ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2017/18

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Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2017/18 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 9. November 2017 Prüfungsfach: Rechnungswesen Bearbeitungszeit: 120 Minuten Bitte deutlich schreiben und Füllhalter, Kugelschreiber oder Filzstift benutzen. Bitte nicht den Korrekturrand beschriften! Gesamtpunktzahl: 100,0 Erzielte Punkte: Teil I: Laufende Buchführung 26,0 Teil II: Jahresabschluss 47,5 Teil III: Note: Einnahmen-Überschuss- Rechnung 26,5 Unterschrift Erstkorrektor: Unterschrift Zweitkorrektor:

Teil I: Laufende Buchführung (26,0 Punkte) Heinrich Schmitz e. K. betreibt einen Bürobedarfshandel in Aachen. Er ermittelt seinen Gewinn gem. 238 HGB und 4 Abs. 1 i. V. m. 5 EStG durch Betriebsvermögensvergleich. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Voraussetzungen für die Anwendung des 7g EStG sind nicht erfüllt. Er versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt und gibt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Alle Rechnungen und Belege sind ordnungsgemäß im Sinne der 14 und 14a UStG. Alle Unternehmer verwenden ihre nationale USt-Id.-Nr. Aufgaben a) Nehmen Sie für die nachfolgenden Sachverhalte, die bisher noch nicht in der Buchhaltung erfasst worden sind, die erforderlichen Buchungen vor. Soweit sich aus den Geschäftsvorfällen vorbereitende Abschlussbuchungen ergeben, sind diese ebenfalls durchzuführen. b) Geben Sie außerdem jeweils die steuerrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) sowie den entsprechenden Betrag in an. Sachverhalt 1 (5,0 Punkte) Heinrich Schmitz hat einen Kunden anlässlich des Abschlusses eines Liefervertrages zum Essen eingeladen. Der Rechnungsbetrag für die angemessenen Bewirtungsaufwendungen betrug 119,00. Heinrich Schmitz hat die Rechnung aus privaten Mitteln beglichen. Lösung: Buchung(en): Steuerrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : 1

Sachverhalt 2 (5,5 Punkte) Heinrich Schmitz hat einen neuen Auslieferungswagen gekauft und die Rechnung von seinem betrieblichen Bankkonto überwiesen. Den Nettorechnungsbetrag hat er bei seiner Hausbank finanziert. Diese hat ihm den Darlehensbetrag ohne Abzug von Gebühren auf seinem Bankkonto gutgeschrieben. Der Wagen wurde am 01.10.2017 ausgeliefert und angemeldet. Die Nutzungsdauer beträgt 7 Jahre. Auszug aus der Rechnung für das Fahrzeug: Ford Transit Grundausstattung 31.000,00 + Ford Navigationsgerät 1.400,00 + Heckscheibenwischer mit Waschdüse 100,00 gesamt 32.500,00 + Umsatzsteuer 19 % 6.175,00 Bruttokaufpreis 38.675,00 Lösung: Buchung(en): Steuerrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : 2

Sachverhalt 3 (3,5 Punkte) Heinrich Schmitz erhält eine Rechnung für die Kfz-Versicherung des neuen Auslieferungswagens für den Zeitraum 01.10.2017-30.09.2018 in Höhe von 1.800,00. Die Versicherung hat den Beitrag Anfang Oktober 2017 vom betrieblichen Bankkonto abgebucht. Lösung: Buchung(en): Steuerrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : Sachverhalt 4 (2,5 Punkte) Heinrich Schmitz verwendet seinen privaten PKW in untergeordnetem Maße für betriebliche Fahrten. Diese gefahrenen Kilometer notiert er jeweils. Im Oktober ist er 150 km für betriebliche Zwecke gefahren. Lösung: Buchung(en): Steuerrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : 3

Sachverhalt 5 (3,5 Punkte) Heinrich Schmitz kauft Waren zum allgemeinen Steuersatz auf Ziel in den Niederlanden. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 3.000,00. Lösung: Buchung(en): Steuerrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : Sachverhalt 6 (2,0 Punkte) Heinrich Schmitz versendet Waren an das Büro des belgischen Rechtsanwalts Thies Maas im Wert von 500,00. Beleg- und Buchnachweis sind erfüllt. Lösung: Buchung(en): Steuerrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : 4

