Lehrplan Entwurf 2014 Praxis Handelsschule. Business class

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Transkript:

Lehrplan Entwurf 2014 Praxis Handelsschule Business class 27. Juni 2012

Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 3 I. Allgemeines Bildungsziel... 5 II. Allgemeine didaktische Grundsätze... 5 III. Unterrichtsprinzipien... 8 IV. Soziale und personale Kompetenzen... 8 V. Stundentafel... 9 VI. Schulautonome Lehrplanbestimmungen... 10 VII. Lehrpläne für den Religionsunterricht... 11 VIII. Bildungs- und Lehraufgabe der Cluster und Pflichtgegenstände... 12 A. Pflichtgegenstände... 12 A.1 Sprachkompetenz... 12 1 Deutsch... 13 2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache... 19 A.2 Sozialkompetenz und Persönlichkeitsentwicklung... 24 3 Religion... 24 4 Persönlichkeitsbildung und soziale Kompetenz... 25 5 Bewegung und Sport... 28 A.3 Wirtschaftskompetenz... 28 6 Betriebswirtschaft, Wirtschaftliches Rechnen, Rechnungswesen... 29 7 Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit... 33 8 Officemanagement und angewandte Informatik... 37 9 Kundenorientierung und Verkauf... 40 A.4 Gesellschaft und Umwelt... 42 10 Volkswirtschaft und Recht... 43 11 Politische Bildung und Zeitgeschichte... 44 12 Geografie (Wirtschafts- und Kulturräume)... 46 13 Angewandte Naturwissenschaften und Warenlehre... 48 B. Praktikum... 51 C. Freigegenstände... 51 D. Unverbindliche Übungen... 51 E. Förderunterricht... 51 IX. Praktikum... 51 X. Freigegenstände... 52 1 Zweite lebende Fremdsprache... 52 2 Mathematik und angewandte Mathematik... 55 3 Übungen zu Rechnungswesen... 55 4 Sales Management... 56

5 Businessplan - Praxis... 56 6 Übungen Multimedia... 56 7 Betriebsdienstleistung... 57 8 Personaldienstleistung... 58 9 Bankwesen... 58 10 Versicherungswesen... 59 11 Immobilienfachkunde... 60 12 Informations- und Kommunikationstechnologie... 60 XI. Unverbindliche Übungen... 61 1 Kompetenzorientiertes, eigenverantwortliches Lernen... 61 2 Coaching und Begabungsförderung... 61 3 Kunst und Kultur... 62 4 Darstellendes Spiel... 62 5 Entrepreneurship und Kreativität... 63 6 Gesundheits- und Fitnesstraining... 64 7 Unterstützendes Sprachtraining Deutsch... 64 8 Konfliktmanagement... 65 9 Peer Mediation... 66 10 Praxisorientiertes Kommunikationstraining... 67 Speicherort/Dateiname: N:\08 HAS NEUUU\ab April 2011\LPL_TEXT_HAS_270612.docx

I. Allgemeines Bildungsziel Die Handelsschule umfasst gemäß 60 Schulorganisationsgesetz (SchOG) einen dreijährigen Bildungsgang und dient der kaufmännischen Berufsausbildung für alle Zweige der Wirtschaft. Sie vermittelt in integrierter Form Allgemeinbildung und kaufmännische Bildung. Die Ausbildung an der Handelsschule wird durch die Abschlussprüfung beendet. Die Handelsschule hat im Sinne des 2 SchOG in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken. Im Rahmen der erforderlichen allgemeinen, naturwissenschaftlichen, fachtheoretischen, praktischen wirtschaftlichen und rechtlichen Pflichtgegenstände, nach 55 a Abs. 1 SchOG, erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Einstellungen und Haltungen, die zur Lösung der bei der Ausübung eines qualifizierten Berufes gestellten Aufgaben erforderlich sind. Nach Abschluss der Handelsschule verfügen die Schülerinnen und Schüler im Besonderen über ein breites Spektrum an Theorie- und Faktenwissen für ihre Berufspraxis, ein breites Basiswissen im allgemeinbildenden und betriebswirtschaftlichen Bereich sowie ein Verständnis für volkswirtschaftliche Prozesse, insbesondere im Sinne der Entrepreneurship Education, um auf ihre Rolle als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer sowie Konsumentin und Konsument oder als Unternehmerin und Unternehmer vorbereitet zu sein, kognitive Fähigkeiten und praktische Fertigkeiten, die sie befähigen, in den Unternehmungen einfache kaufmännische Problemstellungen zu lösen und andere Personen bei Routinetätigkeiten anzuleiten, die Kompetenz, die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationen selbstständig zu beschaffen, die Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen und diese situationsgerecht einzusetzen, die Fähigkeit, Sachverhalte in korrektem Deutsch in Wort und Schrift auszudrücken sowie in einer Fremdsprache situationsadäquat zu kommunizieren, die Kompetenz, selbstständig und im Team zu arbeiten, Verantwortung für sich selbst und für andere zu übernehmen, ihre eigenen Leistungen einzuschätzen und entsprechend zu handeln, die Fähigkeit, ihren Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit des eigenständigen, berufsbegleitenden Weiterlernens zu erkennen und danach zu handeln, die Fähigkeit, ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte vorzugehen, sowie die Bedeutung der Qualitätssicherung für die zu erstellenden Leistungen zu erkennen, interkulturelle Kompetenz und sind befähigt, Verständnis sowie Achtung für Andere aufzubringen, sowie sich mit Religionen, Kulturen und Weltanschauungen auseinander zu setzen und am Kulturleben teilzunehmen, ausreichende Kenntnisse über politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, verstehen sich als Bürgerinnen und Bürger Österreichs und der Europäischen Union, bekennen sich zur Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben verschiedener Bevölkerungsgruppen und Nationen sowie zur Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft, II. Allgemeine didaktische Grundsätze Lehr- und Lernziele: Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es erfordert, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Bei der Unterrichtsplanung sind die in den allgemeinen Bildungszielen des Clusters bzw. der Bildungsund Lehraufgabe des einzelnen Unterrichtsgegenstandes angeführten Bereiche als Basis anzusehen. Der Unterricht ist auf Lernergebnisse (Outcome) auszurichten. Nach Lernjahren bzw. Kompetenzmodulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Klassenlehrerinnen und Klassen- Seite 5

