Satzung. über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 BauGB

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Transkript:

Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 BauGB Aufgrund von 25 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 244) zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 20.0.205 722 i.v.m. 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (Gbl. S. 58, ber. 2000 S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 23.02.207 (GBI. S. 99, 00) hat der Gemeinderat der Gemeinde Empfingen am 25.04.207 folgende Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen: Anordnung des Vorkaufsrechts Der Gemeinde Empfingen steht zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung im Sinne des 25 Abs. Nr.2 BauGB für künftige gewerbliche Entwicklungsflächen auf den Gemarkungen Empfingen und Wiesenstetten ein besonderes Vorkaufsrecht nach Maßgabe der Begründung vom 8.04.207 zu. 2 Räumlicher Geltungsbereich () Für den räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung ist der Lageplan vom 3.04.207 maßgebend. 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Empfingen, den 25.04.207 Ausgefertigt: Empfingen, den 26.0,207 Albert Schindler Bürgermeister Albert Schindler Bürgermeister

003 507/ ji illr 50 773 /6 e 5 502 Ili 5 \ 59 503 527/4 555 556 556/ 542 536 5 535,53. 540 534 4%6. 533 540/3 la JIM INU 0fi,'"00 627/ BM IM MB. Mt MB MN 627f2 54» 5405 540/4 332, 2 33 333/ ifty K 4768 VViesenstetten --> 672/ 632 63/ 6492 3073 Se 3057 303 302 0 649/ rt tirchfaifrt 307/ ', 3656 44 r 333 +s Na 44er2: LI' 44 ------e-; Ne,iter 366 P+M 3642 3636 / IM e4 Maßstab: : 2035_varl +2 2.0 Grundlage: alk GeziGed. Datum Änderungsvermerk Gh/ Gf 3.03.7 Erstellt JS/Gf 3.04.7 Geltungsbereich reduziert, Flurstücke, Maßstab S. -5774 usgefertigt: fingen, d n 26.04.207 r?' r BÜROGFRÖRER UMWELT' VERKEHR... Projektnummer: Plannummer: 7.500 463 I./ eigerloc h - SW,TPLANUNG Büro Empfingen Detstmseer Str. 23 Büro Übedingen Bohnhofetr, 8.20 7286 Emp'ilnen Tel.: 07485/9769-0 88662 überlinger Tel.: 0755/8008.0 info.pgfroerer.orchlkorn.de Wo,/buero-gtroerer.de indler, Bürgermeister

Gemeinde Empfingen Landkreis Freudenstadt Vorkaufrechtssatzung für künftige gewerbliche Entwicklungsflächen der Gemeinde Empfingen BEGRÜNDUNG Ziele einer städtebaulichen Entwicklung für künftige gewerbliche Entwicklungsflächen Der Gemeinderat der Gemeinde Empfingen hat am 06.2.206 den Beschluss gefasst, eine Arbeitsgruppe zu gründen, die sich gemeinsam mit der Stadt Horb um die Ausweisung eines Interkommunalen Gewerbegebiets (IKG) östlich der Autobahn befasst. Die gegründete Arbeitsgruppe tagt regelmäßig etwa im monatlichen Rhythmus. Sollte das angedachte IKG mit der Stadt Horb wider Erwarten nicht zustande kommen, müssten alternativ Flächen westlich der A 8 in den Gewannen Stocken / Langenrain für die künftige gewerbliche Entwicklung näher untersucht werden. Im Zusammenhang mit der Erschließung eines künftigen IKGs oder aber auch einer eigenständigen gewerblichen Entwicklung der Gemeinde, soll auch die im Maßnahmenplan zum Generalverkehrsplan enthaltene Nordumgehung Berücksichtigung finden. Für diese vorgenannten Projekte benötigt die Gemeinde Grundstücksflächen in Eigentum, als auch Tauschflächen. Bisher gibt es für diese künftigen Entwicklungsflächen keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan müsste zudem angepasst werden. Mittels eines künftigen Bebauungsplanes sollen folgende Ziele erreicht werden: - Erschließung von Flächen für eine allgemeine gewerbliche Entwicklung. Die Entwicklung sollte in mehreren Abschnitten erfolgen können. - Einbeziehung der Nordumgehungstrasse Die Gemeinde Empfingen kann nur noch in geringem Umfang gewerbliche Flächen im Bereich entlang der A 8 anbieten. Bauleitplanung und übergeordnete Planung Das Plangebiet ist im Regionalplan der Region Nordschwarzwald überwiegend als Vorrangund Vorbehaltsfläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Es sind zudem in größerem Umfang, Flächen über einen Regionalen Grünzug überplant. Die Gemeinde hat den landwirtschaftlichen Ausweisungen widersprochen. Im Rahmen der Abwägung wurde dies vom Regionalverband leider nicht berücksichtigt. Vom Regionalverband wurde allerdings signalisiert, dass ein IKG östlich der Autobahn nicht ausgeschlossen wird. Eine Umsetzung der Planung in Flächennutzungs- und Bebauungsplan wurde jedoch noch nicht vorgenommen. Eigentumssituation und Flächenverfügbarkeit Um eine im Detail sinnvolle Gebietsabgrenzung für einen Bebauungsplan vornehmen zu können, ist insbesondere die Eigentumssituation und Flächenverfügbarkeit entscheidend.

