Begleitete Besuchskontakte (BBK)

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Transkript:

Begleitete Besuchskontakte (BBK) Zielgruppe Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 18 Jahren, die eine Rahmengebung zur Gestaltung von Kontakten zu Elternteilen oder anderen Bezugspersonen benötigen Haus 1 Leitgedanken Der Umgang mit beiden Eltern hat für die Entwicklung eines Kindes eine hohe Bedeutung. Die Organisation und Begleitung von Besuchskontakten verhilft Kindern zu ihrem Recht, auch unter schwierigen Bedingungen Kontakt mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen zu haben. Begleitete Besuchskontakte bieten den Kindern hierbei Hilfe und Schutz in der Ausübung dieses Rechts. In diesem Prozess stehen wir den Kindern und besuchsberechtigten Erwachsenen beratend, vermittelnd, unterstützend und anleitend zur Seite. Wir lassen unsere Arbeit von Werten wie Eigenverantwortung und Respekt vor dem Gegenüber leiten. Wir gehen davon aus, dass alle beteiligten Erwachsenen die Motivation entwickeln können, ein für ihr Kind bestmögliches Projekt mit uns zu gestalten. Wir ergreifen keine Partei bei Streitigkeiten und klären keine Schuldfragen. Wir wollen vermitteln, damit es zu Einigungen auf eine für das Kind sinnvolle Gestaltung der zukünftigen Besuchskontakte kommt. Der begleitete Besuchskontakt soll dem Kind in unseren Augen einen (emotionalen) Gewinn bringen und vorrangig der Identitätsentwicklung des Kindes dienen. Sehen wir jedoch bei Kindern fortwährend Stress, Druck und Angst in der Planung und Ausübung der Kontakte, so legen wir keinen Zwang auf die Ausübung und Aufrechterhaltung des Besuchskontakts. Erläuterungen zur Zielgruppe Bei Trennung und Scheidung der Eltern sind diese oft nicht mehr in der Lage, ihre Partnerschaftskonflikte losgelöst von der weiter bestehenden gemeinsamen Verantwortung für die Kinder zu sehen. Loyalitätskonflikte belasten die Kinder, und der Kontakt zu beiden Eltern ist oft nicht gewährleistet. In besonders konfliktreichen Situationen ist der begleitete Besuchskontakt häufig das letzte Mittel, um den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen sicherzustellen. Begleitete Besuchskontakte im Rahmen eines Zivilverfahrens sind zeitlich begrenzt, damit die leiblichen Eltern (bzw. die kontakt- oder erziehungsberechtigten Personen) die Besuchskontakte selbstständig regeln lernen. Auswertungen seitens der Betreuer zur Überprüfung finden alle 2 Monate statt. QH MOSAIK-Zentrum Kapitel 4 Seite 1/6

Ein begleiteter Besuchskontakt kann auch aus anderen Gründen verfügt werden, wenn Kinder beispielsweise aufgrund einer Gefährdung fremd untergebracht sind und der Kontakt zu den Eltern bzw. dem alleinerziehenden Elternteil und anderen Bezugspersonen aufrecht erhalten werden soll. Die Organisation und Begleitung kann daher auch im Rahmen der Eltern- und Familienarbeit während einer stationären Betreuung eines Kindes/Jugendlichen im Mosaik-Zentrum stattfinden. Ein begleiteter Besuchskontakt kann u. a. sinnvoll und notwendig sein, wenn: die Kontakte des Kindes zu außerhalb lebenden Bezugspersonen verwehrt werden, die Besuchsregelung durch mangelnde Unterstützung der Bezugsperson, bei der das Kind lebt, behindert wird, das Kind bei der Übergabe massiven Konflikten der Bezugspersonen ausgesetzt ist, das Wohl des Kindes ohne begleitete Kontakte gefährdet sein könnte, eine Entfremdung zwischen dem Kind und der außerhalb