Bauen in der Baugemeinschaft

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Transkript:

Bauen in der Baugemeinschaft Das Wohnprojekt Besser gemeinsam in der Bad Schwartauer Mühlenstraße 38/40 wird als Baugemeinschaftsprojekt realisiert. Mit dieser Info möchten wir einen kurzen Überblick geben, was eine Baugemeinschaft eigentlich ist, welche Vor- und Nachteile das Konzept mit sich bringt und warum es bundesweit so beliebt und erfolgreich ist. Auch Städte und Kommunen haben das Thema entdeckt und befördern das Bauen in Baugemeinschaften, in dem bestimmte Baugrundstücke ausdrücklich und exklusiv für Baugemeinschaften ausgeschrieben werden. Die Conplan GmbH aus Lübeck begleitet seit 20 Jahren schwerpunktmäßig in Norddeutschland kleine und große Baugemeinschaften sowohl in Ballungszentren als auch im ländlichen Raum. Bereits über 1.500 Bauparteien haben in diesen Wohnprojekten ein neues Zuhause gefunden. Das Projekt Besser gemeinsam wird zusammen mit der alpha Projektentwicklung aus Bad Schwartau entwickelt. alpha projektiert und erstellt seit 15 Jahren Projekte vom Einfamilienhaus bis zur Gewerbeimmobilie. Das Team der alpha besteht aus erfahrenen Projektentwicklern, Architekten und Ingenieuren. Die alpha hat sich zum Ziel gesetzt, Immobilien unter Ausnutzung optimaler energetischer Bautechniken zu erstellen. In den Wohnprojekten der alpha wird das Zusammenleben von Jung und Alt durch gemeinsame Planungen und umfangreiche Umfeldgestaltungen gefördert. Was ist eine Baugemeinschaft? Eine Baugemeinschaft ist der Zusammenschluss mehrerer privater Bauparteien, die gemeinsam zur Eigennutzung oder Vermietung Wohnungen sowie teilweise kleinere Gewerbeflächen und Gemeinschaftseinrichtungen planen und anschließend bauen bzw. umbauen. Die Baugemeinschaft ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert. Diese tritt als kollektiver Bauherr / Auftraggeber auf und trägt das Bauherrenrisiko. Jede Baupartei, die im Projekt eine Eigentumswohnung erwerben möchte, tritt als Gesellschafter in die GbR ein. Von der Planungsgemeinschaft In der Planungsphase wird die GbR als Planungsgemeinschafts-GbR gegründet. Ihr Zweck ist es, die Planungen für das Wohnprojekt unterstützt von den Architekten und Fachplanern so weit zu konkretisieren, dass eine Baugenehmigung erlangt und das Grundstück gemeinsam gekauft werden kann. Zu der Gruppe von Menschen, die die Planungsgemeinschafts-GbR gegründet hat, stoßen im Verlauf der Planungen weitere Interessenten hinzu, die in die GbR aufgenommen werden. So wächst die Planungsgemeinschaft kontinuierlich.

