SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. 214406-01.03 über die Geräuschituation in der Nachbarschaft des geplanten EDEKA-Marktes Am Moselbach in Waltrop Datum: 02.07.2015 Auftraggeber: TBI Moselbach GmbH Dortmunder Straße 13 45731 Waltrop Bearbeiter: Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG Bonifatiusstraße 400 D-48432 Rheine Tel. 05971-9710.0 Fax 05971-9710.55
Seite 3 zum Bericht Nr. 214406-01.03 INHALTSVERZEICHNIS 1.) Zusammenfassung 2 2.) Situation und Aufgabenstellung 5 3.) Berechnung- und Beurteilungsgrundlagen 6 4.) Immissionsorte und Orientierungs- bzw. Richtwerte 8 5.) Lärmschutzmaßnahmen 9 5.1. Verladezone 9 5.2. Einkaufswagen 9 5.3. Außenaggregate 9 5.4. Lärmschutzwand 9 6.) Ausgangsdaten und Schallleistungspegel 10 6.1. Lieferverkehr 10 6.1.1 Fahrstrecken der Lieferfahrzeuge 11 6.1.2 Schallabstrahlendes Tor der Verladezone 12 6.2. Parkplatz 15 6.3. Einkaufswagen-Sammelboxen 17 6.4. Außenaggregate 17 7.) Berechnung der Geräuschimmissionen und Beurteilung 19 8.) Lärmvorbelastung und Beurteilung der Gesamtbelastung 22 8.1. Ausgangsdaten und Schallleistungspegel 22 8.1.1 NETTO-Markt 22 8.1.2 Volksbank 26 8.2. Berechnung der Geräuschimmissionen und Beurteilung 29
Seite 4 zum Bericht Nr. 214406-01.03 9.) Anlagenbezogener Verkehr auf der öffentlichen Straße 31 10.) Anlagen 34
Seite 5 zum Bericht Nr. 214406-01.03 2.) Situation und Aufgabenstellung Die TBI Moselbach GmbH plant in Waltrop Am Moselbach die Errichtung eines EDEKA- Marktes. Hierzu erstellt die Stadt Waltrop den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 88 "Vollsortimenter Am Moselbach". In der Nachbarschaft befinden sich Wohnhäuser und Gewerbebetriebe (NETTO-Markt und Volksbank). Für das Bebauungsplanverfahren ist eine Schallimmissionsprognose erforderlich. Bei Überschreitung der zulässigen Richt- bzw. Orientierungswerte sind Lärmminderungsmaßnahmen zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in gutachtlicher Form zu dokumentieren.
Seite 6 zum Bericht Nr. 214406-01.03 3.) Berechnung- und Beurteilungsgrundlagen Für die Bearbeitung werden folgende Vorschriften, Normen und Unterlagen zugrunde gelegt: [1] TA Lärm: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), Ausgabe August 1998 [2] DIN ISO 9613-2: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe Oktober 1999 [3] DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juli 2002 [4] DIN 18005-1: Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe Mai 1987 [5] Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umwelt, Ausgabe August 2007 [6] DIN EN 12354-4, Ausg. April 2001, Bauakustik, Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften, Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie [7] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten..., Heft 3, herausgegeben vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, Ausgabe 2005 [8] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, herausgegeben von der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Ausgabe 1995 [9] Merkblätter Nr. 25 des Landes Nordrhein-Westfalen, Leitfäden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von Lkw
Seite 7 zum Bericht Nr. 214406-01.03 [10] E-Mail des Betreibers vom 16.10.2014 bzgl. der Anschaffung lärmarmer Einkaufswagen für den EDEKA-Markt [11] Lageplan mit Darstellung des EDEKA-Marktes sowie der geplanten Lärmschutzwände gemäß E-Mail vom 28.04.2015 [12] Flurkartenauszug des geplanten Standortes und der Umgebung, zur Verfügung gestellt durch die Stadt Waltrop [13] Planunterlagen bzgl. des Parkplatzes der Volksbank und des Parkdecks des NETTO- Marktes, zur Verfügung gestellt durch die Stadt Waltrop [14] Bebauungsplan Nr. 4 "Moselbachtal", Änderung Nr. 9 und 10. Änderung mit der Gebietseinstufung der umliegenden Bebauung, zur Verfügung gestellt durch die Stadt Waltrop [15] Angaben zur Anlieferung EDEKA-Markt (Tag mit hoher Frequentierung) gemäß Telefonat mit Frau Kleine-Stegemann vom 23.12.2014 [16] Angaben zur Anlieferung NETTO gemäß Telefonat mit Herrn Rass, November 2014 [17] Besprechung mit der Stadt Waltrop am 17.12.2014 