Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N. Grundlagen der Gerichtsverwaltung und der

Ähnliche Dokumente
Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N. für die Arbeitsgemeinschaft

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim

L E R N Z I E L. - mit Hilfe dieser Grundlagen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns im Einzelfall beurteilen

Die Prüfung der Verwaltungsfachangestellten

Die Prüfung der Verwaltungsfachangestellten

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung -

Fritjof Wagner/Sabine Leppek. Beamten recht. 10., völlig neu bearbeitete Auflage. C. F. Müller Verlag Heidelberg

Inhaltsverzeichnis VII. Allgemeine Grundlagen

Sachbereich: Grundlagen

Sachliche und zeitliche Gliederung der. - Anlage zum - Landesverwaltung und Kommunalverwaltung

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl

Rechtsgrundlagen. Personalrecht Angestelltenlehrgang I (50 Stunden = 25 Doppelstunden) Stand: Feinziele: Bezüge zu anderen Lehrgebieten

Start ins Rechtsgebiet. Beamtenrecht. Bearbeitet von Sabine Leppek

Modul EPOS.NRW. EPOS-NRW I: - Grundlagen des Haushaltsrechts Dauer: Tage. Lernziele und Inhalte:

Inhaltsverzeichnis. A. Einführung. B. Grundwissen für die Prüfung. I. Verwaltungsbetriebswirtschaft

Ausbildungsplan für den Beruf der/des Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung: Allgemeine innere Verwaltung des Landes Hessen und Kommunalverwaltung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/ zur Verwaltungsfachangestellten 1

Lfd. Nr. Ausbildungsordnung. Auszubildende: Schuljahr:

Allgemeines Verwaltungsrecht

Stoffverteilungsplan für Verwaltungsfachangestellte

Beamtenrecht. von. Dr. Fritjof Wagner. Professor an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl. 6., neubearbeitete Auflage V \

Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht

Dienstrechtliche Beteiligung Angelegenheiten der Beamten

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten. VwFAngAusbV 1999

Modulhandbuch. Modulbeschreibung Basismodul A 101 Einführung in das deutsche Rechtssystem 6 LP Pflichtmodul Basismodul Inhalt:

Beamtenrecht. Dr. jur. Hans Walter Scheerbarth. Honorarprofessor an der Ruhruniversität Leitender Ministerialrat a. D.

Recht des öffentlichen Dienstes (Beamtenrecht)

Disziplinarrecht und Richteramt

Staatsprüfung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst. im Juli / August Prüfungsfach: Rechts- und Verwaltungskunde (Teil 1)

Arbeits- und Tarifrecht VFA (40 Stunden = 20 Doppelstunden) Stand

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

FHöV NRW. Gesamtstunden. Lernziel

Ausbildungsabschnitte und -inhalte

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten*)

Ausbildungsstelle: Der Polizeipräsident in Berlin Referat Rechts- und Disziplinarangelegenheiten ZSE I E

A 7 A 5 Schlüsselkompetenzen 32 Fachhochschule

Ausbildungsabschnitte und -inhalte

Grobplan des Studenten B (zu Kapitel 1, S. 15)

Modul Schulung Verwaltungsrecht für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Verwaltung, Verwaltungsrecht und Verwaltungsorganisationsrecht

STUDIENPLAN. 1 Qualifikationsprofil

INHALTSVERZEICHNIS 1. Abschnitt: Verwaltung und Verwaltungsrecht 2. Abschnitt: Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht

Modulhandbuch für das Zusatzstudium Umweltrecht an der Universität Bayreuth Entwurfsfassung - sie wurde noch nicht von allen Gremien gebilligt

Ausbildung zum / zur Verwaltungsfachangestellte Fachrichtung: Kommunalverwaltung

IHK-Fachkraft Personalwesen

Bremische Bürgerschaft Drucksache 16/121 Landtag Wahlperiode

Ausbildungsplan (sachlicher und zeitlicher Gliederplan zur Erreichung des Ausbildungszieles)

Saarländisches Oberlandesgericht

Theoriemodule und Lehrveranstaltungen (Fächer) Studiengang Verwaltung/Studienschwerpunkt Allgemeine Verwaltung Stand: 08/2015

Infoschreiben 3. Einstiegsamt. Informationen. zu einer Ausbildung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt

Kernfachkombination des Instituts für Managementwissenschaften für das Bakkalaureatstudium Wirtschaftsinformatik

