Beauftragte des Landkreises Kusel für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Art. 8 UN-Konvention)

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Transkript:

Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen - Beispiele zur Umsetzung der Rechte nach der UN-Konvention Landkreis Kusel Im Landkreis Kusel sind die Bemühungen, die Interessen von Menschen mit Behinderungen durch rechtzeitige Beteiligungen bei öffentlichen Vorhaben, z.b. Schulen, Hallenbäder, Bürgerbüros, Öffentlicher Personennahverkehr, zu berücksichtigen, bereits seit vielen Jahren erfolgreich. Beauftragte des Landkreises Kusel für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Art. 8 UN-Konvention) So richtig ins Bewusstsein, wie sehr und in welchen vielfältigen kommunalen Bereichen die Lebenswirklichkeiten behinderter Menschen berührt sind, konnten die Belange behinderter Menschen erst mit der Berufung von Frau Elke Klink zur Beauftragten des Landkreises Kusel gesetzt werden. Die seit dem 21.12.2005 vom Kreistag berufene Behindertenauftragte versteht sich als Motor der Gleichstellung, in dem sie auf die Teilhabe an den regulären Möglichkeiten in unserer Gesellschaft in den Bereichen Erziehung, Bildung, Arbeit und Beruf, Wohnen und Freizeit, auf ein barrierefreies Lebensumfeld, auf die Schaffung alternativer, gemeindeintegrierter und selbstbestimmter Wohnund Unterstützungsmodelle und eine stärkere Sensibilisierung für diese Aufgaben in allen gesellschaftlichen Bereichen hinwirkt. Für ihr behindertenpolitisches Engagement, insbesondere auch in ihrer langjährigen Funktion als Vorsitzende des Landesverbandes der Contergan- Geschädigten Pfalz-Saar, erhielt Frau Klink am 19.3.2010, das Bundesverdienstkreuz mit der von Bundespräsident Köhler unterzeichneten Urkunde. Sowohl durch ihre regelmäßige Berichterstattung im Kreistag als auch durch Presseveröffentlichungen, aber auch aufgrund ihrer Ansprechbarkeit für Menschen mit Behinderungen in Besuchen und Beratungsangeboten, nicht zuletzt auch ihrem lösungsorientierten Zusammenwirken mit Leistungserbringern sowie privaten und öffentlichen Aufgabenträgern haben Fragen der Umsetzung von Teilhabe und Selbstbestimmung erheblich an Bedeutung gewonnen. Die damit verbundenen Erfolge spiegeln sich in einigen Beispielen wieder: 1

Beispiel: Verbesserungen im Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehr (Art. 9 UN-Konvention) Der Bereich des öffentlichen Personen- und Schienenverkehrs erfordert eine besondere Sensibilität in Fragen Barriefreiheit und damit verbunden eine oft langfristig angelegte Planung und Umsetzung von Teilschritten. Seit 2000 wurden im Landkreis Kusel 3,2 Mio. an öffentlichen Mitteln allein für den Bau von barrierefreien Haltestelleeinrichtungen investiert. Zusätzlich wurden von insgesamt 14 Bahnhaltepunkten an den Zugstrecken Kusel Kaiserslautern und Lauterecken Kaiserslautern bereits 10 Haltepunkte barrierefrei gestaltet. In die Betrachtungen einbezogen werden auch die Vielzahl von Haltestellen im Zuge der Ortsdurchfahrten und des Ausbaues von Gehwegebau-maßnahmen. Beispiel: Wohnen (Art. 19 UN-Konvention) Die sich bewegende Bewusstseinbildung für die Interessen von Menschen mit Behinderungen gehen nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung oft mit den Anforderungen an pflege- und altersgerechten Wohn- und Lebensverhältnissen einher. Im Landkreis Kusel sind mittlerweile auch Architekten und Unternehmen in privaten Investitionen auf barrierefreie Angebote eingestellt. Ein Beispiel hierfür der Umbau eines ehemaligen Gaststättengebäudes in zwei- und drei Zimmerwohnbereiche in der Gemeinde Glan-Münchweiler. 2

