Konzept zum jahrgangsübergreifenden Unterricht Klasse 3 / 4 Verantwortlich: Petra Heinemann Stand: Juli 2016
Inhaltsverzeichnis 1. Übergang vom Flex in die Klasse 3 / 4 2. Verweildauer in Klasse 3 / 4 3. Kooperation Klasse 3 / 4 (Jahrgangsübergreifender Unterricht) 4. Teambildung Klasse 3 / 4 5. Diagnose und Leistungsbewertung 6. Elternarbeit 7. Jahrgangsübergreifender Unterricht im Schulprogramm 8. Rechtliche Grundlagen
1. Übergang vom Flex in die Klasse 3 / 4 Nach einer Verweildauer von 1 bis 3 Jahren wechseln die Schülerinnen und Schüler von der Flexiblen Eingangsstufe in den Jahrgang 3. Der direkte Wechsel in die vierte Klassenstufe ist nach entsprechender Diagnostik, Elternberatung und Klassenkonferenz im Flex möglich. Die dritte Klasse setzt sich aus den übergehenden Kindern einer bzw. zweier Flexklassen zusammen. Die jeweiligen Schülerzahlen legen fest, ob an der Lindenhofschule eine oder zwei Flexklassen geführt werden. Seit dem Schuljahr 2015/16 gibt es im Zuge des demographischen Wandels nur eine sogenannte Flexklasse. Für die Schuljahre ab 2018/19 steigen die Schülerzahlen wieder an und es wird zwei Klassen geben. Durch eine enge Kooperation der Flexklassen, welche durch gemeinsame Projekte oder gemeinsamen Fachunterricht gestützt wird, sind alle Schülerinnen und Schüler in Lern- und Arbeitsphasen miteinander vertraut. Dadurch entsteht ein fließender Übergang, in bekannter Gemeinschaft, in die nächst höhere Schulstufe. Wo Gemeinschaft lebt, wächst Vertrauen und Ängste schlagen selten Wurzeln. Eine erste Zusammenkunft vor der Klassenbildung findet jeweils im letzten Monat vor den Sommerferien in Form eines Besuchstages im neuen Klassenraum statt. Die jeweilige Kollegin erarbeitet gemeinsam mit den neuen Schülerinnen und Schülern ein kleines Klassenprojekt, z.b. Gestaltung eines Klassen-Geburtstagskalenders. 2. Verweildauer in Klasse 3 / 4 Nach der entsprechenden Verweildauer eines Schuljahres wechseln die Schülerinnen und Schüler in den vierten Jahrgang. Der vorzeitige Wechsel von der Klasse 3 nach Klasse 4 ist nach eingehender Elternberatung und Klassenkonferenzbeschluss jederzeit möglich. Eine freiwillige Wiederholung in der
dritten oder vierten Klassenstufe ist nach Elternwunsch und Beratung einmal in den beiden Schuljahren möglich. 3. Teambildung Klasse 3 / 4 Die Jahrgangsstufe 3 und 4 wird jeweils als selbstständige Klassenstufe mit einer eigenen Klassenleitung geführt. Dieses Kollegium (Jahrgang 3 / 4) bildet das jahrgangsübergreifend arbeitende Team. Dieses Team arbeitet eng verzahnt, auch als sogenannter Co-Klassenlehrer mit mindestens einem Hauptfach in der anderen Klassenstufe. Die Stoffverteilungspläne, anzuschaffende Unterrichtsmaterialien und Absprachen hinsichtlich Diagnose und Förderung werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in Teamsitzungen besprochen. Eltern- und Beratungsgespräche werden nach Möglichkeit und Erfordernissen gemeinsam im Team durchgeführt. 4. Kooperation Klasse 3 / 4 (jahrgangsübergreifender Unterricht) Der reguläre Fachunterricht findet im Klassenverband statt. Das Kollegium der Lindenhofschule hat sich gegen jahrgangsübergreifenden Unterricht in den Hauptfächern ausgesprochen. Die Inhalte in Klasse 3 und 4 variieren zu sehr. Die Anforderungen sollen individuell angepasst, aber auch der Reifeentwicklung entsprechend vermittelt werden. So sind bestimmte Inhalte, wie z.b. die Radfahrausbildung ausschließlich für das vierte Schuljahr vorgesehen. Jahrgangsübergreifender Unterricht ist für Projekte, außerschulische Lernorte, Förderunterricht sowie sportliche Veranstaltungen angedacht. In Sport, Kunst und Sachunterricht sind nach Absprache auch Fächerverbünde angedacht. Zwei Klassenfahrten finden grundsätzlich gemeinsam für beide Klassenstufen statt. Hier greift das Prinzip, Größere treten als Experten auf. Kleinere lernen von Größeren.
5. Diagnose und Leistungsbewertung Die Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler der Klasse 3 und 4 werden regelmäßig über die Beobachtungsbögen der verwendeten Lehrwerke dokumentiert. Während des Schuljahres findet ein regelmäßiger Austausch bezüglich der Lernentwicklung in Teamsitzungen (z.b. bei Wochengesprächen) statt. Bei Bedarf nehmen die Kinder am Förder- oder/und Forderunterricht (höhere Klassenstufe) teil. Individuell wird das Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) für notwendige Diagnostik (standardisierte Testverfahren) und anschließende Beratung angefordert. Ein von der Lindenhofschule entwickelter individueller Förderplan für die Jahrgangsstufe 3 / 4 dient als Grundlage der Arbeit. An der Lindenhofschule ist einmal wöchentlich eine Lehrkraft des BFZ vor Ort. Ergebnisse von durchgeführten Lernkontrollen, verschiedener Tests sowie Präsentationen und die aktive und mündliche Mitarbeit führen zur Zeugnisnote am Ende der Klasse 3 und der Klasse 4. 6. Elternarbeit Das Team pflegt eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern und ermöglicht vielfältige Beratungsangebote. Hierdurch wird ein regelmäßiger Einblick in den Lernentwicklungstand ihrer Kinder ermöglicht. Neben den Elternabenden bieten die Kolleginnen individuelle Elternsprechzeiten an. Des Weiteren werden bei Elternabenden Informationen gegeben, die die Unterrichtsgestaltung und weitere inhaltliche und organisatorische Arbeit in Klasse 3 / 4 für die Eltern transparent machen soll. Hier ist Raum für Fragen und Anmerkungen, ebenso können Unsicherheiten thematisiert werden. 7. Jahrgangsübergreifenden Unterricht im Schulprogramm Das Konzept zum jahrgangsübergreifenden Unterricht wurde in das pädagogische Konzept der Lindenhofschule eingearbeitet und im Schulprogramm festgeschrieben. An unserer kleinen Schulen haben sich seit mehreren Jahren professionell arbeitende Jahrgangsteams gebildet. Daher bleiben die Leitung der Flexklassen und
die Leitung der Klassen 3 und 4 als pädagogisch sinnvoll überdacht längerfristig bestehen. Die Teams lehren auf der Grundlage der gültigen Rahmenpläne bzw. der schuleigenen Curriculars und der Bildungsstandards. Alle pädagogischen Fachkräfte tragen eine gemeinsame Verantwortung für das Gelingen des Unterrichts. Das Konzept wird sowohl in der Gesamt- als auch in der Schulkonferenz vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt. 8. Rechtliche Grundlagen Das Hessische Schulgesetz (HschG) vom 14. Juni 2005 regelt die Ausgestaltung der Grundstufe.