Sachverhalt 7 (4,0 Punkte) Heinrich Schmitz hat vom Schweizer Fabrikanten Rüttli eine Vitrine für die Ausstellung exklusiver Schreibgeräte erworben. Die Vitrine hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. Rüttli lieferte die Vitrine am 01.09.2017 an. Er fügte folgende Belege bei: 1. Rechnung über Vitrine in Höhe von 2.000,00, netto, 2. Beleg über den vorausbezahlten Zoll in Höhe von 20,00 und 3. Beleg über die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 383,80 Heinrich Schmitz hat bisher wie folgt gebucht: Geschäftseinrichtung 2.403,80 an Kasse 2.403,80 Lösung: Buchung(en): Steuerrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : 5

Diese Seite bleibt aus redaktionellen Gründen frei. 6

Teil II: Jahresabschluss Allgemeine Angaben (47,5 Punkte) Franz Neu betreibt in Köln eine Glasbläserei, die unter der Firma Glasbläserei Franz Neu e. K. eingetragen ist. Er ermittelt seinen Gewinn gem. 238 HGB und 4 Abs. 1 i. V. m. 5 EStG durch Betriebsvermögensvergleich; das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wird nach handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt durch außerbilanzielle Korrekturen. Sowohl handelsals auch steuerrechtlich soll ein möglichst niedriger Gewinn ausgewiesen werden. Die Voraussetzungen des 7g EStG sind nicht erfüllt. Franz Neu versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ausschließlich mit 19%, ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt und erstellt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Alle Rechnungen sind ordnungsgemäß im Sinne des 14 UStG. Sachverhalt 1 (18,0 Punkte) Franz Neu hat im März 2016 einen neuen Brennofen zur Glasherstellung angeschafft, der den in 2015 durch einen Hochwasserschaden zerstörten alten Brennofen ersetzt. In der Anlage 1 befinden sich Auszüge aus der Rechnung des Ofenbauers sowie aus der Rechnung für die Herstellung des erforderlichen Fundamentes. Die Nutzungsdauer des neuen Ofens beträgt 8 Jahre. In der laufenden Buchhaltung wurde der Zahlungsausgleich beider Rechnungsbelege unter Inanspruchnahme möglicher Skontoabzüge sachgerecht erfasst. 7

Aufgabe 1 (Handelsrecht) (8,0 Punkte) Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung a) die Anschaffungskosten des neuen Brennofens, b) die Abschreibung für das Jahr der Anschaffung (der Betrag ist auf volle aufzurunden), c) den Bilanzansatz zum 31.12.2016 unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, d) die Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) sowie den entsprechenden Betrag in. Lösungen: zu a) Anschaffungskosten: zu b) Abschreibung: zu c) Bilanzansatz zum 31.12.2016: zu d) Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : 8

Aufgabe 2 (Steuerrecht) (10,0 Punkte) Im Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 hatte Franz Neu zulässigerweise eine steuerfreie Rücklage für Ersatzbeschaffung gem. R 6.6 EStR (Auszug siehe unten) gebildet, um die Besteuerung der aufgedeckten stillen Reserven zu vermeiden. Der alte Brennofen schied am 30.09.2015 mit einem Restbuchwert in Höhe von 7.500,00 aus dem Betrieb aus. Die Betriebsvielschutz-Versicherung leistete aufgrund eines Sachverständigengutachtens eine Schadenersatzzahlung in Höhe von 9.500,00. Obwohl die Finanzierung des neuen Brennofens durch die vorjährige Versicherungsleistung gesichert war, hatte sich die Inbetriebnahme auf Grund von Lieferengpässen bis Mitte März 2016 hinausgezögert. R 6.6 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung - Auszug aus den EStR 2012 - Allgemeines (1) 1 Die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven kann in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung vermieden werden. 2 Voraussetzung ist, dass 1. ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens infolge höherer Gewalt ( ) aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, 2. innerhalb einer bestimmten Frist ein funktionsgleiches Wirtschaftsgut (Ersatzwirtschaftsgut) angeschafft ( ) wird, auf dessen Anschaffungskosten ( ) die aufgedeckten stillen Reserven übertragen werden, und 3. das Wirtschaftsgut wegen der Abweichung von der Handelsbilanz in ein besonderes laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen wird ( 5 Abs. 1 Satz 2 EStG). Rücklage für Ersatzbeschaffung (4) 1 Soweit am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, noch keine Ersatzbeschaffung vorgenommen wurde, kann in Höhe der aufgedeckten stillen Reserven eine steuerfreie Rücklage gebildet werden, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist. ( ) 8 Im Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung ist die Rücklage durch Übertragung auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Ersatzwirtschaftsgutes aufzulösen. Aufgaben: Ermitteln Sie in einer übersichtlichen Darstellung a) die Höhe der im Jahr 2015 gebildeten Rücklage für Ersatzbeschaffung, b) die Höhe der steuerlichen Abschreibung für 2016 (der Betrag ist auf volle aufzurunden), c) den Bilanzansatz des neuen Brennofens zum 31.12.2016 unter Angabe der gesetzlichen Grundlage, d) die Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in, e) die erforderliche außerbilanzielle Gewinnkorrektur. 9