über die Baugemeinschaft Sind die Planungen weitgehend abgeschlossen und rund 65 % der Wohnflächen vergeben, erfolgt in aller Regel der Grundstückskauf. Gleichzeitig wird der Gesellschaftsvertrag der Planungsgemeinschafts-GbR geändert zu einer Baugemeinschafts-GbR. Diese beauftragt alle Gewerke im eigenen Namen, verwaltet die Einlagen der Gesellschafter und begleicht alle (freigezeichneten) Rechnungen. Nach Fertigstellung der Wohnungen wird das Projekt abgenommen, die Mängelfreiheit hergestellt, die Schlussabrechnung erstellt und die Gesellschaft aufgelöst. In Einzelfällen kann es notwendig sein, das Grundstück bereits vor Abschluss der Planungen zu kaufen. Dann erfolgt der Übergang von der Planungsgemeinschafts- GbR zur Baugemeinschafts-GbR zu einem früheren Zeitpunkt. Im Projekt Besser gemeinsam ist der Grundstückskauf bereits durch die Planungsgemeinschaft erfolgt, um das Grundstück für die weitere Planung zu sichern. zur Wohnungseigentümergemeinschaft Nach dem Kauf des Grundstücks und Vorliegen der Baugenehmigung / Abgeschlossenheitsbescheinigung, wird dieses nach Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt. Dadurch entstehen Wohnungseigentumsgrundbücher für jede einzelne Wohnung, die den Eigentümern schon direkt zugeordnet werden. Der Betrieb des Gebäudes erfolgt als Wohnungseigentümergemeinschaft und wird zumeist durch eine professionelle Hausverwaltung begleitet. Finanzierung Die künftigen Wohnungseigentümer werden Gesellschafter der GbR und damit Bauparteien. Jede/r Gesellschafter/in ist für die Finanzierung seiner / ihrer Wohnung verantwortlich. Die Kosten für die gemeinschaftlich genutzten Flächen werden auf die Wohnungseigentümer aufgeteilt. Beim Eintritt in die GbR zahlt jeder Gesellschafter als erste Einlage auf das Konto der GbR ein Eintrittsgeld (i.d.r. in Höhe von 1.000 ). Weitere Einlagen erfolgen nach Planungs- und Baufortschritt. Ihre Höhe bemisst sich an den bis zum jeweiligen Zeitpunkt entstandenen Kosten und wird auf die Gesellschafter anteilig nach Wohnungsgröße aufgeteilt. Die Finanzierung der Wohnungen durch die Eigentümer kann über eine herkömmliche Baufinanzierung erfolgen und durch Grundbucheintrag abgesichert werden. Die Conplan GmbH erstellt im Vorwege bei Bedarf individuelle Finanzierungspläne mit Belastungsberechnungen. Auf Wunsch werden die Bauherren auch bei der Formulierung eines Kreditantrages unterstützt.

Erfahrungsgemäß kann ab einer Belegungsquote von 65% mit dem Bau begonnen werden. Zu diesem Zeitpunkt sind jedoch noch nicht alle Wohnungen vergeben. Sollten bis zur Fertigstellung keine Bauparteien für verbleibende freie Einheiten gefunden werden, so muss die Baugemeinschaft diese (zwischen)finanzieren. Die Gesellschafter sind verpflichtet bei der Finanzierung mitzuwirken und ggf. als GbR Darlehensmittel zu beantragen. Kann die Wohnung nicht veräußert werden, so wird diese durch die GbR vermietet. Was ist das Besondere an Baugemeinschaften? Der individuelle Zuschnitt des eigenen Wohnraums sowie die Gestaltung des Gebäudes und Grundstücks sind beim Bau eines Einfamilienhauses möglich, beim Kauf einer Eigentumswohnung jedoch meist nicht. Der Bauträger bzw. Investor gibt die Rahmenbedingungen vor und der Interessent entscheidet sich für ein fertiges Produkt. Das Bauen in der Baugemeinschaft hingegen ermöglicht je nach Baufortschritt ein hohes Maß an Mitbestimmung und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Gemeinschaft trifft sich während der Planungen und des Baus in regelmäßigen Abständen (meist alle 4 Wochen), um den aktuellen Stand und die nächsten Schritte zu besprechen. In diesen Gesellschafterversammlungen werden Entscheidungen zu den Planungen, zum Bau und zu Verträgen getroffen. Die Entscheidungshoheit liegt bei der gesamten Baugemeinschaft und wird nach dem Mehrheitsprinzip gefällt. Eine Teilnahme an den Treffen ist daher für alle Bauparteien sinnvoll, aber nicht zwingend vorgeschrieben. So kann bei anstehenden Entscheidungen das eigene Stimmrecht auf eine andere Baupartei übertragen werden, wenn die Teilnahme nicht möglich ist. Die GbR kann in ihren Treffen gemeinschaftlich über die baulichen Qualitäten entscheiden. Oftmals können dadurch höhere ökologische Ansprüche erfüllt werden, als es bei Eigentumswohnungen von Bauträgern der Fall ist. Viele Baugemeinschaften entscheiden sich für eine Holzpellets-Heizung und / oder eine Photovoltaik-Anlage zur regenerativen Energiegewinnung. So können die laufenden Betriebskosten nach dem Einzug reduziert werden. Beim Bau können Kosten für die Ausstattung der Wohnungen durch eine gebündelte Nachfrage reduziert werden. Durch die Zusammenarbeit bei den Planungen entwickelt sich in Wohnprojekten bereits vor dem Einzug eine Gemeinschaft. Daher eignen sich Baugemeinschaften besonders für Menschen, die sich mit ihrer neuen Wohnung auch den Wunsch nach einer ausgewogenen Mischung von Privatheit und Einbindung in eine nicht anonyme Nachbarschaft verbinden. Die künftigen Nachbarn lernen sich frühzeitig kennen, haben beim Einzug schon Einiges zusammen geschafft und die Möglichkeit gehabt, als Gemeinschaft zusammenzufinden. Der Gemeinschaftsgedanke spiegelt sich in den Projekten ggf. dadurch wieder, dass ein multifunktionaler Gemeinschaftsraum vorgesehen wird. Häufig gibt es eine Gästewohnung, die später auch z. B. für gemeinsames Pflegepersonal o. ä. genutzt werden kann. Durch eine