bzgl. der Nutzung des Parkplatzes der Volksbank, der Frequentierung sowie der Netto-Verkaufsfläche des NETTO- Marktes [18] Telefonat mit Frau Roschek, Stadt Waltrop, bzgl. der Zufahrt zum Parkplatz des EDEKA-Marktes (öffentliche Straße) [19] Angaben zur Lage des Verflüssigers des geplanten EDEKA-Marktes gemäß E-Mail vom 09.12.2014 [20] Abstimmung mit der Stadt Waltrop bzgl. der zu berücksichtigenden Immissionsorte im Bereich Bahnhofstraße sowie zur Prüfung der Lärmschutzwand an den südöstlichen Stellplätzen des EDEKA-Parkplatzes mit einer Höhe von 3,0 m [21] Angaben zur Art der geplanten Lärmschutzwände gemäß E-Mail der Stadt Waltrop vom 05.05.2015 [22] Angaben zu den Nettoverkaufsflächen, zur Verfügung gestellt durch die Stadt Waltrop gemäß E-Mail vom 26.06.2015
Seite 8 zum Bericht Nr. 214406-01.03 4.) Immissionsorte und Orientierungs- bzw. Richtwerte Die Lage der relevanten Immissionsorte (0,5 m vor den geöffneten Fenstern der Wohnhäuser) ist dem Lageplan in Anlage 1 zu entnehmen. Im Beiblatt 1 zu DIN 18005 [4] sind die schalltechnischen Orientierungswerte, bezogen auf Gewerbelärm, angegeben. Sie entsprechen den Richtwerten nach TA Lärm [1]. Die Gebietseinstufung der umliegenden Wohnbebauung wird gemäß [14] berücksichtigt. In Tabelle 1 sind die Orientierungs- bzw. Richtwerte aufgeführt. Immissionsort Gebietseinstufung Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 Teil 1 bzw. TA Lärm in db(a) IP 1 + 2 Allgemeines Wohngebiet (WA) 55 40 IP 3 + 4 Reines Wohngebiet (WR) 50 35 IP 5-10 Mischgebiet (MI) 60 45 Tabelle 1: Orientierungs- bzw. Richtwerte für Gewerbelärm Die Immissionsrichtwerte beziehen sich tags auf einen Beurteilungszeitraum von 16 Stunden (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Im Nachtzeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel maßgeblich. In Allgemeinen und Reinen Wohngebieten ist in den schutzbedürftigen Ruhezeiten (hier: werktags von 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr) eine Zuschlag von 6 db auf die Anlagengeräusche zu berücksichtigen. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert am Tag um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten.
Seite 9 zum Bericht Nr. 214406-01.03 5.) Lärmschutzmaßnahmen Die im Folgenden beschriebenen Lärmschutzmaßnahmen sind geplant bzw. zur Richtwerteinhaltung erforderlich. 5.1. Verladezone Zur Reduzierung der Verladegeräusche, die neben dem Parkplatz die relevante Schallquelle von Einkaufszentren sind, ist eine geschlossene Verladezone innerhalb des Gebäudes geplant. Das Tor muss ein Schalldämm-Maß von mindestens R w,r = 20 db im eingebauten Zustand aufweisen (Prüfstandswert R w,p 25 db) und direkt nach Einfahrt des Lkw in die Verladezone geschlossen werden. 5.2. Einkaufswagen Es sind lärmarme kunststoffummantelte Einkaufswagen vorzusehen. 5.3. Außenaggregate Die Schallleistungspegel des Verflüssigers und der Zu- und Abluftöffnung sind auf die in Abschnitt 6.4 angegebenen Werte zu begrenzen. 5.4. Lärmschutzwand Entlang der nordwestlichen und südöstlichen Grundstücksgrenzen ist gemäß [11] und [21] eine 2,00 m hohe schallabsorbierende Lärmschutzwand geplant. Ggf. soll die Lärmschutzwand an den südöstlichen Stellplätzen des EDEKA-Marktes mit einer Höhe von 3,00 m ausgeführt werden.
Seite 10 zum Bericht Nr. 214406-01.03 6.) Ausgangsdaten und Schallleistungspegel Die relevanten Lärmemittenten des EDEKA-Marktes sind im Folgenden angegeben: tags: Fahrstrecken der Lieferfahrzeuge Tor der Verladezone Parkplatz des EDEKA-Marktes Einkaufswagen-Sammelboxen Außenaggregate (Verflüssiger und ggf. Lüftung) nachts: Außenaggregate 6.1. Lieferverkehr Die Anlieferungen erfolgen gemäß [15] wie folgt: 06:00-07:00 Uhr: (Innerhalb der Ruhezeit) 4 Lkw, davon 3 Lkw mit Kühlung, Ladevolumen insgesamt 76 Rollcontainer, Verladung über fahrzeugeigene Ladebordwand in der geschlossenen Verladezone 07:00-20:00 Uhr: (außerhalb der Ruhezeit) 8 Lkw, davon 1 Lkw mit Kühlung, Ladevolumen insgesamt 120 Rollcontainer, Verladung über fahrzeugeigene Ladebordwand in der geschlossenen Verladezone Nach 20:00 Uhr finden keine Anlieferungen mehr statt.