lebenden Bezugsperson eingetreten ist, die Besuche nach langer Kontaktpause zustande kommen, die Beziehung zwischen dem Kind und der außerhalb lebenden Bezugsperson problembeladen ist, eine Rückführung des Kindes aus einer Pflegefamilie oder einer stationären Unterbringung zurück in die Herkunftsfamilie beabsichtigt ist, die Gefahr einer Kindesentführung besteht oder nicht unbegründet vermutet wird. Unsere Ziele Begleitete Besuchskontakte zielen auf die Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu demjenigen Elternteil ab, mit dem es nicht zusammenlebt, oder zu einer anderen außerhalb lebenden Bezugsperson. Ziel der begleiteten Besuchskontakte ist es: dem Kind zu seinem Recht auf eine Beziehung zu beiden Elternteilen bzw. zu anderen wichtigen Bezugspersonen zu verhelfen, emotionale und soziale Beziehungen und Bindungen zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen, die Bezugspersonen wieder zu befähigen, die Besuchskontakte dauerhaft eigenverantwortlich zu regeln. Dabei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt : sein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen, mit Großeltern, mit Geschwistern, mit ehemaligen Pflegeeltern... die Berücksichtigung seiner Fähigkeiten, Wünsche, Bedürfnisse... das Erleben einer angstfreien, verlässlichen und qualitativen Beziehung auch zu außerhalb lebenden Bezugspersonen. Die Aufgabe des Mosaik-Zentrums ist es, den Kontakt zum Kind zu begleiten, und nicht, das Umgangsrecht eines Elternteils durchzusetzen. QH MOSAIK-Zentrum Kapitel 4 Seite 2/6

Angebote und Methoden A. Vorgespräch mit den Eltern Für eine kontinuierliche und gute Beziehung zwischen dem Kind und außerhalb lebenden Bezugspersonen ist der Umgang der betroffenen Erwachsenen untereinander von maßgebender Bedeutung. Vor dem ersten Besuchstermin findet ein getrenntes Gespräch mit jedem Elternteil statt. Während diesen Treffen wird die/der Umgangsbegleiter/in vorgestellt. Das Mosaik-Zentrum legt die allgemeinen Rahmenbedingungen dar und trifft gegebenenfalls besondere Vereinbarungen mit den Elternteilen. Dabei wird betont, dass die Besuchskontakte für die Begegnung zwischen dem Besuchselternteil und dem Kind reserviert sind. Alle anderen Absprachen sind mit der/dem Begleiter/in oder während Elterngesprächen zu treffen. Grundsätzlich wird in der Besuchsregelung ein Konsens mit den betroffenen Erwachsenen angestrebt, unter Berücksichtigung der eventuell verordneten Maßnahmen. Der kleinste Konsens ist dann gefunden, wenn die Besuche stattfinden. Es wird ein Vertrag mit beiden Elternteilen (oder anderen kontakt- und erziehungsberechtigten Personen) aufgestellt, um einen (oder mehrere) der folgenden Punkte schriftlich festzuhalten: den zeitlichen Besuchsrahmen, die Zielsetzung, die Modalitäten für das Absagen von Terminen und den Umgang mit abgesagten und ausgefallenen Terminen, Verhaltensregeln während der begleiteten Umgangskontakte, den Übergabe-Modus, Gründe für einen vorzeitigen Abbruch der Maßnahme, weitere Vereinbarungen. Das Vertragsdokument wird von beiden Elternteilen unterschrieben. B. Vorbereitung des Kindes/Jugendlichen Es wird ein Treffen mit dem Kind und dem Elternteil, bei dem es wohnt, im Mosaik-Zentrum vereinbart. Ziel ist die Vorbereitung des Kindes auf die kommenden Besuchskontakte. Je nach Alter oder Entwicklungsstand wird dem Kind erklärt, warum es in Zukunft regelmäßig zum Mosaik-Zentrum kommt und wie die Besuche verlaufen