Berlin, 12. August 2013 Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2013 in dem Bereich Steuern Der Synopse liegen folgende Wahlprogramme der Parteien zugrunde: CDU/CSU: Gemeinsam erfolgreich für Deutschland Regierungsprogramm 2013-2017 SPD: Das Wir entscheidet, das Regierungsprogramm 2013-2017
Steuern CDU/CSU SPD dbb-positionen Einkommensteuer Grundsatz: Starke Schultern sollen mehr tragen als Schwache. Das ist durch das jetzige progressive Steuersystem erreicht, so tragen die oberen 25 Prozent der Steuerpflichtigen fast 77 Prozent des Einkommensteueraufkommens. (S. 26) Entlastung der Mittelschicht durch Abbau der kalten Progression (Lohnerhöhungen, in Höhe der Inflationsrate, werden durch die Progression verzehrt und es kommt real zu Einkommensverlusten). (S. 27) Grundsatz: Steuerpolitik ist kein Selbstzweck, sondern dient der einer fairen Lastenverteilung. Für die Bezieher hoher Einkommen (zu versteuernde Einkommen ab 100.000 bzw. 200.000 Euro bei Eheleuten) soll der Spitzensteuersatz von 42 bzw. 45 Prozent auf 49 Prozent angehoben werden. (S. 67) Die kalte Progression wird nicht thematisiert. Der dbb fordert seit langem eine wirkliche Vereinfachung des (Einkommen)steuerrechts. Erste Schritte wären auch ohne (große) Einnahmeverluste zu realisieren. Der dbb gibt einem gerechten und gleichmäßigen Steuervollzug sowie der Bekämpfung der Steuerhinterziehung den Vorzug vor Steuersatzerhöhungen. Der dbb hält darüber hinaus eine Reform des Länderfinanzausgleichs für notwendig, der Investitionen in einen gerechteren Steuervollzug nicht wie derzeit bremst, sondern diese belohnt. Ein Abbau der sog. kalten Progression wäre wünschenswert, ist aber aufgrund der derzeitigen Haushaltslage schwierig zu finanzieren.
Abgeltungsteuer - Arbeit darf nicht höher besteuert werden als Einkommen aus Kapitalvermögen. Die Abgeltungsteuer soll unter Beibehaltung des Optionswahlrechts von 25 auf 32 Prozent erhöht werden. Sollte sich ergeben, dass das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer geringer ausfällt als die voraussichtlichen Einnahmen bei der Besteuerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz sollte die Abgeltungsteuer innerhalb von 3 Jahren abgeschafft werden. Umsatzsteuer - Steuerliche Privilegien, für einzelne Interessengruppen, hier: ermäßigter Umsatzsteuersatz für Hoteliers, sollen zurückgenommen werden. (S. 68) Der dbb sieht die unterschiedliche Besteuerung von Kapital und Arbeitseinkünften kritisch. Es ist nicht systemgerecht Einnahmen aus Kapitaleinkünften gegenüber Arbeitseinkommen zu privilegieren. Insofern plädiert der dbb bei einem großzügigen Freibetrag für Kleinsparer für eine Abschaffung der Abgeltungsteuer. Der dbb setzt sich dafür ein, dass die Umsatzbesteuerung insgesamt überprüft wird. Die Unterscheidung zwischen vollen und ermäßigten Steuersätzen ist unübersichtlich, zu komplex und häufig sinnwidrig und bedarf einer grundlegenden Überarbeitung. Die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges würde ebenso erleichtert. Sichergestellt werden muss allerdings, dass es bei der Besteuerung der Grundbedürfnisse keine Mehrbelastungen geben darf.
