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1 Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, die Mehrheit der Mitglieder war anwesend und stimmberechtigt. Damit besteht Beschlussfähigkeit. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom ; Beschluss 2. Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung vom Antrag auf Rodung einer Waldfläche Fl.Nr. 718 und 735 der Gemarkung Volkmannsgrün 2.2. Kauf / Leasing eines neuen Mehrzweck-Kleintraktors 2.3. Kauf eines Neuwagens für das Wasserwerk 3. Behandlung von Bauanträgen 3.1. Jürgen Schmidt, Schauenstein Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles auf den Grundstücken Fl.Nrn. 51, 395, 396 und 393 der Gemarkung Windischengrün 3.2. Miriam Blechschmidt und Daniel Börner, Schauenstein Garagenneubau mit Dachnutzung als Terrasse an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 251 der Gemarkung Schauenstein 3.3. Dieter und Verena Jurowsky, Schauenstein Garagenüberdachung auf dem bestehenden Grundstück Fl.Nr. 893 der Gemarkung Schauenstein 4. Abschluss eines Ergänzungsvertrages zum bestehenden städtebaulichen Vertrages (Durchführungsverpflichtung) für das WEA-Vorranggebiet 23 Uschertsgrün; Beratung und Beschluss 5. Teilnahme am Digitalfunk BOS; Teilnahme am Ausbau der Funkverbindung für die Feuerwehren im gesamten Stadtgebiet der ; Beratung und Beschluss 6. Sonstiges, Bekanntgaben 6.1. Abriss des alten Wiegehäuschens in Neudorf 6.2. Zensus 2011, Ergebnis der 6.3. Schulweghelfer 6.4. Eröffnung der Tankstelle an der Helmbrechtser Straße TOP 1: Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom wurde in der vorgelegten Form genehmigt. Einwendungen wurden keine erhoben. TOP 2: Bekanntgaben aus der nicht öffentlichen Sitzung vom

2 2.1. Antrag auf Rodung einer Waldfläche Fl.Nr. 718 und 735 der Gemarkung Volkmannsgrün Bürgermeister Peter Geiser gibt den Beschluss aus der letzten Sitzung bekannt. Er teilt weiterhin mit, dass das Amt für Landwirtschaft wegen der gleichen Bedenken den Rodungsantrag inzwischen abgelehnt hat. Gegen den Rodungsantrag werden aufgrund der künftig zu erwartenden höheren Nitratwerte im Boden Bedenken vorgebracht. Die Fläche soll weiter forstwirtschaftlich genutzt werden Kauf / Leasing eines neuen Mehrzweck-Kleintraktors Bürgermeister Peter Geiser gibt den Beschluss aus der letzten Sitzung bekannt. Der Stadtrat Schauenstein beschließt das Fahrzeug HAKO Citytrac 4200 DA gem. Angebot der Firma KLMV GmbH, Oberkotzau, zum Bruttopreis von ,60 zu kaufen, einschl. der Sonderausstattungen (1 Satz Winterreifen, 1 Satz Schneeketten, 1nbürstenvorrichtung, 1Saugbehälter und 2-Jahresgarentie sowie der erste Kundendienst kostenfrei) Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den Auftrag zu vergeben. Der Stadtrat Schauenstein beschließt die Finanzierung des Fahrzeuges HAKO Citytrac 4200 DA über das Leasing-Angebot der Sparkasse Hochfranken vom zu finanzieren. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt den Leasing-Auftrag zu vergeben Kauf eines Neuwagens für das Wasserwerk Bürgermeister Peter Geiser gibt den Beschluss aus der letzten Sitzung bekannt. Der Stadtrat der beschließt, gem. vorliegendem Angebot der Firma Automobile & Servicewerkstadt A. Seith aus Hof, ein neues Wasserwerkauto der Automarke Lada Niva Taiga - zum Gesamtangebotspreis von ,-- brutto zu kaufen. Das Altfahrzeuges wird mit 1.200,-- brutto in Zahlung gegeben. 2