werden. Das Kind erhält die Gelegenheit, Fragen zu stellen und eventuelle Befürchtungen im Hinblick auf die kommenden Treffen zu äußern. bei einem Rundgang in Anwesenheit des betreuenden Elternteils kann das Kind die Räumlichkeiten besichtigen. Das Kind lernt seine(n) Begleiter/in kennen. Die Beratung des Kindes reicht jedoch über das Kennenlerngespräch hinaus. Ziel ist es, dem Kind unbelastete Kontakte zu beiden Eltern zu ermöglichen. Es gilt, den Bedürfnissen der Kinder in der Situation der begleiteten Besuchskontakte Rechnung zu tragen. Eine Beratung auch über das Aufnahmeverfahren hinaus ist vorzusehen: wenn das Kind in der Vorbereitung eine stark ambivalente Haltung gegenüber den QH MOSAIK-Zentrum Kapitel 4 Seite 3/6

Kontakten zum besuchsberechtigten Elternteil zeigt oder den Kontakt ablehnt. Ziel dieser Beratung ist es, dem Kind zur Entwicklung einer differenzierten Sichtweise seiner Beziehung zu beiden Eltern und zu einer eigenständigen Haltung im Familienkonflikt zu verhelfen. wenn das Kind in der Umgangssituation oder im Anschluss daran Belastungssymptome zeigt. Eine Vor- und Nachbereitung des Besuchs und einzelner Interaktionssequenzen im Gespräch mit der Begleitperson ist vorzusehen und auf jeden Fall durchzuführen. C. Elterngespräche Besonders in Trennungs- und Scheidungssituationen ist es die Aufgabe beider Eltern, die Besuchskontakte möglichst konfliktfrei zu regeln. Im Hinblick auf die Konsensfindung und die angestrebte Verselbstständigung der Besuchskontakte finden in regelmäßigen Abständen Elterngespräche statt. Hauptziel dieser Gespräche ist es: eine auf den Kontakt bezogene Gesprächsbasis zu finden, ein Mindestmaß an Vertrauen zu schaffen, die vertraglichen Abmachungen zu überprüfen, die weitere Vorgehensweise abzuklären. Eine beratende Unterstützung der Eltern ist insbesondere unter folgenden Aspekten fachlich sinnvoll: Vor- und Nachbereitung des elterlichen Verhaltens während der Umgangskontakte (einschließlich der Übergabesituation) mit dem Ziel, die elterlichen Kompetenzen zur Interaktion mit dem Kind zu optimieren. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn das Kind belastet wird durch: den Ausdruck starker Emotionen, ambivalentes bzw. widersprüchliches Ausdrucksverhalten, andere unangemessene Verhaltensweisen, wie Ausfragen des Kindes, nicht kindgemäße Gestaltung des gemeinsamen Spiels, Aufklärung über kindliche Reaktionen in der elterlichen Konfliktsituation (Loyalitätskonflikte, Verhaltensauffälligkeiten gegenüber dem besuchsberechtigten Elternteil), die Tendenz des Kindes, Eltern und Besuchskontakte undifferenziert in extrem positiver oder negativer Weise sowie beiden Eltern gegenüber konträr zu beschreiben, Kontaktverweigerung des Kindes. Bearbeiten von Unsicherheiten und Ängsten des betreuenden Elternteils hinsichtlich des Wohlbefindens des Kindes während der Besuchskontakte. D. Ablauf der Besuchskontakte Die Leistung beinhaltet auch die Vor- und Nachbereitung des Kontakts, die Anwesenheit während des Kontakts sowie die Bereitstellung der geeigneten Räumlichkeiten. In Punkt 5 wird auf differenzierbare Formen der Kontakte unter dem Oberbegriff Begleitete Besuchskontakte eingegangen. Die besuchende Kontaktperson kommt in der Regel 15 Minuten vor der abgesprochenen Besuchszeit zum Mosaik-Zentrum, und die Begleitperson bespricht mit ihr den möglichen Besuchsverlauf. E. Interventionen bei Störungen Interventionen der Begleitperson während begleiteter Besuchskontakte dienen dem Ziel, die Bindungs- und Beziehungsqualität zwischen dem Kind und dem besuchsberechtigten Elternteil zu QH MOSAIK-Zentrum Kapitel 4 Seite 4/6