lebendige Nachbarschaft kann die viel zitierte zukunftsweisende Idee des Mehrgenerationenwohnens und der sog. Wahlfamilie ein Stück weit gelebt werden. Als GbR trägt die Baugemeinschaft das Bauherrenrisiko. Das gesamte Bauwerk wird im Auftrag der Baugemeinschaft ausgeschrieben und vergeben. Die Haftungsrisiken durch das der GbR immanente Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung, werden weitestgehend durch die individualvertragliche Vereinbarung von teilschuldnerscher Haftung in allen Dienst- und Werkverträgen reduziert, so dass jede Baupartei nur für ihren Wohnungsanteil haftet. Nach Fertigstellung der Gebäude wird das Projekt abgerechnet und die Gesellschaft aufgelöst. Moderiert werden die Treffen der Baugemeinschaft durch die Projektentwickler der Conplan GmbH und alpha Projektentwicklung. Sie führen die Interessen der Bauparteien zusammen, übernehmen Geschäftsstelle und den Schriftverkehr für die Baugemeinschaft, stellen Anträge und treten als Gesprächs- und Verhandlungspartner bei Architekten, Fachplanern, Firmen, Ämtern, Behörden etc. auf. Vergleich: Ein Investor kalkuliert beim Verkauf seiner Wohnungen einen Gewinn für sich ein. Dieser meist nicht unerhebliche Posten fällt beim Bauen in der Baugemeinschaft bzw. Baugruppe weg. Im Baugruppenmodell fällt lediglich das Beratungshonorar durch die professionelle Projektentwicklung und Baubetreuung an, im erforderlichen und beauftragten Umfang.

Überblick: Vorteile von Baugemeinschaften: Mitgestaltungsmöglichkeiten bei der eigenen Wohnung und bei Haus und Garten Verwirklichung von ökologischen Zielsetzungen (z.b. regenerative Energieversorgung, energieeffizientes Bauen, car-sharing, naturnahe Außengestaltung, ) Erbringung von Eigenleistungen (in begrenztem Umfang) Nachbarschaftliches Kennenlernen und Unterstützungsmöglichkeiten Günstiger Kostenansatz bzw. finanzielle Möglichkeiten für bauliche Qualitäten (kein Investor, kein Makler) Realisierung von Gemeinschaftsräumen Risiken von Baugemeinschaften: erhöhter Aufwand durch Engagement in der Baugruppe längere Planungsphase als beim Investorenmodell keine Festpreisgarantie Haftungsrisiken durch GbR-Modell Finanzierung von nicht verkauften Einheiten durch die GbR Bei weiteren Fragen zum Ablauf von Baugemeinschaftsprojekten kontaktieren Sie uns gerne: Conplan Betriebs- und Projektberatungsgesellschaft mbh Hansestr. 24 23558 Lübeck Fon: 0451-399 12 0 Fax: 0451-399 12 45 Email: info(at)conplan-gmbh.de Internet: www.conplan-gmbh.de