3 TOP 3: Behandlung von Bauanträgen 3.1. Jürgen Schmidt, Schauenstein Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles auf den Grundstücken Fl.Nrn. 51, 395, 396 und 393 der Gemarkung Windischengrün Der Bauantrag (BV-Nr. 05/2013) Jürgen Schmidt, Windischengrün 22, Schauenstein Erweiterung des Milchviehstalles mit Kälberstall und Neubau einer Güllegrube auf den Grundstücken Fl.Nrn. 51, 395, 396 der Gemarkung Windischengrün, wird in der nächsten Bauausschusssitzung behandelt. Man möchte sich vor Ort ein Bild von den Gegebenheiten machen Miriam Blechschmidt und Daniel Börner, Schauenstein Garagenneubau mit Dachnutzung als Terrasse an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 251 der Gemarkung Schauenstein Der Bauantrag (BV-Nr. 06/2013) Miriam Blechschmidt und Daniel Börner, Hofer Straße 12, Schauenstein Garagenanbau mit Dachnutzung als Terrasse an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 251 der Gemarkung Schauenstein, wird in der nächsten Bauausschusssitzung behandelt. Man möchte sich vor Ort ein Bild von den Gegebenheiten machen Dieter und Verena Jurowsky, Schauenstein Garagenüberdachung auf dem bestehenden Grundstück Fl.Nr. 893 der Gemarkung Schauenstein Gegen den Bauantrag (BV-Nr. 07/2013) Dieter und Verena Jurowsky, Zum Wiesengrund 8, Schauenstein Garagenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 893 der Gemarkung Schauenstein, werden in planungsrechtlicher, erschließungsrechtlicher und bauaufsichtlicher Hinsicht keine Einwendungen erhoben. 3

4 TOP 4: Abschluss eines Ergänzungsvertrages zum bestehenden städtebaulichen Vertrages (Durchführungsverpflichtung) für das WEA-Vorranggebiet 23 Uschertsgrün; Beratung und Beschluss Sachverhalt: In der nächsten Stadtratssitzung soll der Bebauungsplan für das WEA-VRG Uschertsgrün beschlossen werden. Im Rahmen der aufsichtlichen Beratung hat uns Herr Wiedemann vom LRA Hof darauf hingewiesen, dass in unserem Vertrag noch die Durchführungsverpflichtung fehlt. Da diese gemäß 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist, muss sie beim Satzungsbeschluss vorliegen. Wir haben deshalb einen entsprechenden Änderungs- und Ergänzungsvertrag zu unserem bestehenden Vertrag entworfen, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Der Vertrag wurde der Fa. FMM Windstrom GmbH & Co.KG zur Unterschrift zugeleitet, er enthält folgende Regelungen: A) Der 5 des Vertrages (Erschließung) wird durch folgende Absätze 2 bis 4 ergänzt: (2) Soweit darüber hinaus die Nutzung private Wege oder Grundstücke zur Erschließung benötigt werden, wird der Vorhabensträger alle notwendigen Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten planen und erstellen. (3) Ein Trink- bzw. Brauchwasseranschluss oder ein Abwasseranschluss wird seitens des Vorhabenträgers nicht benötigt; Niederschlagswässer bzw. Oberflächenwässer sollen örtlich ohne spezielle Einrichtungen versickert werden. (4) Es entstehen der keine Verpflichtungen im Hinblick auf innerorts übliche Maßnahmen, wie Beleuchtung, Beschilderung, Straßenunterhalt und Winterdienst. B) Der Vertrag wird durch den folgenden 6a ergänzt: 6a Durchführungsverpflichtung (1) Der Vorhabenträger verpflichtet sich, spätestens innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes, der behördlichen Betriebsgenehmigungen und der Erteilung einer rechtsverbindlichen Netzanschlusszusage mit dem Bau der geplanten Anlage zu beginnen und diese innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Bauarbeiten fertig zu stellen. (2) Die Frist nach Absatz 1 kann mit Zustimmung der verlängert werden. (3) Nach Ablauf der Fristen nach Absatz 1 behält sich die gem. 12 Abs. 6 BauGB das Recht auf Aufhebung des Bebauungsplanes vor. Für diesen Fall können Ansprüche gegen die Gemeinde nicht geltend gemacht werden. Die Kosten für dieses Verfahren gehen zu Lasten des Vorhabenträgers. Stadtrat Christopher Ukatz fragte nach, welche Grundlagen die festgelegten Fristen haben. Verwaltungsleiter Richter teilt mit, dass man sich an Vertragsmustern orientiert habe, die im wesentlichen die gleiche Frist beinhalten. Die Fristen sind weiter gefasst, da nach Fristablauf der 4