fördern. Solange die Interaktion störungsfrei verläuft, ist größte Zurückhaltung geboten. Interventionen während der Besuchskontakte sind insbesondere aufgrund folgender Probleme angezeigt: Signale des Kindes, die auf fehlende Bewältigung der Kontaktsituation verweisen (wie z. B. ausgeprägte Aggressivität, starke Erregung, hyperaktives Verhalten, Angstreaktionen), Kontaktverweigerung des Kindes, massiv defizitäre und/oder belastende Verhaltensweisen seitens des besuchsberechtigten Elternteils. Problem- und Krisensituationen sind im Interesse des Kindes durch entsprechende Interventionen zu entschärfen. Fokus hierbei ist der Schutz der kindlichen Interessen durch direkte Unterstützung. Interventionen während der Besuchsbegleitung zielen in der Regel nicht auf die Veränderung des elterlichen Verhaltens ab. Dies ist Gegenstand einer flankierenden Elternberatung. Der beaufsichtigte Besuchskontakt erfordert spezielle Schutzmaßnahmen für das Kind: Die lückenlose Überwachung des verbalen und physischen Austauschs zwischen besuchsberechtigtem Elternteil und Kind durch die Begleitperson ist erforderlich. Wurde der beaufsichtigte Umgang wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch des Kindes durch den besuchsberechtigten Elternteil beschlossen, so gelten im Einzelnen folgende Einschränkungen: Körperkontakt zum besuchsberechtigten Elternteil darf nur auf Initiative des Kindes hin eingeleitet werden und nur so lange dauern, wie das Kind es wünscht. Die Begleitperson unterbricht körperliche Kontakte zwischen besuchsberechtigtem Elternteil und Kind, wenn diese unangemessen oder sexualisiert erscheinen, auch wenn sie vom Kind eingeleitet wurden und dieses nicht als belastet erscheint. Der besuchsberechtigte Elternteil wird instruiert, Aussagen des Kindes, die ihm gegenüber erhobene Anschuldigungen betreffen, nicht abzustreiten. F. Abschlussgespräch Sind die Bezugspersonen wieder in der Lage, die Kontakte im Sinne des Kindes eigenverantwortlich zu regeln, findet das Abschlussgespräch statt, in dem noch einmal die wichtigsten Vereinbarungen für die Zukunft zusammengefasst werden. Das Mosaik-Zentrum kann die Organisation dieser Besuchskontakte abbrechen, wenn ersichtlich wird, dass keine Einigung erzielt werden kann, oder wenn Eltern die getroffenen Abmachungen nicht einhalten. Der Prozess wird ebenfalls unterbrochen, wenn die Belastung für das Kind zu hoch ist. Der Auftraggeber wird in beiden Fällen unmittelbar über die Situation informiert. Falls der Auftraggeber daraufhin die Beendigung der Besuchskontakte festlegt, findet ebenfalls ein Abschlussgespräch statt. G. Formen der Besuchskontakte Wir unterscheiden vier Formen der Besuchsbegleitung. Welche Form der Besuchsbegleitung zu wählen ist, leitet sich aus den spezifischen Indikationen der Erwachsenen-Kind-Situation ab: BEGLEITETE BESUCHSKONTAKTE (im eigentlichen Sinne) Diese Besuchsform ist indiziert, wenn Kinder vor einer indirekten Gefährdung durch den Besuchsberechtigen geschützt werden müssen, beispielsweise bei einem hohen Konfliktniveau zwischen den Eltern, bei mangelnder elterlicher Kompetenz, fehlender elterlicher Kommunikationsund Kooperationsbereitschaft und/oder heftigen Auseinandersetzungen in Übergabesituationen. Je nach Entwicklung der Besuchssituation und in Absprache mit dem Auftraggeber und den Eltern QH MOSAIK-Zentrum Kapitel 4 Seite 5/6