MITTEILUNGSBLATT. Studienjahr 2007/2008 Ausgegeben am Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Quelle: Gliederungs-Nr:

Sie sind fähig erworbenes Fachwissen auf konkrete Fallgestaltungen anzuwenden und aufgabenorientiert

Seite 1 von 4. Staatsprüfung für den mittleren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst. im Juli / August 2010

Prozeßverbesserungen für Lizenz-Beschaffungen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland

Rahmenbedingungen für Personalmanagement und - Entwicklung. Gabriele Beger Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg

Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom

Einführung in das Dienstrecht in Hessen 2014 nach Inkrafttreten des Zweiten Dienstrechtmodernisierungsgesetzes

Die bestehende Schriftformklausel wird durch eine Schriftformklausel nur für Nebenabreden ersetzt.

Stadt Brühl Bachelor of Arts im dualen Studiengang

Semester: -- Workload: 150 h ECTS Punkte: 5

Personal- und Ausbildungswesen

Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung

Allgemeines Verwaltungsrecht

Beendigung des Beamtenverhàltnisses und Ubertragbarkeit anderer Àmter bei Dienstunfàhigkeit

Stand: Semester: Dauer: Modulnummer: Minimaldauer 1 Semester BPER. Regulär angeboten im: Modultyp: Pflicht WS, SS

Niedersächsisches Justizministerium

Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung

Grundschulung Arbeitsrecht und Tarifrecht

Studierende. Eckpunkte für die betriebliche Gestaltung von Praktika

Allgemeines Verwaltungsrecht

Bekanntmachung von 14 der Studienordnung und 19 der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge an der Technischen Universität Chemnitz

Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 11/2013 vom 17. Mai 2013

Die Prüfung der Verwaltungsfachangestellten

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N. Erbrecht. und Recht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N. Sachenrecht. Grundbuchverfahrensrecht

Abschlussarbeiten im Betrieb. Mittwoch,

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur dritten Auflage 5 Vorwort zur zweiten Auflage 7 Vorwort zur ersten Auflage 9 Abkürzungsverzeichnis 17

D U A L E H O C H S C H U L E Baden-Württemberg Studienbereich Wirtschaft

CURRICULUM Verwaltungskompetenz für Akademiker

Rahmenplan des Bachelorstudiengangs. Betriebswirtschaft. Studienrichtung Management in öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege. - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N. Handels - und Gesellschaftsrecht. Registerverfahrensrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtsschutz

Modulhandbuch für das Verwaltungsgrundstudium in Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes in der Landesverwaltung und der Kommunalverwaltung

Hinweise zur Erhebung von Versorgungszuschlägen bei Abordnungen, Zuweisungen und Beurlaubungen ohne Dienstbezüge. 1. Allgemeines

HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS. zur Unterstützung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen

Allgemeines Verwaltungsrecht

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Europäisches Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozeßrecht Vorlesungsübersicht

Teil I: Grundlagen der Sozialverwaltung

Erläuterungen zum Studienplan (Anlage 1 zur Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft; siehe S. 2 ff.): 1. Pflichtfächer

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

Technische Universität Clausthal Clausthal-Zellerfeld

1 Für Studierende, die ihr Studium vor dem aufgenommen haben, gilt folgende Ordnung:

Transkript:

Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - HR Nord - Hildesheim S T U D I E N P L A N Grundlagen der Gerichtsverwaltung und der Gerichtsorganisation (Gerichtsmanagement) Stand: Januar 2016

- 2 - A Art und Umfang der Lehrveranstaltungen Hauptstudium II I. Rechtsgrundlagen der Gerichtsverwaltung Arbeitsgemeinschaft 42 Lehrveranstaltungsstunden (11. Quartal des Studiums) II. Grundlagen der Gerichtsorganisation (Gerichtsmanagement) Arbeitsgemeinschaft 40 Lehrveranstaltungsstunden (12. Quartal des Studiums) incl. 10 LVS für die Abnahme der Vorträge Leistungsnachweis: Vortrag ( 16 Abs. 2 StudO)

