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Transkript:

Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, die Mehrheit der Mitglieder war anwesend und stimmberechtigt. Damit besteht Beschlussfähigkeit. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzungen vom 21.03.2016 2. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 21.03.2016; Netzanschlussvertrag Stauraumkanal; Haueisen Fl.Nr.: 642 der 3. Neuabschluss eines Strom-Konzessionsvertrages mit der Bayernwerk AG; Info durch Herrn Schwarz, Bayernwerk AG Regensburg Beratung und Beschluss 4. Besetzung der Schulverbandsversammlung Abberufung der weiteren Vertreterin der 5. Abschluss einer Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung und Rabattverlustversicherung für Ehrenamtliche im kommunalen Auftrag. Beratung und Beschluss 6. Sonstiges/ Bekanntgaben TOP 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2016 Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2016 wird in der vorgelegten Form genehmigt. Einwendungen werden keine erhoben. Davon anwesend 11 Für den Beschluss 11 1

TOP 2: Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung vom 21.03.2016; Netzanschlussvertrag Stauraumkanal; Haueisen Fl.Nr.: 642 der Stadt Schauenstein Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Stadtrat dem Abschluss des Anschlussvertrags für die Stromversorgung des Stauraumkanals mit der Bayernwerk AG zum Angebotspreis von brutto 22.208,32 zugestimmt hat. Die Baukosten führen zu keinen Kostenüberschreitungen bei den zuwendungsfähigen Kosten, da das Ausschreibungsergebnis für den Kanalbau den Kostenansatz wesentlich unterschritten hat. Stadtrat Martin Marsmann erscheint um 17.45 Uhr zur Stadtratssitzung. TOP 3: Neuabschluss eines Strom-Konzessionsvertrages mit der Bayernwerk AG; Info durch Herrn Schwarz, Bayernwerk AG Regensburg Beratung und Beschluss Die beiden bisherigen Konzessionsverträge mit der Bayernwerk AG enden zum 31.12.2017. Das Ende der Laufzeit der Verträge muss 2 Jahre vor Beendigung im Bundesanzeiger bekannt gemacht werden. Ein Interessent an einem Neuabschluss muss sich innerhalb einer Frist von 3 Monaten bewerben. Diese Frist endete am 31.03.2016. Die einzige Bewerbung für einen Neuabschluss eines Konzessionsvertrages wurde von der Bayernwerk AG, 93049 Regensburg abgegeben. Bei der Konzessionsabgabe handelt es sich um ein Entgelt für das dem Konzessionsnehmer eingeräumte Recht zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom dienen. Die Einnahmen aus den bestehenden Verträgen mit der Bayerngrund belaufen sich auf ca. 13 500,00 jährlich. Herr Schwarz von der Bayernwerk AG Regensburg stellt in einer Präsentation kurz die Firma und die Grundlagen, sowie einen Abriss des Konzessionsvertrages vor. Nachdem kein weiterer Bewerber vorliegt wird vorgeschlagen, den neuen Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk AG abzuschließen. 2

Zwischen der, Rathausplatz 1, 95197 Schauenstein und der Bayernwerk AG, Lilienthalstraße 7, 93049 Regensburg wird ab dem 01.01.2018 ein Konzessionsvertrag geschlossen. Davon anwesend 12 Für den Beschluss 12 TOP 4: Besetzung der Schulverbandsversammlung Abberufung der weiteren Vertreterin der Nach Art. 9 Abs. 3 BaySchFG besteht die Schulverbandsversammlung aus den ersten Bürgermeistern der am Schulverband beteiligten Gemeinden. Gemeinden, aus denen mehr als 50 Schüler die Verbandsschule besuchen, entsenden bis einschließlich 100 Verbandsschüler einen weiteren Vertreter und für jedes weitere angefangene Hundert Verbandsschüler weitere Vertreter in die Verbandsversammlung. Nach Art. 9 Abs. 4 BaySchFG ist der Stichtag für die Feststellung der Verbandsräte der 1. Oktober jeden Jahres. Bei Änderungen in der Zusammensetzung sind überzählige Mitglieder abzuberufen, ergeben sich für eine Gemeinde mehr Stimmen als bisher, sind weitere Mitglieder zu berufen. Nach dem die Besetzung der Schulverbandsversammlung im Gesetz abschließend geregelt ist, bleibt kein Raum für eine abweichende Regelung, die Zahl der Vertreter ist zwingend anzupassen. Am Stichtag 1. Oktober 2015 liegt der Schülerstand insgesamt bei 71 Schülern, davon sind 49 Schüler aus der und 22 Schüler aus der Gemeinde Leupoldsgrün. Daraus ergibt sich, dass die in der Schulverbandsversammlung nur noch durch den ersten Bürgermeister vertreten wird. Derzeit wird die Stadt noch durch ein weiteres Mitglied, Frau Ulla Tögel, vertreten. Die Zahl der Vertreter der in der Schulverbandsversammlung entspricht damit gemäß Art. 9 BaySchFG nicht mehr dem Ergebnis, das sich aufgrund der Schülerzahlen zum Stichtag ergibt. Der Stadtrat hat deshalb die weitere Vertreterin abzuberufen. Die Abberufung erfolgt durch offene Abstimmung nach Art. 51 Abs. 1 GO. 3

