6. Kirchgemeinde Stäfa. Genehmigung Teilrevision Kirchgemeindeordnung. Sachverhalt

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Transkript:

6. Kirchgemeinde Stäfa. Genehmigung Teilrevision Kirchgemeindeordnung 23.02/3 Die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Stäfa stimmten an der Kirchgemeindeversammlung vom 22. November 2017 einer Teilrevision der Kirchgemeindeordnung vom 19. Mai 2010 zu, indem sie Art. 45 wie folgt änderten: Art. 45 Zusammensetzung und Wahl Abs. 1 (geändert): Die Rechnungsprüfungskommission besteht mit Einschluss der Präsidentin, des Präsidenten aus 3 Mitgliedern. Mit Ausnahme der Präsidentin, des Präsidenten konstituiert sie sich selber. Abs. 2 (neu): In die Rechnungsprüfungskommission ist wählbar, wer stimm- und wahlberechtigtes Mitglied einer römisch-katholischen Kirchgemeinde im Kanton Zürich ist. Abs. 3 (unverändert) Die Inkraftsetzung der Teilrevision erfolgt nach Genehmigung des es. Mit Schreiben vom 28. November 2017 ersuchte die Kirchgemeinde Stäfa um Genehmigung der revidierten Bestimmung. Gemäss Art. 55 Kirchenordnung regeln die Kirchgemeinden ihre Organisation sowie die Zuständigkeit und die Aufgaben ihrer Organe in einer Kirchgemeindeordnung. Die Kirchgemeindeordnung bedarf dabei der Genehmigung durch den. Der Entwurf der Teilrevision wurde durch die Kirchgemeinde Stäfa dem Rechtsdienst Kirchgemeinden des s zur Vorprüfung zugestellt und auf seine Gesetzesmässigkeit geprüft. Die revidierten Bestimmungen der Kirchgemeindeordnung Stäfa sind gesetzeskonform und können gemäss Art. 55 Abs. 4 Kirchenordnung vom genehmigt werden. Der beschliesst I. Die von den Stimmberechtigten der Kirchgemeinde Stäfa in der Kirchgemeindeversammlung vom 22. November 2017 beschlossene Teilrevision der Kirchgemeindeordnung Stäfa vom 19. Mai 2010 wird genehmigt. Mitteilung an Kirchgemeinde Stäfa, Herr Roger Stupf, Präsident Kirchenpflege, Kreuzstrasse 15, Postfach 419, 8712 Stäfa Benno Schnüriger,, Präsident Claudia Tognon, Verwaltung, Leiterin Rechtsdienst Kirchgemeinden Seite 11

8. 50-Jahr Jubiläum des Schweizerischen Pastoralsoziologischen Instituts. Beitragsgesuch 63.03 Am 1. Januar 1969 nahm das Schweizerische Pastoralsoziologische Institut, SPI, seine Arbeit auf. Am 1. Januar 2019 kann es bereits seinen 50. Geburtstag feiern. Mit Blick auf dieses Jubiläum hat der Verwaltungsrat des SPI als Beitrag zur strategischen Weiterentwicklung des SPI eine Evaluation beschlossen. Im Weiteren soll das Jubiläum auch mit zwei Projekten gebührend und würdig begangen werden. Einerseits soll auf den Herbst 2018 ein Buch erscheinen, in welchem auf die vergangenen fünf Jahrzehnte Rückschau gehalten wird und auch ein Blick in die Zukunft soll nicht fehlen. Andererseits soll am 18. Januar 2019 ein Jubiläumsanlass in St. Gallen durchgeführt werden. An diesem Anlass soll u.a. eine vielschichtige Auseinandersetzung mit dem Thema "Kirche und Planen" erfolgen. Um diese beiden Projekte finanzieren zu können, hat das SPI ein Budget und eine Auflistung der erbetenen Zuwendungen erstellt. Beide sind dem beiliegenden Gesuchsschreiben zu entnehmen. Von der Katholischen Kirche im Kanton Zürich wird ein Beitrag in der Höhe von CHF 15'000 erbeten. Das SPI ist in seinem Wirken für die Katholische Kirche in der Schweiz unbestritten. Der kam im Nachgang zur Kirchenstudie zum Schluss, das SPI mit einer inhaltlichen Analyse der Studie zu beauftragen und Empfehlungen einzuholen. Dafür sprach er an der Sitzung vom 11. Dezember 2017 einen Betrag in der Höhe von CHF 19'000. Das 50-Jahr Jubiläum erachtet der als unterstützungswürdig. Der Präsident beantragt entsprechend, den angefragten Betrag in der Höhe von CHF 15'000 zu sprechen. Vom Jubiläumsbuch sollen dem zehn Belegexemplare zukommen. Der beschliesst I. Für das 50-Jahr Jubiläum des Schweizerischen Pastoralsoziologischen Instituts, SPI, spricht der einen Betrag in der Höhe von CHF 15'000. I IV. Vom Jubiläumsbuch sind dem zehn Belegexemplare zuzustellen. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk "" verwendet werden, herunterzuladen von http:///service/publikationen/fotogalerien/logos Die Kosten gehen zu Lasten der Kostenstelle 651, einmalige nicht budgetierte Beiträge (Rechnungsjahr 2017). V. Mitteilung an Raphael Kühne, Verwaltungsratspräsident SPI, Gallussstrasse 24, 9000 St. Gallen Benno Schnüriger,, Präsident Markus Hodel, Verwaltung, Generalsekretär Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen Seite 13