Seite 11 zum Bericht Nr. 214406-01.03 6.1.1 Fahrstrecken der Lieferfahrzeuge Die Lieferfahrzeuge befahren das Grundstück von der Straße "Am Stadtpark" und verlassen es nordwestlich des EDEKA-Marktes über die Straße "Am Moselbach". Die Fahrstrecke der Lieferfahrzeuge auf dem Betriebsgrundstück ist im Digitalisierungslageplan der Anlage 1 dargestellt. Der auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel pro Meter Fahrstrecke wird gemäß [7] mit L W ' = 63 db(a)/m je Lkw berücksichtigt. Für das Rangieren (Rückwärtsfahrt) der Lkw wird ein um 5 db(a) höherer Wert angesetzt. Die Kühlaggregate auf der Fahrstrecke werden mit einem Schallleistungspegel von L W ' = 55,0 db(a)/m je Lkw, bezogen auf eine Stunde, berücksichtigt (Grundlage: Schallleistungspegel des Aggregates gemäß [9] L W = 98,0 db(a), v = 20 km/h). Es ergeben sich somit folgende Schallleistungspegel: 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr Fahrstrecke Lkw vorwärts: L W ' = 63 db(a)/m + 10 lg 4 L W ' = 69,0 db(a)/m Fahrstrecke Lkw rückwärts (Rangieren): L W ' = 68 db(a)/m + 10 lg 4 L W ' = 74,0 db(a)/m Kühlung (vorwärts + rückwärts): je L W ' = 55,0 db(a)/m + 10 lg 3 L W ' = 59,8 db(a)/m
Seite 12 zum Bericht Nr. 214406-01.03 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Fahrstrecke Lkw vorwärts: L W ' = 63 db(a)/m + 10 lg 8 L W ' = 72,0 db(a)/m Fahrstrecke Lkw rückwärts (Rangieren): L W ' = 68 db(a)/m + 10 lg 8 L W ' = 77,0 db(a)/m Kühlung (vorwärts + rückwärts): je L W ' = 55,0 db(a)/m + 10 lg 1 L W ' = 55,0 db(a)/m Diese Werte sind bezogen auf eine Stunde. 6.1.2 Schallabstrahlendes Tor der Verladezone Die Berechnung des Schallleistungspegels des schallabstrahlenden Tores erfolgt gemäß [6] mit der Gleichung: L L C R S S W p, i d w = + + n 0 g [db(a)] 0 1 l mit: L W Schallleistungspegel des schallabstrahlenden Tores in db(a) L p,in Schalldruckpegel im Raum im Abstand von 1 m bis 2 m von der Außenfassade in db(a) C d Diffusitätsterm für das Innenschallfeld am Außenbauteil in db Der Diffusitätsterm wird im schalltechnisch ungünstigen Sinn mit C d = - 3 db angesetzt.
Seite 13 zum Bericht Nr. 214406-01.03 R w Schalldämm-Maß des Tores in db gemäß Abschnitt 5.1 R w 20 db S Fläche des Tores in m² S = 20 m² S 0 Bezugsfläche in m² S 0 = 1 m² Der Innenpegel in der Verladezone berechnet sich nach VDI 2571 wie folgt: T Li = L W + 14 + 10 lg [db(a)] V mit L W Schallleistungspegel der Schallquellen in der Verladezone gemäß Tabelle 2 T Nachhallzeit in der Verladezone, T 2,0 Sekunden V Raumvolumen, V 800 m³ In Tabelle 2 sind die Schallleistungspegel der einzelnen Geräuschquellen der Lkw gemäß [7] bis [9] im Bereich der Verladezone aufgeführt und die Summen-Schallleistungspegel berechnet. Für die Fahrstrecke wird zur Berücksichtigung der Rampe ein Zuschlag für die Steigung von 3 db angesetzt. Je Verladevorgang eines Rollcontainers werden zwei Ereignisse berücksichtigt.
Seite 14 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Schallquelle Fahrstrecke rückwärts (11 m) Schallleistungspegel, bezogen auf eine Stunde 06:00-07:00 Uhr 07:00-20:00 Uhr 77,0 db(a)/m + 10 lg 11 = 87,4 db(a) 80,0 db(a)/m + 10 lg 11 = 90,4 db(a) Fahrstrecke vorwärts (11 m) 72,0 db(a)/m + 10 lg 11 = 82,4 db(a) 75,0 db(a)/m + 10 lg 11 = 85,4 db(a) Fahrstrecke Kühlung (22 m) 61,0 db(a)/m + lg 22 = 74,4 db(a) 55,0 db(a)/m + 10 lg 22 = 68,4 db(a) Verladegeräusche 152 Ereign. a 78 db(a) = 99,8 db(a) 240 Ereign. a 78 db(a) = 101,8 db(a) Bremse/Türenschlagen/Motorstart 4 Lkw a 81,1 db(a) = 87,1 db(a) 8 Lkw a 81,1 db(a) = 90,1 db(a) Kühlung 98,0 db(a) 1 Lkw a 30 min = 95,0 db(a) Gesamtschallleistungspegel 102,3 db(a) 103,2 db(a) Tabelle 2: Schallleistungspegel im Bereich der Verladezone Es ergeben sich somit folgende, auf eine Stunde bezogene, Innenpegel in der Verladezone: 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr: L i = 90,3 db(a) 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr: L i = 91,2 db(a) Die Schallleistungspegel des schallabstrahlenden Tores betragen somit: 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr L W = 80,3 db(a) 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr L W = 81,2 db(a)
Seite 15 zum Bericht Nr. 214406-01.03 6.2. Parkplatz Die Lage der Stellplätze ist im Digitalisierungsplan der Anlage 1 dargestellt. Der Schallleistungspegel des Parkplatzes berechnet sich nach [5] unter Berücksichtigung des zusammengefassten Verfahrens mit folgender Gleichung: L W = L W0 + K PA + K I + K D + K Stro +10 lg B x N Ausgangsschallleistungspegel: L W0 = 63 db(a) Zuschlag für Parkplatzart: K PA = 3 db (Parkplätze an Einkaufszentren, lärmarme Einkaufswagen auf Asphalt) Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db (Parkplätze an Einkaufszentren, lärmarme Einkaufswagen auf Asphalt) Durchfahranteil (Suchverkehr): K D = 2,5 lg (f B - 9) f = 0,07 St./m² NVF B = 2.517 m² K D = 5,6 db Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche: Bewegungshäufigkeit: K Stro = 0 db (Asphalt) B x N Die Nettoverkaufsfläche des EDEKA-Marktes beträgt gemäß [22] maximal 2.100 m², der Bäcker und die beiden Shops weisen eine Nettoverkaufsfläche von insgesamt 417 m² auf. Die Öffnungszeit ist von 07:00 Uhr bis 21:30 Uhr geplant. Die Nutzungszeit des Parkplatzes wird im schalltechnisch ungünstigen Sinn um je eine Viertelstunde verlängert (Nutzungszeit: 06:45 Uhr bis 21:45 Uhr, entspricht 15 Stunden).
