Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG)

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Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) Eingangsdatum der Behörde Bitte lesen Sie das Merkblatt und die Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrags sorgfältig durch! * Füllen Sie den Vordruck bitte deutlich lesbar in Druck- oder Blockschrift aus. Zutreffendes kreuzen Sie bitte an. * Falls Sie eine der notwendigen Angaben nicht machen können, tragen Sie bitte unbekannt ein. In Zweifelsfällen können Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unterhaltsvorschusskasse helfen. ab dem Die Unterhaltsvorschussleistung auch schon für die Zeit vor dem Tag ab Antrags- der Antragstellung (längstens 1 Monat wird beantragt monat vor Antragstellung), ab 1. Personalien 1.1 Name, Vorname Angaben zum Kind, für das die Leistungen beantragt werden (Bitte Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch beifügen Namensänderungen nachweisen.) männlich Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Aktenzeichen der Behörde weiblich Straße, Nr., PLZ, Ort Zugezogen am: Das Kind lebt bei Das Kind lebt bei dem Elternteil, der das Kind betreut und mit dem eine häusliche Gemeinschaft besteht. Eine häusliche Gemeinschaft besteht nicht, wenn das Kind in einem Heim oder einer Anstalt oder zur Vollzeitpflege in einer anderen Familie untergebracht ist seiner Mutter seinem Vater einer anderen Person oder Heim seit An wie vielen Tagen in der Woche ist das Kind regelmäßig bei einem anderen Elternteil? Anzahl der Tage Das Kind (bitte Schulbescheinigung vorlegen) ist im Kindergarten geht zur Schule 1.2 Angaben zum Elternteil, bei dem das Kind lebt Name, ggf. abweichender Geburtsname, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Straße, Nr., PLZ, Ort Telefon-Nr., Handy-Nr. (freiwillige Angabe) E-Mail (freiwillige Angabe) ledig geschieden von Kindesvater / Kindesmutter getrennt lebend verwitwet Vom Ehegatten dauernd getrennt lebend (wenigstens ein Ehegatte lehnt die Gemeinschaft mit dem anderen ab). Seit wann? Seit wann? Seit wann? verheiratet Name, Vorname des derzeitigen Ehegatten/Partner Der Ehegatte lebt voraussichtlich für mindestens 6 Seit wann? Monate in einer Anstalt (Bitte Nachweise beifügen). Anstalten sind z. B. Krankenhäuser, Heil- oder Pflegeanstalten sowie die Strafvollzugs- und Untersuchungshaftanstalten. Straße, Nr., PLZ, Ort (evtl. Anschrift der Anstalt) Für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des UVG gelten dieselben Voraussetzungen wie für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des 1567 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Nach 1567 BGB leben die Ehegatten getrennt, wenn zwischen Ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er eine eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Seite 1 von 6 BLK-51-080-R

Einkommen Einkommen des Ehegatten/Partners a) Aus Arbeit a) Aus Arbeit b) Bezug von Arbeitslosengeld II b) Bezug von Arbeitslosengeld II c) Bezug von Rente c) Bezug von Rente d) Bezug anderer Leistungen Weitere Kinder (Falls Zeilen nicht ausreichend, bitte Zusatzblatt verwenden.) Name, Vorname, Geburtsdatum e) Bezug anderer Leistungen lebt bei Name, Vorname, Geburtsdatum lebt bei 1.3 Angaben zum Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt Name, ggf. abweichender Geburtsname, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit Beruf Familienstand Evtl. Einkommen des Partners Straße, Nr., PLZ, Ort, ggf. letzte bekannte Anschrift Telefon-Nr., Handy-Nr. (freiwillige Angabe) E-Mail (freiwillige Angabe) Weitere Kinder (Falls Zeilen nicht ausreichend, bitte Zusatzblatt verwenden.) Name, Vorname, Geburtsdatum lebt bei Name, Vorname, Geburtsdatum lebt bei 2. Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Staatsangehörigen (Bitte Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung beifügen) Das Kind ist in Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. seit () Der Elternteil, bei dem das Kind lebt ist in Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. seit () Wurde der Elternteil als Arbeitnehmer(in) von seinem im Ausland ansässigen Arbeitgeber ins Bundesgebiet entsandt? 3. Bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind (früher: nichteheliche Kinder) Die Vaterschaft ist anerkannt oder festgestellt. Ein Antrag wegen Feststellung der Vaterschaft ist anhängig. Bezeichnung des Gerichts Aktenzeichen Es besteht eine Beistandschaft, Pflegschaft bzw. Amtsvormundschaft seit () Seite 2 von 6

