Amtsblatt d e s E n n e p e - R u h r - K r e i s e s H e r a u s g e b e r : K r e i s v e r w a l t u n g E N 7. Jahrgang Schwelm, 08.07.2014 Nr. 15 Inhaltsverzeichnis: Lfd.Nr. Datum Titel Seite 1. 12.06.2014 Bekanntmachung naturnahe Entwicklung eines namenlosen Fließgewässers 1 2. 12.06.2014 Bekanntmachung Neuverrohrung der nördlichen Schwelme 2 3. 24.06.2014 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 3 4. 25.06.2014 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 4 5. 25.06.2014 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 4 6. 27.06.2014 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 5 7. 30.06.2014 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 5 8. 30.06.2014 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 6 9. 30.06.2014 Bekanntmachung Öffentliche Zustellung 6 1. Bekanntmachung naturnahe Entwicklung eines namenlosen Fließgewässers in Herdecke Vorhaben: Offenlegung und naturnahe Entwicklung eines namenlosen Fließgewässers in Herdecke, Im Siepen 30 Antragsteller: Peter Stuppin, Wagenfeldstraße 10, 58456 Witten Entsprechend dem vorgelegten Antrag soll das auf dem Grundstück im Siepen 30 in Herdecke teilweise verrohrte und im weiteren naturfern fließende namenlose Fließgewässer offengelegt und naturnah entwickelt werden. Gemäß Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 30/VI der Stadt Herdecke muss bei einer Bebauung des Grundstücks der außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen naturfern fließende Bach als Kompensation für die Bebauung offengelegt und naturnah entwickelt werden. Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl I. S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBL I. S. 3154, 3180)
2 Gem. Anlage 1 zu 3c Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom 24.02.2010 (BGBL.I S.94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.07.2013 (BGBL I. S. 2749, 2756), Punkt 13.18.2 unterliegt der naturnahe Ausbau von Bächen, Gräben, Rückhaltebecken und Teichen, kleinräumigen naturnahen Umgestaltungen, wie die Beseitigung von Bach- und Grabenverrohrungen, Verlegung von Straßenseitengräben in der bebauten Ortslage und ihre kleinräumige Verrohrung, Umsetzung von Kiesbänken in Gewässern einer standortbezogenen Vorprüfung Die Bewertung des Antrages aufgrund der Antragsunterlagen und der einschlägigen Rechtsvorschriften ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Wirkungen auf die Umwelt entstehen können. Es wird daher festgestellt, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die gem. 3 a UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung. Die Entscheidungsgründe liegen beim Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung und Kataster des Ennepe- Ruhr-Kreises, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Zimmer 432 aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. 58332 Schwelm, 12. Juni 2014 Dr. Arnim Brux 2. Bekanntmachung Neuverrohrung der nördlichen Schwelme Vorhaben: Neuverrohrung der nördlichen Schwelme im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Loh in Schwelm Antragsteller: Wupperverband, Untere Lichtenplatzer Straße 100, 42289 Wuppertal Derzeit fließt die nördliche Schwelme nach Querung der Bahnhauptlinie Wuppertal-Hagen in einer Verrohrung DN 600 unterhalb einer Gewerbehalle. Daran schließt sich eine offene Strecke von nicht ganz 50 Metern an. Im Anschluss an den offenen Bereich tritt das Gewässer auf einer Länge von ca. 100 Metern in eine Verrohrung DN 400 ein. Diese Verrohrung stellt einen Abflussengpass dar, der zu Überflutungen auch westlich gelegener Flächen führt. Die Planung sieht vor, die nördliche Schwelme im Bereich einer ehemaligen Bahntrasse östlich des früheren Güterbahnhofs Schwelm auf einer Länge von ca. 200 Metern in einem DN 1.000 neu zu verrohren und an einen bereits genehmigten Verrohrungsabschnitt der gleichen Dimension anzuschließen. Ziel der Maßnahme ist die Herstellung einer ausreichenden Hochwassersicherheit für die weitere Entwicklung eines direkt südlich angrenzenden Speditionsunternehmens und des Bebauungsplangebietes Bahnhof Loh der Stadt Schwelm. Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl I. S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBL I. S. 3154, 3180) Gem. Anlage 1 zu 3c Satz 2 UVPG, Punkt 13.18.1 unterliegen Gewässerausbaumaßnahmen, die nicht unter Punkt 13.18.2 aufgeführt sind, einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls.