9. Grobkonzept zur Sanierung des aki am Hirschengraben 86. Beitragsgesuch 33.15 Das Haus der katholischen Hochschulgemeinde Zürich das aki am Hirschengraben 86 ist seit 1930 ein von den Jesuiten geführter Treffpunkt für zahlreiche kirchliche Veranstaltungen und ist als Tagungsort eine bedeutende Visitenkarte der Katholischen Kirche im Kanton Zürich. Gemäss Leitbild aus dem Jahr 2011 steht die Hochschulgemeinde im Dienste aller Studierenden und Dozierenden der ETH, der Universität und der Fachhochschulen in Zürich sowie aller jungen Menschen, die sich für religiöse und soziale Fragen interessieren und einen Ort der Begegnung suchen. Sie steht auch Menschen anderer Konfessionen und Religionen offen. In den 90er Jahren wurde das Haus teilweise innen renoviert. Die erfreulich rege Nutzung der Räumlichkeiten und das in den vergangenen fast dreissig Jahren Auftreten von verschiedenen Mängeln im Innern und Äussern haben die Verantwortlichen der Jesuiten dazu veranlasst, eine Sanierung des Gebäudes in die Wege zu leiten. Hierfür soll jedoch zunächst ein Grobkonzept für die Sanierung erarbeitet werden. Als Ziel wird formuliert: Aufschluss über den effektiven Zustand des Gebäudes und der zu erledigenden Arbeiten mit Angabe ihrer Dringlichkeit und unter Berücksichtigung der Umsetzbarkeit und der Finanzierungsmöglichkeiten in den nächsten drei bis fünf Jahren. (Vgl. beiliegende Dokumente Projektbeschrieb und Arbeitspapier.) Im letzten Quartal des Jahres 2017 wurde in Absprache mit der Bauherrschaft und den inhaltlich Verantwortlichen des aki ein Raumbuch erstellt, das die Bedürfnisse des aki festhält und insbesondere der technischen Ausstattung der Räume Beachtung schenkt. Verschiedene Fachplaner und Statiker sind daran, den Zustand des Gebäudes zu analysieren. Die für die Erstellung des Grobkonzepts der Sanierung des aki beauftragten Architektinnen werden gemäss aktueller Auskunft der Verantwortlichen des aki bis im Februar 2018 eine Priorisierung der Sanierungsarbeiten vorstellen können. Dann sollte klar sein, was dringend zu sanieren, was in den nächsten drei bis fünf Jahren zu realisieren und was eher der Kategorie nice to have zugehörig ist. Aufgrund der Tatsache, dass die Körperschaft an einer soliden und nutzerfreundlichen Raumstruktur für die Tätigkeiten des aki am Hirschengraben 86 interessiert ist, empfiehlt die Ressortleiterin Jugend- und Spezialseelsorge, sich mit dem im Gesuch erwünschten finanziellen Beitrag in der Höhe von CHF 30'000 an den Gesamtkosten von insgesamt über CHF 55'000 für die Erstellung des Sanierungsgrobkonzepts zu beteiligen. Der beschliesst I. Die Schweizer Provinz der Jesuiten wird für die Erstellung eines Grobkonzepts zur Sanierung des aki am Hirschengraben 86 mit einem einmaligen finanziellen Beitrag in der Höhe von CHF 30'000 unterstützt. Der Betrag geht zulasten der Kostenstelle 651, nicht budgetierte einmalige Beiträge, Rechnungsjahr 2017. Seite 14

