Neuigkeiten aus der Tagespflege in Riesenbeck Leben bedeutet Veränderung, Zeit hinterlässt Spuren, Alter erzählt Geschichten Riesenbeck, Dezember 2015
Liebe Tagesgäste, liebe Angehörige, das Erscheinen der letzten Tagespflegezeitung liegt schon länger zurück. So ist es an der Zeit, Sie über Neuigkeiten aus der Tagespflege zu informieren. Geht es Ihnen auch so, dass man sich jedes Jahr wundert, dass schon bald wieder Weihnachten ist. Es gibt hierzu ein schönes Zitat: Advent fällt ins Haus und unverkoren wie man ist, denkt man- ungewöhnlich zeitig dieses Jahr. War nicht gestern noch Sommer? (Verfasser: Gerhard Rombach) Für Ihre Treue zur Tagespflege im Jahr 2015 bedanken wir uns herzlich! Wir wünschen Allen eine besinnliche Adventszeit. Im Namen der Tagespflege St. Elisabeth Sabine Wellmeyer (Tagespflegeleitung)
Themen in dieser Tagespflegezeitung: Feiertage/ Feste Verhalten bei Krankheit Medikamente Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Blutzucker) Pflegestärkungsgesetz I Tagespflegekosten Übergabeheft Vertrauensperson für die Tagespflege Beschäftigungsmaterialien Adventliches und Weihnachtliches
Feiertage/ Feste In wenigen Wochen verlässt uns das Jahr 2015. Die Feiertage stehen ja fast vor der Tür. An folgenden Tagen haben wir geschlossen: Heiligabend, 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag, Silvester, Neujahr. An den anderen Werktagen haben wir wie gewohnt geöffnet. Wenn Sie für einen Feiertag einen Ersatztermin wünschen, melden Sie sich. Soweit ein Platz frei ist, ermöglichen wir dieses gerne. In der Adventszeit finden besonders viele Feiern in der Tagespflege statt. Hier eine Übersicht: Montag, 30.11.: Adventsfeier Freitag: 04.12. : Adventsfeier Montag, 07.12. : Nikolausfeier Dienstag, 08.12.: Adventsfeier Donnerstag,17.12.: Adventsfeier Mittwoch, 23.12,: Weihnachtsfeier Mittwoch, 30.12. : Jahresabschlussfeier Andere Aktionen, wie Plätzchen backen, adventliches Basteln, Adventsbesinnung, Märchenangebote und vieles mehr, runden das weihnachtliche Programm in der Tagespflege ab. Die Interessen und Vorschläge der Tagesgäste werden mit in das Angebot und in die Tagesstruktur einbezogen. Wir freuen uns immer wieder über Wünsche, Anregungen und Ideen.
Veralten bei Krankheit Der Winter birgt häufig eine große Grippegefahr mit sich. Bei ansteckenden Erkrankungen, wie Fieber, Magen-Darmerkrankungen etc. sind keine Tagespflegebesuche möglich. Ein Tagespflegebesuch ist frühestens nach 2-3 Tagen ohne Beschwerden möglich. Da wir eine Gruppeneinrichtung sind, ist die Ansteckungsgefahr sonst zu groß. Bei Unsicherheiten und Fragen melden Sie sich gerne. Medikamente Wie gewohnt bitten wir Sie in jeder Tagespflegezeitung, uns über Veränderungen bei den Medikamenten zu informieren. Diese Informationen sind für die Pflege und Sicherheit der Tagesgäste sehr wichtig. Wir müssen in unserer Dokumentation immer die aktuelle Medikation vorliegen haben. Wenn es einem Tagesgast zum Beispiel schlecht geht und wir den Notarzt rufen müssen, ist es sehr wichtig, den aktuellen und kompletten Medikamentenplan dem Notarzt zu zeigen/ mitzugeben. Für einige Tagesgäste stellen wir die Medikamente in der Tagespflege, so dass eine sofortige Medikamentenänderung uns sofort mitgeteilt werden muss, damit wir die richtigen Medikamente stellen. Im Anhang befindet sich diesbezüglich ein Formular für den Arzt. Sie können uns sonst auch den Verordnungszettel vom Arzt in Kopie Form mitgeben. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!
Vitalzeichenkontrolle Bislang haben wir regelmäßig monatlich die Vitalzeichen, (Blutdruck, Puls und bei Diabetikern Blutzucker) kontrolliert. Dieses machen wir ab Dezember nicht mehr monatlich. Wir kontrollieren die Vitalzeichen auf ärztlicher Verordnung, auf Wunsch oder bei Bedarf. Viele Tagesgäste haben zu Hause ein eigenes Blutdruckgerät oder Blutzuckergerät. Wichtig ist es für Sie, diese Geräte zwischendurch, z.b. von der Apotheke, überprüfen zu lassen oder durch neue zu ersetzen. Pflegestärkungsgesetz I Ab dem 01.01.2015 trat das Pflegestärkungsgesetz I in Kraft. Die Leistungen aus der Pflegekasse für Tagepflegebesuche haben sich verdoppelt. Für viele Tagesgäste bestand/ besteht die Möglichkeit, mehr Besuche ab 2015 über die Sachleistungen abzurechnen. Den Betreuungsbetrag ( 45b) gab es bislang nur für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (für psychisch erkrankte Menschen oder für Menschen mit Demenz). Ab 2015 erhalten alle Personen der Pflegestufe 0,1,2,3 einen Grundbetrag von 104 Euro. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten je nach Einschränkung 104 bzw. 208 Euro. Dieses Betreuungsgeld erhält man rechnungsbezogen. Die Unterkunft- und Verpflegungsrechnungen können Sie zum Beispiel bei der Pflegekasse einreichen und bekommen dann das Geld rechnungsbezogen wieder. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben einen höheren Anspruch an Pflegegeld, Sachleistungen für einen ambulanten Dienst und an Leistungen der Tagespflege.
