Zeitwertkonten Modellablauf Wellisch bietet ihren Kunden eine umfassende Betreuung bei der Einrichtung, Verwaltung und Abwicklung von Arbeitszeitkonten an. Auch übernehmen wir die Verwaltung bereits bestehender Arbeitszeitkonten, wenn bspw. bei einem Arbeitsplatzwechsel das Arbeitszeitkonto eines Arbeitnehmers von dem neuen Arbeitgeber übernommen wird. Zu unseren Leistungen gehört insbesondere, die Arbeitnehmerkonten zu führen und die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten in der Ansparphase, der Freistellungsphase und bei Eintritt von Störfällen (inkl. Insolvenzfall) zu erfüllen. Modellablauf Wellisch WELLISCH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH PROF. WELLISCH TREUHAND GMBH LANGE-HOP-STRAßE 35 30559 HANNOVER http:// www.wellisch.de Die Verwaltung von Arbeitszeitkonten ist eng verknüpft mit der Anlage und Insolvenzsicherung der Wertguthaben sowie der Datensicherung der Arbeitnehmerkonten. Daher kooperiert Wellisch mit Finanzinstituten und Treuhändern sowie der DATEV e.g., Nürnberg. Musterverträge und Eingangsberatung Im Zusammenhang mit der erstmaligen Errichtung von Arbeitszeitkonten übernimmt Wellisch in Kooperation mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht die erforderlichen Vertragsabschlussformalitäten für die Unternehmen. Insbesondere geht dem Modellablauf der Abschluss einer Vereinbarung zur Ansammlung von Wertguthaben zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowie eine Erklärung zum Verzicht auf Auszahlung bestimmte Entgeltteile voraus.
Hierzu werden spezielle, produktorientierte Startpakete mit formularmäßig strukturierten Vertragsentwürfen entwickelt. Sollten die Standardlösungen nur unzureichend die speziellen Anforderungen des Unternehmens abbilden oder wenn das Unternehmen im Zusammenhang mit den Entscheidungen über die Ausgestaltung zunächst umfassend über die Gestaltungsmöglichkeiten unterrichtet werden will, besteht ein Beratungsangebot zur Entwicklung von speziellen Lösungen. Dazu findet zu Beginn ein Workshop beim Kunden statt, auf dem dann über die Anforderungen und das weitere Vorgehen entschieden wird. Ablauf Modell A Unterkonten für Arbeitnehmer beim Finanzinstitut Sofern für jeden einzelnen Arbeitnehmer Einzelkonten in Form von auf den Arbeitgeber lautenden Unterkonten bei einem Finanzinstitut zur Anlage der Wertguthaben geführt werden sollen, können die Entgeltverzichte inkl. der Arbeitgeberteile zur Sozialversicherung direkt durch den Arbeitgeber auf diese Einzelkonten überwiesen werden, die dann zum Zwecke der Insolvenzsicherung an den einzelnen Arbeitnehmer verpfändet werden. Die Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh erstellt für jeden Arbeitnehmer einen Kontoauszug, der an den Arbeitgeber übersandt wird. Die Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh übernimmt auch die Verwaltungsaufgaben während der Freistellungsphase(n) und bei Eintritt eines Störfalls (z.b. Arbeitgeberwechsel ohne Fortführung der Arbeitszeitkonten, Arbeitslosigkeit, Insolvenz). Im Falle der Mittelverwendung sind die für Freistellungszwecke vom Arbeitgeber ausgezahlten Bruttowerte inkl. der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf Grundlage einer in der Verwendungsabrede enthaltenen Freigabeerklärung des Arbeitnehmers auszuzahlen. Erfolgt die Verwendung im Störfall, wird dem Arbeitgeber eine entsprechende Störfallabrechnung zur Verfügung gestellt. Im Folgenden wird der Ablauf des Modells A genauer dargestellt: Mit der Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh ist ein Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrag zur Wertguthabenführung und zur Abrechnungsverpflichtung im Insolvenzfall zu schließen. Die Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh erhält einmal jährlich vom Arbeitgeber das SV-Brutto und von den Anlageinstituten die Wertänderungen auf den Einzelkonten gemeldet. Daraus lässt sich die Höhe der auf das jeweilige Jahr entfallenden Wertguthaben sowie die jeweilige SV-Luft berechnen.