Lösungen: zu a) Höhe der Rücklage für Ersatzbeschaffung: zu b) Steuerliche Abschreibung für 2016: zu c) Bilanzansatz zum 31.12.2016: Gesetzliche Grundlage: zu d) Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : zu e) außerbilanzielle Gewinnkorrektur: 10

Sachverhalt 2 (14,0 Punkte) Zur vorübergehenden Kapitalanlage hatte Franz Neu über seine Bank eine Anleihe im Nennwert von 10.000,00 erworben. Seine Bank belastete sein Konto am 31.05.2016 mit 10.330,00 (siehe Anlage 2, Beleg 1 Wertpapierkaufabrechnung ). Im Rahmen der laufenden Buchhaltung erfasste der Steuerpflichtige den Wertpapierkauf und buchte sachgerecht: Wertpapiere des Umlaufvermögens 10.180,00 Zinsscheine / sonst. Forderungen 150,00 an Bank 10.330,00 Am 01.12.2016 erhielt er von seiner Bank die Gutschrift aus der Einlösung des fälligen Zinsscheins (siehe Anlage 2, Beleg 2 Zinsgutschrift ). Die Gutschrift wurde bisher noch nicht gebucht. Aufgabe 1 (3,0 Punkte) a) Buchen Sie die Zinsgutschrift (siehe Anlage 2). b) Geben Sie die handelsrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) sowie den entsprechenden Betrag in an. Lösungen: zu a) Buchung: zu b) handelsrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : 11

Aufgabe 2 (11,0 Punkte) Der Börsenkurs der Anleihe wird zum 31.12.2016 mit 99,0% notiert; eine dauerhafte Wertminderung liegt nicht vor. a) Ermitteln Sie den Bilanzansatz nach Handelsrecht zum 31.12.2016 unter Angabe der gesetzlichen Grundlage. b) Bestimmen Sie den nicht realisierten Verlust sowie den Zinsanspruch aus dem Wertpapier für 2016 und nehmen Sie die handelsrechtlich erforderlichen Buchungen (einschließlich Zinsbuchung) zum Abschlussstichtag vor. c) Geben Sie den Wertansatz nach Steuerrecht an und begründen Sie Ihre Entscheidung unter Nennung der gesetzlichen Grundlage. Nehmen Sie die gegebenenfalls erforderliche außerbilanzielle Gewinnkorrektur vor. Lösungen: zu a) Bilanzansatz nach Handelsrecht zum 31.12.2016: Gesetzliche Grundlage: zu b) Buchungen: zu c) Wertansatz nach Steuerrecht: Gesetzliche Grundlage: Außerbilanzielle Gewinnkorrektur: 12

