Aufsuchende Jugendarbeit und aufsuchende Polizeiarbeit; Stellenbegehren

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Transkript:

STADT AARAU Stadtrat Rathausgasse 1 5000 Aarau Tel.062 836 05 13 Fax 062 836 06 30 kanzlei@aarau.ch Aarau, 29. Oktober 2007 GV 2006-2009 /214 Bericht und Antrag an den Einwohnerrat Aufsuchende Jugendarbeit und aufsuchende Polizeiarbeit; Stellenbegehren Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte Damen und Herren I. Ausgangslage Am 22. Januar 2007 haben Ivica Petrusic, Angelica Cavegn Leitner, Daniel Schneider, Ursus Waldmeier und Dominik Aufdenblatten eine schriftlich begründete Motion eingereicht mit folgendem Begehren: Der Stadtrat wird eingeladen, dem Einwohnerrat Bericht und Antrag für die Einführung der Mobilen Jugendarbeit in der Stadt Aarau zu unterbreiten. Der Einwohnerrat hat dieses Motionsbegehren an seiner Sitzung vom 18. Juni 2007 mit 41 Ja- Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen an den Stadtrat überwiesen. Schon vor der Einreichung des Motionsbegehrens wurden in Aarau seit einiger Zeit Massnahmen ergriffen, um dem erkannten Problem die Stirn zu bieten und eine weitere Eskalation der Jugendgewalt zu verhindern. Durch diverse Massnahmen gelang es in einer ersten Phase, die Situation in den Häusern (Jugendkulturhaus Flösserplatz, Jugendräume Wenk und KiFF) unter Kontrolle zu bekommen. Dabei wurden immer sowohl repressive (z.b. mehr Aufwand für Security) als auch präventive Massnahmen (z.b. Alkoholausschank, Deeskalationskurse für das Personal) ergriffen. Der Dialog mit der Polizei und unter den betroffenen Institutionen wurde gefördert. Allerdings trat nicht einfach Ruhe ein, vielmehr hat sich ein Teil des Problems von den Häusern in den öffentlichen Raum verschoben. Die heissen Zeiten an den Wochenenden und spät nachts sowie die heissen Orte Bahnhof sowie die Wege von den Clubs zum Bahnhof sind allen Beobachtenden bekannt. Der Zusammenschluss zahlreicher betroffener Institutionen zum Runden Tisch gegen Gewalt im öffentlichen Raum unter der Leitung des Stadtrats war die Fortsetzung der eben erwähnten, vernetzten Zusammenarbeit. Aus dieser ging zuletzt die Kampagne Aarau bleibt cool! hervor, die noch bis im Sommer 2008 dauern wird (www.aaraubleibtcool.ch). I:\Daten\BESCHLUS\Er2007\E07-214.doc /V1.0

2 Primärpräventive Massnahmen, wie die eben erwähnten, genügen aber alleine nicht, um die Gewalt im öffentlichen Raum anzugehen. II. Erwägungen des Stadtrates Repression und Prävention gehören zusammen Der Stadtrat ist wie die Fachleute aus der Jugend- und der Polizeiarbeit der Überzeugung, dass die Gewalt im öffentlichen Raum nur durch eine Mischung aus repressiven und präventiven Massnahmen nachhaltig einzudämmen ist. Durch die Einführung aufsuchender Jugendund Polizeiarbeit und den Einsatz des jeweiligen Methodenrepertoires darf eine optimale Synergie erwartet werden. Ähnlichkeiten und Differenzen von aufsuchender Jugend- und Polizeiarbeit Eine synoptische Darstellung der aufsuchenden Jugend- und Polizeiarbeit entlang von zentralen Dimensionen wie: Auftrag, Ziel, Rollenverständnis, Methoden, Wirkung, Kosten etc. liegt vor und kann im Detail studiert werden (Beilage 1). Aus Gründen der Übersicht folgt hier eine kurze Zusammenfassung: Ähnlichkeiten der beiden Angebote: Beide Angebote verfolgen die Absicht, präventiv zu wirken. Sie bedienen sich einer ähnlichen Art der Kontaktaufnahme (Gespräch suchen, Beziehung aufbauen). Beide Angebote müssen sich notwendigerweise mit anderen Stellen vernetzen, um das Maximum an Wirkung auszuschöpfen. Differenzen der beiden Angebote: Aufsuchende Sozialarbeit wirkt grundsätzlich anwaltschaftlich im Sinne der Jugendlichen; die aufsuchende Polizeiarbeit bleibt dem ordnungspolitischen Grundauftrag verpflichtet. Aufsuchende Jugendarbeit erzielt die präventive Wirkung durch intensive Begleitung und Beziehungsarbeit (Stärkung der Ressourcen der Jugendlichen und Massnahmen zur Entschärfung von Brennpunkten); die aufsuchende Polizeiarbeit wirkt einerseits durch das ihr eigene Abschreckungspotenzial (Autorität des staatlichen Gewaltmonopols) und anderseits durch den Aufbau einer persönlichen Beziehung der Jugendpolizisten zu den potenziellen Tätern, was die Hürde zum abweichenden Verhalten zusätzlich erhöht. Die aufsuchende Jugendarbeit verfügt über ein breiteres Methodenset und wesentlich mehr Skills im präventiven und animatorischen Bereich. Die aufsuchende Polizeiarbeit bleibt an ihren Grundauftrag gebunden und verbessert ihre Wirkung im Vorfeld und in der Nachbearbeitung von Hotspots. Als Fazit der Ausführungen ist festzustellen, dass beide Angebote erst in ihrer Komplementarität nachhaltig wirkungsvoll sind.

