2. mit welcher Begründung ihrer Kenntnis nach heute noch an der Zeitumstellung festgehalten wird und wie sie selbst die Zeitumstellung bewertet;

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Transkript:

Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4436 04. 12. 2013 Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Volkswirtschaftliche Bedeutung der Zeitumstellung in Mitteleuropa und ihre Abschaffung Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. inwiefern ihr bekannt ist, welche volkswirtschaftlichen Kosten durch die zweimal jährliche Zeitumstellung in Baden-Württemberg, Deutschland und Europa entstehen; 2. mit welcher Begründung ihrer Kenntnis nach heute noch an der Zeitumstellung festgehalten wird und wie sie selbst die Zeitumstellung bewertet; 3. welche Auswirkungen die Zeitumstellung auf Menschen, Tiere, Umwelt und Wirtschaft hat; 4. welcher Nutzen durch die Zeitumstellung entsteht und ob dieser Nutzen die Kosten signifikant übersteigt; 5. welche Möglichkeiten aus ihrer Sicht bestehen, die Zeitumstellung für Baden-Württemberg, Deutschland bzw. (Mittel-)Europa abzuschaffen und wie das notwendige Verfahren aussieht; 6. wie ihrer Kenntnis nach eine mögliche Abschaffung der Zeitumstellung in der Bevölkerung, in den anderen Bundesländern, im Bund sowie Europa bewertet wird; Eingegangen: 04. 12. 2013 / Ausgegeben: 13. 01. 2014 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

II. sich dafür einzusetzen, dass die Zeitumstellungen von Sommer- und Winterzeit in Baden-Württemberg bzw. Deutschland bzw. Mitteleuropa so schnell wie möglich abgeschafft werden. 03. 12. 2013 Dr. Rülke, Grimm und Fraktion Begründung In Deutschland wurde die jetzt gültige Zeitumstellung von der Normalzeit oder wie von vielen bezeichnet Winterzeit auf die Sommerzeit im Jahr 1980 eingeführt. Als ein wichtiger Grund galt die Überzeugung, mit der Regelung durch eine bessere Nutzung des Tageslichts Energie sparen zu können. Diese Überlegung war insbesondere noch eine Nachwirkung aus der Zeit der Ölkrise in Deutschland 1973. Ein weiterer Grund war zudem die Anpassung an Nachbarländer, die diese Regelung schon früher eingeführt hatten. Schon seit der Einführung der Sommerzeit wird über den Sinn und Unsinn dieser Maßnahme diskutiert. Laut Erkenntnissen des Bundesumweltamts spart man während der Sommerzeit zwar abends elektrisches Licht, jedoch wird dann morgens mehr geheizt, besonders in den kalten Monaten (März, April und Oktober). Insgesamt steige der Energieverbrauch dadurch sogar an. Mediziner haben darüber hinaus negative Auswirkungen der Zeitumstellung festgestellt, da sich der Organismus mit der Anpassung seines Rhythmus schwer tut. Besonders Menschen mit Schlafstörungen oder organischen Erkrankungen haben hier anscheinend größere Probleme. Laut Studien gibt es am Montagmorgen nach der Zeitumstellung von der Winter-/ Normalzeit auf die Sommerzeit mehr Verkehrsunfälle als an einem gewöhnlichen Montagmorgen. Dies alles zusammengenommen ist Grund genug, für die Abschaffung der Sommerzeit zu werben. Stellungnahme Mit Schreiben vom 3. Januar 2014 Nr. 61-5511.5/11 nimmt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. inwiefern ihr bekannt ist, welche volkswirtschaftlichen Kosten durch die zweimal jährliche Zeitumstellung in Baden-Württemberg, Deutschland und Europa entstehen; Wirtschaft, Verwaltungen und Privathaushalte müssen für das Umstellen von Maschinen, Uhren und Software technischen und bürokratischen Mehraufwand leisten. Die Landesregierung hat keine Kenntnis über die mit der Zeitumstellung 2

verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten. Über diese Kosten gibt es keine Daten aus der amtlichen Statistik und auch aus anderen Quellen liegen keine aussagekräftigen Daten vor. 2. mit welcher Begründung ihrer Kenntnis nach heute noch an der Zeitumstellung festgehalten wird und wie sie selbst die Zeitumstellung bewertet; Die Sommerzeit wurde in Deutschland im Jahr 1980 zur besseren Ausnutzung der Tageshelligkeit im Sommer und zur Angleichung der Zeitzählung an die benachbarten Staaten eingeführt. Mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie zur Regelung der Sommerzeit ist diese in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union von 2002 an auf unbestimmte Zeit eingeführt worden. Da eine Änderung der für die Sommerzeit geltenden Regelungen nur sinnvoll ist, wenn dies auf europäischer Ebene erfolgt, wird bisher an der Zeitumstellung festgehalten. Aus Sicht der Landesregierung kann nur grob abgeschätzt werden, dass sich die mit der Zeitumstellung von Winter- auf Sommerzeit verbundenen Hoffnungen bei weitem nicht alle erfüllt haben. 3. welche Auswirkungen die Zeitumstellung auf Menschen, Tiere, Umwelt und Wirtschaft hat; Die Zeitumstellung findet am letzten Sonntag im März und am letzen Sonntag im Oktober statt. Im März wird die Uhr um 02:00 Uhr um eine Stunde vorgestellt, die Nacht ist also eine Stunde kürzer. Im Oktober wird die Uhr um 03:00 Uhr um eine Stunde zurückgestellt, die Nacht ist also eine Stunde länger. Nach Aussagen der Europäischen Kommission 2007 (KOM[2007] 739) ist zwischenzeitlich allgemein anerkannt, dass sich der menschliche Körper umstellen und der neuen Uhrzeit anpassen muss. Dies kann vereinzelt zu gesundheitlichen Beschwerden in Form von Schlafstörungen und Stimmungsschwankungen führen. Bei dem gegenwärtigen Stand der Forschung und dem heutigen Wissensstand geht man davon aus, dass die meisten Störungen von kurzer Dauer sind und keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstelle. Laut einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage durch die Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analyse mbh im Jahr 2013 (1003 Befragte ab 18 Jahren) im Auftrag der DAK-Gesundheit leidet fast jede dritte Frau (30 Prozent) nach der Zeitumstellung kurzfristig unter gesundheitlichen Problemen. Bei den Männern gaben das nur 18 Prozent an. Die meisten der Betroffenen fühlen sich schlapp und müde, haben Einschlafprobleme oder Schlafstörungen. Durch die Zeitumstellung wird die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten nicht verlängert. Es wird lediglich die zeitliche Lage der Arbeitszeit um eine Stunde vor- bzw. rückgesetzt. Um die Gesundheit der Beschäftigten im Schicht- oder Nachtdienst grundsätzlich zu schützen, enthält das Arbeitszeitgesetz präventive Maßnahmen. Die Auswirkungen der Zeitumstellung auf die landwirtschaftliche Tierhaltung sind marginal. Insgesamt orientiert sich die Landwirtschaft bei vielen Arbeiten in erster Linie an der Tageslänge und damit an der Hellphase. Diese Aspekte haben auch auf die Aktivitätsphasen der Tiere einen erheblichen Einfluss. Die Tierhalter haben inzwischen viel Erfahrungen mit den Auswirkungen der Zeitumstellung auf ihre Tiere. Die landwirtschaftlichen Nutztiere gewöhnen sich schnell an den durch Fütterungs- oder Melkzeiten vorgegebenen neuen Tagesrhythmus, der sich aus der Zeitumstellung ergibt. Wirtschaftliche Nachteile ergeben sich daraus praktisch nicht. Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2007 eine Bewertung über die Auswirkungen der Zeitumstellung abgegeben und diese 2009 aktualisiert (vgl. Ziff. 4). In einer Kleinen Anfrage des Bundestages (Drucksache 15/5459) wurde das Thema behandelt. Seither hat sich nach Kenntnis der Landesregierung hinsichtlich der Auswirkungen, der Hintergründe sowie der Bewertung nichts geändert. 3