Seite 16 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Die Bewegungshäufigkeit wird im Sinne einer Maximalbetrachtung wie folgt berechnet: B x N = 0,1 Bew./m² NVF x Nettoverkaufsfläche x 16 h = 0,1 x 2.517 x 16 = 4.028 Bew./d 4 % der Fahrzeugbewegungen finden gemäß Angaben von vergleichbaren EDEKA-Märkten in den schutzbedürftigen Ruhezeiten statt. Somit ergeben sich folgende Frequentierungen, bezogen auf eine Stunde: 06:00 Uhr - 07:00 Uhr und 20:00 Uhr - 22:00 Uhr 4.028 x 0,04 = 161 Bewegungen (in der Ruhezeit) 07:00 Uhr - 20:00 Uhr 4.028-161 = 3.867 Bewegungen (außerhalb der Ruhezeit) Im Weiteren wird für die Ruhezeiten die Zeitangabe 06:00 Uhr - 07:00 Uhr verwendet. Für den Parkplatz ergeben sich daraus folgende Schallleistungspegel, bezogen auf eine Stunde: 06:00 Uhr - 07:00 Uhr L W = 97,7 db(a) 07:00 Uhr - 20:00 Uhr L W = 111,5 db(a) Die Abfahrt der Pkw vom Parkplatz zur Straße "Am Moselbach" berechnet sich unter Berücksichtigung eines längenbezogenen Schallleistungspegels von L W ' = 47,5 db(a)/m (Grundlage: v = 30 km/h, Fahrbahnbelag: Asphalt) und der entsprechenden Frequentierung wie folgt: 06:00 Uhr - 07:00 Uhr: L W ' = 47,5 db(a)/m + 10 lg 161/2 L W ' = 66,6 db(a)/m 07:00 Uhr - 20:00 Uhr: L W ' = 47,5 db(a)/m + 10 lg 3.867/2 L W ' = 80,4 db(a)/m Die Werte sind auf eine Stunde bezogen.
Seite 17 zum Bericht Nr. 214406-01.03 6.3. Einkaufswagen-Sammelboxen Beim Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen in den Sammelboxen (2 Stück) entstehen Geräusche, die in [7] untersucht wurden. Demnach entsteht bei kunststoffummantelten Körben (lärmarme Einkaufswagen) ein Schallleistungspegel von L WAT,1h = 66 db(a), der auf einen Vorgang und eine Stunde bezogen ist. Es wird im Weiteren die schalltechnisch ungünstige Annahme getroffen, dass 90 % der Kunden, die mit dem Pkw kommen, auch einen Einkaufswagen benutzen. Demnach ergibt sich je Sammelbox folgender Schallleistungspegel, bezogen auf eine Stunde: 06:00 Uhr - 07:00 Uhr je L W = 66 db(a) + 10 lg 161 x 0,9/2 L W = 84,6 db(a) 07:00 Uhr - 20:00 Uhr je L W = 66 db(a) + 10 lg 3.867 x 0,9/2 L W = 98,4 db(a) 6.4. Außenaggregate Zu den Aggregaten liegen noch keine detaillierten Angaben vor. Nach Angabe des Betreibers ist ausschließlich ein Verflüssiger auf dem Dach des EDEKA- Marktes geplant (siehe Anlage 1). Alle anderen technischen Aggregate werden innerhalb des Gebäudes aufgestellt. Im Bereich des Verflüssigers werden auch die Zu- und Abluftöffnungen einer möglicherweise geplanten Lüftungsanlage berücksichtigt.
Seite 18 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Die Schallleistungspegel der Aggregate sind wie folgt zu begrenzen (Herstellernachweis): Verflüssiger: Zu- und Abluft: L W 75 db(a) je L W 65 db(a) Für diese Schallquellen wird ein 24-Stunden-Betrieb zugrunde gelegt (Maximalbetrachtung). Die Schallleistungspegel aller relevanten Schallquellen sind in den Computerausdrucken der Anlage 2 zusammengestellt.
