AMTSBLATT. Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

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Transkript:

AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: BuchowKarpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 2 Nr. 7 Wustermark, 3.1.213

Inhalt Seite ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN... 3 Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 57./V Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark am 22.1.213... 3 2. Nachtragshaushalt 213 der Gemeinde Wustermark... 3 hier: Beratung und Beschlussfassung der 2. Nachtragshaushaltssatzung 213... 3 Bebauungsplan Nr. W 7, Teil E "Güterverkehrszentrum Wustermark"... 3 hier: Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung... 3 Bebauungsplan Nr. H 32 "Wohngebiet Am Wernitzer Weg H1"... 3 hier: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung... 3 Vergabe eines Straßennamens für die Planstraße C im Bebauungsplan Nr. E 19 "Kiefernsiedlung Nordwest" im Ortsteil Elstal... 3 hier: Beratung und Beschlussfassung... 3 Umbenennung des Straßenabschnitts "Dresdener Straße" in "KurtNagelStraße" im Ortsteil Wustermark... 4 hier: Beratung und Beschlussfassung... 4 Untersuchung der Hauptverkehrsstraßen der Gemeinde Wustermark auf Verkehrsemissionen... 4 hier: Beratung und Beschlussfassung... 4 Öffentliche Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 213... 4 2 Jahrgang 2 Nr. 7 3.1.213

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse der 57./V Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wustermark am 22.1.213 2. Nachtragshaushalt 213 der Gemeinde Wustermark hier: Beratung und Beschlussfassung der 2. Nachtragshaushaltssatzung 213 Vorlage: B88/213 Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung für den Ergebnis und Finanzhaushalt der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 213, mit den aus der Anlage zu dieser Drucksache ersichtlichen Inhalten. Bebauungsplan Nr. W 7, Teil E "Güterverkehrszentrum Wustermark" hier: Beratung und Beschlussfassung über die 4. Änderung Vorlage: B89/213 Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. W 7, Teil E Güterverkehrszentrum (GVZ) Wustermark im beschleunigten Verfahren nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB zu ändern. Der Geltungsbereich der 4. Änderung besteht aus einer Teilfläche des Sondergebietes 1 des o. g. Bebauungsplanes bestehend aus dem Flurstück 25 der Flur 21 in der Gemarkung Wustermark mit einer Größe von ca. 8. m² gemäß dem anliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist. Das Planungsziel ist die Änderung der textlichen Festsetzung Nr. I.4 des o. g. Bebauungsplanes. Die Zahl der Vollgeschosse ist von einem Vollgeschoss auf drei Vollgeschosse zu erhöhen. Die festgesetzte zulässige maximale Höhe der baulichen Anlagen von 25 m der textlichen Festsetzung I.4 wird nicht geändert. Bebauungsplan Nr. H 32 "Wohngebiet Am Wernitzer Weg H1" hier: Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung Vorlage: B93/213 Es wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das Gemeindegebiet im Ortsteil Hoppenrade an der Straße Am Wernitzer Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplanes besteht aus den Flurstücken 41/1, 149 teilweise, 32/2 teilweise, 32/4, 33/2, 37, 38 teilweise und 39 teilweise der Flur 1 in der Gemarkung Hoppenrade mit einer Größe von ca. 2. m² gemäß dem anliegenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist. Die allgemeinen Planungsziele sind: Entwicklung eines allgemeines Wohngebietes unter Berücksichtigung des landwirtschaftlichen Betriebsstandortes Sicherung einer Grünfläche mit zulässigen Verbindungsweg zwischen Wernitzer Weg und Potsdamer Straße Sicherung von Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich Vergabe eines Straßennamens für die Planstraße C im Bebauungsplan Nr. E 19 "Kiefernsiedlung Nordwest" im Ortsteil Elstal hier: Beratung und Beschlussfassung Vorlage: B94/213 Es wird beschlossen, für die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. E 19 Kiefernsiedlung Nordwest festgesetzte und in der Anlage 1 gekennzeichnete Verkehrsfläche (Planstraße C) den Straßennamen Kirschblütenweg zu vergeben. Jahrgang 2 Nr. 7 3.1.213 3