Erbschaft-, Schenkung-, und Vermögensteuer Eine Wiedereinführung der Vermögensteuer sowie eine Erhöhung der Erbschaftsteuer werden entschieden abgelehnt. Beide Steuern würden zum überwiegenden Teil Unternehmens- und Grundvermögen belasten und insbesondere den deutschen Mittelstand betreffen. Folge wäre, dass Unternehmen die Möglichkeit genommen würde, in neue Arbeitsplätze, Aus- und Weiterbildung, in Forschung und Entwicklung zu investieren. (S. 27) Vermögen in Deutschland wird im internationalen Vergleich weit unterdurchschnittlich besteuert. Eine Vermögensteuer soll die Besteuerung auf ein angemessenes Niveau anheben, um Bildungsinvestitionen zu ermöglichen. (S.67) Die missbräuchliche Ausnutzung von Steuergestaltungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsbesteuerung sollen stärker am dauerhaften Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt werden. (S. 68) Der dbb hält die Wiedereinführung einer Vermögensteuer bzw. die Erhebung einer Vermögensabgabe, insbesondere vor dem Hintergrund der Altschuldenproblematik, für sinnvoll, da auch Vermögende angemessen an der Beseitigung er Schuldenlast beteiligt werden sollten. Die Ausgestaltung müsste allerdings so erfolgen, dass sie nicht zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft und damit möglicherweise einhergehenden Arbeitsplatzverlusten führt. Eine isolierte Betrachtung der Belastung der Vermögensbesteuerung in Deutschland ist nicht hilfreich. Insofern sollte bei Überlegungen zur Erhebung der Vermögensteuer auch die Erbschaftsteuer mit einbezogen werden. Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 27.09.2012 dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob 19 Abs. 1 des ErbStG wegen des Verstoßes
gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verfassungswidrig ist. Die Regelungen im 2009 novellierten Gesetzbuch würden zu einer durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung führen. Insbesondere wurde die ungleiche Besteuerung von Privat- und Betriebsvermögen kritisiert. Steuerbetrug/-hinterziehung Steuerhinterziehung ist kriminell und fügt dem Gemeinwesen schweren Schaden zu. Hinterzogene Steuern fehlen dem Staat für den Bau von Straßen, die Sanierung von Schulen, Kindergärten, die Polizei und gehen damit zu Lasten aller Bürger. Insofern soll die Steuerhinterziehung weiter entschlossen bekämpft werden. (S. 28) In Deutschland ansässige Finanzinstitute sollen keine Bankprodukte und Dienstleistungen anbieten, mit denen ihre Kunden Steuern hinterziehen können und zur besseren Kooperation mit den Finanzämtern verpflichtet werden. Bei Nichteinhaltung sollen diese Banken stärker zur Rechenschaft gezogen werden. (S. 70) Der dbb hält die getroffenen Aussagen für richtig, zweifelt nur an der tatsächlichen Umsetzungsbereitschaft. So haben beispielsweise sowohl der Bundesrechnungshof als auch der Bayrische Landesrechnungshof auf erhebliche Mängel beim Steuervollzug hingewiesen. Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sei vielfach nicht mehr hinreichend gegeben. Grund hierfür sei der Personalmangel bei den Finanzbehörden. Nach Ansicht des dbb fehlen insgesamt ca. 20.000 Beamte/innen bei den Steuerund Zollbehörden. Eine Erhöhung
des Personalbestandes ist notwendig, um die Gleichmäßigkeit der Besteuerung wieder herzustellen. Finanztransaktionssteuer Es ist mit zehn anderen europäischen Ländern verabredet, möglichst schnell eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Diese soll möglichst auch weltweit eingeführt werden. Wettbewerbsverzerrungen und die Schädigung des Finanzplatzes Deutschland sollen vermieden werden. (S. 29) Einführung einer Finanztransaktionssteuer mit einer möglich breiten Bemessungsgrundlage und niedrigen Steuersätzen. Diese soll nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. (S. 68) Der dbb hält eine Finanztransaktionssteuer für sinnvoll, allerdings sollten die Wirkungen der Einführung auf den Finanzplatz Deutschland und eine mögliche Steuerüberwälzung beobachtet werden. Eine Einführung in der Welt wäre wünschenswert, aber die tatsächliche Umsetzung erscheint illusorisch.