Aufgrund der festgestellten Schülerzahlen und der daraus folgenden Verringerung der Anzahl der Sitze der in der Schulverbandsversammlung wird Frau Ulla Tögel aus der Schulverbandsversammlung abberufen. Davon anwesend 12 Für den Beschluss 12 TOP 5: Abschluss einer Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung und Rabattverlustversicherung für Ehrenamtliche im kommunalen Auftrag. Beratung und Beschluss In der Stadtratssitzung vom 02. März 2016 regte Stadträtin Ulla Tögel für die den Abschluss einer Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung für Ehrenamtliche im kommunalen Auftrag an. Von dieser Versicherung sollen insbesondere z.b. Seniorenbeauftragte, Jugendbeauftragte und sonstige ehrenamtlich Tätige (z.b. bei der Betreuung von Flüchtlingen) profitieren. Die Versicherungskammer Bayern bietet eine entsprechende Versicherung an. Der Beitrag ermittelt sich wie folgt: - der Beitrag je gefahrenen Kilometer beträgt 0,0375 EUR inkl. gesetzlicher Versicherungssteuer, derzeit 19 Prozent (0,006 EUR) - der Mindestjahresbeitrag beträgt 476,-- EUR inkl. gesetzlicher Versicherungssteuer, derzeit 19 Prozent (76,-- EUR) - Zu Beginn und jeweils zum 01.01. eines Jahres wird ein Vorausbeitrag mindestens in Höhe des Mindestbeitrages fällig. Er errechnet sich aus der Kilometerleistung des jeweiligen Vorjahres. Der Vorausbeitrag wird bei der endgültigen Abrechnung für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr angerechnet. - Zu Vertragsbeginn wird der Mindestbeitrag anteilig berechnet. Versichert ist der Eigentümer oder Halter des genutzten Pkws. Versicherte Dienstfahrten sind nur folgende Fahrten von Ehrenamtlichen, die im Rahmen des bürgerlichen Engagements zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben einer Kommune in deren Auftrag zugunsten eines einzelnen Bürgers oder einer Gruppe von Bürgern durchgeführt werden: - Im Rahmen sozialer Aufgaben - Im Rahmen kultureller Aufgaben 4

- Im Rahmen von Aufgaben im Kinder- und Jugendbereich - Im Rahmen von Aufgaben im Bereich Naturschutz - Im Rahmen politischer Aufgaben - Im Rahmen von Aufgaben als Asylhelfer Für die Fahrzeuge bestehen auf versicherten Dienstreisen - eine Fahrzeugvollversicherung mit 150,-- EUR Selbstbeteiligung einschließlich Fahrzeugteilversicherungen mit 150,-- EUR Selbstbeteiligung. Auf die Subsidiarität (Besteht neben der Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung anderweitig eine Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung für das beschädigte Fahrzeug, so sind Schäden ausschließlich aus der anderen Kaskoversicherung geltend zu machen.) wird hingewiesen. - eine Rabattverlustversicherung zur Fahrzeugvollversicherung - eine Rabattverlustversicherung zur Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Es wurde bei drei weiteren Versicherungsunternehmen (Allianz, HUK Coburg und Gothaer) Vergleichsangebote angefordert. Keines der drei Versicherungsunternehmen bietet eine vergleichbare Versicherung an. Die schließt eine Dienstfahrt-Fahrzeug und Rabattverlustversicherung für Ehrenamtliche im kommunalen Auftrag bei der Versicherungskammer Bayern ab. Vor Abschluss des Vertrages ist noch mit der Versicherung abzuklären, wie die Fahrtaufträge und die Nachweise über die Fahrten konkret abzuwickeln sind. TOP 6: Sonstiges/ Bekanntgaben Davon anwesend 12 Für den Beschluss 12 Bürgermeister Peter Geiser informiert den Stadtrat, dass die Jugendfeuerwehr Schauenstein vom 14.05. 15.05.2016 einen Berufsfeuerwehrtag durchführt. Diese Veranstaltung ist eine 24-Stunden- Übung und geht um Kameradschaft und Öffentlichkeitsarbeit. Es ergeht herzliche Einladung an Stadtrat und Bevölkerung. Er gibt noch bekannt, dass 6 Feuerwehrmänner aus Schauenstein: Andreas Sprenger, Sullivan Jahn, Daniel Börner, Felix Rödel, Florian Saalfrank, Philipp Börner an einem Atemschutzleistungswettbewerb in Neumarkt erfolgreich teilgenommen haben. Stadtrat Wolfgang Müller will wissen, wo zur Zeit das Geschwindigkeitsmessgerät steht. 5

Bürgermeister Peter Geiser erwidert, dass das Messgerät im Moment in der Richard-Wagner-Straße aufgestellt ist und die Auswertungen bekanntgegeben werden können. 6