DIE SPARPHASE DIE FREISTELLUNGSPHASE 1. Meldung der Stammdaten durch den ArbG an den Verwalter. 2. Zahlung der Entgeltverzichte auf die Konten beim Finanzinstitut durch den ArbG. 3. Jährliche Meldung des SV-Brutto und Meldung der Entgeltverzichte durch den ArbG an den Verwalter. 4. Meldung der Einzelkontostände durch das Finanzinstitut an den Verwalter. 5. Berechnung der Wertkontenstände und der SV-Luft aus diesen Daten durch den Verwalter. 6. Erstellung eines Kontoauszuges mit Sicherungsbestätigung für jeden ArbN und einer Gesamtübersicht durch den Verwalter und Versendung an den ArbG. 1. Verwendungsabrede zwischen ArbG und ArbN und Freigabe der Mittel durch den ArbN als Verpfändungsgläubiger. 2. Meldung der Freigabe der Mittel an den Verwalter; Überprüfung durch den Verwalter. 3. Anzeige der Freigabe durch den Verwalter an das Finanzinstitut. 4. Auszahlung der Mittel an den ArbG zur Finanzierung der Freistellung.
DER STÖRFALL 6. Insolvenzfall: Mitteilung der SV- und Lohnsteuerdaten vom ArbG an den Verwalter. 7. Insolvenzfall: Berechnung und Mitteilung der SV-Beiträge, der Lohnsteuer und des verbliebenen Netto-Sicherungsbetrages durch den Verwalter an das Finanzinstitut zur Auszahlung an SV-Träger, Finanzamt und ArbN; Mitteilung dieser Daten an den ArbN. 8. Insolvenzfall: Auszahlung der Mittel durch das Finanzinstitut direkt an ArbN, Finanzamt und SV-Einzugsstellen. Ablauf Modell B Virtuelle Kontenführung beim Verwalter für jeden Arbeitnehmer 1. Verwendungsabrede zwischen ArbG und ArbN im Störfall und Freigabe der Mittel durch den ArbN als Verpfändungsgläubiger. 2. Mitteilung des Störfalls (z.b. Auszahlung an den betroffenen Planteilnehmer) durch den ArbG an den Verwalter. 3. Erstellung einer Störfallabrechnung durch den Verwalter und Versendung an den ArbG. 4. Anzeige der Freigabe durch den Verwalter an das Finanzinstitut. 5. Überweisung der Mittel durch das Finanzinstitut an den ArbG zur Auszahlung an den ArbN. Kommen auf ein Unternehmen viele Planteilnehmer und/oder entfallen auf die einzelnen Planteilnehmer jeweils geringere Entgeltumwandlungsbeträge, kann es sinnvoll sein, nur ein Konto des Arbeitgebers für die Summe der Wertguthaben seiner Arbeitnehmer bei einem Finanzinstitut zu eröffnen. Dieses Konto wird zum Insolvenzschutz z.b. an einen Treuhänder verpfändet. Der Prozess sieht grob wie folgt aus: Der Arbeitgeber schließt mit der Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh sowie einem Treuhänder (z.b. der Prof. Wellisch Treuhand GmbH) einen Verwaltungs-, Sicherungsund Treuhandvertrag. Dann werden die Stammdaten des Unternehmens und der einzelnen Arbeitnehmer auf der Grundlage der ausgefüllten bzw. elektronisch (gem. vorgegebener Schnittstellendefinition) übermittelten Stammdatenlisten und einer Kopie der arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (Verzichterklärung) erfasst. Darin sind auch die von den einzelnen Arbeitnehmern enthaltenen Präferenzen für die Kapitalanlage enthalten.