Seite 19 zum Bericht Nr. 214406-01.03 7.) Berechnung der Geräuschimmissionen und Beurteilung Die Berechnung erfolgt mit Hilfe der Software Cadna/A, Version 4.5.151. Grundlage der Ausbreitungsrechnung ist die DIN ISO 9613-2 [2]. Zur Berechnung der meteorologischen Korrektur C met wurde C o = 2 db angesetzt. Grundlage der Berechnung sind die in Abschnitt 6.) angegebenen A-bewerteten Schallleistungspegel sowie die Lärmschutzmaßnahmen gemäß Abschnitt 5.) unter Berücksichtigung einer Höhe der Lärmschutzwand südöstlich des EDEKA-Parkplatzes von h = 2,00 m ü. G. Die berechneten Immissionspegel in Anlage 2 stellen durch Berücksichtigung der Taktmaximalpegel und der Zuschläge für schutzbedürftige Ruhezeiten sowie durch die zeitliche Mittelung der jeweiligen Betriebszeit auf den Beurteilungszeitraum die Beurteilungspegel dar. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in Tabelle 3 für das jeweils schalltechnisch ungünstigste Geschoss zusammengefasst und den zulässigen Richtwerten gegenübergestellt. Die Werte sind auf ganze db(a) gerundet. Die in Klammern angegebenen Werte der Beurteilungspegel gelten bei einer Höhe der südöstlichen Lärmschutzwand von h = 3,00 m. Der Berechnungsausdruck der Immissionspegel ist in Anlage 2 beigefügt. Immissions- Beurteilungspegel [db(a)] Immissionsrichtwert [db(a)] Unterschreitung [db] punkt tags nachts tags nachts tags nachts IP 1 1.OG 52 (51) 28 55 40 3 (4) 12 IP 1a 1.OG 47 28 55 40 8 12 IP 2 2.OG 52 (51) 27 55 40 3 (4) 13 IP 2a 2.OG 52 (51) 27 55 40 3 (4) 13 IP 3 1.OG 50 (49) 23 50 35 0 (1) 12 IP 3a 1.OG 49 (48) 23 50 35 1 (2) 12 IP 4 1.OG 49 (48) 21 50 35 1 (2) 14 IP 5 1.OG 50 26 60 45 10 19 IP 6 2.OG 52 30 60 45 8 15 IP 7 1.OG 54 34 60 45 6 11 IP 8 2.OG 53 33 60 45 7 12 IP 9 1.OG 58 26 60 45 2 19 IP 10 1.OG 41 8 60 45 19 37 Tabelle 3: Gegenüberstellung der Beurteilungspegel durch den EDEKA-Markt und der zulässigen Immissionsrichtwerte tags/nachts
Seite 20 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Der Gegenüberstellung in Tabelle 3 ist zu entnehmen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte tags und nachts an allen Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Tendenziell sind die tatsächlichen Geräuschpegel geringer als die berechneten Werte, da bezüglich der Schallquellen von einer Maximalbetrachtung ausgegangen wurde. Die Prognosesicherheit wird von uns mit +0 / - 2 db abgeschätzt. Im Nachtzeitraum werden die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db unterschritten, so dass gemäß TA Lärm die Lärmvorbelastung durch andere Gewerbebetriebe nachts nicht berücksichtigt zu werden braucht. Da die Richtwerte im Tageszeitraum zum Teil um weniger als 6 db unterschritten werden, ist die Lärmvorbelastung an diesen Immissionspunkten durch den südlich des geplanten EDEKA-Marktes gelegenen NETTO-Markt und den Parkplatz der Volksbank zu ermitteln und zu beurteilen (siehe Abschnitt 8.)). Eine Überschreitung der zulässigen Spitzenpegel, z. B. durch Türenschlagen oder Lkw- Bremse, ist nach einer Berechnung nicht zu erwarten. Für die Prüfung der Spitzenpegel tags wurde die Schallquelle "Betriebsbremse Lkw" mit einem Spitzen-Schallleistungspegel von L max = 108 db(a) im Bereich der Zufahrt der Lkw zum Parkplatz mit einem Abstand von 60 m vom IP 3 im Reinen Wohngebiet gewählt. Der Spitzenpegel berechnet sich überschlägig zu: L max = 108 db(a) - 10 lg (2 π 60²) (Entfernungskorrektur) + 3 db (Zuschlag für Reflexionen) = 68 db(a). Er liegt damit deutlich unterhalb des zulässigen Spitzenpegels von 80 db(a) tags.
Seite 21 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Im Bereich der Abfahrt der Lkw wurde diese Schallquelle in einem Abstand von 10 m vom IP 9 im Mischgebiet gewählt. Hier ergibt sich ein Wert von L max = 83 db(a). Dieser liegt ebenfalls deutlich unterhalb des hier zulässigen Spitzenpegels von 90 db(a). Aufgrund der konstanten Anlagengeräusche der Lüftung und des Verflüssigers ist auch nachts nicht mit einer Überschreitung der zulässigen Spitzenpegel zu rechnen.