- 3 - B Lernziele und Stoffvermittlung I. Rechtsgrundlagen der Gerichtsverwaltung In dieser Arbeitsgemeinschaft sollen die Studierenden einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit in der internen Justizverwaltung erhalten. Die Arbeitsgemeinschaft stellt das Allgemeine Verwaltungsrecht im Überblick dar und vermittelt das Grundverständnis des Allgemeinen Verwaltungsrechts unter Vertiefung der für die praktische Tätigkeit in der Justizverwaltung besonders wichtigen Bereiche und Begrifflichkeiten. Darüber hinaus werden die Grundzüge der Querschnittsbereiche Personal und Haushalt vermittelt. Die Studierenden sollen den Querschnittsbereich Haushalt und Haushaltsrecht kennenlernen, die Bedeutung der dezentralen Ressourcenverantwortung erarbeiten, Instrumente der haushaltsrechtlichen Planung, Steuerung und Beschaffung kennenlernen, einfache haushaltsrechtliche Sachverhalte erfassen und Lösungsansätze erarbeiten. Es soll die Bedeutung des allgemeinen Verwaltungsrechts für die Tätigkeit in der Justizverwaltung erfasst werden. Hierzu soll den Studierenden ein Überblick über das Öffentliche Recht gegeben und die besondere Bedeutung des allgemeinen Verwaltungsrechts für die Arbeit mit beamtenrechtlichen Bestimmungen erarbeitet werden. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die als Grundlage für die praktische Tätigkeit in der Justizverwaltung wesentlichen Institute und Einzelvorschriften gerichtet. Der Stoff soll möglichst auch induktiv anhand von Fällen vermittelt werden. Ergänzende Lehrmaterialien sollen das Lernen unterstützen. II. Grundlagen der Gerichtsorganisation (Gerichtsmanagement) In den Arbeitsgemeinschaften sollen die Studierenden den Aufbau der Justizverwaltung kennen lernen und einen Überblick über die internen und externen Verwaltungsaufgaben und Abläufe erhalten und deren Bedeutung erkennen. Die Studierenden sollen mit den Begriffen einer modernen Verwaltung vertraut werden und einen Überblick erhalten, was sich dahinter verbirgt. Sie sol-

- 4 - len die Aufgaben des Behördenleiters und des Geschäftsleiters erfassen und abgrenzen können. Die Studierenden sollen Grundbegriffe und Instrumente des Personalwesens kennen; einen kurzen Überblick über Bedarfsplanung, Dienstpostenbewertung, Arbeitszeitmodelle und das Beurteilungswesen erhalten; personalbezogene Entscheidungsprozesse analysieren und kritisch reflektieren können; einfache Problemstellungen aus dem Personalbereich anhand kleinerer Fälle erfassen und Lösungsansätze entwickeln; die Bedeutung des modernen Personalmanagements als Bestandteile der neuen Steuerungsinstrumente erfassen; Modelle der Personalführung kennenlernen und anhand von kleinen Fällen Konfliktlösungen erarbeiten; einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des Vergütungs- und Versorgungsrechts und deren Bedeutung für personalrechtliche Entscheidungen erhalten. Von den Studierenden wird nicht die Befähigung zum sofortigen Einsatz auf entsprechenden Verwaltungsarbeitsplätzen erwartet. Ziel der Arbeitsgemeinschaften ist vielmehr, die möglichen Arbeitsbereiche in der Verwaltung aufzuzeigen, an diese Fachgebiete heranzuführen und Interesse für diese Arbeitsgebiete zu wecken. Es werden die erforderlichen Grundlagen vermittelt, die die Studierenden befähigen, nach entsprechender Weiterbildung in der Praxis einen Arbeitsplatz in der Justizverwaltung zu übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaften sollen durch begleitende Lehrmaterialien, Skripte oder Lehrbücher unterstützt werden, um eine Vorbereitung und Nachbereitung des Stoffes zu ermöglichen.