Im Entgeltabrechnungszeitpunkt zahlt der Arbeitgeber die Summe aller Entgeltverzichte für den Entgeltabrechnungszeitraum zzgl. der Arbeitgeberanteile zur SV an ein Konto des Finanzinstituts und meldet die Entgeltverzichte der einzelnen Arbeitnehmer an den Verwalter. Auf Basis dieser Daten führt die Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh die Arbeitszeitkonten für die einzelnen Arbeitnehmer inkl. der SV-Luft ( 23b SGB IV). Anhand der vom einzelnen Arbeitnehmer präferierten Anlagealternative ordnet die Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh die Entgeltverzichte für jeden Arbeitnehmer den Anlagealternativen zu und bereitet entsprechende Zahlungsanweisungen oder Orders zur Kapitalanlage im Entgeltumwandlungszeitpunkt für den Arbeitgeber vor. Aus den Kaufabrechnungen des Finanzinstituts ermittelt der Verwalter bei Fondsanlage die Anteilsbruchwerte für die Entgeltverzichte und ordnet sie den einzelnen Arbeitnehmern zu (virtuelle Kontenführung). Durch Vergleich mit dem Vorjahreswert oder auf Basis einer Zinsrechnung werden einmal jährlich für die einzelnen Arbeitnehmer die Wertzuwächse und anhand des vom Arbeitgeber gemeldeten SV-Bruttos die SV-Luft berechnet. melden. Die Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh belastet die Arbeitnehmereinzelkonten und veranlasst die Mittelfreigabe durch den Treuhänder. Sofern die Verwendung im Rahmen eines Störfalles erfolgt, wird dem Arbeitgeber von der Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh eine entsprechende Störfallabrechnung zur Verfügung gestellt. Erfolgt die Verwendung aufgrund der Insolvenz des Unternehmens, beschafft sich die Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh die aktuellen Abrechnungsunterlagen (Lohnsteuerkarte, SV- Nummer, Krankenkassenbescheinigung der Arbeitnehmer), ermittelt jeweils das beitragspflichtige Entgelt und führt die Lohnabrechnung durch. Die Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh weist im Auftrag des Treuhänders das Finanzinstitut an, die ermittelten SV-Beiträge an die SV-Träger und die Lohnsteuer an das Finanzamt abzuführen sowie den Restsicherungsbetrag an die Arbeitnehmer auszuzahlen. Im Einzelnen sieht der Ablauf des Modells B wie folgt aus: DIE SPARPHASE Jährlich werden für jeden Arbeitnehmer ein Kontoauszug mit Sicherungsbestätigung (mit Angaben zur Höhe des Wertguthabens und zur Dauer der möglichen Freistellung) und für den Arbeitgeber eine Gesamtübersicht erstellt und dem Arbeitgeber übersandt. Der Verwalter teilt dem Treuhänder die erforderliche Sicherungsleistung, den aktuellen Sicherungsbetrag und deren Differenz mit. Im Falle einer planmäßigen Freistellung sind die für Freistellungszwecke vom Arbeitgeber ausgezahlten Bruttowerte inkl. der Arbeitgeberanteile zur SV dem Verwalter gesondert zu