Bei Fragen und Unsicherheiten melden Sie sich. Gerne beraten wir Sie individuell. Tagespflegekosten Der pflegebedingte Aufwand und der Fahrdienst (falls dieser benötigt wird) werden je nach Pflegestufe über die Tagespflegeleistungen von der Pflegekasse übernommen. Wenn die Sachleistungen nicht ausreichen, hat man auch die Möglichkeit, die Kosten über die Verhinderungspflege abzurechnen. Gerne informieren wir Sie. Die Verhinderungspflege muss jährlich neu beantragt werden. Falls Tagespflegebesuche über die Verhinderungspflege abgerechnet werden sollen, geben Sie uns bitte Bescheid, da die Rechnungen differenziert zu erstellen sind. Falls man die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nimmt, kann man den hälftigen Anspruch (also 806 ) mit zur Verhinderungspflege nutzen. In dem pflegebedingtem Aufwand ist eine Ausbildungspauschale von zu Zeit 1,83 enthalten. Für 2016 bleibt dieser Betrag gleich. Wir müssen Sie aber trotzdem darüber informieren. Deshalb liegt dieser Tagespflegezeitung ein Brief bzgl. der Ausbildungspauschale ab 2016 bei. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Übergabeheft Falls Tagesgäste mit dem Taxi fahren und ein regelmäßiger Austausch zwischen Angehörigen und dem Team der Tagespflege notwendig ist, besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Übergabeheft zu führen. Hierfür benötigen wir eine Einverständniserklärung des Tagesgastes oder des
Bevollmächtigten. Die Übergabehefte und Einverständniserklärungen haben wir in der Tagespflege. Der telefonische Austausch, besonders bei wichtigen Informationen, ist natürlich immer möglich. Ein stetiger Austausch mit den pflegenden Angehörigen ist uns sehr wichtig. Bei Interesse bzgl. eines Übergabeheftes sprechen Sie uns gerne an. Bislang haben wir in der Regel täglich im Übergabeheft notiert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur noch Veränderungen bzw. wichtige Dinge im Übergabeheft eintragen und nicht mehr jedes Mal etwas eintragen. Die Zahl der Tagesgäste, die ein Übergabeheft haben, hat zugenommen. Darauf basiert diese Veränderung. Vertrauensperson für die Tagespflege Ab 2015 fordert die Heimaufsicht, dass alle Tagespflegen eine Vertrauensperson haben. Dieses Amt kann ein Angehöriger oder ein Ehrenamtlicher übernehmen. Wir suchen für unsere Tagespflege noch eine Vertrauensperson. Hauptaufgabe der Vertrauensperson ist, dass Sie bei Bedarf als Ansprechpartner zu Verfügung steht. Wer Interesse hat, bzw. jemanden vorschlägt, kann sich gerne bei uns melden. Beschäftigungsmaterialien So kurz vor Weihnachten benötigt der ein oder andere ggf. noch ein Geschenk.
Es gibt sehr schöne Beschäftigungsmaterialien für Senioren. Bücher, Puzzle, Spiele etc., die für Senioren konzipiert wurden, sind vielleicht eine Geschenkidee. Sprechen Sie uns gerne an. Adventliches und Weihnachtliches Das Geheimnis der Weihnacht besteht darin, dass wir auf unserer Suche nach dem Großen und Außerordentlichen auf das Unscheinbare und Kleine hingewiesen werden. Es treibt der Wind im Winterwalde Es treibt der Wind im Winterwalde die Flockenherde wie ein Hirt und manche Tanne ahnt wie balde Sie fromm und lichterheilig wird; Und lauscht hinaus. Den weissen Wegen streckt sie die Zweige hin bereit und wehrt dem Wind und wächst entgegen der einen Nacht der Herrlichkeit. (Rainer Maria Rielke) Bei einer Kerze ist nicht der Wachs wichtig, sondern das Licht! (A. de Saint-Exupery)
Für Herrn / Frau geb. am: wohnhaft in: Verord. Datum Medikament morgens mittags abends nachts Bedarfsmedikation mit Indikationsangabe Einzeldosis u. Maximale Dosierung in 24 h Injektionen Dosierung
Sonstige ärztliche Verordnungen Häufigkeit Datum: Unterschrift/Stempel Arzt):