- 5 - C Inhalte der Lehrveranstaltungen I. Rechtsgrundlagen der Gerichtsverwaltung In der Arbeitsgemeinschaft soll im Rahmen der genannten Lernziele in unterschiedlicher Vertiefung ein Überblick über das allgemeine Verwaltungsrecht, das Recht des öffentlichen Dienstes und das Haushaltsrecht vermittelt werden. Dabei unterliegen die für eine etwaige spätere Verwaltungstätigkeit der Studierenden besonders relevanten Bereiche der höchsten Vertiefungsstufe. Vertiefungsstufen: A Die mit der Kategorie A gekennzeichneten Lehrinhalte dienen der allgemeinen Einführung in das Öffentliche Recht oder betreffen Randbereiche der Tätigkeit. Die Studierenden sollen in diesen Bereichen nur einen kurzen Überblick erhalten, eine allgemeine Einordnung in das rechtliche System vornehmen können und Kenntnis der grundlegenden rechtlichen Regelungen erhalten. Es genügt eine allgemeine Orientierung, eine detaillierte Kenntnis einzelner Regelungen ist nicht erforderlich. B Die mit der Kategorie B gekennzeichneten Lehrinhalte bilden nicht den Schwerpunkt der Tätigkeit, haben aber einen direkten und engen Bezug zu den Tätigkeitsfeldern. Gefordert werden hier eingehendere Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen. C Die mit der Kategorie C gekennzeichneten Lehrinhalte haben herausgehobene Bedeutung für die Tätigkeit in der Justizverwaltung und sind ihrem Kernbereich zuzuordnen. Das gilt im Allgemeinen Verwaltungsrecht vor allem für die rechtlichen Grundbegriffe, auf die im Beamtenrecht aufgebaut und immer wieder zurückgekommen wird, insbesondere den Begriff des Verwaltungsakts einschließlich der Abgrenzung zu anderen Handlungsformen der Justizverwaltung, das Zustandekommen, die Fehlerhaftigkeit und die Aufhebbarkeit eines Verwaltungsaktes, einschließlich der verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen; sowie im Haushaltsrecht für den Haushaltsplan und dessen Ausführung. Gefordert werden in diesem Bereich genaue Kenntnisse der rechtlichen Regelungen und die Fähigkeit, sie auf einfache Sachverhalte anzuwenden. Auf die nachfolgend dargestellten Themenbereiche entfallen die nachstehend angegebenen Lehrveranstaltungsstunden. Es handelt sich um Richtwerte, die eine Orientierung erleichtern sollen. 1. - 3.: 14 LVS, 4. : 14 LVS, 5.: 14 LVS.

- 6-1. Verwaltung Kat. A 1.1. Begriff 1.2. Aufgaben 1.3. Organisation 1.4. Verwaltungsbehörden im Justizbereich 1.4.1. Gerichtsverwaltung 1.4.2. Justizministerien der Länder 1.4.3. Bundesjustizministerium 2. Recht der Verwaltung Kat. A 2.1. Rechtsquellen 2.2. Verwaltungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts 2.3. Abgrenzung zum Verfassungsrecht 2.4. Abgrenzung zum Zivilrecht 2.5. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit 3. Allgemeines Verwaltungsrecht 3.1. Grundbegriffe 3.1.1. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Kat. A 3.1.2. Unbestimmter Rechtsbegriff und Ermessen Kat. B 3.1.3. Subjektiv-öffentliches Recht und Verwaltungsrechtsverhältnis Kat. A 3.2. Arten des Verwaltungshandelns 3.2.1. Verwaltungsakt Kat. C Begriff Zustandekommen Fehlerhaftigkeit Aufhebbarkeit 3.2.2. Verwaltungsrechtlicher Vertrag Kat. A 3.2.3. Realakt Kat. A 3.2.4. Zivilrechtliches Handeln Kat. A 3.3. Verwaltungsverfahren einschließlich Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte Kat. C 3.4. Verwaltungsvollstreckung Kat. A 3.5. Amtshaftung Kat. A 4. Recht des Öffentlichen Dienstes 4.1. Beamtenrecht und Disziplinarrecht 4.1.1. Rechtsgrundlagen Kat. A 4.1.2. Rechtsnatur des Beamtenverhältnisses (Öffentlichrechtliches Dienst- und Treueverhältnis) Kat. B 4.1.3. Begründung des Beamtenverhältnisses Kat. C 4.1.4. Beendigung des Beamtenverhältnisses Kat. C 4.1.5. Rechte und Pflichten des Beamten Kat. B 4.1.6. Grundzüge des Disziplinarrechts Kat. A

- 7-4.2. Recht der Beschäftigten (Überblick ) Kat. A 4.3. Personalvertretungsrecht (Überblick) Kat. A 5. Haushaltsrecht 5.1. Haushaltsplan Kat. C 5.2. Haushaltsgrundsätze Kat. A 5.3. Ausführung des Haushaltsplans (ink. Aufgabenplanung, - entscheidung, Titelverwaltung) Kat. C 5.4. Dezentrale Ressourcenverantwortung, Budgetierung, Kat. A Planung, Steuerung und Überwachung 5.4.1. Steuerung der Personalmenge über das Beschäftigungsvolumen (planbare Personalausgabenentwicklung) 5.4.2. Bereitstellung tatsächlich erforderlicher Haushaltsmittel durch Budgetierung 5.4.3. Beibehaltung von Stellenplänen, Stellenübersichten und Bedarsnachweisen (Vorgabe der Wertigkeitsstruktur) 5.5. Grundstücks- und Gebäudeverwaltung Kat. A 5.5.1. Bewirtschaftung und Instandhaltung von Gebäuden und Räumen 5.5.2. Beteiligung des staatlichen Baumanagements 5.5.3. Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes (RLBau) 5.6. Grundsätze des Rechnungswesens/ Rechnungsprüfung Kat. A