Erst für einen konkret benannten Flächenumgriff/Abgrenzungsgebiet würden dann weitere Untersuchungen (z. B. Verkehrs- und Erschließungsplanung, Lärmschutz) vorgenommen werden. Artenschutzrechtliche Belange wurden bereits über die Arbeitsgruppe IKG in Abstimmung mit dem Gemeinderat beauftragt. Zur Ermittlung der Flächenverfügbarkeit werden zu einem späteren Zeitpunkt alle Eigentümer angefragt. Da die genaue Lage der künftigen Entwicklungsflächen noch nicht feststeht wären also verschiedene Planvarianten denkbar. Allen Eigentümern in der künftigen Entwicklungsfläche wird zu gegebenem Zeitpunkt ein einheitliches Angebot als Diskussionsgrundlage unterbreitet. Weiterhin wären neben rein finanziellen Aspekten insbesondere auch gewünschte Tauschflächen für die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe von großer Wichtigkeit. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, eine sinnvoll abzugrenzende Fläche für die Entwicklung eines Bebauungsplanes festzulegen. An den o.g. städtebaulichen Zielen in diesem Bereich soll jedoch weiterhin festgehalten werden. Eine baldmöglichste Umsetzung wird daher nach wie vor angestrebt. Vorkaufsrechtssatzung nach 25 Abs. Ziff. 2 BauGB Zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung kann die Gemeinde in Gebieten, in denen sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, eine Vorkaufsrechtssatzung nach 25 Abs. Ziff. 2 BauGB erlassen. Durch den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung kann die Gemeinde in Kaufverträge zwischen Dritten eintreten und sich so notwendige Flächen zur Entwicklung eines künftigen IKGs oder allgemeinen Gewerbegebiets im Bereich der A 8 sichern. Das Vorkaufsrecht kann nur bei tatsächlich stattfinden Verkäufen angewendet werden. Unabhängig von der Ausübung von Vorkaufsrechten ist zu einem späteren Zeitpunkt die direkte und einvernehmliche vertragliche Einigung mit den Eigentümern anzustreben. Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung Es steht im Ermessen der Gemeinde, welche Flächen sie innerhalb eines räumlichen Geltungsbereichs ausweist. Der räumliche Umfang der Flächen richtet sich nach dem Sicherungsbedürfnis in Bezug auf die beabsichtigten städtebaulichen Maßnahmen. Dabei sind das Abwägungsgebot und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung findet sich in dem Lageplan vom 3.04.207 wieder. Er wird deutlich größer als die spätere Fläche für den Bebauungsplan sein, soll aber auch Flächen sichern, die als alternativ Standorte für ein GE in Frage kommen (auch westlich der A 8) und zudem eventuelle Tauschgrundstücke berücksichtigen. Finanzierung des Vorhabens Bei der erstmaligen Ausübung des Vorkaufsrechtes ist die finanzielle Realisierbarkeit des Gesamtvorhabens (Grunderwerb, Erschließung, etc.) sicherzustellen. Die Finanzierung muss daher nach Konkretisierung des Flächenumgriffes des Gewerbegebietes und der Straßenplanung in die mittelfristige Finanzplanung des Haushaltsplanes übernommen werden. Aufgestellt: Empfingen, den 25.04.207 Hauptamt Theo Walz Ausgefertigt: Datu 6.0 7 rgermeister Schindler