4. Bei Kindern, deren Eltern miteinander verheiratet sind bzw. waren (früher: eheliche Kinder) Es besteht eine Beistandschaft. Seit () Bezeichnung des Jugendamts Aktenzeichen Das Kind gilt als in der Ehe geboren der Ehemann ist jedoch nicht der Vater des Kindes Ein Antrag wegen Anfechtung der Vaterschaft ist anhängig. Bezeichnung des Gerichts Aktenzeichen 5. Der andere Elternteil ist (s. Ziffer 1.3-Angaben, soweit bekannt) Arbeitgeber, Firma beschäftigt bei genaue Bezeichnung selbstständig bei Name und Anschrift der Kasse krankenversichert bei arbeitslos seit Rentenempfänger seit ALG II Empfänger seit Zuständiges Jobcenter Erhält der andere Elternteil bereits Versorgungs- oder Rentenbezüge, geben Sie an Stelle des Arbeitgebers bitte die Stelle oder Kasse an, welche die Rente oder Versorgungsbezüge zahlt. Die monatlichen Bezüge betragen (Arbeitseinkommen, Krankengeld, Arbeitslosengeld etc.) 6. Unterhaltsverpflichtung Ist der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, durch ein Gerichtsurteil, -beschluss, oder -vergleich, oder durch eine schriftliche Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Unterhalt an das Kind verpflichtet. (bitte den entsprechenden Nachweis in Form von Urteil/Beschluss/Urkunde beifügen) 7. Unterhaltungszahlungen, unterhaltsrelevante Leistungen Erhält das Kind von dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, regelmäßig Unterhaltszahlungen? Beitrag monatlich, in Höhe von Die letzte Unterhaltszahlung war in Höhe von Beitrag seit Vorauszahlungen/Abfindungen sind geleistet worden, am Haben Sie auf Unterhalt verzichtet? (Bitte Nachweise beifügen) Übernimmt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, freiwillige oder vereinbarte Zahlungen oder Sachleistungen, die zur aktuellen Unterhaltssicherung des Kindes beitragen (z. B. Kosten der Unterkunft, Kindergarten, Kindertagesstättenbeiträge, Musikunterricht)? Betrag Art/Bezeichnung der Zahlung/Kosten, in Höhe von Als Unterhaltszahlungen dieses Elternteils sind auch die Zahlungen zu nennen, die ein Sozialleistungsträger in Erfüllung eines diesem Elternteil zustehenden Anspruches unmittelbar an das Kind oder zur Deckung des Kindesunterhaltes an den alleinerziehenden Elternteil oder den gesetzlichen Vertreter des Kindes leistet. Zahlt ein Dritter(z. B. Großeltern) anstelle des Unterhaltspflichtigen dem Kind Unterhalt, ist dies auf einem besonderen Blatt anzugeben. Der Vorauszahlung des Unterhalts steht eine Abfindung gleich. Auch eine derartige Abfindungszahlung ist also hier anzugeben. seit am Seite 3 von 6

8. Unterhaltsrealisierung (Bitte Nachweise beifügen) Wenn keine Beistandschaft/Pflegschaft/Amtsvormundschaft besteht, teilen Sie bitte mit, ob Sie oder der gesetzliche Vertreter des Kindes a) sich um Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils bemüht haben. Art und Weise (Bitte Kopie des Schriftwechsels beifügen), Erfolg, am b) die Zahlung des Unterhalts schriftlich angemahnt haben, am c) beim Jugendamt eine Beratung im Rahmen des 18 SGB VIII erhalten haben, am d) die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt haben, am e) versucht haben, den Aufenthaltsort des anderen Elternteils zu ermitteln, am f) Anzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht ( 170 StGB) erstattet haben, am 9. Welcher Rechtsanwalt ist für Sie tätig Name, Vorname Telefon-Nr. Straße, Nr., PLZ, Ort Umfasst die Beauftragung des Anwalts auch die Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes? 10. Leistungen von anderen Stellen 10.1 Waisenbezüge, Abfindungen oder Schadenersatzleistungen wegen Tod eines Elternteils (bitte Sterbeurkunde beifügen) Waisenbezüge sind insbesondere: Waisenrente aus der Sozialversicherung (gesetzliche Unfallversicherung oder Rentenversicherung), Waisengeld aus Beamtenversorgung, Waisenrente (einschl. Grundrente) nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklärt, Schadenersatzleistungen, die dem Kind wegen Tod eines Elternteils in Form einer Rente oder einmalig als Abfindung gezahlt werden. Waisenrente wird nicht bezogen Grund des Nichtbezugs wurde beauftragt von wird bezogen von bei Bezeichnung der Stelle Bezeichnung der Stellen/Rentenzeichen seit () In Höhe von Vorauszahlungen wurden nicht bezogen geleistet/gewährt Einmalige Abfindungen wurden nicht bezogen gezahlt seit () seit () In Höhe von In Höhe von 10.2 Für das Kind wird bezahlt a) Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz bzw. Bundeskindergeldgesetz b) Kindergeldzuschlag c) Auslandskindergeldzuschlag als Teil der Besoldung der Angehörigen des öffentl. Dienstes d) Kindergeldähnliche Leistungen, die außerhalb des Bundesgebietes von einer zwischenoder überstaatlichen Einrichtung gewährt wird e) Waisenbezüge o. ä. wegen Tod eines Stiefelternteils oder Großelternteils Diese Leistung enthält der Elternteil, bei dem das Kind lebt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt das Kind selbst Sonstiger Empfänger (Name, Bezeichnung, Anschrift) Bezeichnung des Jugendamts/Einzelvormunds Aktenzeichen Seite 4 von 6

