Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) am 09. Februar 2012

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Transkript:

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen, den 31.01.2012-5- Tel. 361-2162 (Herr Polzin) Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) Vorlage Nr. 18/74 (S) Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) am 09. Februar 2012 Maßnahmen im schienengebundenen ÖPNV und SPNV Programmplanung 1. Ausgangslage: In der Sitzung am 04. Dezember 2008 wurde die Deputation für Bau und Verkehr letztmalig über den Stand der Maßnahmen im schienengebundenen ÖPNV und SPNV informiert. 2. Aktueller Sachstand der Straßenbahnverlängerungen: Die im o.g. Bericht dargestellten Kostenschätzungen für die einzelnen Vorhaben haben weiterhin Bestand: Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Mahndorf Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Huchting Verlängerung der Straßenbahnlinien 2 und10 Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 bis Landesgrenze 86,5 Mio (brutto) 75,6 Mio (brutto) 58,5 Mio (brutto) 4,5 Mio (brutto) Seit 2008 eingetretene Kostenänderungen werden bei der Realisierungsplanung ermittelt. Der Sachstand zu den einzelnen Vorhaben stellt sich wie folgt dar: 2. a) Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Mahndorf Mit Beschluss vom 16.04.2009 hat die Deputation für Bau und Verkehr der Durchführung der Maßnahme Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Mahndorf zugestimmt, Ebenfalls wurde der Finanzierung der Kosten in Höhe von 91.4 Mio (86.5 + 4.9 (Preissteigerung bis 2013)) zugestimmt. Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung. Es ist derzeit davon auszugehen, dass die prognostizierten Kosten leicht unterschritten werden. Der 1. und 2. Bauabschnitt dieser Verlängerung (heutige Endhaltestelle Züricher Straße bis Wendeanlage Nußhorn) soll im März 2012 in Betrieb gehen. Voraussichtlich im März 2013 wird der 3. Bauabschnitt (Wendeanlage Nußhorn bis Bahnhof Mahndorf) in Betrieb gehen.

2. b) Sachstand zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Mittelshuchting und zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 8 nach Stuhr / Weyhe In der Sitzung der Deputation für Bau und Verkehr wurde im April 2005 beschlossen, dass die Finanzierung der Planungskosten in Höhe von 850.000 aus den bremischen ÖPNVG-Mitteln (Regionalisierungsmittel) erfolgen soll. In den Folgejahren wurden bremische konsumtive ÖPNVG-Mittel in einer Gesamthöhe bis 1,2 Mio (netto) bewilligt. Die Baukostenentwicklung für die Verlängerung der Linie 1 wurde 2008 für diese Maßnahme überprüft und stellt sich wie folgt dar: Maßnahme Kosten 2005 Mio brutto Preissteigerung - 3,6 Straßenbau/Tiefbau/ Brückenbau 12,6 28,7 Bahnanlagen 15,7 32,4 Grunderwerb 0,0 3,9 Ing.-Leistungen 0.0 7,0 Summe 28,3 75,6 Kosten 2008 Mio brutto (siehe auch BdV für die Deputation für Bau und Verkehr vom 4.12.2008) Mit der Planung zur Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 vom Roland-Center nach Mittelshuchting wurde unmittelbar nach Deputationsbeschluss begonnen. In einem zweiten Schritt im Mai 2008 wurde die Planung zur Linie 1 um den Teilabschnitt der Linie 8, von der Ausgleisung in Höhe der Heinrich-Plett-Allee bis zur Landesgrenze an der Varreler Landstraße, erweitert. Nach einer vorgezogenen Trägerbeteiligung und deren Abwägung konnte im April 2009 die Entwurfsplanung abgeschlossen werden. Mit Durchführung eines Scoping-Termines und mit Erstellung weiterer Fachbeiträge (Lärmgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan usw.) wurde die Genehmigungsplanung abschließend im März 2010 zusammengestellt. Für die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Mittelshuchting und die Verlängerung der Linie 8 nach Stuhr / Weyhe (bis zur Landesgrenze) wurde im April 2010 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen wurde im Juni 2010 abgeschlossen. Gleichzeitig endete die Einwendefrist im Anhörungsverfahren. Es wurden 264 Einwendungen von Privaten und 42 Einwendungen/Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingebracht und erhoben. Darüber hinaus sind beim Petitionsausschuss 10 Petitionen zur Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und 8 eingereicht worden. Fünf dieser Petitionen werden innerhalb des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt, die weiteren fünf Petitionseingaben hat der Petitionsausschuss der Bürgerschaft behandelt und im April letzten Jahres negativ beschieden. 2

Die Eingaben beim Petitionsausschuss und die Sichtung der Einwendungen haben ergeben, dass eine Änderung der Planung in Teilen geboten ist, um eine Baureife mit Planfeststellungsbeschluss weitgehend im Konsens mit den Anliegern zu erzielen. Die aktuelle Koalitionsvereinbarung enthält dazu den Auftrag, die Straßenbahn als ökologisches Verkehrsmittel auszubauen und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass dabei die Eingriffe in die Natur und die Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner möglichst gering ausfallen und um einen klaren transparenten und bürgernahen Planungsprozess herzustellen. Konkret werden folgende Varianten (s. Anhang) mit Optimierungen für den Ausbau der Linie 1 und 8 im Bereich der Trasse der Bremen-Thedinghauser Eisenbahn (BTE-Trasse) unter Beachtung der Kriterien technische Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Umfeldauswirkungen gesamtstädtische Effekte im Bereich Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt ergebnisoffen geprüft: 1. Optimierung der 2-Gleisigkeit auf der BTE-Trasse u.a. durch folgende Maßnahmen Reduzierung des Eingriffs in privaten Grund Erhalt möglichst vieler Bäume Planung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen 2. Eingleisigkeit auf Teilabschnitten der BTE-Trasse, um die Eingriffe unter Einhaltung der betrieblichen Erfordernisse weiter zu verringern 3. Eingleisigkeit auf ganzer Länge der BTE-Trasse zur Minimierung des Eingriffs in privaten Grund durch möglichen Wegfall der Verlängerung der Linie 1 Im Bereich der Heinrich-Plett-Allee wird im Rahmen der Varianten 1 und 2 für die Linie 1 auch geprüft, wie durch Veränderung der Trassenführung eine höhere Umfeldverträglichkeit erreicht werden kann. Die Prüfung wird Mitte Februar 2012 abgeschlossen sein. Über das Ergebnis wird der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie im März 2012 berichtet. Im Anschluss an die Prüfung wird die Planung der Vorzugslösung weiter konkretisiert. 2. c) Sachstand Verlängerung der Straßenbahnlinien 2 und 10 bis Osterholzer Landstraße bzw. Daimler AG Die Kostenentwicklung bei der Verlängerung der Straßenbahnlinien 2 und 10 bis Osterholzer Landstraße bzw. Daimler AG wurde der Deputation für Bau und Verkehr am 4.12.2008 wie folgt 3

