendgeschäft 2014

33 - Leistungsvoraussetzungen

Krankheit Heilung / GKV-PKV

Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. -Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer

Brücke in die Berufsausbildung

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Insolvenz und Schließung von Krankenkassen - Bericht aus der aufsichtsrechtlichen Praxis Sylvia Bohlen- Schöning

Die Online-Meetings bei den Anonymen Alkoholikern. zum Thema. Online - Meetings. Eine neue Form der Selbsthilfe?

Neue Regelungen seit

Arzt/Operateur. Bescheinigung

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum bis

Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung

ANTRAG AUF VEREINBARUNG EINER ANWARTSCHAFTSVERSICHERUNG

Beispiel überschießendes Kindergeld:

POINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige

Antrag auf Übernahme von Krankenhilfekosten

Säumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Anleitungen. für den Gebrauch des Glasfaser-Endgerätes (CPE)

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes

Kranken DENT-FEST. Senken Sie Ihren Eigenanteil bei Zahnersatz jetzt bis auf 0,00 Euro!

Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung

Transkript:

Bundesverband für Stationäre Suchtkrankenhilfe e.v. KV-Schutz Haftentlassener Claudia Büse Dr. Andreas Koch Workshop für Sozialdienste Kassel, 31. Januar 2012

Themen Ausgangslage Umfrage in den Einrichtungen Sozialrechtliche Klärung Schnittstelle Haft/Suchthilfe Lösungsansätze 2

Ausgangslage Problemberichte aus Einrichtungen seit Mitte 2009: fehlender KV-Schutz bei Haftentlassenen ( 35 BtmG, 57 StGB, andere Auflagen, reguläres Haftende) erheblicher Aufwand für die Sozialdienste bei der Klärung/Herstellung von KV-Schutz Regelung noch während der Haft wurde nicht eingeleitet Bedeutung für Begleit-Erkrankungen Interkurrente Erkrankungen, mitgebrachte Erkrankungen, Medikamentenkosten Abgrenzungsvereinbarung DRV/GKV von 1993 3

Umfrage in den Einrichtungen (1) durch die Suchtverbände (Ende 2009) Rückläufer = 141 Kliniken (von ca. 220) 158 Fachabteilungen 89 = Alkohol/Medikamente 69 = Drogen Federführung 31 = DRV Bund 110 = DRV Regional Grösse 34 = < 30 Plätze 47 = 30-50 Plätze 60 = > 50 Plätze 4

Umfrage in den Einrichtungen (2) Anteile der Klienten Anteil Klienten aus Haft Anteil Klienten ohne KV an Klienten aus Haft Gesamt = 141 Kliniken 15,22% 53,88% Alkohol = 89 Kliniken 6,23% 38,54% Drogen = 69 Kliniken 28,67% 77,33% DRV Bund = 31 Kliniken 5,50% 36,30% DRV Regional = 110 Kliniken 17,97% 58,89% unter 30 Plätze = 34 Kliniken 17,00% 47,55% 30 bis 50 Plätze = 47 Kliniken 18,78% 62,12% über 50 Plätze = 60 Kliniken 11,42% 51,16% 5

Umfrage in den Einrichtungen (3) Dauer bis Herstellung KV-Schutz in der Klinik weniger als 4 Wochen 4 bis 8 Wochen mehr als 8 Wochen Gesamt = 141 Kliniken 34,69% 51,02% 14,29% Alkohol = 89 Kliniken 38,78% 51,02% 10,20% Drogen = 69 Kliniken 31,25% 51,56% 17,19% DRV Bund = 31 Kliniken 30,77% 61,54% 7,69% DRV Regional = 110 Kliniken 35,29% 49,41% 15,29% unter 30 Plätze = 34 Kliniken 14,29% 85,71% 0,00% 30 bis 50 Plätze = 47 Kliniken 37,50% 50,00% 12,50% über 50 Plätze = 60 Kliniken 33,33% 33,33% 33,33% 6

Umfrage in den Einrichtungen (4) Die 141 Fachkliniken verfügen (bei einer Durchschnittsgröße von ca. 75 Plätzen) über rund 10.000 Behandlungsplätze (davon 40% = 4.000 Plätze Drogen und 60% = 6.000 Plätze Alkohol) und es wurden in 2009 ca. 40.000 Patientinnen und Patienten behandelt (durchschnittlich 4 Aufnahmen im Jahr pro Behandlungsplatz). Von den etwa 24.000 behandelten Patienten im Indikationsbereich Alkohol/Medikamente kommen 6,2% (1.500) aus der Haft, im Drogenbereich sind es von 16.000 Patienten 28,7% (4.600). Ohne KV-Schutz sind damit 580 Personen (Alkohol 39%) und 3.560 Personen (Drogen 77%), also waren insgesamt im Jahr 2009 schätzungsweise über 4000 Rehabilitanden (10% des Entlassungsjahrgangs) von der Problematik betroffen. 7

