SektVO. ein Grund zum Feiern für die Kommunen!? Ass. Dr. Alfred G. Debus

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Transkript:

SektVO ein Grund zum Feiern für die Kommunen!? Ass. Dr. Alfred G. Debus Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht, insbes. allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow) Fotos soweit nicht anders angegeben : www.wikipedia.de / MS Clipart

Gliederung I. Einleitung II. Grundstruktur der SektVO III. Überblick über die Regelungen IV. Fazit Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 2

I. Einleitung: Zweck der Neuregelung Ergänzende Umsetzung der SektorenRL Energieeffizienz-RL - Angaben zum Energieverbrauch sind in der Leistungsbeschreibung zu machen ( 7 IV SektVO) - Energieverbrauch kann ein Wertungskriterium sein ( 29 II 2 SektVO) Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 3

II. Grundstruktur: 1. Sektorenvergaberecht EU-Recht EU-Recht GWB GWB 7 VgV a. F. SektVO 3. Abschnitt der VOB/A bzw. VOL/A 4. Abschnitt der VOB/A bzw. VOL/A Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 4

II. Grundstruktur: 2. SektVO Vorbereitung des Vergabeverfahrens Absch. 2 ( 6-11) Bekanntmachungen und Fristen Absch. 3 ( 12-19) Anforderungen an Unternehmen Absch. 4 ( 20-25) Prüfung und Wertung der Angebote Absch. 5 ( 26-31) Nicht für Altverfahren gem. der Schlussbestimmung in 34 (Absch. 7) Ablauf des Vergabeverfahrens Besondere Bestimmungen Absch. 6 ( 32 f.) Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 1 ( 1-5 SektVO) Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 5

III. 1. Anwendungsbereich ( 1) Auftraggeber nach 98 Nr. 1 bis 4 GWB Vergabe von Aufträgen - Nicht bei In-State-Geschäften - Keine Regelungslücke für freiberufliche Dienstleistungen mehr Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs (Sektorentätigkeiten) Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 6

III. 1. Anwendungsbereich ( 1) Problem: Zusammenhang zur Sektorentätigkeit VgV? bei 98 Nr. 1-3 GWB? Bei 98 Nr. 4 GWB SektVO 99 VIII 2 GWB 99 VIII 1 GWB Hauptgegenstand 99 VIII 3 GWB Nach Auslastungsgrad Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 7

III. 1. Anwendungsbereich ( 1) Keine Konzession ( 1 I 3) Dazu EuGH, EuZW 2009, 810 WAZV Gotha Voraussetzungen für Konzession: Kein unmittelbare Entgelt des AG, sondern der Unternehmer erhält das Recht von Dritten Entgelte zu erheben Erhebliche Risikotragung des Unternehmers auch bei Anschluss- und Benutzungszwangs Fotos: http://wazvgotha.de Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 8

III. 1. Anwendungsbereich ( 1) Schwellenwerte ( 1 II i.v.m. Art. 16 SektorRL): - 387 000 EUR bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und - 4 845 000 EUR bei Bauaufträgen - Voraussichtlich von 1.1.2010 bis 31.12.2011 Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 9

III. 2. Vorbereitung des Vergabeverfahrens Grds. Wahlfreiheit gem. 101 VII 2 GWB, 6 SektVO Ohne Bekanntmachung nur in den abschließend aufgezählten Sonderfällen ( 6 II) Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 10

III. 2. Vorbereitung des Vergabeverfahrens Leistungsbeschreibung, technische Anforderungen ( 7): - Funktional - Technische Anforderungen unter Bezugnahme auf Anhang, oder - Kombiniert funktional technische Anforderungen Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 11

III. 2. Vorbereitung des Vergabeverfahrens Dynamische elektronische Verfahren ( 101 VI 2 GWB, 10) Marktübliche Liefer- und Dienstleistungen Nicht Bauleistungen Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 12

III. 2. Vorbereitung des Vergabeverfahrens Wettbewerbsverfahren gem. 99 V GWB, 11 Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 13

III. 3. Bekanntmachungen und Fristen ( 12-19) Bekanntmachung: 12-16 Fristen: 17-19 Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 14

III. 4. Anforderungen an Unternehmen ( 20-25) 20 Eignung und Auswahl der Unternehmen objektive Kriterien ( 20 I) 24 Prüfungssysteme Bau-Präqualifikationsverzeichnis ( 24 XIII) allg. prognostizierte Einsparung 25,4 Mio. Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 15

III. 5. Prüfung und Wertung der Angebote ( 26-31) 26 Prüfung Wertung Zuschlag gem. 29: Wirtschaftlichstes Angebot Foto: www.die-auktionsprofis.de Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 16

III. 5. Prüfung und Wertung der Angebote ( 26-31) Informationspflicht in Hinblick auf 31 Bieter Auftraggeber Bieter Bieter Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 17

IV. Fazit Grundstruktur + Anwendungsbereich ( 1) Freiheit bei Verfahren ( 6) + Leistungsbeschreibung ( 7) Einführung der elektronischen Auktion ( 10) Prüfsystem ( 24) Ausnahme von Informationspflichten ( 31) Gesamturteil Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 18

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Debus: SektVO ein Grund zum Feiern!? 19