dargestellt: Maßnahme Kosten 2005 Mio brutto Kostenannahme) Preissteigerung 1,9 Straßenbau/Tiefbau/ Brückenbau 10,7 24,0 Bahnanlagen 12,4 24,4 Grunderwerb 1,3 4,2 Ing.-Leistungen 0,0 4,0 Summe 24,4 58,5 Kosten 2008 Mio brutto Kostenschätzung Die Erhöhung führte dazu, dass der nachzuweisende volkswirtschaftliche Nutzen dieser Maßnahme nicht mehr erbracht werden konnte. Im Jahr 2010 wurden im Rahmen der erneuten Berechnung der standardisierten Bewertung diese Kosten nochmals überprüft und die Größenordnung von 58,5 Mio. bestätigt. Der Nachweis ist nach den Richtlinien des Bundes durch die sog. Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs durchzuführen. Der Nutzen / Kosten -Faktor verringerte sich durch die Kostenerhöhung vom Faktor 1,15 auf 0,53. Bei einem Faktor unter 1 ist eine Aufnahme in das Bundesprogramm GVFG nicht möglich. Damit würde die Förderung durch das Bundesprogramm entfallen. Sollte die Maßnahme weiter verfolgt werden, müsste eine 100% Finanzierung durch das Land bzw. die Stadt Bremen erfolgen. Aufgrund der begrenzten Landesmittel und städtischen Mittel beabsichtigt der SUBV, diese Straßenbahnverlängerung vorerst nicht weiter zu verfolgen. Aufgrund dieser Veränderung der Rahmenbedingungen wird der im Zusammenhang mit der Straßenbahnverlängerung geplante 4-streifige Ausbau der Osterholzer Heerstraße zurückgestellt. Die Osterholzer Heerstraße weist Verkehrsbelastungen zwischen DTV 23.300 und 24.900 (Zählung 2010) auf, die eine 4-Streifigkeit derzeit nicht erfordern. Im Rahmen des anstehenden Verkehrsentwicklungsplans Bremen (VEP) wird das Erfordernis einer zukünftigen 4-Streifigkeit und die Beibehaltung der Flächenoption für eine Straßenbahntrasse in der Osterholzer Heerstraße überprüft. Die Verlängerung der Straßenbahnlinien 2 und 10 sowie die Verbreiterung der Straßenverkehrsfläche auf vier Fahrstreifen sind bislang in den städtebaulichen Planungen für die Osterholzer Heerstraße berücksichtigt worden. In den entsprechenden Bebauungsplänen sind die hierfür notwendigen öffentlichen Verkehrsflächen in den vergangenen Jahrzehnten planungsrechtlich abgesichert worden. Größtenteils sind die entsprechenden Teile der betroffenen Grundstücke bereits angekauft worden, andere Flächen befinden sich noch im Privatbesitz. Die vorderen Teile der Grundstücke südlich der Osterholzer Heerstraße, auf denen sich auch Gebäude befinden, besitzen aufgrund der Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche keine Baulandqualität mehr. Eine Nutzung, auch der Gebäude, ist nur im Rahmen des Bestandsschutzes möglich. Wegen des bislang geplanten Ausbaus stehen mehrere Gebäude trotz des rechtlich fortbestehenden Bestandschutzes leer, da in vielen Fällen die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt worden sind. 4

Sollte die Verlängerung der Straßenbahn optional und / oder der Ausbau der Osterholzer Heerstraße nicht weiterverfolgt werden, sind die städtebaulichen Planungen für die südlich der Osterholzer Heerstraße gelegen Grundstücke zu überprüfen und an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel ist eine städtebaulich verbesserte Situation einschließlich einer Veräußerung der dann nicht mehr benötigten städtischen Grundstücke, die in eine Umgestaltung des Straßenraums integriert ist. 3. Weiterentwicklung der Programmplanung Straßenbahn In einer Analyse von Verkehrsbeziehungen hat sich herausgestellt, dass zwischen der Vahr und Tenever einerseits sowie zwischen Hulsberg, Peterswerder, Steintor und Ostertor andererseits, viele Fahrten mit dem motorisierten Individualverkehr und vergleichsweise wenig Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Die einzige ÖV-Verbindung besteht durch die Buslinie 25, die jedoch die Ortsteile südlich der Eisenbahnstrecke nur an deren Rand erschließt. Daher wurde geprüft, ob hier eine Straßenbahnverbindung zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zu einer Entlastung vom Kfz-Verkehr beitragen könnte. Untersucht wurde eine direkte, schnelle, komfortable und die Ortsteile zentral erschließende Straßenbahnverbindung zwischen den Linien 1 und 2/10 (s. Anhang), um die Fahrgastpotenziale für den ÖPNV besser auszuschöpfen. Die östliche Vorstadt könnte somit direkt mit der Neuen Vahr, Osterholz und Weserpark umsteigefrei mit der Straßenbahn verbunden werden. Auf der Basis eines qualitativ aussagekräftigen Vorentwurfs und weiterer Prüfungen des ASV für eine Neubaustrecke Georg-Bitter-Str. (nördlich des Knotens Bei den drei Pfählen/Hastedter Heerstr.) Bismarckstr./Stresemannstr. Steubenstr. (bis zum Knoten K.-Adenauer- Allee/Julius-Brecht-Allee), welche die Strecken der Linien 2/10 und 1 verbindet, ist eine Kostenschätzung vorgenommen worden. Die Planungs- und Investitionskosten belaufen sich nach der Berechnung des ASV auf rd. 26,5 Mio.. Ein kalkulativer Risikoaufschlag in Höhe von 2,5 Mio. ist v. a. bei dem Gewerk Versorgungsleitungen möglich. In enger Anlehnung an das Verfahren zur Standardisierten Bewertung wurde durch das Büro Intraplan eine Nutzen/Kosten-Untersuchung durchgeführt. Diese zeigte einen Nutzen/Kosten- Faktor von 1,51 (ohne kalkulativen Risikoaufschlag). Wesentliche Gründe für den im Vergleich zu anderen Straßenbahnvorhaben hohen Faktor waren die sehr gute Annahme der Verbindung, auch durch die im Bereich der Bismarckstr./Stresemannstr. und Steubenstr. angesiedelten Betriebe, im Rahmen eines veränderten Straßenbahn- und Busliniennetzes unter Beibehaltung des Straßenbahn-Fahrzeugbedarfs, ein Mehrverkehr von ca. 1.400 Fahrten täglich im ÖPNV sowie, aufgrund einer deutlichen Verlagerung vom Bus zur Straßenbahn, mögliche Betriebskosteneinsparungen im Busbereich. Bei Aufnahme in das laufende GVFG-Großvorhabenprogramm Integrierter Schienenausbauplan Region Bremen (ÖPNV und SPNV), über das als nächster Schritt mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) verhandelt werden müsste, könnte das Vorhaben mit rd. 13,0 Mio. durch den Bund gefördert werden. Durch die Nutzen-/Kostenanalyse in Anlehnung an das Verfahren der Standardisierten Bewertung ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeit für die Förderung aus bremischen Mitteln nach 7 LHO gegeben. Auch mit dem kalkulativen Risikoaufschlag liegen die Planungs- und Baukosten mit 29 Mio. noch so niedrig, dass der N/K-Faktor deutlich über 1,00 läge. 5

Verhandlungsgrundlage und -strategie mit dem BMVBS sollte der Austausch der Verlängerung der Linien 2 und 10 im laufenden Großvorhabenprogramm zu Gunsten der o.g Neubaustrecke sein. 4. Aktueller Sachstand der SPNV Maßnahmen Die folgenden SPNV-Maßnahmen sind Bestandteil des GVFG-Großvorhabenprogramms des Bundes. 4. a) Abgeschlossene Maßnahmen Bereits abgeschlossen wurde die Maßnahme: 1. Ausbaustufe der Farge-Vegesacker Eisenbahn (Sanierung der Strecke, Bau der Bahnhöfe). 4. b) In der Umsetzung befindliche Maßnahmen In der Umsetzung befinden sich die Maßnahmen: zweite Ausbaustufe der Farge-Vegesacker Eisenbahn (Elektrifizierung der Strecken, Ausbau des Bahnhofs Turnerstraße als Kreuzungsbahnhof, Anschluss an die DB- Infrastruktur). Sanierung der Bahnhöfe Bremen-Vegesack, Bremen-St.Magnus und Bremen-Mahndorf. Über die Umsetzung dieser Maßnahmen wurde die Deputation regelmäßig unterrichtet. Zuletzt mit dem Bericht der Verwaltung Schienenpersonennahverkehr im Land Bremen am 17.03.2011 sowie dem Bericht der Verwaltung Umbau des Bahnhofs Bremen-Vegesack am 15.09.2011. Zweite