Sachverhalt 3 (15,5 Punkte) Im Jahresabschluss zum 31.12.2016 weist Franz Neu den Bestand seiner Forderungen alul mit insgesamt 19.422,00 aus. Dieser Betrag setzt sich aus den Forderungen aus inländischen Lieferungen zum allgemeinen Steuersatz (19% USt) sowie aus einer innergemeinschaftlichen Lieferung an einen Kunden in Amsterdam (Warenwert 3.000,00 netto) zusammen. Bearbeitungshinweis: Wird über das Vermögen eines Unternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, werden die gegen ihn gerichteten Forderungen spätestens in diesem Zeitpunkt unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote in voller Höhe uneinbringlich im Sinne des 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 UStG. Aufgabe 1 (6,0 Punkte) Ende Januar 2017 erfuhr Franz Neu, dass über das Vermögen seines Kunden Peter Heintz aus Düsseldorf am 22.12.2016 ein Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht eröffnet wurde. Im o. g. Forderungsbestand ist die Forderung in Höhe von 2.142,00 enthalten. Es wird mit einer voraussichtlichen Insolvenzquote in Höhe von 20% gerechnet. Nehmen Sie alle erforderlichen Buchungen in Zusammenhang mit dieser Forderung für 2016 vor. Geben Sie außerdem die handelsrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) sowie den entsprechenden Betrag in an. Lösung: Buchungen: Handelsrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : 13

Aufgabe 2 (9,5 Punkte) Die Pauschalwertberichtigung zum 31.12.2015 betrug 400,00. Das allgemeine Ausfallrisiko der Forderungen wird pauschal mit 2% zutreffend erfasst. Nehmen Sie die erforderliche Buchung für den handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 31.12.2016 vor. Notwendige Berechnungen sind übersichtlich darzustellen. Geben Sie außerdem die handelsrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) sowie den entsprechenden Betrag in an. Lösung: Handelsrechtliche Gewinnauswirkung (gewinnneutral, gewinnerhöhend, gewinnmindernd) in : 14

Teil III: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (26,5 Punkte) Die Kosmetikerin Christa Schön betreibt in Aachen einen kleinen Kosmetiksalon. Der zutreffend durch Einnahme-Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG ermittelte vorläufige Gewinn zum 31.12.2016 beträgt 45.000,00. Christa Schön tätigt umsatzsteuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19 % und ist zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt. Die Voraussetzungen des 7g EStG liegen vor. Aufgaben Ermitteln Sie anhand des Lösungsblattes und unter Berücksichtigung der folgenden Sachverhalte den niedrigstmöglichen Gewinn zum 31.12.2016. Nehmen Sie Stellung, welche Korrekturen ggf. erforderlich sind. Nichtansätze sind ebenfalls zu begründen. Falls im Lösungsblatt gefordert, nennen Sie die gesetzliche Grundlage für Ihre Entscheidung. Tragen Sie die Höhe der jeweiligen Gewinnauswirkungen ein. Ermitteln Sie den endgültigen Gewinn. Sachverhalt 1 Am 28.10.2016 bezahlte Christa Schön die betriebliche Haftpflichtversicherung für die Zeit vom 01.11.2016 bis 30.04.2017 in Höhe von 540,00. Im Rahmen der vorläufigen Gewinnermittlung wurde ein Betrag in Höhe von 180,00 als Betriebsausgabe erfasst. Sachverhalt 2 Die Miete für die Geschäftsräume für den Monat Dezember 2016 in Höhe von 900,00, fällig am 28.12.2016, überwies Christa Schön am 06.01.2017. Die Miete Dezember 2016 wurde bisher nicht berücksichtigt. Sachverhalt 3 Am 10.04.2016 überwies Christa Schön eine Gewerbesteuernachzahlung für das Jahr 2014 in Höhe von 1.745,00 zzgl. 102,00 Zinsen zur Gewerbesteuer an die Stadtkasse Aachen und erfasste den Betrag in Höhe von 1.847,00 als Betriebsausgabe. 15