I Mitteilung an P. Franz-Xaver Hiestand SJ, Leiter des aki, Hirschengraben 86, Vera Newec, Synodalrätin, Ressortleiterin Jugend- und Spezialseelsorge Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen und Liegenschaften Markus Köferli, Verwaltung, Bereichsleiter Spezialseelsorge Seite 15

10. Kovive. Betreuungslösungen für Kinder und Jugendliche in der Schweiz. Beitragsgesuch 64.00 Das Schweizer Kinderhilfswerk Kovive engagiert sich seit mehr als 60 Jahren für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche in der Schweiz. Die Nachfrage nach Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Gast- und Kontaktfamilien steigt. Die Arbeit des Kinderhilfswerkes wird im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen und unter Beachtung der wichtigsten Rahmenbedingungen im Kinderschutz- bzw. Kinderrecht geleistet. Namentlich sind dies die Pflegekinderverordnung, das Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz sowie die Kinderrechtskonvention. Die Hauptaufgaben sind die Erarbeitung von Betreuungslösungen für Kinder in der Schweiz sowie die Durchführung von Kinder- und Jugendcamps mit sozialpädagogischen Förderkonzepten. Dank ganzheitlichen Fallführungen, liebevollen Familien und kompetenten Campleitenden kann Kovive eine nachhaltige Begleitung und Betreuung von Kindern über mehrere Jahre garantieren. Es gewährleistet damit eine nachhaltige Hilfe. Kovive baut im Zuge seiner Neupositionierung diese Kontinuität der Betreuung noch weiter aus auf ein mehrstufiges Modell mit Gast-, Kontakt und Pflegefamilien. Zukünftig wird die Möglichkeit eines fliessenden Übergangs von einer Kontakt- zu einer Gastfamilie angestrebt. Das betroffene Kind kann so in der kontinuierlich aufgebauten Struktur betreut werden und muss sich nicht erneut mit einer komplett neuen Familienwelt auseinandersetzen. Diese Stabilität ist zentral für die positive Entwicklung des Kindes. Kontaktfamilien können zu Pflegefamilien werden, sollte das Bedürfnis beim betroffenen Kind vorhanden sein. Kovive kann in diesem Zusammenhang infolge langjähriger Erfahrung auf ein enges Netz mit den sozialen Fachstellen zurückgreifen. Die Projektkosten für 2018 belaufen sich auf CHF 415'300. Der noch offene Finanzierungsbedarf beträgt CHF 90'500. Der wird um einen Beitrag von CHF 10'000 ersucht. Der hat dem Schweizer Kinderhilfswerk Kovive vor einem Jahr einen Beitrag von CHF 10'000 für das Projekt "Betreuungslösungen für armutsbetroffene Kinder in der Schweiz" sowie für das Pilotprojekt für Kinder und Jugendliche auf der Flucht zugesprochen. Mit Schreiben vom 28. November 2017 informierte Kovive, dass es das Pilotprojekt für unbegleitete minderjährige Asylsuchende zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiterführen könne und dass daher der gesamte Unterstützungsbeitrag in das Projekt "Betreuungslösungen für armutsbetroffene Kinder in der Schweiz" verbucht werde. Kovive nahm damit eine sehr offene Informationspolitik wahr und orientierte auch über die weiteren geplanten Schritte. Mit der Erweiterung der Betreuung bis hin zur Platzierung in Pflegefamilien nimmt Kovive eine wichtige und auch anspruchsvolle Aufgabe wahr. Kovive vermittelt schon seit Jahren kompetent und verantwortungsvoll. Mit dem Beitrag zur Weiterentwicklung des Kinderhilfswerkes kann es seinen Wirkungskreis sinnvoll und zukunftsgerichtet ausdehnen. Die Bekämpfung der Folgen von Armut ist für die ein zentrales Anliegen. Die Ressortleiterin empfiehlt, auch dieses Jahr im Sinne einer Anschubfinanzierung eine Projektunterstützung zu leisten und beantragt entsprechend einen Beitrag von CHF 10'000. Seite 16

Der beschliesst I. Das Projekt Betreuungslösungen für Kinder und Jugendliche in der Schweiz des Vereins Kovive wird mit einem einmaligen Beitrag von CHF 10'000 unterstützt. I IV. Als allfälliger Sponsorenhinweis soll der Vermerk "Katholische Kirche im Kanton Zürich" verwendet werden, herunterzuladen von http:///service/publikationen/fotogalerien/logos Der Beitrag geht zulasten der Kostenstelle 650, einmalige soziale Beiträge, Rechnungsjahr 2017. Mitteilung an Kovive, Geschäftsleiterin Rita Borer, Unterlachenstrasse 12, 6005 Luzern Ruth Thalmann, Synodalrätin, Ressortleiterin Soziales Hubert Lutz, Verwaltung, Bereichsleiter Soziales und Bildung Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen und Liegenschaften Seite 17

