;LPH;1;0;Z_EGN_VERS;ZZZ_EG_NACHWEIS;07210861;00014989;T3990015 005;12.2014;;001;B;DE;40625;;;;;;0000F012;DE40625;15;T39900150 05 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen 03.11.2014 Lfd.Nr. 0029 gültig ab 12/2014 Seite 1/7 Auskunft zur Bezügemitteilung Tel.: (0211) 6023-05 Fax: (0211) 6023-431746 www.lbv.nrw.de/kontakt Auskunft zum Kindergeld Tel.: (0211) 6023-07 Fax: (0211) 6023-433019 www.lbv.nrw.de/kontakt Bitte geben Sie bei E-Mails an das LBV in der Betreffzeile unbedingt die Personalnummer an. Postanschrift: LBV 40192 Düsseldorf Aktenzeichen - Bitte bei allen Zuschriften angeben! Steuermerkmale und Vorsorgeaufwendungen Steuerklassfreibetrag Kinder- I 0,0 Faktor KV-Beitrag 0,000 anteilige Bezüge Religion -- Steuerfrei-(F)/Hinzurechnungsbetrag(H) monatlich jährlich F 119,00 F 1.420,00 Mitversteuerungsbetrag monatlich weiterer Bezug Versorgungsbezug Steuer-ID: Versorgungsbezüge: A11 / 12 Grundgehalt 3.738,76 Stellenzulage 83,50 rgf. Dienstbezüge (ges.) 3.822,26 Ruhegehalt LG* 67,77 % 2.590,35 - Versorgungsabschlag 10,80 % 279,76 Ruhegehalt (gesamt) 2.310,59 Sonderzahlung ELSG* * (Ruhegehalt 2310,59 ) x 22,00% (Sonderzahlungsfaktor nach 7 Abs. 2 SZG NRW) = 508,33 508,33 * Gesamtbrutto 2.818,92 Steuerbrutto, lfd. 2.310,59 Steuerbrutto, EZ 1.201,45 Lohnsteuer 589,08- davon Lst einmal. Bezüge 140,00- Solidaritätszuschlag 32,39- davon SolZ einmal. Bezüge 7,70- Gesetzliches Netto 2.197,45 sonstige Be- und Abzüge: Nachverrechnung aus Vorm. 693,19 *Kennzeichen: (E)inmalzahlung, (L)ohnsteuer-, (S)V-pflichtig, (G)esamtbrutto, (Z)V-pflichtig Bescheinigung nach 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung Aufgelauf. Jahreswerte (Lohnkonto) gesamter steuerpflichtiger Bezug 28.314,80 - davon Lohnsteuer 3.221,91 - davon Solidaritätszuschlag 177,18 - davon Kirchensteuer sonst. Bezug für mehrjährige Tätigkeit 693,12 - davon Lohnsteuer 193,00 - davon Solidaritätszuschlag 10,61 - davon Kirchensteuer AN - Beiträge zur Sozialvers. AG-Anteil zur Krankenversicherung AG-Anteil zur Rentenversicherung AG-Anteil zur Arbeitslosenversicherung AG-Anteil zur Pflegeversicherung AN - Anteil Zusatzversorgung AG-Beitrag freiw. Zus. Vers. Davon steuerbeg. Vers.bezüge 27.621,68 Vers.bezüge über 12 Kal.-monate 693,12 Versicherungspflicht Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversich. Pflegeversicherung (Beitragsgruppe) 0 0 0 0 Beitragssatz (AN) akt. Monat Beitr.-Bem-Grenze lfd. Monat SV - pfl. Entg. v. lfd. Bezug Kum. AN.-Beiträge SV Aufgel. svpfl. Brutto lfd. Kalj. svpfl. Entg. einm.gez. Bezug Krankenkasse: privat SV/Steuertage: RV-Nummer: Geburtsdatum: Fortsetzung Lohnkonto Z. MuschG / KUG / Aufstock. AtG Fahrkostenzuschuss
Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0029 gültig ab 12/2014 Seite 2/7 Gesamtbetrag: Überweisung 2.890,64 Zahlungen: IBAN: 2.890,64 BIC: Mitteilungen: Hinweis zum Familienzuschlag: Kein Familienzuschlag Anpassung der Bezüge auf Grund des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen. Die Zahlung der Mehrbeträge erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Telefonleitungen u. a. aufgrund von Nachfragen zur Bezügeerhöhung stark belastet sind und es dadurch zu längeren Wartezeiten kommt. Nutzen Sie daher bitte auch das Service Angebot auf unserer Internetseite www.lbv.nrw.de. Dort finden Sie neben den neuen Besoldungstabellen z. B. auch Erläuterungen zu den Bezügemitteilungen. Hinweis: Nähere Informationen zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) finden Sie unter /www.lbv.nrw.de Hausanschrift: Johannstr. 35, 40476 Düsseldorf Öffnungszeiten für Besucher: Mo. - Fr. 08:00-12:00 Uhr Di. u. Do. 13:00-15:00 Uhr Telefonische Servicezeit: Mo. - Fr. 07:00-16:00 Uhr Die nachfolgende Rückrechnungsdarstellung zeigt pro Zeile die jeweilige Differenz zur letzten Abrechnung für Abrechnungsmonat : 11/2014 für Abrechnungsmonat : 10/2014 für Abrechnungsmonat : 09/2014
Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0029 gültig ab 12/2014 Seite 3/7 für Abrechnungsmonat : 08/2014 für Abrechnungsmonat : 07/2014 für Abrechnungsmonat : 06/2014 für Abrechnungsmonat : 05/2014
Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0029 gültig ab 12/2014 Seite 4/7 für Abrechnungsmonat : 04/2014 Grundgehalt 41,24 rgf. Dienstbezüge (ges.) 41,24 * Anpassungsfaktor 0,00000 41,24 Ruhegehalt LG* 67,77 % 27,95 - Versorgungsabschlag 10,80 % 3,02 Ruhegehalt (gesamt) 24,93 Gesamtbrutto 24,93 Gesetzliches Netto 24,93 für Abrechnungsmonat : 03/2014 Grundgehalt 41,24 rgf. Dienstbezüge (ges.) 41,24 * Anpassungsfaktor 0,00000 41,24 Ruhegehalt LG* 67,77 % 27,95 - Versorgungsabschlag 10,80 % 3,02 Ruhegehalt (gesamt) 24,93 Gesamtbrutto 24,93 Gesetzliches Netto 24,93 für Abrechnungsmonat : 02/2014 Grundgehalt 41,24 rgf. Dienstbezüge (ges.) 41,24 * Anpassungsfaktor 0,00000 41,24 Ruhegehalt LG* 67,77 % 27,95 - Versorgungsabschlag 10,80 % 3,02 Ruhegehalt (gesamt) 24,93 Gesamtbrutto 24,93 Gesetzliches Netto 24,93 für Abrechnungsmonat : 01/2014 Grundgehalt 41,24 rgf. Dienstbezüge (ges.) 41,24 * Anpassungsfaktor 0,00000 41,24 Ruhegehalt LG* 67,77 % 27,95 - Versorgungsabschlag 10,80 % 3,02 Ruhegehalt (gesamt) 24,93
Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0029 gültig ab 12/2014 Seite 5/7 Gesamtbrutto 24,93 Gesetzliches Netto 24,93 für Abrechnungsmonat : 12/2013 Sonderzahlung ELSG* * (Ruhegehalt 2310.59 ) x 22,00% (Sonderzahlungsfaktor nach 7 Abs. 2 SZG NRW) = 496,37 5,43 * Gesamtbrutto 30,11 Gesetzliches Netto 30,11 Hinweis: Nähere Informationen zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) finden Sie unter /www.lbv.nrw.de für Abrechnungsmonat : 11/2013 für Abrechnungsmonat : 10/2013 für Abrechnungsmonat : 09/2013
Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0029 gültig ab 12/2014 Seite 6/7 für Abrechnungsmonat : 08/2013 für Abrechnungsmonat : 07/2013 für Abrechnungsmonat : 06/2013 für Abrechnungsmonat : 05/2013
Bezügemitteilung 03.11.2014 Lfd.Nr. 0029 gültig ab 12/2014 Seite 7/7
Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Versorgungsempfänger hier A11 (A12 gleiche Rückrechnung) Die Besoldungsanpassung für den Monat Dezember ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden (siehe Beispiel auf Seite 5). Das geänderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/14 sieht eine gestaffelte Übernahme der Tarifvereinbarung für die Besoldungsgruppen ab A11 rückwirkend für die Jahre 2013 und 2014 vor. Von der Besoldungsanpassung sind alle aktiven Beamten der Besoldungsgruppen A11 und A12 (ab dem 01.05.2013) und ab der Besoldungsgruppe A13, sowie den Besoldungsordnungen B, R, C, W und H (ab 01.09.2013) betroffen, auch wenn sie aus dem Dienst im Land NRW ausgeschieden oder in den Ruhestand versetzt worden sind, einschließlich deren Hinterbliebenen. Mit einem Beispiel (hier: A11 / Stufe 12) wird Ihnen die Umsetzung der Versorgungsanpassung mit den entsprechenden Rückrechnungsperioden gezeigt. Dieses Beispiel dient zur Veranschaulichung der 19-monatigen Rückrechnung (der Besoldungsgruppen A11 und A12) eines Versorgungsbezuges. Gültig ab Besoldungsgruppen A11 + A 12 01.01.2013 + 1,0% (bereits gezahlt) 01.05.2013 +0,3% + 30 01.01.2014 +1,0% (bereits gezahlt) 01.05.2014 +0,3% + 40 Neben der prozentualen Erhöhung wird das Grundgehalt um den Sockelbetrag ( 30,- bzw. 40,- ) je Monat erhöht Die Nachzahlung aus der Versorgungsanpassung wird als mehrjähriger Bezug (ermäßigt) versteuert. Seite 1 von 5
Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Versorgungsempfänger hier A11 (A12 gleiche Rückrechnung) Versorgungsbezüge und gesetzliche Abzüge Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer Gesetzliche Abzüge Sonderzahlung 2014 Abbildung Lohnkonto Steuerbrutto lfd. - Das Steuerbrutto ist der steuerpflichtige Teil der Bruttobezüge und stellt grundsätzlich die Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Lohn- und Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlages dar. Das Steuerbrutto, lfd. (2.310,59 ) setzt sich zusammen aus dem Ruhegehalt (hier: 2.590,35 ) abzüglich des Versorgungsabschlags (hier: 279,76 ). Steuerbrutto, EZ Das Steuerbrutto, EZ (Einmalzahlung) (1.201,45 ) besteht aus der Sonderzahlung (508,33 ) und der Nachzahlung aus der Versorgungsanpassung (693,12 ), da diese keine monatlichen/laufenden Bezüge sind. Informationen zur Höhe der jährlichen Sonderzahlung erhalten Sie hier. Seite 2 von 5
Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Versorgungsempfänger hier A11 (A12 gleiche Rückrechnung) Lohnsteuer - Die Lohnsteuer setzt sich zusammen aus: 589,08 gesamte Lohnsteuer für den Monat Dezember 2014 140 Lohnsteuer der Sonderzahlung 193 Lohnsteuer der Nachzahlung aus der Versorgungsanpassung 2013/14 (aufgeführt im Lohnkonto) 256,08 Lohnsteuer der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Solidaritätszuschlag - Der Solidaritätszuschlag setzt sich zusammen aus: 32,39 gesamter Solidaritätszuschlag für den Monat Dezember 2014 7,70 Solidaritätszuschlag der Sonderzahlung 10,61 Solidaritätszuschlag der