Falls keine der genannten Leistungen gezahlt wird: Wurde eine dieser Leistungen beantragt? Welche Leistung wurde beantragt? a) b) c) d) Name am () Der Antrag wurde gestellt von Bei (Bitte genaue Angabe, bei welcher Behörde/Stelle der Antrag gestellt wurde. Nachweise bitte beifügen 10.3 Einkommen des Kindes (Bitte Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, sowie Nachweise über andere Einkünfte vorlegen) a) aus Ausbildung b) aus Arbeit c) andere Einkünfte 11. Arbeitslosengeld II nach SGB II (Bitte Nachweise beifügen) Wurde ein Antrag auf Arbeitslosengeld II gestellt? bei (Behörde) Das Kind erhält Leistungen von Behörde/Jobcenter 12. Grundsicherung nach SGB XII (Bitte Nachweise beifügen) Wurde ein Antrag auf Grundsicherung gestellt? bei (Behörde) Das Kind erhält Leistungen von Behörden/Soziale Hilfen 13. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Wurde für das Kind schon einmal Unterhaltsvorschuss bezogen oder beantragt? (Bescheid bitte beifügen), Unterhaltsvorschuss wurde bezogen vom Jugendamt für den Zeitraum von-bis, Unterhaltsvorschuss wurde beantragt beim Jugendamt Ergebnis 14. Bankverbindung für die Überweisung der Unterhaltsvorschussleistungen IBAN BIC Name des Kontoinhabers Geldinstitut 15. Ergänzende Angaben Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Unterhaltsvorschusskasse die Bankverbindung für die Überweisung der Unterhaltsvorschussleistungen dem Unterhaltspflichtigen zu gegebener Zeit zum Zwecke der Begleichung des laufenden Unterhalts mitteilen darf. Seite 5 von 6

Erklärung des Antragstellers Ich versichere, dass meine Angaben richtig und vollständig sind. Ich verpflichte mich, alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die für die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) von Bedeutung sind. Mir ist bekannt, dass eine Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Für die Leistungen nach dem UhVorschG werden Name, Anschrift und Geburtstag des Kindes und des Antragstellers auf Datenträger gespeichert. Eine Übermittlung der Angaben aus dem Antrag erfolgt nur an die Stellen der Kommunalverwaltung (wie z. B. Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle), die sie zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben benötigen. Ich bin mit der Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der Daten einverstanden. Ich bin auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die notwendigen Daten zur Durchführung des UhVorschG mit Beistand, Ergänzungspfleger oder Amtsvormund ausgetauscht werden. Das Merkblatt zum UhVorschG habe ich erhalten. Auf meine darin genannte Anzeigepflicht bin ich besonders aufmerksam gemacht worden. Ort, Unterschrift Antragsteller/Antragstellerin Datenschutzrechtlicher Hinweis Die Datenerhebung erfolgt auf Grund des Unterhaltvorschussgesetzes (UhVorschG). Zu den Angaben sind die gemäß 60 ff Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB II) verpflichtet. Ein Anspruch auf Unterhaltsleistungen nach dem UhVorschG besteht nicht, wenn Sie sich weigern, die Auskünfte zu erteilen, die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind oder bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts eines anderen Elternteils mitzuwirken. Die für die Berechnung und Zahlung von Leistungen nach dem UhVorschG erforderlichen persönlichen Daten können im Wege der automatisierten Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet werden. Bevor Sie den Antrag abgeben oder absenden prüfen Sie bitte, ob Sie alle Angaben vollständig und richtig gemacht haben. Fügen Sie bitte Nachweise bei. Vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift. Vermerke der Behörde Seite 6 von 6

Beiblatt bezüglich der Betreuungs-/Umgangszeiten des anderen Elternteiles: Name u. Vorname, Geb.-, Kind, für das eine Beistandschaft beantragt wird (für jedes Kind bitte eine extra Erklärung beifügen) Es gibt eine gerichtliche Vereinbarung bezüglich des Umgangsrechts. Das Umgangsrecht wurde unter den Eltern vereinbart. Sonstige Vereinbarung (über Rechtsanwälte etc.). Wir fordern Sie auf schriftliche Vereinbarungen in Kopie beizufügen. 1. Das Kind besucht den anderen Elternteil wie folgt: Montag ganztags in der Zeit von bis Dienstag ganztags in der Zeit von bis Mittwoch ganztags in der Zeit von bis Donnerstag ganztags in der Zeit von bis Freitag ganztags in der Zeit von bis Samstag ganztags in der Zeit von bis Sonntag ganztags in der Zeit von bis 2. Die Regelung ist wöchentlich 14 tägig es gibt folgende Regelung 3. Ferienregelung: Das Kind besucht den Elternteil in folgenden Ferien Faschingsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien Herbstferien Weihnachtsferien Beiblatt Seite 1 von 2

4. Es treffen keine der oben genannten Punkte zu, weil: Ich versichere ausdrücklich, dass ich die Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe. Mir ist bewusst, dass der andere Elternteil zu diesen Angaben befragt werden kann., den Unterschrift Antragsteller/-in Beiblatt Seite 2 von 2