lehrer festzulegen, wobei die in den jeweiligen Bildungsstandards 1 definierten Kompetenzen über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Neben der Erarbeitung von Fachwissen sowie der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung eine untrennbare Komponente des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Sprachkompetenz, insbesondere in der Unterrichtssprache, ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für deren situationsadäquaten Einsatz und Weiterentwicklung in Wort und Schrift (korrekter Gebrauch der Standardsprache Deutsch - Sprach-, Sprech- und Schreibrichtigkeit) ist jede einzelne Lehrerin und jeder einzelne Lehrer verantwortlich. Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Der Unterricht in Klassen mit Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Muttersprachen stellt differenzierte Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler. Interkulturelles Lernen soll die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen verbessern. Das Prinzip interkulturellen Lernens ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler zur Entwicklung der eigenen kulturellen Identität und zur Vorbereitung auf das Leben in der Gesellschaft in Österreich. Zum Erreichen einer praxisorientierten Wirtschaftskompetenz ist der Bezug zu den schulischen Übungsfirmen und Wirtschaftspartner in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Unterrichtsmethoden: Die Unterrichtsarbeit ist in allen Unterrichtsgegenständen auf das allgemeine Bildungsziel der Handelsschule auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit und laufende Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer einer Klasse zweckmäßig, um das fächerübergreifende Denken und Verstehen zu gewährleisten. Im Sinne von Chancengleichheit ist die Individualität der Schülerinnen und Schüler bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Dafür sind motivierende Unterrichtsformen, die von den vorhandenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ausgehen und darauf aufbauen, einzusetzen. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Stärken zeigen können, ihre Selbsteinschätzung gefördert wird und sie aus ihren Fehlern lernen. Die Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind auszuschöpfen. Lernstandserhebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen sind als Diagnoseinstrumente, insbesondere aber als Ausgangspunkt für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass das Interesse und die Motivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden. Es sind möglichst unterschiedliche und kompetenzorientierte Unterrichtsmethoden einzusetzen. Lehr- und Lernformen, wie insbesondere kooperatives offenes Lernen, tragen dazu bei, Schülerinnen und Schüler zur Problemlösungskompetenz zu befähigen, zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise hinzuführen, für Einzel- und besonders für Teamarbeit zu befähigen sowie zu sozialem und solidarischem Lernen und Handeln zu motivieren. Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Arbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen) sind anzustreben, die die Schülerinnen und Schüler zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, zur selbstständigen Arbeit und zum Arbeiten im Team, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln hinführen. Thematische Schwerpunkte können in Abstimmung mit Einrichtungen der Wirtschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Schülerin- 1 Die aktuell verfügbaren Bildungsstandards sind im Internet unter www.bildungsstandards.berufsbildendeschulen.at zu finden. Seite 6

nen und Schülern Einblicke in die Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Die Organisation kultureller Aktivitäten und der Besuch kultureller Veranstaltungen und Institutionen sollen die Schülerinnen und Schüler zur Beschäftigung mit Kultur motivieren. Es sind möglichst unterschiedliche kompetenzorientierte Unterrichtsmethoden anzuwenden unter Einsatz moderner Technologien. Übungsfirma: Das didaktische Konzept der Übungsfirma fördert die Individualisierung und den Aufbau von Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz bei den Lernenden. Die Übungsfirma ist der Ort an dem kompetenzorientierter Unterricht im Sinne des kaufmännischen Bildungswesens erfolgt. Wesentlich sind dabei der Aufbau und das Arbeitern in einer betrieblichen Struktur, im Betriebswirtschaftlichen Zentrum, und das Einbetten des Unterrichts in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Vernetzung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Fach Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit wird weiters das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education umgesetzt. Unterrichtsorganisation: Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten sind nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen und erhöhen den Praxisbezug. Werden einzelne Unterrichtsgegenstände teilweise in Form von Blockunterricht gehalten, ist die Einhaltung des Gesamtstundenausmaßes sicherzustellen. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist. Die notwendige Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer soll durch pädagogische Beratungen, durch Ausarbeitung evaluierbarer Lernziele, durch Aufzeichnungen über deren Umsetzung, deren Qualitätssicherung und Evaluierung sowie durch sonstige geeignete Maßnahmen sichergestellt werden. Unterrichtsqualität: Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen stehen im Mittelpunkt der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentlich zur Motivation und zum Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung (Feedbackkultur) ist anzustreben. Unterrichtstechnologie: Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sind verschiedene Medien einzusetzen, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderlichen Medienkompetenzen für die Berufstätigkeit zu schaffen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Wörterbücher und andere Korrekturhilfen, Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger sollen im Unterricht und auch in Prüfungssituationen verwendet werden. Praxis, und andere Formen des Praxiserwerbes: Die Praxisphase ist den entsprechenden Unterrichtsgegenständen unter dem Gesichtspunkt der Karriereplanung vor- und nachzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler sind von der Lehrerin oder vom Lehrer des betreffenden Unterrichtsgegenstandes zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Praxis zu führen. Die Aufzeichnungen der Schülerinnen und Schüler sind in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen auszuwerten. Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn der Praxisphase über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Die Lehrerinnen und Lehrer Seite 7