Nachzahlung aus der Versorgungsanpassung 2013/14 (aufgeführt im Lohnkonto) 14,08 Solidaritätszuschlag der mtl./lfd. Bezüge (Hinweis: verbleibende Differenz in der Bezügemitteilung nicht gesondert ausgewiesen) Die Kirchensteuer wird in dem vorliegenden Beispiel nicht abgeführt, da keine Konfession eingetragen ist. Zu berücksichtigende Kinderfreibeträge wirken sich bei der Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages mindernd aus. Seite 3 von 5
Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Versorgungsempfänger hier A11 (A12 gleiche Rückrechnung) Sonstige Be- und Abzüge Bei dem Betrag 693,12 unter der Bezeichnung Nachverrechnung aus Vormonaten handelt es sich um die Brutto-Nachzahlung der Versorgungsanpassung 2013/14. Die hierauf entfallenden steuerlichen Abzugsbeträge in Höhe von Lohnsteuer 193,00 und Solidaritätszuschlag 10,61 (siehe Lohnkonto) sind in der Gesamtsumme der Gesetzlichen Abzüge enthalten. Der Betrag im Lohnkonto (693,12 ) ist der gesamte Brutto-Nachzahlungsbetrag der Versorgungsanpassung 2013/14. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Brutto-Nachzahlungsbeträgen für Mai bis November 2014 mit jeweils 55,80, für Januar bis April 2014 mit jeweils 24,93 und für Mai bis Dezember 2013 mit jeweils 24,68. Für Dezember 2013 erhöht sich der mtl. Betrag aufgrund der Sonderzahlung auf 30,11. Rückrechnungsperiode Die Versorgungsanpassung für den Monat Dezember ist bereits im Grundgehalt enthalten und ist deshalb nicht in der Nachverrechnung aus Vormonaten und nicht in der Rückrechnungsdarstellung zu finden Die Rückrechnungsperiode weist den Monat aus, für den die Rückrechnung erfolgt. Das heißt, die aus der Versorgungsanpassung 2013/14 entstandene Nachzahlung wird monatsweise für den gesamten rückwirkenden Zeitraum ausgewiesen. Seite 4 von 5
Erläuterung der Bezügemitteilung für die Besoldungsanpassung Beispiel: Versorgungsempfänger hier A11 (A12 gleiche Rückrechnung) Erhöhungen der Grundgehälter ab 01.05.2013 Für A11 Stufe 12 Anhand der Tabelle sehen Sie, wie sich das Grundgehalt (A11 / Stufe 12) durch die einzelnen Besoldungsanpassungen erhöht hat. A11 Stufe 12 01.05.2013 vor Anpassung 01.05.2013 nach Anpassung 01.01.2014 vor Anpassung 01.01.2014 nach Anpassung 01.05.2014 nach Anpassung Grundgehalt 3.610,36 3.651,19 3.646,46 3.687,70 3.738,76 Differenzbetrag: 92,30 ermittelt sich aus 3.738,76 (nach Anpassung) abzüglich 3.646,46 (vor Anpassung) x Ruhegehaltssatz 67,77% = 62,56 x Versorgungsabschlag 10,80% = 55,80 Differenzbetrag: 41,24 ermittelt sich aus 3.687,70 (nach Anpassung) abzüglich 3.646,46 (vor Anpassung) x Ruhegehaltssatz 67,77% = 27,95 x Versorgungsabschlag 10,80% = 24,93 Differenzbetrag: 40,83 ermittelt sich aus 3.651,19 (nach Anpassung) abzüglich 3.610, 36 (vor Anpassung) x Ruhegehaltssatz 67,77% = 24,68 x Versorgungsabschlag 10,80% = 30,11 Die aktuellen Bezügetabellen finden Sie hier. Den Bezügerechner finden Sie hier. Allgemeine Erläuterungen zur Bezügemitteilung erhalten Sie hier. Seite 5 von 5