Sozialrechtliche Klärung (1) Klärung der zeitlichen, örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Jobcenter Sozialhilfeträger Krankenkasse Bermuda-Dreieck : Standort Haftanstalt Standort Klinik Aufenthaltsort Klient (früher/zukünftig) 8

Sozialrechtliche Klärung (2) KV-Schutz ist an sozialrechtlichen Status gebunden: Beschäftigungsverhältnis? Feststellung Erwerbsfähigkeit? Leistungen nach SGB II oder SGB XII? 9

Sozialrechtliche Klärung (3) Zuständige Krankenkasse: Nach 16 Abs. 1 Nr. 4 SGB V ruht der Anspruch auf Leistungen während Haft (Versorgung durch den zuständigen Gesundheitsdienst der Haftanstalt). Mit der Entlassung lebt Anspruch auf KV- Schutz wieder auf, in diesem Fall ist die Krankenversicherung zuständig, bei der vor der Haft der KV-Schutz bestand. 10

Sozialrechtliche Klärung (4) A) Bei einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis oder Bezug von ALG II (falls vor der Haft nicht in der PKV versichert) ist im Regelfall die GKV für den Krankenversicherungsschutz zuständig und es kann nach dem entsprechenden Wahlrecht des Versicherten eine Krankenkasse ausgewählt werden. B) Bei Bezug von Leistungen nach dem SGB XII ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für die Gewährung von Krankenhilfe bzw. für die Übernahme der Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zuständig. 11

Sozialrechtliche Klärung (5) Fall A) Leistungen nach SGB II Weniger als 6 Monate in stationärer Einrichtung und mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig ( 7 Abs. 4 Satz 3 SGB II) Pflichtversicherung in der GKV nach 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V Zuständigkeit für Erwerbsstatus = Jobcenter am gewöhnlichen/tatsächlichen Aufenthaltsort Früherer oder zukünftiger Wohnort Falls nicht feststellbar = Standort der Klinik 12

Sozialrechtliche Klärung (6) Fall B) Leistungen nach SGB XII Mehr als 6 Monate in stationärer Einrichtung oder weniger 3 Stunden täglich arbeitsfähig Wer klärt die Erwerbsfähigkeit? Im Zweifelsfall positive Annahme! Antrag während Haft: Eingliederungshilfe durch überörtlichen Träger der Sozialhilfe nach 53 ff. SGB XII und Krankenhilfe nach 48 SGB XII (Krankenkasse durch Klient zu benennen) Kein Antrag während Haft: KV-Schutz nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, Beitrag wird vom Sozialhilfeträger übernommen 13

Schnittstelle Haft/Suchthilfe Unterschiedliche Regelungen für Überleitungs- bzw. Entlassungsmanagement in den Bundesländern (Justiz) Besondere Problematik bei Substitution Mögliche Einbindung externer Suchtberatung (Ergänzung zu Sozialdiensten in der Haftanstalt) Weigerung der Institutionen (Jobcenter, Sozialhilfe, Krankenkasse) vor Entlassung vorsorglich aktiv zu werden 14

Lösungsansätze (1) Forderungen Suchtverbände: Frühzeitige Klärung durch Sozialdienste in JVA (Brief an die Justitz-Ministerien der Länder) Zuständigkeitsklärung für Grundsicherung analog zu Reha-Antrag (erstangegangener Träger leistet, ggf. Erstattung unter den Trägern) Vorläufiger KV-Schutz zur AOK am Klinik- Standort (anschließende Klärung und ggf. Übernahme/Erstattung) 15

Lösungsansätze (2) Rahmenvereinbarung in NRW: Übergangsmanagement im Rahmen der Suchtberatung suchtkranker Gefangener (April 2011) Land/Kommunen und AG Wohlfahrt Case-Management Fallbezogener Vertrag JVA/Suchtberatungsstelle Checkliste Vergütung 300 16

Lösungsansätze (3) AG Schnittstellen des Drogen- und Suchtrates UAG Haft/Sucht mit Städtetag, BA, GKV, Justiz-Ministerien und Suchtverbänden Variante 1: Ärztlicher Dienst der Haftanstalt unterstützt zuständiges Jobcenter am voraussichtlichen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei Feststellung Erwerbsfähigkeit noch vor der Haftentlassung. Variante 2: Falls Klärung des voraussichtlichen gewöhnlichen Aufenthaltsortes nicht möglich, wirkt Haftanstalt beim örtlichen Jobcenter auf Antragstellung auf ALG II und Feststellung der Erwerbsfähigkeit hin. 17