- 8 - II. Grundlagen der Gerichtsorganisation (Gerichtsmanagement) Die Schwerpunkte (Vertiefung der einzelnen Themenbereiche) sind den inhaltsbezogenen Lernzielen zu entnehmen. Bei den Zeitangaben handelt es sich um ungefähre Richtwerte, die eine weitere Orientierung zum Grad der Vertiefung geben. 10 LVS entfallen auf Leistungskontrollen. I. Aufgaben und Besonderheiten der Organisation (9 LVS + 3 LVS) 1. Verwaltungsaufgaben 1.1. Intern: Personal- und Sachmittelverwaltung, Haushaltswesen Regelung des Geschäftsgangs 1.2. Extern: Angelegenheiten der Rechtsbeistände, Rentenberater, Inkassounternehmen und Dolmetscher, Schiedsmannssachen 2. Stellung des Behördenleiters und Geschäftsleiters 2.1. Dienstvorgesetzter 2.2. Dienstaufsicht 2.3. Unabhängigkeit von Rechtspflegeorganen 2.4. Rechtspflegerpräsidium 3. Das Gericht als Dienstleistungsbetrieb 3.1. Optimierung des Geschäftsablaufs und der Auskunftsfähigkeit 3.2. Verkürzung von Bearbeitungszeiten 3.3. Organisationsberatung 4. Geschäftsprüfungen - interne und externe Prüfungen - 4.1. Richter- und Rechtspflegerbereiche 4.2. Servicebereich 4.3. Kostenbeamte 4.4. Zahlstellen 4.5. Gerichtsvollzieher 4.6. Notare

- 9 - II. Personalwesen (12 LVS + 4 LVS) 1. Personalführung und Konfliktmanagement Führungsstile, Mitarbeiterauswahl, Beurteilungswesen 1.1. Allgemeine Verwaltungs- und Führungsgrundsätze 1.2. Personalmanagement als Bestandteil der neuen Steuerungsinstrumente 1.3. Gleichstellung der Frauen 1.4. Mitarbeitergespräch, Führungsverhalten, Führungsstil, Prinzipien der Konfliktlösung, Motivationsmodelle, Auswahl und Beurteilung von Mitarbeitern 1.5. Korruptionsrichtlinien 1.6. Gesundheitsmanagement/ Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 2. Bedarfsplanung 2.1. Grundsätze für die Personalbedarfsberechnung aller Dienste 2.2. Ermittlung von Daten, Bewertungszahlen, Pensenschlüssel 2.3. Personeller Ausgleich unter den Behörden, Abordnung, Versetzung 3. Dienstpostenbewertung 3.1. Stellenobergrenzen 3.2. Funktionsgruppen 3.3. Funktionsbezeichnungen 4. Arbeitszeitmodelle und Flexibilisierung 4.1. Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeitverordnung 4.2. Gleitzeitvereinbarung, Vertrauensarbeitszeit 4.3. Sonderbeurlaubungen III. Besoldungs-, Entgelt- und Versorgungswesen (9 LVS + 3 LVS) - Vertiefung zu 4.1. des Studienplanes Rechtsgrundlagen der Gerichtsverwaltung - 1. Besoldung und Entgelt 1.1. Besoldungsordnungen und -gruppen, Gehalt (BBesG, BesO) 1.2. Tarifverträge, Eingruppierung, Entgelt (TV-L) 1.3. Dienstbezüge, sonstige Bezüge, Kindergeld, Entgelt, sonstige Leistungen

2. Beihilfe - 10-2.1. Beihilfeberechtigte Personen und berücksichtigungsfähige Angehörige 2.2. Beihilfefähige Aufwendungen 2.3. Bemessung der Beihilfe (BhV) 3. Versorgungsbezüge (BeamtVG) 3.1. Ruhegehalt 3.2. Hinterbliebenenversorgung 3.3. Unfallfürsorge