Seite 22 zum Bericht Nr. 214406-01.03 8.) Lärmvorbelastung und Beurteilung der Gesamtbelastung Zur rechnerischen Ermittlung der Lärmvorbelastung an den Immissionsorten mit weniger als 6 db Richtwertunterschreitung werden auf Grundlage von [16] und [17] folgende Daten sowie weitere Ansätze berücksichtigt. Die Schallquellen sind im Lageplan der Anlage 3 dargestellt. 8.1. Ausgangsdaten und Schallleistungspegel Die relevanten Lärmemittenten tags sind im Folgenden angegeben: Fahrstrecken der NETTO-Lieferfahrzeuge Einkaufswagen-Sammelbox und Verladung NETTO Parkdeck des NETTO-Marktes und Parkplätze der Volksbank Die Außenaggregate des NETTO-Marktes sind gemäß der Ortsbesichtigung schalltechnisch nicht relevant. 8.1.1 NETTO-Markt a) Fahrstrecken der Lieferfahrzeuge Gemäß [16] werden folgende Ausgangsdaten berücksichtigt: 1 Lkw mit Kühlung zwischen 06:00 Uhr und 08:00 Uhr mit einem Ladevolumen von maximal 60 Paletten, Verladung mit Palettenhubwagen über fahrzeugeigene Ladebordwand, Verladedauer 1,5 h, Kühlaggregat während der Verladung ausgeschaltet
Seite 23 zum Bericht Nr. 214406-01.03 2 Transporter zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr 06:00-07:00 Uhr Anfahrt des Liefer-Lkw mit Kühlung und Verladung von 40 Paletten 07:00-20:00 Uhr Verladung von 20 Paletten und Abfahrt des Liefer-Lkw mit Kühlung An- und Abfahrt von zwei Transportern Die Anfahrt erfolgt von Norden über den Parkplatz der Volksbank, die Abfahrt über den Parkplatz EDEKA-Markt zur Straße "Am Moselbach". Für die Transporter (Sprinter) wird gemäß RLS 90 ein längenbezogener Schallleistungspegel von L W ' = 49,5 db(a)/m je Fahrzeug (analog Pkw auf Pflaster) berücksichtigt. Es ergeben sich somit folgende Schallleistungspegel: 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr Fahrstrecke Lkw vorwärts (Anfahrt): L W ' = 63,0 db(a)/m + 10 lg 1 L W ' = 63,0 db(a)/m Fahrstrecke Lkw rückwärts (Rangieren): L W ' = 68,0 db(a)/m + 10 lg 1 (Anfahrt) L W ' = 68,0 db(a)/m Kühlung (vorwärts + rückwärts): je L W ' = 55,0 db(a)/m + 10 lg 1 L W ' = 55,0 db(a)/m 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Fahrstrecke Lkw vorwärts (Abfahrt): L W ' = 63,0 db(a)/m + 10 lg 1 L W ' = 63,0 db(a)/m
Seite 24 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Kühlung Abfahrt: L W ' = 55,0 db(a)/m + 10 lg 1 L W ' = 55,0 db(a)/m Fahrstrecke Transporter: L W ' = 49,5 db(a)/m + 10 lg 2 (An- und Abfahrt) L W ' = 52,5 db(a)/m Diese Werte sind bezogen auf eine Stunde. b) Verladung Grundlage: Palettenhubwagen über die fahrzeugeigene Ladebordwand (L W = 88 db(a) je Ereignis, 2 Ereignisse je Palette) 06:00-07:00 Uhr: L W = 88,0 db(a) + 10 lg 80 (40 Paletten) = 107,0 db(a) 07:00-20:00 Uhr L W = 88,0 db(a) + 10 lg 40 (20 Paletten) = 104,0 db(a) Die Geräusche durch Betriebsbremse, Motorstart und Türenschlagen werden gemäß Abschnitt 6.1.2 mit L W = 81,1 db(a), bezogen auf eine Stunde in der Ruhezeit berücksichtigt. Die Transporter (Bäcker und Zeitungen) werden von Hand entladen. Dies ist schalltechnisch nicht relevant. c) Parkdeck Der Schallleistungspegel der Parkplätze auf dem Parkdeck berechnet sich gemäß Abschnitt 6.2 unter Zugrundelegung der entsprechenden Ausgangsdaten:
Seite 25 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Ausgangsschallleistungspegel: L W = 63 db(a) Zuschlag für Parkplatzart: K PA = 3 db (Parkplätze an Einkaufszentren, lärmarme Einkaufswagen auf Pflaster) Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db (Parkplätze an Einkaufszentren, lärmarme Einkaufswagen auf Pflaster) Durchfahranteil (Suchverkehr): K D = 2,5 lg (f B - 9) f = 0,11 St./m² NVF B = 650 m² K D = 4,5 db Zuschlag für die Fahr- bahnoberfläche: Bewegungshäufigkeit: K Stro = 1 db (Pflaster mit Fugen > 3 mm) B x N Die Nettoverkaufsfläche des NETTO-Marktes beträgt gemäß [17] 650 m². Die Öffnungszeit ist von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Die Nutzungszeit des Parkplatzes wird für die Prognose um eine Viertelstunde verlängert (Nutzungszeit: 06:45 Uhr bis 20:15 Uhr, entspricht 13,5 Stunden). Die Bewegungshäufigkeit je Stunde wird wie folgt berechnet: B N = B N = 0,17 Bew./m² NVF x Nettoverkaufsfläche x 16 h / 13,5 h 0,17 x 650 x 16 / 13,5 = 131 Bew./h
Seite 26 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Da für den NETTO-Markt keine Angaben über die Frequentierung in den schutzbedürftigen Ruhezeiten vorliegen, wird im schalltechnisch ungünstigen Sinn eine gleichmäßige Verteilung berücksichtigt. Für das Parkdeck ergibt sich daraus folgender Schallleistungspegel: L W = 96,7 db(a) Dieser Schallleistungspegel wird für die Nutzungszeit von 06:45 Uhr bis 20:15 Uhr angesetzt (Öffnungszeit 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr). d) Einkaufswagen-Sammelbox lärmarme Einkaufswagen (L W = 66 db(a) je Ereignis) 90 % der Pkw- Kunden benutzen einen Einkaufswagen (131 x 0,9 = 117,9 pro Stunde, bezogen auf die Nutzungszeit) Demnach ergibt sich folgender Schallleistungspegel, bezogen auf die Zeit von 06:45 Uhr bis 20:15 Uhr: L W = 66 db(a) + 10 lg 117,9 L W = 86,7 db(a) 8.1.2 Volksbank Der Parkplatz der Volksbank besteht aus zwei Teilflächen. Die westliche Fläche mit 28 Stellplätzen ist durch eine Schrankenanlage begrenzt und steht den Mitarbeitern der Volksbank zur Verfügung. Die übrigen 35 Stellplätze werden öffentlich genutzt.