1. ArbG errichtet für alle Planteilnehmer bei Finanzinstitut ein ArbG-Konto und ein ArbG-Wertpapierdepot. DIE FREISTELLUNGSPHASE 2. Weitergabe der Stammdaten der Planteilnehmer vom ArbG an den Verwalter; Stammdaten ergeben sich aus dem Entgeltumwandlungsvertrag, der auch die vom ArbN gewählte Rückdeckungsvariante enthält; Erfassung der Stammdaten durch den Verwalter. 3. Unternehmen zahlt im Entgeltabrechnungszeitpunkt an das Finanzinstitut die Summe aller Entgeltverzichte für den Entgeltabrechnungszeitraum zzgl. der ArbG-Anteile zur SV. Parallel meldet ArbG die Entgeltverzichte der einzelnen ArbN an den Verwalter; Verwalter führt Wertguthaben (Arbeitszeitkonten) für die einzelnen ArbN inkl. der SV-Luft ( 23b SGB IV). 4. Anhand der von den einzelnen ArbN gewünschten Anlagealternativen ordnet der Verwalter die Entgeltverzichte für jeden ArbN den Anlagealternativen zu und bereitet entsprechende Zahlungsanweisungen oder Orders für den ArbG vor. 5. Aus den Kaufabrechnungen des Finanzinstituts ermittelt der Verwalter bei Fondsanlage die Anteilsbruchwerte für die Entgeltverzichte und ordnet sie den Arbeitszeitkonten der einzelnen ArbN zu. 6. Durch Vergleich mit dem Vorjahreswert oder auf Basis einer Zinsrechnung werden einmal jährlich für die einzelnen ArbN die Wertzuwächse und anhand des vom ArbG gemeldeten SV-Bruttos die SV-Luft berechnet. 7. Mitteilung der erforderlichen Sicherungsleistung, des aktuellen Sicherungsbetrages und deren Differenz an den Treuhänder. 8. Jährliche Versendung eines Kontoauszuges mit Sicherungsbestätigung für jeden ArbN und einer Gesamtübersicht an den ArbG. 1. Verwendungsabrede zwischen ArbG und ArbN. 2. Meldung der Bruttoentgelte der Freistellungsphase und des ArbG-Teils der SV an den Verwalter; Belastung der ArbN-Einzelkonten. Vorbereitung von Verkauforders durch den Verwalter. 3. Vorbereitung der Verkauforder durch den Verwalter. 4. Mitteilung an den Treuhänder zur Freigabe. 5. Freigabe der Mittel durch den Treuhänder. 6. Überweisung der Mittel durch das Finanzinstitut an den ArbG zur Auszahlung an den ArbN.
DER STÖRFALL 6. Überweisung der Mittel durch das Finanzinstitut an den ArbG zur Auszahlung an den ArbN. 7. Insolvenzfall: Mitteilung der SV- und Lohnsteuerdaten durch den ArbG an den Verwalter zur Berechnung der SV-Beiträge und der Lohnsteuer. 8. Insolvenzfall: Anweisung durch den Verwalter an das Finanzinstitut zur Abführung der SV-Beiträge an die SV-Einzugsstellen, der Lohnsteuer an das Finanzamt und des verbleibenden Sicherungsbetrages an die ArbN. 9. Insolvenzfall: Auszahlung der Mittel vom Finanzinstitut direkt an ArbN, Finanzamt und SV-Einzugsstellen-Modell. 1. Verwendungsabrede zwischen ArbG und ArbN. 2. Meldung des Störfalls (z.b. Auszahlung an den betroffenen ArbN) durch den ArbG an den Verwalter. 3. Erstellung einer Störfallabrechnung durch den Verwalter und Belastung des ArbN- Einzelkontos; Versendung der Störfallabrechnung an den ArbG. 4. Mitteilung des Verwalters an den Treuhänder zur Freigabe des Sicherungsbetrages. 5. Freigabe der Mittel durch den Treuhänder.
Weitere Informationen Ausführliche Unterlagen, detaillierte Informationen zur Umsetzung von Zeitwertkonten und ein unverbindliches Beratungsgespräch erhalten sie von Wellisch Ihrem Partner für Zeitwertkontenmodelle WELLISCH STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT MBH PROF. WELLISCH TREUHAND GMBH LANGE-HOP-STRAßE 35 30559 HANNOVER TEL.: + 49 (0) 511 / 22 89 166 MOBIL: +49 (0) 171 / 99 64 341 FAX: +49 (0) 511 / 22 89 167 E-MAIL: DIETMAR.WELLISCH@WELLISCH.DE http://www.wellisch.de Die Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Informationen. 2006 Wellisch Steuerberatungsgesellschaft mbh