3 Die Bewertung des Antrages aufgrund der Antragsunterlagen und der einschlägigen Rechtsvorschriften ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteiligen Wirkungen auf die Umwelt entstehen können. Es wird daher festgestellt, dass für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die gem. 3 a UVPG erforderliche Information der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung. Die Entscheidungsgründe liegen beim Fachbereich Bau, Umwelt, Vermessung und Kataster des Ennepe- Ruhr-Kreises, Hauptstr. 92, 58332 Schwelm, Sachgebiet Wasserwirtschaft, Zimmer 430 aus und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. 58332 Schwelm, 12. Juni 2014 Dr. Arnim Brux 3. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung B E K A N N T M A C H U N G Öffentliche Zustellung eines Bußgeldbescheides Der Bußgeldbescheid vom 08.04.2014, Aktenzeichen 3244020056-JK, an Herrn Vasile Zaharia geb. am 15.09.1990 in Galati letzter bekannter Aufenthaltsort: Minervastr. 1, 58089 Hagen die Post gemäß 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Der Bußgeldbescheid kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, Hattinger Str. 2 A, 58332 Schwelm, Zimmer 111, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau I. Jakobi. Schwelm, den 24.06.2014 gezeichnet Hoffmeier
4 4. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/2 - Ö f f e n t l i c h e Z u s t e l l u n g Meine Verfügung vom 17.06.2014 an Herrn Frau Heidi WENDT geb.: 10.10.1977 in Witten letzter bekannter Aufenthaltsort: Oststraße 29, 45525 Hattingen wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94 ) - in der zurzeit geltenden Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung der Anordnung durch die Post gemäß 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG NRW durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger 2 a, Zimmer 011, zu den Öffnungszeiten des Straßenverkehrsamtes - Führerscheinstelle - eingesehen werden. Schwelm, 25.06.2014 Götte 5. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 - Öffentliche Zustellung Meine Verfügung vom 13.06.14 und vom 23.06.14 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-CC808 an x Herrn Frau Christian Hermann geb.: 13.12.1979 in Herdecke letzter bekannter Aufenthaltsort: Breslauer Platz 25, 58256 Ennepetal die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden. Schwelm, 25.06.2014 Völker
5 6. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Leistungsbescheid vom 22.05.2014, Anhörung vom 26.06.2014 und Aufhebungsbescheid vom 26.06.2014, Aktenzeichen: 4070121563 Der Leistungsbescheid vom 22.05.2014, die Anhörung vom 26.06.2014 und der Aufhebungsbescheid vom 26.06.2014, Aktenzeichen: 4070121563, an Herrn Waldemar Brzezinski geb. am 09.07.1961, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Akazienstraße 6, 45525 Hattingen werden hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Leistungsbescheides vom 22.05.2014, sowie der Anhörung vom 26.06.2014 und des Aufhebungsbescheides vom 26.06.2014 durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Der Leistungsbescheid vom 22.05.2014, die Anhörung vom 26.06.2014 und der Aufhebungsbescheid vom 26.06.2014 kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Hattingen, Hüttenstraße 45, 45527 Hattingen, Zimmer 209, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Haupt. Hattingen, 27.06.2014 Haupt 7. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung Vermerk über die öffentliche Zustellung Anforderung, Aktenzeichen: 9070106830 Der Anforderung vom 17.06.2014, Aktenzeichen: 9070106830, an Frau Nalayini Shanmugam geb. am 11.03.1988, in letzter bekannter Aufenthaltsort: Hasperbruch 1, 58135 Hagen wird hiermit gemäß 10 des Landeszustellungsgesetzes (LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV. NRW. S. 94) - in der zur Zeit gültigen Fassung - öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der vorgenannten Person war die Zustellung des Anforderunges durch die Post gem. 3 LZG NRW nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gem. 10 LZG NRW durchzuführen. Der Anforderung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis, der Landrat, Jobcenter EN, Regionalstelle Witten, Holzkampstraße 7 b, 58453 Witten, Zimmer 219, vom Betroffenen gegen Vorlage des Personalausweises abgeholt oder eingesehen werden. Auskunft zur Sache erteilt Frau Metz. Witten, 30.06.2014 Metz
6 8. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 - Öffentliche Zustellung Meine Verfügung vom 13.06.14 und vom 23.06.14 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen MK-BW1231 an Herrn X Frau Barbara Halina Kosinska geb.: 31.12.1954 in Königshütte letzter bekannter Aufenthaltsort: Am Knapp 2, 58300 Wetter die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden. Schwelm, 30.06.2014 Völker 9. Bekanntmachung Öffentliche Zustellung - 36/1 - Öffentliche Zustellung Meine Verfügung vom 20.06.14 und vom 30.06.14 Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen EN-CM1208 an Herrn X Frau Nadja Tietz geb.: 04.08.1975 in Herdecke letzter bekannter Aufenthaltsort: Gartenstr. 65, 58300 Wetter die Post gemäß 3 LZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß 10 LZG durchzuführen. Die Verfügung kann beim Ennepe-Ruhr-Kreis in Schwelm, Hattinger Str. 2a, Zimmer 026-027, zu den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle eingesehen werden. Schwelm, 30.06.2014 Völker