3684 3683 3682 368 3680 3679 3678 3675 3674 3673 3672 367 3670 3669 3668 3663 3662 366 3660 3659 3658 3638 3636 3635 3634 3632 363 3630 3629 3628 3627/ 3627 3592 333 369 368 367 366 365 364 36 360 359 358 357 356 355 349 348 347 346 345 344 343 339 338 337 336 335 334 333/ 333 332 33/ 33 329 3 30 309/ 309 308 307 306 305 304 303 302 30 300 3099 3098 3097 3096 3095 3094 3093 3092 309 3090 3089 3088 3085 3079 3078 3077 3076 3075 3074 3073 3072 3055 3052 3039 3038 3037 3035 3034 3033 3032 303 302 3020 3003 2984 2983 2974 2940 2939 70 709 685 684 679/ 679 678 675 674 673 672/ 665/3 665/ 665/9 665/5 665/4 665/3 664 663/ 663 662 658/2 658/ 658 650 649/ 649 629/ 627/2 627/ 67 66 65 64 63 62 6 60/ 60 602 59 590 588 587 586 585 583 582 58 580 579/ 579 578 577 576 575 574/ 574 573 572 57 570 569 568 567 566 565 564 563 562 56 560 559 557 556/ 556 555 554 553/ 553 552/ 552 55 550 57 56 55 54 53 52 5 50 509 507/ 505 503 58 59 58/ 522 52 520 59/ 523 526 525 502 50 504 609 608 607 606 605 604/ 604 603 60 600 599 598/ 598 597/ 542 54 540 563 540/6 540/2 540/5 540/4 540/3 540/ 544 543 549 547 546 545 527/5 527/4 527/2 548 527 330 34 342 34 340 377 376 375 374 370 382 354 363 362 353 352 35 350 328 327 326 325 324 323 322 32 320 39 38 37 36 35 34 33 32 3084 3083 308 3080 3030 3029 3028 3027 3026 3025 3024 3023 3022 309 308 307/ 307 305 304 303/ 303 302 30 300 3009 3008 3007 3006 3005 3004 3002 300 3000 2999 2998 2997 2996 2994 2993 2992 299 2990 2989 2988 2987 2986 2985 3087 3086 665/2 665/0 3057 3056 3054 3053 3657 3656 3655 3654 3653 3652 365 3650 3649 3639 364 3637 3640 3642 3643 3644 <-- Ortsdurchfahrt B 463 Haigerloch --> K 4768 Wiesenstetten --> P + M Autobahn - A 8 629 629/4 629 629/3 629/2 630 63 63/3 63/2 63/ 649/2 649/4 649/3 665/4 626627 665/8 665/ 665/6 665/8 663/2 666 668 669 670/ 670 672 679/2 680/ 680 539 538 537 536 535 534 533 Büro Empfingen Dettenseer Str. 23 7286 Empfingen Tel.: 07485/9769-0 Büro Überlingen Bahnhofstr. 8-20 88662 Überlingen Tel.: 0755/8008-0 info@buero-gfroerer.de info@gfroerer-archikom.de