Sachverhalt 4 Zur Erweiterung ihres Angebots kaufte Christa Schön am 01.09.2016 ein Lasergerät für netto 16.806,72 zzgl. 19% Umsatzsteuer = 3.193,28 und überwies den Rechnungsbetrag am 15.10.2016. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Lasergerätes beträgt 8 Jahre. Im Rahmen der Gewinnermittlung für das Jahr 2015 hatte sie zutreffend für die im Jahr 2016 geplante Anschaffung des Lasergerätes einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40% von 15.000,00 = 6.000,00 gewinnmindernd geltend gemacht. Um die Verzinsung einer Steuernachforderung zu vermeiden, beantragt Christa Schön, den Investitionsabzugsbetrag im Jahr 2016 wieder aufzulösen. Christa Schön hat im Rahmen der Gewinnermittlung zum 31.12.2016 einen Abschreibungsbetrag in Höhe von 2.500,00 als Betriebsausgabe erfasst. Weitere Aufzeichnungen erfolgten nicht. Bearbeitungshinweis: Ermitteln Sie auch den Buchwert des Lasergerätes zum 31.12.2016. Sachverhalt 5 Während einer Behandlung Ende Dezember 2016 wurde Ware im Wert von 450,00 sowie aus der Kasse ein Betrag in Höhe von 80,00 gestohlen. Christa Schön berücksichtigte den Betrag in Höhe von 450,00 und den Betrag in Höhe von 80,00 im Dezember 2016 als Betriebsausgabe. Sachverhalt 6 Der Warenbestand zum 31.12.2016 betrug 8.500,00. Sachverhalt 7 Ihren zu mehr als 50% zu betrieblichen Zwecken genutzten PKW schenkte Christa Schön am 31.03.2016 ihrem Sohn. Sie hatte den PKW am 01.10.2014 zum Preis von 30.000,00 zzgl. Umsatzsteuer erworben und zutreffend bis 31.12.2015 abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre. Der Teilwert zum 31.03.2016 beträgt 24.500,00. Bearbeitungshinweise: Eine Berücksichtigung dieses Vorgangs erfolgte bisher nicht. Auf die private Nutzung des PKW ist nicht einzugehen. 16

Name: Lösungsblatt zu Teil III - Einnahmen-Überschuss-Rechnung Höhe der Gewinn- Auswirkung vorläufiger Gewinn zum 31.12.2016: 45.000,00 zu Sachverhalt 1: gesetzliche Grundlage: zu Sachverhalt 2: zu Sachverhalt 3: gesetzliche Grundlage:

Zu Sachverhalt 4: gesetzliche Grundlage zur Auflösung des Investitionsabzugsbetrages:

zu Sachverhalt 5: zu Sachverhalt 6: zu Sachverhalt 7: Gewinn nach 4 Abs. 3 EStG =

Anlage 1 Auszug aus der Rechnung des Ofenbauers vom 18.03.2016: Industrie-Brennofen Terra 0815 Listenpreis 13.200,00 zzgl. 19% Umsatzsteuer 2.508,00 = Rechnungspreis (brutto) 15.708,00 Lieferbedingungen: Lieferung, fachgerechte Montage und Inbetriebnahme erfolgten kostenlos am 10.03.2016. Zahlungsbedingungen: Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 3% Skonto auf den Rechnungspreis. Auszug aus der Rechnung des Bauunternehmers vom 03.03.2016: Herstellung eines Betonsockelfundamentes zur Hochwassersicherung des Brennofens: Materialkosten (lt. Materialliste) 880,00 12 Arbeitsstunden á 43,00 je Std. 516,00 Rechnungspreis (netto) 1.396,00 zzgl. 19% Umsatzsteuer 265,24 = Rechnungspreis (brutto) 1.661,24 Sofort zahlbar ohne jeden Abzug.

Anlage 2 Beleg 1: Wertpapierkaufabrechnung Wir kauften für Sie am 29.05.2016 folgende Wertpapiere: Anleihe des Landes NRW Nennwert 10.000,00 Zinssatz (nominal): 3,0% / ganzjährig 01.12. Börsenkurs: 101,5% Kurswert 10.150,00 Stückzinsen für 180 Tage + 150,00 = ausmachender Betrag 10.300,00 zuzüglich Spesen (0,3% vom Nennwert) + 30,00 = Lastschrift 10.330,00 Wir belasten den Abrechnungsbetrag am 31.05.2016 Ihrem Bankkonto. Beleg 2: Zinsgutschrift Aus der Einlösung fälliger Zinsscheine erhalten Sie folgende Abrechnung: Anleihe des Landes NRW Nennwert 10.000,00 Zinssatz (nominal): 3,0% / ganzjährig 01.12. Zinsen für 360 Tage Bruttozinsen + 300,00 Quellensteuerabzug Quellensteuerpflichtiger Betrag: 300,00 150,00 = 150,00 25% KESt von 150,00 = 37,50 5,5% SolZ von 37,50 = 2,06 Steuern - 39,56 = Gutschrift (netto) 260,44 Wir schreiben den Abrechnungsbetrag am 31.12.2016 Ihrem Bankkonto gut.