Umbenennung des Straßenabschnitts "Dresdener Straße" in "KurtNagelStraße" im Ortsteil Wustermark hier: Beratung und Beschlussfassung Vorlage: B95/213 Es wird beschlossen, für den in Anlage 1 gekennzeichneten nordöstlichen Abschnitt der Gemeindestraße Dresdener Straße (bisherige Anschrift: Dresdener Straße 1 ) vom Abzweig Dresdener Straße (SüdOst) bis zum Wendehammer (SüdOst) im GVZ Wustermark folgenden neuen Straßennamen zu vergeben: KurtNagelStraße Untersuchung der Hauptverkehrsstraßen der Gemeinde Wustermark auf Verkehrsemissionen hier: Beratung und Beschlussfassung Vorlage: B86/213 Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bezugnehmend auf den Beschlussantrag der Fraktion DIE LIN KE (A5/213) die Untersuchung folgender innerörtlicher Hauptverkehrsstraßen der Gemeinde Wustermark auf Verkehrsemissionen, durch ein Fachbüro durchführen zulassen. Ortsdurchfahrten Hoppenrade und BuchowKarpzow L24 Ortsdurchfahrt Dyrotz (Berliner Allee) Ortsdurchfahrt Wustermark (FriedrichRumpfStraße) Ortsdurchfahrt Wernitz (Ketziner Straße) L863 Ortsdurchfahrt Priort (Chaussee) K634 Ja: 12 Nein: 3 Enthaltung: 1 mehrheitlich beschlossen 2. Nachtragshaushaltssatzung Vorlage: B88/213 Öffentliche Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wustermark für das Haushaltsjahr 213 Aufgrund des 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.1.213 folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung 213 erlassen: 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisher festgesetzten Gesamtbeträge von erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag einschließlich Nachträge festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR Im Ergebnisplan ordentliche Erträge ordentliche 13.17.7 14.328.7 85. 235.2 13.867.7 14.563.9 außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen 3.54. 3.54. 2.717. 3.54. 823. Im Finanzhaushalt Die Einzahlungen Die Auszahlungen 16.736.4 19.14. 17.5 227.6 16.753.9 19.367.6 davon bei den: Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 11.526.1 13.528.1 85. 235.2 12.376.1 13.763.3 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 3.827.8 1.599.6 7.6 3.827.8 1.592. 4 Jahrgang 2 Nr. 7 3.1.213

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven 1.382.5 4.12.3 832.5 55. 4.12.3 festgesetzt. 2 Neue Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert. 4 Die Gemeindesteuern werden nicht geändert. 5 Die bisher festgelegten Wertgrenzen werden nicht geändert. 6 Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist nicht erforderlich. Wustermark, den 22.1.213 gez. Schreiber Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung 213 der Gemeinde Wustermark wird gemäß 3 Abs. 3 und 67 Abs. 5 BbgKVerf in der gültigen Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.27 (GVBI. I/7, Nr. 19, S. 286) öffentlich bekannt gemacht. Die 2. Nachtragssatzung und der Nachtragsplan 213 werden dem Landkreis Havelland als untere Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Die 2. Nachtragssatzung 213 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 3 Abs.4 BbgKVerf eine Verletzung von Verfahrens und Formvorschriften gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn: eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, die Satzung oder sonstige ortsrechtliche Bestimmung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, der Bürgermeister hat den Beschluss der Gemeindevertretung vorher beanstandet oder der Form oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Gemäß 67 Abs. 5 BbgKVerf kann jeder Einsicht in den 2. Nachtragshaushalt 213 und deren Anlagen nehmen. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden: Montag Dienstag Donnerstag Freitag 8: 12: Uhr 8: 12: und 13: 18: Uhr 8: 12: und 13: 16: Uhr 8: 12: Uhr in der Gemeindeverwaltung, 1. OG Zimmer 12, Hoppenrader Allee 1 in 14641 Wustermark, möglich. Wustermark, 28.1.213 gez. Schreiber Bürgermeister Jahrgang 2 Nr. 7 3.1.213 5

Impressum 1. Auflage und Bezug: Das Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark wird in ausreichender Auflage hergestellt. Es erscheint in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf und ist kostenfrei an der Bürgerinformation des Rathauses, Hoppenrader Allee 1, 1. Obergeschoss, 14641 Wustermark, erhältlich. Eine Aufnahme in den EMailVerteiler ist möglich. Darüber hinaus ist das Amtsblatt auch im Internet unter der Adresse: http://www.wustermark.de abrufbar. 2. Herausgeber: Gemeinde Wustermark, Der Bürgermeister, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark. 3. Redaktion: Gemeinde Wustermark, Bürgerservice, Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark. Tel.: 3 32 34 / 73, Fax: 3 32 34 / 7325 EMail: buergeramt@wustermark.de 4. Der kostenfreie Nachdruck von Teilen des Amtsblattes ist mit entsprechender Quellenangabe gestattet. 6 Jahrgang 2 Nr. 7 3.1.213