Beispiel: Persönliches Budget, Budget für Arbeit (Art. 19 UN-Konvention) In den beiden Jahren 2008 und 2009 hat sich die Zahl der im Rahmen der Teilhabeplanung bewilligten Persönlichen Budgets auf 56 verdoppelt. Es ermöglicht Menschen mit Behinderungen sowohl ein selbstständiges Wohnen als auch ein möglichst hohes Maß an selbstbestimmter Lebens-, Berufs- und Freizeitgestaltung. Im Jahr 2009 konnte mit Unterstützung der Kreisbehindertenbeauftragten für einen Menschen mit schwerer Behinderung und einem Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung erstmals das Persönliche Budget mit einem sogenannten Arbeitgebermodell verbunden werden. Die Bemühungen für das Budget für Arbeit sind nicht zuletzt vom dem Hintergrund des ländlichen Raumes und der relativ geringen Zahl an Arbeitsplätzen nicht immer von Erfolg gekrönt. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass derzeit vier Menschen im Rahmen des Budget für Arbeit einer Beschäftigung nachgehen können. Beispiel: Integrationsbetriebe CAP-Markt und Bistro Brillant (Art. 27 UN-Konvention) Mit der Eröffnung eines Supermarktes hat die gemeinnützige GmbH der Lebenshilfe, Kreisverband Kusel e.v. im März 2007 wieder Leben in die Gemeinde Brücken und Umgebung gebracht. Sehr zur Freude der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der übrigen Geschäftswelt, denn nahezu ein Jahr lang stand zuvor die wichtige Einkaufsquelle leer. Das Besondere daran ist jedoch, dass im CAP-Markt im 3

Rahmen des Budget für Arbeit auch Menschen mit Behinderungen beschäftigt sind. Zwei der Mitarbeitenden waren zuvor in den Westpfalz-Werkstätten beschäftigt. Im Mai 2008 öffnete das im Gebäude des Diamantschleifer-Museums gelegene Bistro Brillant, ebenfalls als Integrationsbetrieb, seine Türen. Die einladende Atmosphäre wird 2010 noch mit einem Wintergarten-Anbau ergänzt. Beispiel: Angelsteg (Art. 30 UN-Konvention) Besondere Aufmerksamkeit verdient das vom Angelsportverein Westrich gegebene Beispiel eines barrierefreien Angelplatzes am Ohmbachsee bei Schönenberg- Kübelberg. Der eigens unter Mitwirkung vieler Vereinskollegen entwickelte Steg ermöglicht allen Menschen, auch Rollstuhlfahrern, eigenständig den Angelsport auszuüben. Beispiel: Draisinenprojekt (Art. 30 UN-Konvention) Auf der 40 km langen touristischen Attraktion einer auf stillliegenden Gleisen eingerichteten Draisinenstrecke von Altenglan (Landkreis Kusel) bis Staudernheim (Landkreis Bad Kreuznach) sind auch Draisinen im Angebot, mit denen 4

Menschen mit Behinderungen ebenfalls an einer entspannenden und erlebnisreichen Draisinentour mit vielen Sehenswürdigkeiten teilnehmen können, sei es als Mitfahrende oder aktiv an den Pedalen bzw. der Handkurbel An der Gleisstrecke (Ausleih- und Zielstation) stehen inzwischen auch behindertengerechte Toiletten zur Verfügung. Weitere Verbesserungen zur Barrierefreiheit folgen. Erstellt: März 2010 Kontaktadresse: Kreisverwaltung Kusel, Abteilung Jugend und Soziales Trierer Straße 49, 66869 Kusel Tel. 0 63 86 / 424 200 Leonhard.Mueller@KV-Kus.de 5