3 Nur die Stärkung beider Instrumente lässt eine deutliche und über den Moment hinaus wirksame Verbesserung der Präventions- und Repressionsarbeit erwarten. Die Synergien führen zu einer nachhaltigen Wirkung, die von einer Seite allein nicht zu leisten ist. Aus der Sicht des Stadtrates, der Sozialen Dienste / Jugendkoordination als auch der Stadtpolizei und der Kantonspolizei wird eine Aufstockung der Ressourcen im Rahmen von je 100 Stellenprozenten aufsuchende Jugend- als auch Polizeiarbeit als notwendig erachtet. Dabei ist die Aufteilung der Stellenprozente auf verschiedene Teilpensen sowohl bei den Sozialen Diensten als auch bei der Stadtpolizei denkbar. Aufgebaut und in der Praxis erprobt werden muss zudem die Zusammenarbeit der Stellen. Folgende Grafik zeigt auf, wie sich die aufsuchende Jugendarbeit bzw. der vermehrt aufsuchende Polizeieinsatz ergänzen und fasst somit die synoptische Darstellung (vgl. Beilage 1) zusammen. Der öffentliche Raum Aufsuchende Jugendarbeit HOTSPOT aufsuchende Polizeiarbeit Die (gelbe) aufsuchende Polizeiarbeit fokussiert ihre aufsuchende Intervention auf die Hotspots, mit verstärkten Interventionen im Vorfeld und in der Nachbearbeitung von Ereignissen. Zeitachse Die (blaue) aufsuchende Jugendarbeit interveniert langfristig im öffentlichen Raum. Sie ist nicht ausschliesslich auf die (roten) Hotspots fokussiert. Im (grünen) Schnittstellenbereich, also im Umfeld der Hotspots, wo der Handlungsdruck am grössten ist, ergänzen sich die beiden Interventionen ideal.

4 III. Neuer Auftrag neue Stelle Die Ausrichtung der Aarauer Jugendarbeit ist im Jugendkonzept von 2006 beschrieben. Dieses wurde vom Stadtrat genehmigt. Die drei Grundausrichtungen des Jugendkonzepts sind: Jugendkultur und Kommunikation für über 16-Jährige Jugendliche sowie Jugendarbeit für die Altergruppen der 12-16-Jährigen. Der letzte Punkt wurde 2006 zusammen mit dem Kids- Kredit neu eingeführt und bildet die grösste Neuerung im Vergleich zum Jugendkonzept von 1998, welches seinerzeit die Neuausrichtung des Jugendhauses zum Jugendkulturhaus und die Einführung der Jugendkoordination sowie eines Brennpunkt- und eines Projektkredits gebracht hatte. Die Bearbeitung des in der Jugendarbeit als Dauerbrenner bekannten Themas der Jugendgewalt geschah im Rahmen der verfügbaren Ressourcen, solange dies möglich war. Das Jugendkulturhaus hat diverse Massnahmen getroffen, um der Situation Herr zu werden und hat dies auch zufriedenstellend erreicht. Die Jugendkoordination hat ihrem Auftrag gemäss wesentlich dazu beigetragen, dass das Thema in Verwaltung und Politik wahrgenommen wurde (Runder Tisch Gewalt) und schliesslich die entsprechenden Lösungen vorbereitet, die nun zur (politischen) Entscheidung gebracht werden können. Die Evaluation des Jugendkonzepts bescheinigt sowohl dem Jugendkulturhaus als auch der Jugendkoordination, dass sie ihren Auftrag gut erfüllen. Mit der Aktualität der Jugendgewalt stellen sich neue Herausforderungen und Aufgaben, die weder mit den bestehenden zeitlichen Ressourcen zu leisten sind, noch in den Pflichtenheften vorgesehen sind. Die derzeitigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen weder über die notwendigen Kompetenzen noch über die notwendige Ausbildung oder Erfahrung. Für die Polizeiarbeit gilt Ähnliches. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtpolizei sind mit ihrem bestehenden Auftrag gemessen an den verfügbaren Ressourcen ausgefüllt. Wenn ein zusätzlicher Auftrag hinzukommt, braucht es zusätzliche Ressourcen. Ein Aufgabenverzicht zugunsten neuer Aufträge ist weder im Bereich der Jugendarbeit noch der Polizeiarbeit plausibel. IV. Zusammenarbeit Soziale Dienste und Stadtpolizei Eine Vernetzung der am Thema Jugendgewalt beteiligten Institutionen und Personen ist notwendig und allseits erwünscht. Auf kantonaler Ebene findet seit zwei Jahren ein institutionalisierter Dialog der Kantonspolizei und der offenen kantonalen Jugendarbeit statt. In der Ausbildung der Polizeiaspiranten und -Aspirantinnen wurde ein Modul Jugendarbeit eingeführt, das von Referenten aus der offenen Jugendarbeit erarbeitet und durchgeführt wurde. Weil die Polizeischulung zentralisiert wird, wird nach neuen Lösungen gesucht. Eine Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen gibt es auch schon, bspw. im Rahmen des Runden Tischs Gewalt, wo sich 2-3 mal jährlich Vertretungen von Kantons-, Stadt- und