des entsprechenden Unterrichtsgegenstandes haben nach Möglichkeit mit den Betrieben/Praxisstätten, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, Kontakt zu halten. III. Unterrichtsprinzipien Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben ( Unterrichtsprinzipien ) die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Auf diese ist als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände Bedacht zu nehmen. Diese Unterrichtsprinzipien sind insbesondere die Politische Bildung - Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken sowie zur Weltoffenheit. Entrepreneurship Education, indem unternehmerisches Denken und Handeln durch Vermittlung entsprechender Kompetenzen in praxisorientierten Lernanlässen gefördert werden. Wirtschaftserziehung, indem den Schülerinnen und Schülern ein Verständnis für alle Wirtschaftsfragen vermittelt wird und sie zu einer kritisch reflexiven Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft befähigt werden. Besonders soll dabei auf Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung Bedacht genommen werden, indem im Unterricht die Rechte, Pflichten und Möglichkeiten als Verbraucherinnen und Verbraucher behandelt sowie die Folgen des eigenen Konsum- und Wirtschaftsverhaltens bewusst gemacht werden. Erziehung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming), indem die Schülerinnen und Schüler zu einem Verhalten im täglichen Umgang mit den Mitmenschen, der vom Grundsatz der gleichrangigen Partnerschaft von Frauen und Männern getragen ist, hingeführt werden. Gesundheitserziehung, indem die Schülerinnen und Schüler zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln und Wissen angeleitet werden. Umwelterziehung, indem die Verflechtung ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Einflüsse thematisiert und eine Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes erzeugt werden. Europapolitische Bildungsarbeit, indem im Unterricht auf aktuelle europäische Entwicklungen eingegangen wird und im Besonderen die europäischen Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsrahmen, Transparenzinstrumente) thematisiert werden. Medienbildung, indem z.b. Fertigkeiten im technischen Umgang mit Medien, Selektions- und Differenzierungsfähigkeiten sowie das Erkennen eigener Bedürfnisse entwickelt und eine kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene vermittelt werden. Verkehrserziehung, indem die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten begleitet wird und im Besonderen auch die Gefahren von Alkohol- und Drogenmissbrauch für sich und andere Verkehrsteilnehmer thematisiert werden. IV. Soziale und personale Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Rahmen ihrer Ausbildung neben fachlichen und methodischen Kompetenzen, über alle Unterrichtsgegenstände hinweg, auch folgende soziale und personale Kompetenzen. Die Schülerinnen und Schüler können sozial verantwortlich agieren, was sich in Respekt, angemessener Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein zeigt, ein breites Spektrum an adäquaten Kommunikationsformen (verbal, non-verbal, schriftlich) einsetzen, sich kooperativ, verantwortlich und zielorientiert einbringen, die eigene Leistung einschätzen und entwickeln, aufgabenorientiert selbstständig und im Team arbeiten, mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen, Einfühlungsvermögen, Wertschätzung und Motivationsfähigkeit zeigen, Arbeits- und Lernkontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Änderungen auftreten, situationsgerecht, in der ihnen zukommenden Rolle auftreten, Seite 8

kontrolliert, reflektiert und mit Eigeninitiative das Arbeitsumfeld gestalten, Aufgaben systematisch entwickeln, strukturiert umsetzen und Vernetzung mit anderen Situationen herstellen, lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung umsetzen. V. Stundentafel (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Wochenstunden Lehrverpflich- Pflichtgegenstände, Praktikum Klasse Summe tungs- 1. 2. 3. gruppe A. Pflichtgegenstände 2 A.1 Sprachkompetenz 23 1. Deutsch 5 5 4 14 (I) 2. Englisch einschließlich 3 3 3 9 I Wirtschaftssprache A.2 Sozialkompetenz und 16 Persönlichkeitsentwicklung 3. Religion 2 2 2 6 (III) 4. Persönlichkeitsbildung und 2 2 1 5 III soziale Kompetenz 3 5. Bewegung und Sport 2 2 1 5 (IVa) A.3 Wirtschaftskompetenz 38 6. Betriebswirtschaft, 3 3 3 9 I Wirtschaftliches Rechnen, Rechnungswesen 7. Betriebswirtschaftliche Übungen 4 4 6 4 14 I einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit 8. Officemanagement und 5 3 5 13 II angewandte Informatik 9. Kundenorientierung und Verkauf 5-2 - 2 II A.4 Gesellschaft und Umwelt 16 10. Volkswirtschaft und Recht - - 2 2 III 11. Politische Bildung und 2 2 1 5 III Zeitgeschichte 12. Geografie (Wirtschafts- und 2 2-4 III Kulturräume) 13. Angewandte Naturwissenschaften - 3 2 5 III und Warenlehre Gesamtwochenstundenzahl 30 6 33 6 30 6 93 B. Praktikum 160 7 2 Die Pflichtgegenstände sind inhaltlich und thematisch in Cluster gruppiert. 3 Gruppenteilungen entsprechend dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit. 4 davon vier Stunden Übungsfirma 5 Siehe Fußnote 3 6 autonom maximal 36 Wochenstunden pro Schuljahr 7 Arbeitsstunden Seite 9