Seite 27 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Grundsätzlich sind öffentliche Parkplätze nicht nach TA Lärm, sondern nach der 16. BImSchV (Verkehrlärmschutzverordnung mit höheren Grenzwerten als TA Lärm) zu beurteilen. In Abstimmung mit der Stadt Waltrop wird im Sinne einer Maximalbetrachtung auch der öffentlich genutzte Parkplatz der Volksbank in die gewerbliche Lärmvorbelastung einbezogen und nach TA Lärm beurteilt. a) Parkplatz Volksbank Der Schallleistungspegel der Stellplätze der Volksbank wird analog Abschnitt 6.2 unter Berücksichtigung folgender Ausgangsdaten ermittelt: L W0 = 63 db(a) K PA = 0 db (Mitarbeiter-Parkplatz) K I = 4 db (Mitarbeiter-Parkplatz) K Stro = 1 db (Pflaster, Fugen > 3 mm) K D = 2,5 lg (28-9) = 3,2 db N = 5 Pkw-Bewegungen je Stellplatz gemäß [17], bezogen auf die Zeit von 07:00 Uhr - 20:00 Uhr 140 Bew./Tag L W = 92,7 db(a). Dieser Schallleistungspegel ist bezogen auf eine Stunde.
Seite 28 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Pkw An- und Abfahrt Die Zufahrt erfolgt von Norden, die Abfahrt nach Süden. Je 70 Bewegungen, 07:00 Uhr - 20:00 Uhr analog Parkplatzfrequentierung L W ' = 49,5 db(a)/m + 10 lg 70 L W ' = 68,0 db(a)/m, bezogen auf eine Stunde je Fahrspur b) öffentlicher Parkplatz Analog Abschnitt 6.2 ermittelt sich der Schallleistungspegel unter Berücksichtigung folgender Ausgangsdaten, bezogen auf die Zeit von 06:00 Uhr - 22:00 Uhr: L W0 = 63 db(a) K PA = 0 db (P+R-Parkplatz) K I = 4 db (P+R-Parkplatz) K Stro = 1 db (Pflaster, Fugen > 3 mm) K D = 2,5 lg (35-9) = 3,5 db B x N = 0,3 Bew./(St. x h) x 35 St. = 10,5 Bew./h L W = 81,7 db(a), bezogen auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr Pkw-An- und Abfahrt (analog PP Volksbank) je 6 Bew./h analog Parkplatzfrequentierung L W ' = 49,5 db(a)/m + 10 lg 6 = 57,3 db(a)/m je Fahrspur bezogen auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Seite 29 zum Bericht Nr. 214406-01.03 8.2. Berechnung der Geräuschimmissionen und Beurteilung Die Berechnung erfolgt analog Abschnitt 7.). Die berechneten Immissionspegel in Anlage 3 stellen durch Berücksichtigung der Taktmaximalpegel und der Zuschläge für schutzbedürftige Ruhezeiten sowie durch die zeitliche Mittelung der jeweiligen Betriebszeit auf den Beurteilungszeitraum die Beurteilungspegel dar. Die Eigenabschirmung des Lkw wurde bei den Berechnungen berücksichtigt. Die Ergebnisse der Berechnungen der Lärmvorbelastung sind in Tabelle 4 für das jeweils schalltechnisch ungünstigste Geschoss zusammengefasst und den zulässigen Richtwerten gegenübergestellt. Die Werte sind auf ganze db(a) gerundet. Immissions- Beurteilungspegel Immissionsrichtwert Unterschreitung punkt [db(a)] [db(a)] [db] IP 1 1.OG 46 55 9 IP 2 2.OG 44 55 11 IP 2a 2.OG 51 55 4 IP 3 1.OG 37 50 13 IP 3a 1.OG 44 50 6 IP 4 1.OG 35 50 15 IP 9 1.OG 41 60 19 Tabelle 4: Gegenüberstellung der Beurteilungspegel der Lärmvorbelastung und der zulässigen Immissionsrichtwerte tags Der Gegenüberstellung ist zu entnehmen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der Lärmvorbelastung mit Ausnahme des Immissionspunkes IP 2a an allen betrachteten Immissionsorten um mindestens 6 db unterschritten werden.
Seite 30 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Somit braucht im Sinne der TA Lärm an den Immissionspunkten mit mindestens 6 db Richtwertunterschreitung durch die Lärmvorbelastung die Lärmzusatzbelastung durch den EDEKA-Markt nicht berücksichtigt zu werden. Für den Immissionspunkt IP 2a wird im Folgenden die Gesamtbelastung ermittelt und dem zulässigen Richtwert gegenübergestellt: Immissionspunkt Immissionspegel Beurteilungspegel Richtwert Unterschreitung Zusatzbelastung Vorbelastung Gesamtbelastung EDEKA tags tags tags tags tags [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db] IP 2a 2.OG 51,5 50,7 54 55 1 Tabelle 5: Ermittlung der Gesamtbelastung und Gegenüberstellung mit dem Richtwert für den Immissionsort IP 2a Der Gegenüberstellung ist zu entnehmen, dass durch die Gesamtbelastung der Richtwert tags um 1 db unterschritten wird. Tendenziell sind die tatsächlichen Geräuschpegel geringer als die berechneten Werte, da bezüglich der Schallquellen von einer Maximalbetrachtung ausgegangen wurde. Die Prognosesicherheit wird von uns mit +0 / - 2 db abgeschätzt.