5 Bahnpolizei, Jugendanwaltschaft, Schulleitungen Oberstufe, Vereine und Institutionen der Jugendarbeit treffen. Polizei und Jugendarbeit stehen in Aarau in einem regen Kontakt. Die Zusammenarbeit wird nach Einführung der aufsuchenden Jugend- und Polizeiarbeit zusätzlich intensiviert. Gemeinsame Koordination und Absprachen sind zu treffen, Strategien abzustimmen und Interventionen zu besprechen unter Wahrung der je eigenen Spezifika der jeweiligen Profession. Zu diesem Zweck soll eine organisatorische Form der Zusammenarbeit gegründet werden. V. Kosten Nebst den Löhnen (ca. Fr. 172'000.--, zuzüglich Soziallasten) fallen wiederkehrende Kosten an: Soziale Dienste Stadtpolizei Total Spesen 1 500.00 1 000.00 Supervision 1'500.00 3'000.00 Projekte 5'000.00 --- Total der noch zu bewilligenden wiederkehrenden Kosten 8'000.00 4'000.00 12'000.00 Die einmaligen Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Soziale Dienste Stadtpolizei Total Grundausbildung 6 000.00 Ausbildungs- und Ausrüstungskosten 50'000.00 EDV-Infrastruktur * 5'000.00 Büroinfrastruktur * 6'000.00 Zwischentotal * 11'000.00 56'000.00 Total der noch zu bewilligenden einmaligen Kosten 56'000.00 56'000.00 Total der noch zu bewilligenden Zusatzkosten 68'000.00 * Kosten sind in den jeweiligen Globalkrediten enthalten.

6 Der Stadtrat stellt dem Einwohnerrat wie folgt Antrag: 1. Die Stellenpläne der Sozialen Dienste sowie der Stadtpolizei seien je um 100 Stellenprozente zu erhöhen und die im Jahre 2008 anfallenden Zusatzkosten von total Fr. 68'000.-- seien zu genehmigen. 2. Die Motion vom 22. Januar 2007 von Ivica Petrusic, Angelica Cavegn Leitner, Daniel Schneider, Ursus Waldmeier und Dominik Aufdenblatten "Einführung der Mobilen Jugendarbeit in Aarau" sei abzuschreiben. Mit freundlichen Grüssen IM NAMEN DES STADTRATES Der Stadtammann Der Vize-Stadtschreiber Dr. Marcel Guignard Stefan Berner Beilage: Synoptische Darstellung der aufsuchenden Jugend- und Polizeiarbeit im Vergleich Verzeichnis der aufliegenden Akten: Stadtratsbeschluss Nr. 1237, Evaluation Jugendkonzept 2004, vom 23. August 2004 Jugendkonzept 2006 Motion betr. Einführung der mobilen Jugendarbeit vom 22. Januar 2007 Auszug aus dem Protokoll des Einwohnerrates vom 18. Juni 2007 (Beschlussfassung über die Erheblicherklärung der Motion "Einführung der mobilen Jugendarbeit") Stadtratsbeschluss Nr. 1032, Aufsuchende Jugendarbeit; Schnittstellen und Unterschiede im Ansatz der Sozialen Arbeit und der Polizeiarbeit, vom 21. August 2007