Wochenstunden Lehrverpflich- Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht Klasse Summe tungs- 1. 2. 3. gruppe C. Freigegenstände 1. Zweite lebende Fremdsprache 3 3 3 9 I 2. Mathematik und - 0-3 0-3 0-6 I angewandte Mathematik 3. Übungen zu Rechnungswesen 1 1 1 3 II 4. Sales Management - 2 2 4 II 5. Businessplan - Praxis - 1 1 2 II 6. Übungen Multimedia - 1 1 2 II 7. Betriebsdienstleistung - 2 2 4 I 8. Personaldienstleistung - 2 2 4 I 9. Bankwesen - 2 2 4 I 10. Versicherungswesen - 2 2 4 I 11. Immobilienfachkunde - 2 2 4 I 12. Informations- und - 2 2 4 I Kommunikationstechnologie D. Unverbindliche Übungen 1. Kompetenzorientiertes, 5 - - 5 IVa eigenverantwortliches Lernen 2. Coaching und 1 1 1 3 III Begabungsförderung 3. Kunst und Kultur 2 2 2 6 III 4. Darstellendes Spiel 2 2 2 6 V 5. Entrepreneurship und Kreativität - - 2 2 III 6. Gesundheits- und Fitnesstraining 1 1 1 3 III 7. Unterstützendes Sprachtraining 2 2 2 6 III Deutsch 8. Konfliktmanagement 1 1 1 3 III 9. Peer Mediation 1 1 1 3 III 10. Praxisorientiertes - 2 2 4 III Kommunikationstraining E. Förderunterricht VI. Schulautonome Lehrplanbestimmungen VIa. Allgemeine Bestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen ( 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfsund Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, auf die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten. Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel der Handelsschule zu beachten, auch muss die Erreichung der in den Bildungsstandards für die Handelsschule definierten Kompetenzen gesichert bleiben. Seite 10

VIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel Die Stundentafel ist in vier Cluster gegliedert, in denen inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind. Für jeden der vier Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden definiert, das schulautonom nicht veränderbar ist. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können jedoch innerhalb des Clusters bzw. innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden, wobei folgende Bestimmungen zu beachten sind: 1. Das Ausmaß der innerhalb der Cluster vorgenommenen Veränderungen an der Stundentafel kann bis zu drei Wochenstunden des jeweiligen Cluster umfassen, ausgenommen dem Cluster A.2, in dem das Ausmaß der Veränderungen eine Wochenstunde betragen kann. Diese Veränderungen unterliegen der zusätzlichen Beschränkung, dass einzelne Pflichtgegenstände mit einer Gesamtstundenzahl von bis zu vier Wochenstunden um höchstens eine Wochenstunde und Pflichtgegenstände mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden schulautonom verändert werden dürfen. 2. Wenn schulautonom in der Stundentafel bei einem Unterrichtsgegenstand mehr als eine Wochenstunde vermindert oder erhöht wird, ist eine entsprechende inhaltliche Adaptierung des Lehrplanes vorzunehmen. 3. Ein Pflichtgegenstand hat mindestens zwei Wochenstunden zu umfassen. 4. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Religion ist nicht veränderbar. 5. Im Pflichtgegenstand Bewegung und Sport dürfen die im Lehrplan vorgesehenen Wochenstunden nicht unterschritten werden. 6. Im Pflichtgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen einschließlich Übungsfirma, Projektmanagement und Projektarbeit darf in der dritten Klasse für den Bereich Übungsfirma die Wochenstundenzahl von vier nicht unterschreiten. 7. Eine Einführung schulautonomer Pflichtgegenstände ist nicht vorgesehen. 8. Freigegenstände, verbindliche und unverbindliche Übungen können von den Schulen autonom, nach regionaler Notwendigkeit, geschaffen werden. Dafür ist ein kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan zu erstellen und im Schulgemeinschaftsausschuss zu beschließen. Bei Anwendung der in Z 1 bis Z 3 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Jahreswochenstundenzahl von 36 pro Klasse nicht überschritten werden darf und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Gemäß 1 Abs. 4 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung besteht die Möglichkeit, Eröffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfällige schulautonome Veränderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen. Ferner können nach Maßgabe des Abschnittes VIa durch schulautonome Lehrplanbestimmungen andere Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. VII. Lehrpläne für den Religionsunterricht Für die Umsetzung des Clustergegenstandes Religion wird auf die Lehrpläne für den Religionsunterricht, Bekanntmachung gemäß 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, verwiesen. 1. Katholischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idf BGBl. II Nr. 283/2004. 2. Evangelischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009. 3. Altkatholischer Religionsunterricht Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden. Seite 11

4. Islamischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983. 5. Israelitischer Religionsunterricht Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden. 6. Neuapostolischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 82/2006. 7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988. 8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004. 9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991. 10. Buddhistischer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008. VIII. Bildungs- und Lehraufgabe der Cluster und Pflichtgegenstände Im Lehrplan werden inhaltlich und thematisch ergänzende Unterrichtsgegenstände zu Cluster zusammengefasst. Zur Verstärkung von fachübergreifendem Denken und Verstehen sind Lehrplaninhalte mit fachübergreifenden Kompetenzen zu gemeinsamen Unterrichtsgegenständen zusammengefasst. A. Pflichtgegenstände A.1 Sprachkompetenz Der Cluster Sprachkompetenz beinhaltet die Unterrichtsgegenstände Deutsch und Englisch einschließlich Wirtschaftssprache. Allgemeine Bildungsziele des Clusters Sprachkompetenz : Die Schülerinnen und Schüler gebrauchen Sprache - insbesondere die Unterrichtssprache Deutsch - als Basis für Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen und nutzen die Sprache für die gesamte Bildungskarriere, sehen die Vermittlung von Sprachkompetenz als Erweiterung des kulturellen Horizonts und der geistigen Entwicklung sowie als unabdingbare Voraussetzung für eine aktive und reflektierte Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben, können in der Unterrichtssprache Deutsch in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsverhältnissen situationsadäquat schriftlich und mündlich kommunizieren (Sprachregister), können Informationen aus verschiedenen Lebensbereichen aufnehmen, verarbeiten sowie kritisch bewerten und daraus Entscheidungen und Handlungen ableiten (Methodenkompetenz, Quellenkritik), können über die Unterrichtssprache Deutsch hinaus in einer weiteren Fremdsprache auf dem Niveau A 2/B 1 laut GERS 8 situationsadäquat kommunizieren und dabei auf Informationen aus dem privaten, öffentlichen und beruflichen Bereich sprachlich entsprechend reagieren, zeigen interkulturelles Verständnis, indem sie unterschiedliche Sichtweisen erkennen und respektieren (Interkulturelle Kompetenz), können den Wert von Sprachen erkennen und zeigen Bereitschaft, Sprachkenntnisse zu vertiefen bzw. weitere Sprachen zu erlernen, sehen den Einsatz von Sprachen als persönliche Bereicherung und als wichtiges Kommunikationsmittel in einer globalisierten Welt sowie plurikulturellen Gesellschaft, erkennen die Notwendigkeit von Mehrsprachigkeit für die berufliche Entwicklung. 8 GERS - Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen Seite 12