5 Bebauungsplan aufzuheben wäre. Mit einer Verwirklichung des Vorhabens ist jedoch früher zu rechnen.. Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Änderungs- und Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Bauleitplanung für einen Windpark in Schauenstein Uschertsgrün zwischen der und der FMM Windstrom GmbH & Co.KG und billigt die getroffenen Regelungen. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Änderungsvertrag abzuschließen. Beschluss angenommen! TOP 5: Teilnahme am Digitalfunk BOS; Teilnahme am Ausbau der Funkverbindung für die Feuerwehren im gesamten Stadtgebiet der ; Beratung und Beschluss Im Landratsamt Hof fand am eine Informationsveranstaltung zum Thema Digitalfunk statt. Hier wurden die Teilnehmer über die Einführung und die Beschaffung von Digitalfunkgeräten unterrichtet. Die hat für den Bereich Schauenstein mit seinen Ortsteilen für die Ausstattung der Feuerwehrfahrzeuge mehrere Digitalfunkgeräte beantragt. Stadtrat Markus Salomon erklärt, dass die vorgeschlagene Anzahl für Schauenstein ausreichend sei und man dies so dem LRA Hof mitteilen sollte. Die erklärt ihre Teilnahme zur Anschaffung der Digitalfunkgeräte für die Feuerwehren im gesamten Ortsbereich. Die Kosten hierfür werden im Haushalt eingeplant. Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag zu stellen. TOP 6: Sonstiges, Bekanntgaben 6.1. Abriss des alten Wiegehäuschens in Neudorf Der Zuhörer Helmut Hack erhält das Rederecht. Er fragte nach, wo die Waage geblieben ist, man könnte diese doch dem Weberhausmuseum zur Verfügung stellen. Bürgermeister Peter Geiser antwortet darauf, dass die Waage bei Herrn Harry Rausch in Neudorf eingelagert ist, der auch das Wiegehäuschen abgerissen hat. Eine Eichung und Reparatur wird aus finanziellen Gründen nicht erfolgen, da die Waage bereits seit über 25 Jahre nicht mehr gebraucht wird. Die Waage als Ausstellungsstück wäre denkbar Zensus 2011, Ergebnis der Der liegen die Zensus-Zahlen zum Stichtag vor. Es sind insgesamt 2051 Einwohner zu diesem Stichtag in Schauenstein wohnhaft gewesen. Dies ist ein positives Ergebnis, nachdem man in den vergangenen Jahren immer wieder mit der Einwohnerzahl zu kämpfen hatte. 5

6 Die Gebäude- und Wohnraumzählung hat ergeben, dass es in Schauenstein mit seinen Ortsteilen insgesamt 762 Gebäude mit Wohnraum gibt und hier 1050 Wohnungen zu verzeichnen sind Schulweghelfer Seit 01. Juni 2013 gibt es neue Schulweghelfer. Bernd Frigin und seine Ehefrau Susanne Lenz-Frigin wurden von Herrn Hüller von der Polizeiinspektion Naila geschult und geprüft. Beide haben bestanden und führen nun wieder die Schulkinder über die viel befahrene Staatsstraße beim Feuerwehrhaus Eröffnung der Tankstelle an der Helmbrechtser Straße Der Benzin fließt wieder gibt Bürgermeister Peter Geiser bekannt. Mit einer Kundenkarte von der Firma Hoffmann aus Schwarzenbach an der Saale oder einer EC-Karte kann man ab sofort wieder tanken, dies bestätigte auch Tankstellenbesitzer Thomas Münzer. 6.5.Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides von der Bayerischen Landesstiftung in München Bürgermeister Peter Geiser eröffnet dem Gremium, dass der Bewilligungsbescheid von der Bayerischen Landesstiftung in München von ,--Euro für die Gewährung Schlosssanierung gekommen sei Bekanntgabe der Genehmigung des Haushalts 2013 Bürgermeister Peter Geiser teilte mit, dass das Haushaltsjahr 2013 der vom Landratsamt genehmigt wurde. Die Pro-Kopfverschuldung beträgt 1.599,-- Euro. Stadträtin Ulla Tögel meldete sich zu Wort und bedankte sich beim Bürgermeister, Kämmerer und den VG-Angestellten für die schnelle Erledigung der Haushaltsaufstellung, sowie der Fördermaßnahmen und die gute Fortführung der Baumaßnahme am Schloss. Bürgermeister Peter Geiser gab den Dank auch an den Stadtrat und dem Landratsamt Hof weiter. Ortssprecher Udo Hohenberger wollte wissen, ob seitens der Stadt bekannt sei, ob zwischen Windischengrün und Volkmannsgrün 2 neue Windräder gebaut werden. Bürgermeister Peter Geiser verneinte dies, ihm sei nichts bekannt. Stadtrat Walter Köppel informierte sich über den Sachstand in Sachen Feuerwehrkartell. Peter Geiser erklärte dazu, dass ein Schreiben wegen Schadenersatzforderung schon vom Kämmerer an die entsprechende Stelle fortgeschickt wurde. 6

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