Die Wirtschaft hat für das Umstellen von Maschinen, Uhren und Software technischen und bürokratischen Mehraufwand. Für die Betriebe ist die Zeitumstellung längst Routine. Die gilt auch für die Deutsche Bahn, die ihre Nachtzüge in der Umstellungsnacht an einem Bahnhof entlang der Reisestrecke eine Stunde lang anhalten lässt. Die Sommerzeit bringt Vorteile für die Tourismus- und Freizeitbranche, weil abendliche Freizeitaktivitäten länger bei Tageslicht und angenehmeren Außentemperaturen möglich sind. Der Landesregierung liegen über die Erkenntnisse des Bundes und der Europäischen Kommission hinaus keine zusätzlichen konkreten Informationen über die Auswirkungen der Zeitumstellung vor. Es ist davon auszugehen, dass es in Baden- Württemberg keine besonderen landesspezifischen Auswirkungen gibt. 4. welcher Nutzen durch die Zeitumstellung entsteht und ob dieser Nutzen die Kosten signifikant übersteigt; Die Zeitverschiebung um eine Stunde nach vorn bedeutet eine bessere Ausnutzung der Tageshelligkeit im Sommer. Die Menschen können dies insbesondere bei der Gestaltung der Freizeit am Abend nutzen. Im Hinblick auf den Energieverbrauch bringt die Sommerzeit insgesamt keinen Nutzen. Nach den Erkenntnissen des Umweltbundesamtes ergibt die Zeitumstellung auf die Sommerzeit keine positiven Energieeinspareffekte. Danach wird die Einsparung an Strom für Beleuchtung, insbesondere bei vermehrtem Einsatz effizienter Beleuchtungssysteme, durch den Mehrverbrauch an Heizenergie durch Vorverlegung der Hauptheizzeit in etwa kompensiert. Neue Erkenntnisse hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Da keine Erkenntnisse über die mit der Zeitumstellung verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten vorliegen, können keine Aussagen zu der Frage, ob der Nutzen die Kosten signifikant übersteigt, gemacht werden. 5. welche Möglichkeiten aus ihrer Sicht bestehen, die Zeitumstellung für Baden- Württemberg, Deutschland bzw. (Mittel-)Europa abzuschaffen und wie das notwendige Verfahren aussieht; Die gesetzliche Regelung der Sommerzeit fällt in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Eine Änderung wäre deshalb zunächst nur über eine entsprechende Initiative des Bundesrates möglich. Aus Sicht der Landesregierung wäre eine solche Initiative derzeit nicht Erfolg versprechend, da die Bundesregierung entsprechend ihrer Erklärung vom 18. Mai 2005 am Status quo festhalten will, solange die Mitgliedstaaten der EU nicht gemeinsam die Absicht haben, die Sommerzeit abzuschaffen. Der Bundestag hat sich am 13. Dezember 2007 mehrheitlich der Auffassung der Bundesregierung angeschlossen. Für das weitere Funktionieren des EU-Binnenmarktes ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Tag und Uhrzeit des Beginns und des Endes der Sommerzeit einheitlich in der gesamten Gemeinschaft festgelegt werden. Eine Änderung der Regelung macht daher nur Sinn, wenn die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gemeinsam die Absicht haben, die Zeitumstellung abzuschaffen. 6. wie ihrer Kenntnis nach eine mögliche Abschaffung der Zeitumstellung in der Bevölkerung, in den anderen Bundesländern, im Bund sowie Europa bewertet wird; Viele Menschen begrüßen die Sommerzeit, weil sie den Tag besser gestalten können. Dass es am Abend länger hell bleibt, wird von einem großen Teil der Bevölkerung als vorteilhaft empfunden. Aktuelle Erkenntnisse darüber, ob die Bevölkerung in Baden-Württemberg, anderen Ländern, im Bund sowie Europa eine Abschaffung der Zeitumstellung mehrheitlich befürwortet, liegen der Landesregierung nicht vor. II. sich dafür einzusetzen, dass die Zeitumstellungen von Sommer- und Winterzeit in Baden-Württemberg bzw. Deutschland bzw. Mitteleuropa so schnell wie möglich abgeschafft werden. 4

Damit keine Erschwernisse im EU-Binnenmarkt entstehen, ist es von wesentlicher Bedeutung, dass es für die Sommerzeit einheitliche Regelungen in den Mitgliedstaaten der EU gibt. Nachdem die Bundesregierung an der Sommerzeit festhält, solange es keine Initiative zur gemeinsamen Abschaffung der Sommerzeit auf Europäischer Ebene gibt, wird die Landesregierung keine entsprechende Bundesratsinitiative erstellen. In Vertretung Leidig Ministerialdirektor 5