1 Deutsch Die Schülerinnen und Schüler der Handelsschule erwerben in den Bereichen Zuhören, Sprechen, Lesen, Schreiben, Reflexion über gesellschaftliche Realität und Sprachbewusstsein die für den Beruf und die persönliche Entwicklung notwendige rezeptive und produktive Sprachkompetenz. Die Grundsätze der Entrepreneurship Education sind zu berücksichtigen und der Erwerb fächerübergreifender Kompetenzen ist zu fördern. Moderne Informationstechnologien sind im Unterricht einzusetzen. Auf die schulischen Übungsfirmen und Wirtschaftspartner ist in allen Fertigkeiten Bezug zu nehmen. Kompetenzorientierte Lehr- und Lernformen sind einzusetzen, Blockungen sollen ermöglicht werden. Es ist ausreichend Zeit für das Anwenden und Festigen des Gelernten einzuplanen. 1. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie aktiv zuhören. im Bereich Sprechen Sprache situationsangemessen gebrauchen, Gespräche führen, indem sie sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen sowie passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden. im Bereich Lesen unterschiedliche Lesetechniken anwenden, indem sie sowohl still sinnerfassend als auch laut gestaltend lesen, Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie Texten Informationen entnehmen und relevante von irrelevanten Informationen unterscheiden. im Bereich Schreiben Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen, Texte adressatenadäquat formulieren, Texte redigieren, indem sie fremde Texte formal überarbeiten, Schreiben als Hilfsmittel einsetzen, indem sie relevante Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben. im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität in unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten Einblicke gewinnen, über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren. im Bereich Sprachbewusstsein grundlegende Sprachnormen erkennen und anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre zeigen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung erkennen und anwenden, einen umfassenden Wortschatz anwenden und Begriffe definieren, mit Fehlern konstruktiv umgehen. Bereich Zuhören und Sprechen Seite 13

Grundlagen der Kommunikation, Sprechen in der Standardsprache, Erkennen von und kommunizieren auf verschiedenen Sprachebenen, Darstellung von Sachverhalten, Gesprächsführung, praxisbezogene Gesprächssituationen (Bewerbungsgespräch, Telefonat, Rollenspiel, Kundengespräch), Feedbackkultur Sprechhandlungen - Zusammenfassen, Präsentieren Bereich Lesen Lesetraining; Steigerung der Lesekompetenz und -motivation; Lesestrategien; sinnerfassendes, stilles und lautes, gestaltendes Lesen; Informationsbeschaffung und -auswertung Bereich Schreiben Prozessorientiertes Schreiben (Planen, Formulieren, Aufschreiben und Überprüfen); informierende und praxisbezogene Textsorten (Exzerpt, Zusammenfassung, Bericht, Brief, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Präsentation Protokoll); kreative Textformen; Gestaltung der Texte mit informationstechnologischen Mitteln Schreibhandlungen - Zusammenfassen, Erzählen, Berichten Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität Sachliche Auseinandersetzung mit Problemen aus Gesellschaft, Arbeitswelt; Entwickeln von Medienkompetenz; Begreifen der eigenen und unterschiedlicher Lebenswelten; Beschäftigung mit literarischen Texten Bereich Sprachbewusstsein Erkennen und Anwenden von Sprachstrukturen wie Wortarten, Satzglieder, Satzarten, Textgrammatik; Erweiterung des Wortschatzes; korrekte Anwendung häufiger Fremdwörter; Rechtschreibregeln und Zeichensetzung; Fehleranalyse; Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Zwei einstündige Schularbeiten 2. Klasse: 3. Semester (Kompetenzmodul D3): Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Kerninformationen entnehmen. im Bereich Sprechen Sprache partnergerecht gebrauchen, indem sie sprachsensibel formulieren und Gestaltungsmittel angemessen einsetzen, Gespräche führen, indem sie praxisbezogene Informationen einholen und weitergeben sowie eigene Anliegen sprachlich differenziert vorbringen. im Bereich Lesen Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen, sich in der Medienlandschaft sowohl rezeptiv als auch produktiv orientieren, indem sie Medienangebote nutzen. im Bereich Schreiben Seite 14

Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die textsortenspezifischen Merkmale gezielt einsetzen, Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen, Texte redigieren, indem sie eigene und fremde Texte formal bearbeiten. im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität Einblicke in unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten gewinnen, über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren, zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen, im Bereich Sprachbewusstsein grundlegende Sprachnormen anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre zeigen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung erkennen und anwenden, einen umfassenden Wortschatz anwenden sowie Begriffe definieren und erläutern, Wörterbücher und andere Hilfsmittel verwenden, Strategien zur Fehlervermeidung anwenden. Bereich Zuhören und Sprechen Aktives Zuhören in Gesprächssituationen und bei der Rezeption von Medien, Aufbau und Inhalt einer Präsentation, Einsatz von Präsentationsmedien, Sprechtechnik Sprechhandlungen - Präsentieren, Referieren, Diskutieren Bereich Lesen Lesetraining; Steigerung des Textverständnisses; Rezeption von Sach- und Gebrauchstexten (lineare und nichtlineare Texte); Entwickeln eines Bewusstseins für Textsorten; Erkennen, Filtern, Sammeln, Festhalten und Strukturieren relevanter Inhalte und Kernaussagen Bereich Schreiben Prozessorientiertes Schreiben (Planen, Formulieren, Aufschreiben und Überprüfen); informierende und meinungsbildende Textsorten wie Zusammenfassung, Informationsblatt, Textanalyse (z.b. Analyse von Infografiken), Blog und Posting; Redigieren fremder Texte Schreibhandlungen - Zusammenfassen, Informieren, Analysieren, Argumentieren Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität Vertiefung der Medienkompetenz; Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt anhand von Sachtexten und literarischen Texten Bereich Sprachbewusstsein Sprachstrukturen wie Wortarten, Satzglieder, Satzarten; Erweiterung des Wortschatzes; Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten; Rechtschreibnormen und Zeichensetzung; Fehleranalyse; Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine einstündige Schularbeit (bei Bedarf auch zweistündig) 4. Semester (Kompetenzmodul D4): Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören Seite 15

mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen. im Bereich Sprechen Sprache partnergerecht gebrauchen, indem sie Sprachebenen erkennen, sprachsensibel formulieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und Feedback geben, Gespräche führen, indem sie praxisbezogene Informationen einholen und weitergeben sowie eigene Anliegen sprachlich differenziert vorbringen. im Bereich Lesen Texte formal und inhaltlich erschließen, indem sie verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen sowie Textsorten und deren strukturelle Merkmale erkennen, sich in der Medienlandschaft sowohl rezeptiv als auch produktiv orientieren, indem sie Medienangebote nutzen und eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen. im Bereich Schreiben Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und textsortenspezifische Merkmale gezielt einsetzen, Texte situationsbezogen sowie sachlich richtig verfassen und geschlechtergerecht formulieren, Texte redigieren, indem sie eigene und fremde Texte formal und inhaltlich bearbeiten. im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität Einblicke in unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten gewinnen, über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren, zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft Stellung nehmen, den Einfluss von Medien in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht verstehen. im Bereich Sprachbewusstsein Sprachnormen erkennen und anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre zeigen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung erkennen und anwenden, einen umfassenden Wortschatz einschließlich der relevanten Fachsprache anwenden, Begriffe definieren und erläutern, Wörterbücher und andere Hilfsmittel verwenden, Strategien zur Fehlervermeidung einsetzen. Bereich Zuhören und Sprechen Aktives Zuhören in Gesprächssituationen sowie bei der Rezeption von Medien, Erkennen von Redeabsichten, Fragetechniken Sprechhandlungen - Argumentieren, Diskutieren Bereich Lesen Rezeption von literarischen Texten und Sachtexten, Wahrnehmen von Textintention und Textwirkung, Erkennen von Textsorten und Textgattungen, Sammeln und Verarbeiten von Informationen aus unterschiedlichen Medien Bereich Schreiben Prozessorientiertes Schreiben (Planen, Formulieren, Aufschreiben und Überprüfen); informierende und meinungsbildende Textsorten wie Leserbrief, Kommentar, Empfehlung, Manuskript für Präsentation oder Referat, Handout; kreative Textformen; Redigieren eigener und fremder Texte Schreibhandlungen - Zusammenfassen, Informieren, Analysieren, Kommentieren, Argumentieren, Appellieren Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität Seite 16

Erwerb interkultureller Kompetenz, Beschäftigung mit gesellschaftsrelevanten Themen anhand von Beispielen aus Literatur und Medien Bereich Sprachbewusstsein Sprachstrukturen wie Satzarten und Textgrammatik; Erweiterung des Wortschatzes; Verbesserung der Ausdrucksmöglichkeiten; korrekte Anwendung von Fremdwörtern, Rechtschreibnormen und Zeichensetzung; Fehleranalyse; Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit 3. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler können im Bereich Zuhören mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie Gestaltungsmittel und Redeabsichten erkennen sowie Inhalte zuordnen. im Bereich Sprechen Sprache sozial verantwortlich gebrauchen, indem sie Stil- und Sprachebenen unterscheiden und differenziert einsetzen, in unterschiedlichen Gesprächssituationen sachgerecht argumentieren und zielgerecht appellieren, Gestaltungsmittel angemessen einsetzen und Feedback geben, öffentlich sprechen, indem sie Inhalte mit Medienunterstützung präsentieren. im Bereich Lesen sich kritisch mit Texten auseinandersetzen, indem sie diese auf ihre Intention hin analysieren sowie Textaussagen bewerten, Texte verstehen, indem sie Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Welt- und Fachwissen sowie zu ihren Erfahrungen herstellen. im Bereich Schreiben Texte mit unterschiedlicher Intention verfassen und die Schreibhandlungen im Sinne der textsortenspezifischen Merkmale erfüllen, Texte gemäß ihrer Funktion verfassen und geschlechtergerecht formulieren, Texte redigieren, indem sie eigene und fremde Texte formal und inhaltlich bearbeiten und dafür informationstechnologische Mittel einsetzen. im Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität Einblicke in unterschiedliche Kulturen und Lebenswelten und ihr historisches Umfeld gewinnen, über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Phänomene zu Interessen und Wertvorstellungen in Beziehung setzen, den Einfluss von Medien in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Hinsicht verstehen. im Bereich Sprachbewusstsein Sprachnormen erkennen und anwenden, indem sie Fertigkeiten und Kenntnisse in der Text- und Satzgrammatik sowie der Formenlehre zeigen, Wortarten und Wortbildungsmuster sowie grundlegende Regeln der Orthographie und Zeichensetzung anwenden, Fachtermini text- und situationsadäquat einsetzen, Sprachmuster, Sprachklischees sowie Sprachwandelphänomenen erkennen, Strategien zur Fehlervermeidung nutzen. Seite 17