Seite 31 zum Bericht Nr. 214406-01.03 9.) Anlagenbezogener Verkehr auf der öffentlichen Straße Gemäß TA Lärm sollen Geräuschimmissionen des anlagenbezogenen Kfz-Verkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgrundstück durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich vermindert werden, wenn sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Zur Prüfung der Verkehrsgeräusche des anlagenbezogenen Verkehrs des EDEKA-Marktes auf der öffentlichen Straße wurden die Lkw- und Pkw-Bewegungen gemäß Abschnitt 6.1 und 6.2 zugrunde gelegt. Es wurde die Straße "Am Stadtpark" berücksichtigt, da auf der Straße "Am Moselbach" eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr stattfindet. Auf der Straße "Am Stadtpark" finden folgende Frequentierungen durch den anlagenbezogenen Verkehr des EDEKA-Marktes statt: tags: 12 Lkw-Bewegungen (Anfahrten) 2.014 Pkw-Bewegungen (Anfahrten) nachts: keine Fahrzeugbewegungen Es wurde eine Geschwindigkeit von 30 km/h, ein Fahrbahnbelag mit Asphalt, eine Steigung < 5 % und die Ampelkreuzung im Bereich "Am Moselbach" / "Am Stadtpark" berücksichtigt.
Seite 32 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Bezogen auf den Beurteilungszeitraum von 16 Stunden tags gemäß RLS 90 ergeben sich folgende Ausgangsdaten: stündliche Verkehrsstärke M t : (2.014 + 12)/16 = 126,6 Kfz/h Lkw-Anteil: 12/(2.014 + 12) 100 = 0,6 % (Ansatz: 1 %) Im Sinne einer Maximalbetrachtung wird auf die Bildung des Jahresmittelwertes (mit Sonn- und Feiertagen) verzichtet. In Tabelle 6 sind die ermittelten Verkehrslärmpegel gemäß Anlage 4 für relevante Immissionspunke (siehe Anlage 4) durch den anlagenbezogenen Verkehr auf der öffentlichen Straße angegeben und den Grenzwerten der 16. BImSchV gegenübergestellt. Immissionspunkt Berechneter Verkehrslärmpegel Grenzwert 16. BImSchV Unterschreitung [db(a)] [db(a)] [db] tags tags tags IP 1 49 59 10 IP 1a 49 59 10 IP 2 45 59 14 IP 2a 45 59 14 IP 10 60 64 4 Tabelle 6: Gegenüberstellung der Verkehrslärmpegel durch den anlagenbezogenen Verkehr auf der öffentlichen Straße mit den Grenzwerten der 16. BImSchV
Seite 33 zum Bericht Nr. 214406-01.03 Gemäß Tabelle 6 werden die Grenzwerte der 16. BImSchV nicht überschritten. An den betrachteten Immissionsorten werden die Grenzwerte um mindestens 4 db unterschritten, so dass eine Erhöhung der Verkehrslärmpegel um mindestens 3 db in Verbindung mit einer Überschreitung der Grenzwerte ausgeschlossen ist. Am Immissionspunkt IP 10 ist zudem aufgrund des vorhandenen Verkehrsaufkommens von ca. 9.000 Kfz/24 h auf der Straße "Am Moselbach" keine Erhöhung der Verkehrslärmpegel um 3 db (entspräche einer Verdopplung) durch den anlagenbezogenen Verkehr zu erwarten. Somit ist das Gleichzeitigkeitskriterium der TA Lärm nicht erfüllt und es sind keine weiteren organisatorischen Maßnahmen erforderlich.
Seite 34 zum Bericht Nr. 214406-01.03 10.) Anlagen Anlage 1: Digitalisierungslageplan "EDEKA-Markt" mit Darstellung der Immissionspunkte und der Schallquellen (Lärmzusatzbelastung) Anlage 2: Berechnungsausdrucke EDEKA-Markt (Lärmzusatzbelastung) Ausdrucke mit den Schallleistungspegeln der berücksichtigten Schallquellen Ausdrucke der Immissionspegelberechnungen Anlage 3: Berechnungsausdrucke "Lärmvorbelastung" Lageplan mit den Schallquellen NETTO und Volksbank Ausdrucke mit den Schallleistungspegeln der berücksichtigten Schallquellen Ausdrucke der Immissionspegelberechnungen Anlage 4: Berechnungsausdrucke "Verkehrslärm" Lageplan mit der Schallquelle "Straße" (Zu- und Abfahrt) und den relevanten Immissionsorten Ausdruck der Immissionspegelberechnungen
Anlage 1: Digitalisierungslageplan "EDEKA-Markt" mit Darstellung der Immissionspunkte und der Schallquellen (Lärmzusatzbelastung)
Anlage 2: Berechnungsausdrucke EDEKA-Markt (Lärmzusatzbelastung) Ausdrucke mit den Schallleistungspegeln der berücksichtigten Schallquellen Ausdrucke der Immissionspegelberechnungen
Anlage 3: Berechnungsausdrucke "Lärmvorbelastung" Lageplan mit den Schallquellen NETTO und Volksbank Ausdrucke mit den Schallleistungspegeln der berücksichtigten Schallquellen Ausdrucke der Immissionspegelberechnungen
Anlage 4: Berechnungsausdrucke "Verkehrslärm" Lageplan mit der Schallquelle "Straße" (Zu- und Abfahrt) und den relevanten Immissionsorten Ausdruck der Immissionspegelberechnungen