1/8. Frauen beziehen häufiger als Männer Grundsicherung im Alter

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Transkript:

1/8 beziehen häufiger als Grundsicherung im Alter und mit Bezug von Grundsicherung im Alter * in Deutschland ** ( 213), absolute Zahlen 35. 313.11 3. 262.673 271.37 25. 228.468 2. 15. 186.185 1. 18.513 129.695 138.651 5. 28 29 21 211 212 213 * Grundsicherung im Alter nach SGB XII 41 46a, ab 65 Jahre ** und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen und mit Bezug von Grundsicherung im Alter * in Westdeutschland ** ( 213), absolute Zahlen 3. 266.825 25. 221.14 2. 191.516 15. 155.841 1. 9.927 18.375 5. 28 29 21 211 212 213 ** und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen

2/8 und mit Bezug von Grundsicherung bei Erwerbsminderung * in Ostdeutschland ( 213), absolute Zahlen 3. 25. 2. 15. 1. 5. 36.952 41.533 46.285 17.586 21.32 28 29 21 211 212 3.344 213 Anteil von und n mit Bezug von Grundsicherung im Alter * in Deutschland ** ( 213), in Prozent 5 4 3,3 3 2,5 2,7 2,6 2 1,7 1,9 1 28 29 21 211 212 213 ** und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen

3/8 Anteil von und n mit Bezug von Grundsicherung im Alter * in Westdeutschland ** ( 213), in Prozent 5 4 3,6 3 2,6 3, 2,7 2 1,9 2,2 1 28 29 21 211 212 213 ** und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen Anteil von und n mit Bezug von Grundsicherung im Alter * in Ostdeutschland ( 213), in Prozent 5 4 3 2 1,8 2, 2,2 2, 1 1,3 1,5 28 29 21 211 212 213

4/8 Kurzanalyse beziehen sehr viel häufiger als Grundsicherung im Alter. Im Jahr 213 standen bundesweit 313. mit Bezug dieser Sozialleistung nur 186. gegenüber. Sowohl bei n als auch bei hat die Zahl der Leistungsbeziehenden kontinuierlich zugenommen. Ausschlaggebend dafür dürften zum einen die Niveausenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung und die Abschläge für vorzeitigen Rentenbezug sein (1), zum anderen aber auch das gleichzeitig steigende Niveau der Grundsicherung, so dass es zu einer zunehmenden Überschneidung von Renten und Grundsicherungsniveau kommt. Der Anteil der an den Leistungsbeziehenden ist im Zeitverlauf von 68 Prozent im Jahr auf 63 Prozent in 213 leicht gesunken. Dies bedeutet, dass die Bedürftigkeit der männlichen Personen im Rentenalter schneller gewachsen ist als die der. Der anteil an den Leistungsbeziehenden ist in Westdeutschland mit 63 Prozent etwas höher als in Ostdeutschland, wo er nur 6 Prozent beträgt. Die Geschlechterunterschiede sind folglich in Westdeutschland größer als in Ostdeutschland. Betrachtet man den Anteil der Leistungsbeziehenden bezogen auf die Bevölkerung im Alter ab 65 Jahren (Quoten), so zeigt sich, dass häufiger als auf die Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Deutschlandweit sind 3,3 Prozent der, aber nur 2,6 Prozent der ab 65 Jahren nicht in der Lage, ihr soziokulturelles Existenzminimum ohne diese Sozialleistung zu sichern. Nach wie vor wird die Grundsicherung im Alter in Westdeutschland etwas häufiger in Anspruch genommen als im Osten Deutschlands. Während die Quoten des Grundsicherungsbezugs im Alter bei und n in Westdeutschland 3,6 bzw. 2,7 Prozent betragen, liegen die entsprechenden Werte in Ostdeutschland nur bei 2,2 bzw. 2, Prozent. Der Geschlechterunterschied ist auch in Bezug auf die Quoten in Westdeutschland größer als in Ostdeutschland. Eine der wichtigsten Ursachen für die geringere Grundsicherungsquote der in Ostdeutschland und den geringeren Geschlechterunterschied beim Bezug dieser Leistung im Vergleich zu Westdeutschland dürfte in der höheren Erwerbsbeteiligung der ostdeutschen und ihren vergleichsweise längeren Arbeitszeiten liegen. Höhere Erwerbseinkommen führen zu höheren Rentenansprüchen, sodass seltener aufstockende Grundsicherungsleistungen bezogen werden müssen. Darüber hinaus könnten aber auch der niedrigere Anteil von Ausländern in der Bevölkerung und die niedrigeren Mieten eine Rolle spielen. (1) Einfluss haben darüber hinaus alle Faktoren, die die Einkommenshöhe im Alter bestimmen: Entgelthöhe, Sozialversicherungspflicht, Verlauf der Erwerbsbiographie, Betriebsrenten und private Vorsorge, der Haushaltskontext usw. Glossar Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII: 41 46) ist ein Sozialleistungssystem für ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen. Sie soll solchen Personen, die wegen Langzeitarbeitslosigkeit, Niedriglöhnen oder einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung keine Existenz sichernden Renten aufbauen konnten und deshalb von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen sind, eine materielle Lebensgrundlage sichern. Durch diese Form der Grundsicherung sollen der Bezug von Sozialhilfe vermieden werden. Vorhandenes Einkommen bzw. Vermögen wird durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf ein existenzsicherndes Niveau aufgestockt. Anspruch auf diese Form der Grundsicherung haben Personen ab 65 Jahren (1) (Grundsicherung im Alter) oder Personen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert

5/8 sind (Grundsicherung bei Erwerbsminderung) (2). Dauerhaft voll erwerbsgemindert sind Personen, die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage im rentenrechtlichen Sinne voll erwerbsgemindert (3) sind bzw. bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung wieder behoben werden kann. Eine teilweise Erwerbsminderung reicht für die Grundsicherung bei Erwerbsminderung nicht aus. Ursachen für Erwerbsminderung sind insbesondere chronische Krankheiten, Unfälle, aber auch angeborene Behinderungen. Die Grundsicherung wird anders als die Sozialhilfe nur auf Antrag und in der Regel für zwölf Monate geleistet. Bei dieser Leistung wird gegenüber unterhaltsverpflichteten Kindern oder Eltern mit einem Jahreseinkommen unterhalb von 1. Euro kein Unterhaltsrückgriff vorgenommen. Die Leistungen der Grundsicherung sind der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) vorgelagert, so dass hilfebedürftige Personen zunächst Leistungen der Grundsicherung als vorrangige Sozialleistung erhalten. Die Regelbedarfe bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden vom Bundestag festgelegt. In manchen Bundesländern kann es auch regionale Regelsätze geben. (1) Ab dem Jahr 212 wird die Altersgrenze von 65 Jahren bei der Grundsicherung im Alter wie in der Rentenversicherung schrittweise auf 67 Jahre angehoben. (2) Die Grundsicherung als unterstes Auffangnetz zur Vermeidung von Armut durch Erwerbsminderung gewährt diese staatliche Fürsorgeleistung auch für Personen mit unbefristet gewährter Erwerbsminderungsrente aus der vorgelagerten gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Rentner/innen mit Erwerbsminderungsrente und ihre Haushaltsangehörigen erreicht die Grundsicherungsquote 21 einen Wert von 18 Prozent und war damit doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung (Märtin/Zollmann 213: 4) (3) Nach dem Rentenrecht ist voll erwerbsgemindert, wer wegen einer Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außer Stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Datentabellen zu den Grafiken und mit Bezug von Grundsicherung im Alter 1) in Deutschland ( 213), in absoluten Zahlen Deutschland 2) Gesamt Anteil in % 228.468 18.513 336.981 67,8 244.714 119.821 364.535 67,1 262.673 129.695 392.368 66,9 28 271.37 138.651 49.958 66,2 29 259.513 14.324 399.837 64,9 21 265.5 147.76 412.81 64,3 211 277.773 158.437 436.21 63,7 212 293.87 171.29 464.836 63,2 213 313.11 186.185 499.295 62,7 1) Grundsicherung im Alter nach SGB XII 41-46 a, ab 65 Jahre 2) und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen

6/8 und mit Bezug von Grundsicherung im Alter 1) in Westdeutschland ( 213), in absoluten Zahlen Westdeutschland 2) Gesamt Anteil in % 191.516 9.927 282.443 67,8 23.62 99.451 33.71 67,2 221.14 18.375 329.515 67,1 28 228.65 115.663 343.728 66,4 29 219.385 117.519 336.94 65,1 21 225.56 123.66 348.122 64,6 211 236.225 132.755 368.98 64, 212 249.925 143.124 393.49 63,6 213 266.825 155.841 422.666 63,1 1) Grundsicherung im Alter nach SGB XII 41-46 a, ab 65 Jahre 2) und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen und mit Bezug von Grundsicherung im Alter 1) in Ostdeutschland ( 213), in absoluten Zahlen Ostdeutschland Gesamt Anteil in % 36.952 17.586 54.538 67,8 41.94 2.37 61.464 66,9 41.533 21.32 62.853 66,1 28 43.242 22.988 66.23 65,3 29 4.128 22.85 62.933 63,8 21 39.949 24.1 63.959 62,5 211 41.548 25.682 67.23 61,8 212 43.882 27.95 71.787 61,1 213 46.285 3.344 76.629 6,4 1) Grundsicherung im Alter nach SGB XII 41-46 a, ab 65 Jahre

7/8 Anteil von und n mit Bezug Grundsicherung bei Erwerbsminderung 1) in Deutschland, Westdeutschland und Ostdeutschland ( 213), in Prozent Deutschland 2) Westdeutschland 2) Ostdeutschland Gesamt Gesamt Gesamt 2,5 1,7 2,1 2,6 1,9 2,4 1,8 1,3 1,6 2,6 1,8 2,2 2,8 2, 2,5 2, 1,4 1,7 2,7 1,9 2,4 3, 2,2 2,7 2, 1,5 1,8 28 2,8 2, 2,5 3, 2,3 2,7 2, 1,5 1,8 29 2,7 1,9 2,4 2,9 2,3 2,7 1,9 1,5 1,7 21 2,7 2, 2,4 3, 2,4 2,8 1,9 1,6 1,7 211 2,9 2,2 2,6 3,2 2,6 3, 2, 1,7 1,9 212 3,1 2,4 2,8 3,4 2,8 3,1 2,1 1,8 2, 213 3,3 2,6 3, 3,6 2,7 3,2 2,2 2, 2,1 1) Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII 41-46 a, Basis: Bevölkerung ab 65 Jahre 2) und aufgrund technischer Probleme ohne Bremen Methodische Anmerkungen Statistik über die Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Die Erhebung über die Empfänger/innen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird jährlich zum 31. Dezember als Bestandserhebung durchgeführt. Die Statistischen Landesämter bereiten die erhobenen Daten zu statistischen Ergebnissen bis auf Landesebene auf. Aus den gesamten Länderergebnissen stellt das Statistische Bundesamt die Bundesergebnisse zusammen. Die Meldungen über die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgen durch die zuständigen örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe sowie die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände. Das Land Berlin zählt im Rahmen der Statistik der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu den neuen Bundesländern. Bearbeitung: Dr. Peter Sopp; Dr. Alexandra Wagner

8/8 Literatur Himmelreicher, Ralf K.; Frommert, Dina (): Gibt es Hinweise auf zunehmende Ungleichheit der Alterseinkünfte und zunehmende Altersarmut? Der Einfluss von Erwerbs- und Familienbiographien auf die Rentenhöhe in Deutschland, Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung, Berlin, Jg. 75, Heft. 1, S. 18-13 Prinz, Christian / Lemmer, Antje (214): Ergebnisse der Sozialhilfe- und der Asylbewerberleistungsstatistik 212. In: Wirtschaft und Statistik 6, S. 335-35 Statistisches Bundesamt: Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 21, Wiesbaden (erscheint alle 2 Jahre) Statistisches Bundesamt (215): Sozialleistungen. Empfänger und Empfängerinnen von - Hilfe zum Lebensunterhalt - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Fachserie 13 Reihe 2.2, Wiesbaden (erscheint jährlich)