zieht sich der Begleiter kontinuierlich aus der Begleitung zurück. Die Außenanlagen des Zentrums sowie der nahe liegende Spielplatz können für die Gestaltung der Besuche genutzt werden. BEAUFSICHTIGTE/ÜBERWACHTE KONTAKE Diese Besuchsform findet Anwendung, wenn eine direkte Gefährdung des Kinder durch den Besuchsberechtigen nicht ausgeschlossen werden kann. Diese Form des Kontakts kommt bei sehr stark konfliktbeladenen Eltern-Kind-Beziehungen in Betracht, beispielsweise bei vermutetem sexuellem Missbrauch, Misshandlungen oder Gewaltneigungen. Bei Gefahr einer Retraumatisierung finden die Besuchskontakte nur nach Erstellung eines psychologischen Gutachtens statt. Der Schutz des Kindes hat wie in jeder Situation höchste Priorität. Die Kontakte finden ausschließlich in Räumen des Mosaik-Zentrums statt. Der Besuchsbegleiter ist ständig anwesend und überwacht die Eltern-Kind-Interaktion, gegebenenfalls mittels Beobachtung durch Einwegscheibe, und interveniert, falls es die Situation erfordert. Flankierende Beratungs- und Therapiemaßnahmen sind zur Entwicklung von Verhaltensweisen, die eine Kindesgefährdung ausschließen, indiziert. UNTERSTÜTZENDE BESUCHSKONTAKTE Diese Form der Begleitung ist mit einem niedrigen Überwachungsgrad verbunden. Hierzu dürfen keine schwerwiegenden Risiken für das Kind bestehen, wie z. B. Gewalttätigkeit eines Elternteils. Die Maßnahme kann innerhalb oder außerhalb der Einrichtung angeboten werden und eine Begleitung der Übergabesituationen oder des Kontakts beinhalten. Meist wird diese Besuchsform bei Wiederherstellung der Eltern-Kind-Kontakte nach Trennung oder bei Erstkontakt zum Kind eingesetzt. Die Maßnahme besteht in der generellen Beaufsichtigung und Förderung. Das Ziel ist die Förderung gesunder Beziehungen und die Verbesserung oder Entwicklung der Kompetenz zur selbstständigen Handhabung von Kontaktvereinbarungen. Diese Form der Kontakte kann aber auch genutzt werden: um Hilfestellung bei der Verbesserung von Beziehungsqualität zu leisten, um Kontaktanbahnungen bei fehlender Beziehungserfahrung zu gestalten, bei eingeschränkter Kompetenz im Umgang mit einem (kleinen) Kind. Der Besuchskontakt soll den Eltern und dem Kind die Möglichkeit zur (Wieder-)Annäherung und Intimität in der Beziehung geben. Die Maßnahme kann zudem Anleitungs-Module enthalten, wie z. B. Bedürfnisse und Versorgung von Kleinkindern, gemeinsame Aktivitäten gestalten... BEGLEITETE ÜBERGABE Geraten Eltern bei der Übergabe des Kindes häufig in Konflikte mit verbalen Auseinandersetzungen und Drohungen, kann die Übergabe des Kindes unter Begleitung stattfinden. Das Kind wird durch den Elternteil, bei dem es wohnt, zum Mosaik-Zentrum oder einem anderen neutralen Treffpunkt gebracht. Dort wird das Kind von der besuchsberechtigten Bezugsperson abgeholt. So lässt sich das Zusammentreffen der konfliktbeladenen Eltern vermeiden, wobei der Mitarbeiter des Mosaik-Zentrums alle notwendigen Informationen über das Kind direkt oder über ein Kommunikationsheft übermitteln kann. In Vorgesprächen (siehe 6.1) werden alle notwendigen Absprachen getroffen. In weiteren Elterngesprächen wird mit den Eltern durch Vereinbarungen und Einüben von entsprechenden Verhaltensweisen auf eine selbstständige Übergabe hin gearbeitet. QH MOSAIK-Zentrum Kapitel 4 Seite 6/6