5. Semester (Kompetenzmodul D5): Bereich Zuhören und Sprechen Aktives Zuhören in Gesprächssituationen sowie bei der Rezeption von Medien, Anwendung von Sprech- und Präsentationstechniken Sprechhandlungen - Präsentieren, Referieren, Diskutieren, Moderieren Bereich Lesen Sicherung der Lesekompetenz und des Textsortenwissens, Lesestrategien (punktuelles und kursorisches Lesen, Quer- und Parallellesen) Bereich Schreiben Prozessorientiertes Schreiben (Planen, Formulieren, Aufschreiben und Überprüfen); informierende und meinungsbildende Textsorten wie Offener Brief, Kommentar, Textanalyse, Bewerbungs- und Motivationsschreiben; Redigieren eigener und fremder Texte Schreibhandlungen - Informieren, Analysieren, Argumentieren, Kommentieren Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität Sicherung der Medienkompetenz; sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt mithilfe unterschiedlicher Medien; Entwickeln eines eigenen Standpunktes; Beschäftigung mit literarischen Texten unter Berücksichtigung der österreichischen Gegenwartsliteratur Bereich Sprachbewusstsein Sicherung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse; Beherrschung der grundlegenden Kommaregeln; Erweiterung des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Fachsprache; sicherer Umgang mit Fremdwörtern; Fehleranalyse; Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine zweistündige Schularbeit 6. Semester (Kompetenzmodul D6): Bereich Zuhören und Sprechen Gestaltungsmittel unterschiedlicher Sprachebenen verstehen, auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren, Sach- und Beziehungsebene unterscheiden, gegensätzliche Standpunkte vorbringen und verteidigen Sprechhandlungen - Argumentieren, Kommentieren, Gespräche führen Bereich Lesen Sicherung der Lese- und Textsortenkompetenz, Lesestrategien, produktorientierte Textarbeit (Texterschließung), Informationsbeschaffung und -auswertung (Bibliotheksbenützung) Bereich Schreiben Prozessorientiertes Schreiben (Planen, Formulieren, Aufschreiben und Überprüfen); informierende und meinungsbildende Textsorten wie Manuskript für Rede, Kommentar; kreative Textformen; Redigieren eigener und fremder Texte Schreibhandlungen - Kommentieren, Argumentieren, Appellieren Bereich Reflexion über gesellschaftliche Realität Seite 18

Sachlich kritische Auseinandersetzung mit Themen aus Gesellschaft, Politik und Arbeitswelt mithilfe unterschiedlicher Medien; Entwickeln eines eigenen Standpunktes; Beschäftigung mit literarischen Texten unter Berücksichtigung der deutschsprachigen Literatur des 20. Jahrhunderts Bereich Sprachbewusstsein Vertiefung der grammatischen, orthographischen und stilistischen Kenntnisse; Erkennen von Satzstrukturen; Beherrschung der Zeichensetzung; Einsatz des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Fachsprache; Entwicklung von persönlichem Ausdruck und Stil; sicherer Umgang mit Fremdwörtern; Fehleranalyse; Gebrauch von Wörterbüchern, Lexika und elektronischen Rechtschreibprogrammen Schularbeiten: Eine dreistündige Schularbeit 2 Englisch einschließlich Wirtschaftssprache Didaktische Grundsätze: Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler sowohl in den rezeptiven als auch in den produktiven Fertigkeiten nachhaltig das Niveau A 2, in einzelnen Fertigkeiten und durch die Verwendung der Fachsprache das Niveau B 1 laut GERS, erreichen. Sprachliche Aktivitäten finden in vertrauten, alltäglichen und routinemäßigen Situationen im Rahmen der privaten, öffentlichen und beruflichen Domäne (Lebensbereich) statt. Der Bezug zur Übungsfirma findet sich in der beruflichen Domäne. Der Sprachunterricht ist darauf auszurichten, dass die fünf Fertigkeiten des GERS trainiert werden, wobei besonderes Augenmerk auf monologisches und dialogisches Sprechen, sowie Hören und Lesen zu legen ist. Vorrangiges Ziel ist es, dass die schriftliche und mündliche Kommunikation gelingt, auch wenn noch systematisch elementare Fehler passieren. Die Grundsätze der Entrepreneurship Education sind zu berücksichtigen und der Erwerb fächerübergreifender Kompetenzen ist zu fördern. Moderne Informationstechnologien sind im Unterricht einzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler können Spracherwerbsstrategien und grundlegende sprachliche Strukturen anwenden, Gemeinsamkeiten mit und Unterschiede zu anderen Sprachen, wie etwa der Erstsprache, erkennen, um diese für das eigene Sprachlernen zu nutzen, kulturelle, gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Gemeinsamkeiten bzw. Unterschiede zwischen Österreich und anderen Ländern der Welt erkennen, um plurikulturelles Verständnis zu entwickeln, Interkulturalität verstehen, indem sie sich der wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und fremden Kultur bewusst sind, und sich situationsadäquat verhalten. im Bereich Hören Wesentliches verstehen, wenn klar und deutlich über vertraute Dinge bzw. Alltagsthemen gesprochen und die Standardsprache verwendet wird, die Hauptinformationen von audiovisuellen Beiträgen über Ereignisse, Personen, Orte und Abläufe erfassen, einfache allgemeine, berufsrelevante Anweisungen und Anleitungen sowie einfache Fragen und Auskünfte verstehen, einfache Erklärungen und Beschreibungen aus dem Arbeitsumfeld verstehen. im Bereich Lesen Texten, in denen vor allem einfache Alltags- oder Berufssprache vorkommt, die wesentlichen Informationen entnehmen und diese sinngemäß erfassen, einfache berufsrelevante Sachtexte verstehen, besonders wenn Bilder oder Grafiken den Inhalt unterstützen, Seite 19