11. Sponsoring Kirchentag Zürcher Oberland. Beitragsgesuch 61.01 Der Verein "Aktion Kirchen Züri Oberland" bereitet einen ökumenischen Kirchentag für das Zürcher Oberland vor. Er soll vom 5. - 8. Juli 2018 auf dem Gelände der Eishalle Wetzikon stattfinden. "Das 500-jährige Reformationsgedenken ist Anlass zum gemeinsamen Kirchentag. Innerkirchlich steht das Gemeinsame und nicht das Trennende im Zentrum des Kirchentags", schreiben die Initianten im Projektbeschrieb. Der Verein wird durch diverse reformierte Kirchgemeinden des Oberlands (Stand aktuell 16) und rund einem Dutzend Freikirchen getragen sowie aktuell durch zwei katholische Pfarreien (Gossau und Hombrechtikon) und verschiedene Einzelpersonen. Mit weiteren katholischen Pfarreien wird das Gespräch gesucht. Die Organisatoren rechnen gemäss Budget mit Kosten in Höhe von CHF 532'000 und Einnahmen von CHF 549'600. Neben Erlösen aus Tickets und Einnahmen durch die Verpflegung sollen die Kosten vor allem durch Mitgliederbeiträge und Sponsoren gedeckt werden (u.a. Lotteriefonds und Kantonalkirchen). Die Ev.-ref. Landeskirche Zürich und die Kath. Kirche im Kanton Zürich werden je um einen Beitrag von CHF 50'000 gebeten. Der geplante Kirchentag im Oberland ist im Kern weder ein Kultur- noch ein Kommunikationsprojekt, sondern in seinem Selbstverständnis als auch in der Präsentation eindeutig ein Pastoralprojekt. Dafür ist das Ressort Kommunikation und Kultur aber nicht zuständig und es hat auch keine Kompetenz, die pastorale Notwendigkeit und Bedeutung dieses Projekts zu bewerten. Trotzdem wurde das Ressort angewiesen, dieses Gesuch zu bearbeiten. Der Bereichsleiter hat deshalb Generalvikar Josef Annen um seine Einschätzung gebeten. Er steht dem Projekt zurückhaltend gegenüber, hat aber seine Teilnahme an einem ökumenischen Gottesdienst zugesagt. Von einem gänzlichen Abseitsstehen der katholischen Kirche im Kanton Zürichs rät er ab und empfiehlt, die Höhe des Beitrags am Engagement der reformierten Landeskirche zu bemessen. Der Kirchenrat hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2017 einen Beitrag von CHF 10'000 gesprochen (gemäss Beilage) mit der Zusage, 2018 noch einmal einen Beitrag in gleicher Höhe zu prüfen. Aus Sicht des Ressorts wäre es kommunikativ schwer vermittelbar, wenn die kath. Körperschaft das Projekt nicht mit einem ähnlichen Beitrag unterstützen würde. Es schliesst sich also der Einschätzung des Generalvikars an und beantragt einen Sponsoringbeitrag in Höhe von CHF 15'000. Im Anschluss an die Diskussion im wird einem Gegenantrag auf Zusprache eines Beitrags in der Höhe von CHF 8'000 zugestimmt. Der beschliesst I. Der Verein "Aktion Kirchen Züri Oberland" wird zur Durchführung des Kirchentags Züri Oberland 2018 mit einem Beitrag von CHF 8'000 unterstützt. Der Betrag geht zulasten der Kostenstelle 651, nicht budgetierte, einmalige Beiträge. Seite 18

I IV. Als Sponsorenhinweis soll der Vermerk "" verwendet werden, herunterzuladen von http:///service/publikationen/fotogalerien/logos. Mitteilung an Simone Schädler, Aktion Kirchen Züri Oberland, Im Zelgli 6, 8307 Effretikon Josef Annen, Generalvikar Benno Schnüriger,, Präsident Zeno Cavigelli,, Ressortleiter Kommunikation und Kultur Simon Spengler, Verwaltung, Bereichsleiter Kommunikation und Kultur Markus Hodel, Verwaltung, Generalsekretär Gaudenz Domenig, Verwaltung, Bereichsleiter Finanzen Seite 19