berufsrelevante, routinemäßige Arbeitsaufträge sowie einfache Geschäftskommunikation verstehen, digitale Informationen und andere kritisch Quellen nutzen. im Bereich An Gesprächen teilnehmen Alltagssituationen sprachlich bewältigen, auch wenn manchmal die Wiederholung oder Erklärung einzelner Wörter erforderlich ist, in Gesprächen zur eigenen Person und zum eigenen Umfeld Auskunft geben und Informationen austauschen, private und berufliche Telefongespräche führen, wenn langsam und deutlich gesprochen wird und um eine Wiederholung oder andere Formulierung ersucht werden kann, in einfachen Gesprächen die Rolle der Sprachmittlerin bzw. des Sprachmittlers in privaten und berufsrelevanten Situationen übernehmen, im privaten und beruflichen Bereich die meisten Situationen bewältigen, die sich aus den Domänen ergeben. im Bereich Zusammenhängend sprechen in einer Reihe von einfachen Sätzen über gewohnheitsmäßige, vergangene und geplante Aktivitäten und über Ereignisse berichten, ihre Ausbildung bzw. ihre beruflichen Erfahrungen wie Praktika, Ferial- oder Teilzeitjobs in einfachen Sätzen beschreiben, eine einfache, selbstverfasste und vorbereitete Präsentation zu einem vertrauten Thema halten und Fragen dazu beantworten, ihre persönliche Meinung zu vertrauten Themen ausdrücken und begründen, das Arbeitsumfeld der Übungsfirma und deren Arbeitsabläufe, Produkte oder Dienstleistungen in mehreren Sätzen beschreiben, über Inhalte einfacher berufsrelevanter Texte in einer Reihe von Sätzen informieren. im Bereich Schreiben einfache, private und routinemäßige, berufsrelevante Korrespondenz verfassen, über domänenbezogene Inhalte einfache Texte schreiben, ihre persönliche Meinung zu vertrauten Themen ausdrücken und begründen, das Arbeitsumfeld der Übungsfirma und deren Arbeitsabläufe, Produkte oder Dienstleistungen in mehreren Sätzen beschreiben, einfache Statistiken und Diagramme beschreiben, die wesentlichen Inhalte einfacher, domänenbezogener Texte zusammenfassen. Die Schülerinnen und Schüler verfügen im Bereich Kommunikative Sprachkompetenz über einen ausreichenden Wortschatz, um in vertrauten und einfachen berufsrelevanten Situationen routinemäßige Aufgaben zu erledigen, über einfache Strukturen, die überwiegend korrekt verwendet werden, wobei trotz einiger elementarer Fehler eine Kommunikation gelingt, über ausreichende Kenntnisse in Rechtschreibung und Zeichensetzung, über ein ausreichendes Spektrum an sprachlichen Strategien und Strukturen, um auf einfache, aber effektive Weise an domänenbezogenen Gesprächen teilnehmen zu können, in denen sie einfache und gebräuchliche Redewendungen benutzen, über die Fähigkeit, in vertrauten Situationen adressatenadäquat zu agieren und reagieren. 1. Klasse: Die Schülerinnen und Schüler verfügen über einfache sprachliche Strukturen, Seite 20

beherrschen einen begrenzten Wortschatz zur Bewältigung konkreter Alltagssituationen im Rahmen mündlicher und schriftlicher Kommunikation, verstehen einfache, alltägliche und vertraute mündliche Kommunikation, wenn langsam, klar und deutlich gesprochen wird, verstehen einfache und kurze Alltagstexte. Festigung aller Bereiche anhand folgender Domänen: Domänen Privater Bereich und Öffentlicher Bereich Alltagsleben; Schule, persönliches und privates Umfeld, Familie und Freunde, zwischenmenschliche Beziehungen, Freizeit und Hobbys, Bekleidung, Wohnen, Essen und Trinken, Empfindungen, Meinungen, Erfahrungen, Unterhaltung, Medien, interkulturelle Beziehungen, Einkaufen, Gewohnheiten, Sport, Gesundheit, Ferien und Feiertage, Medien, Wetter, Leben in der Gesellschaft Mündliche Kommunikation Domänenbezogenes monologisches und dialogisches Sprechen Kommunikationsrelevante grammatische Strukturen Zeitformen des Verbs - Present, Past, Future, Present Perfect; Modalverben; Wortarten (Adverbien; Pronomen; Nomen, Adjektiva, Präpositionen); Syntax Textsorten Privater Brief, privates E-Mail, Blog, Textmessage, Flyer, Erlebnisbericht, Formular, private Einladung, Beschreibung, einfache Präsentation Schularbeiten: Zwei einstündige Schularbeiten 2. Klasse: 3. Semester (Kompetenzmodul ENWS3): Die Schülerinnen und Schüler verfügen über einfache sprachliche Strukturen, beherrschen einen begrenzten Wortschatz zur Bewältigung konkreter Alltagssituationen im Rahmen mündlicher und schriftlicher Kommunikation, sind vertraut mit einfachen routinemäßigen berufsrelevanten Sprachsituationen, verstehen einfache, alltägliche und vertraute berufsrelevante mündliche Kommunikation, wenn langsam, klar und deutlich gesprochen wird, verstehen Texte, in denen vor allem einfache Alltags-oder Berufssprache vorkommt. Festigung der einzelnen Kompetenzen und kontinuierliche Progression in den Bereichen anhand folgender Domänen: Domänen Privater Bereich und Öffentlicher Bereich Ernährung, soziale Netzwerke, Leben in der Gesellschaft, Ausbildung, Einkaufsmöglichkeiten, Unterhaltungsangebote, Freizeiteinrichtungen, interkulturelle Beziehungen Domäne Beruflicher Bereich Erfahrungen aus der Arbeitswelt, routinemäßige Bürotätigkeiten, Einladung, Anfrage, Angebot, Büroausstattung, Übungsfirma Seite 21