Ausbaustufe der Farge-Vegesacker Eisenbahn Die Gesamtkosten wurden mit 6,67 Mio. veranschlagt; dieser Kostenrahmen wird nach derzeitigem Abrechnungsstand eingehalten. Die Bauarbeiten im Verlauf der Farge-Vegesacker Eisenbahn wurden planmäßig abgeschlossen, der Anschluss der Strecke an die Infrastruktur der DB Netz AG verzögert sich voraussichtlich bis zum Frühjahr 2012 (s. BdV vom 15.09.2011). Sanierung der Bahnhöfe Bremen-Vegesack, Bremen-St.Magnus und Bremen-Mahndorf Die Gesamtkosten wurden mit 6,64 Mio. veranschlagt, dieser Kostenrahmen wird nach derzeitigem Abrechnungsstand voraussichtlich eingehalten. Die Fertigstellung der Maßnahmen verzögert sich allerdings gegenüber den ursprünglichen Planungen: - Bremen-Vegesack: Die Fahrgastinformationsanlage ging rechtzeitig zum Fahrplanwechsel im Dezember 2011 in Betrieb, die Modernisierung der Beleuchtungsanlage soll im 1. Quartal 2012 abgeschlossen werden. - Bremen-St.Magnus: Die Anlage wird spätestens bis zum März 2012 fertig gestellt. Derzeit stehen noch die Installation des Fahrstuhls, der Treppengeländer und der Wetterschutzeinrichtungen aus; diese soll möglichst zeitnah erfolgen. 6

- Bremen-Mahndorf: Die vollständige Fertigstellung dieser Anlage verzögert sich um etwa ein Jahr. Während die Bahnsteige mit Beleuchtung und Wetterschutzeinrichtungen fristgerecht zum Fahrplanwechsel fertig gestellt werden sollen, kann die Fußgängerbrücke mit Fahrstühlen voraussichtlich erst zum Ende des Jahres 2012 in Betrieb genommen werden. Der Grund sind unerwartet schlechte Untergrundverhältnisse und die Notwendigkeit eines Anprallschutzes für die Treppenanlage. Beides erforderte umfangreiche Umplanungen, die mit einem erhöhten Bauaufwand verbunden sind. Die neuen Bahnsteige sind derzeit -so wie die bestehende Altanlage- über den bestehenden Bahnübergang erreichbar, so dass die volle barrierefreie Zugänglichkeit gewährleistet ist. 4. c) Noch nicht begonnene Maßnahmen In die Stufe B des GVFG-Großvorhabenprogramms des Bundes aufgenommen wurden die Maßnahmen: Verknüpfungspunkt Bremen-Föhrenstraße Bahnhof Bremen-Hemelingen-Süd. Die Vorplanung nach den Leistungsphasen 1 und 2 HOAI liegt vor. Diese Maßnahmen können aktuell nicht weiter verfolgt werden. Gleiches gilt für die Sanierung der Stationen Bremen-Neustadt, Bremen-Oberneuland und Bremerhaven-Wulsdorf, die allerdings nicht Bestandteil des Großvorhabenprogramms sind. Beschlussvorschlag 1. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) nimmt die Vorlage zur Kenntnis. 2. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) nimmt die anstehende Überprüfung der Varianten Linie 1 und 8 zur Kenntnis und bittet den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr um erneute Berichterstattung nach Vorliegen der Prüfergebnisse. 3. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) nimmt zur Kenntnis, dass die Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 und 10 mittelfristig nicht weiter verfolgt werden soll. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L/S) bittet den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, dies mit den betroffenen Beiräten zu erörtern und darüber in einer der nächsten Sitzungen zu berichten. 4. Die Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) bittet den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, mit dem BMVBS über den Tausch der Linien- Verlängerungen 2 und 10 durch die Straßenbahnstrecke Georg-Bitter-Str. Bismarckstr./Stresemannstr. Steubenstr. im Großvorhabenprogramm 04 G 26T Integrierter Schienenausbauplan Region Bremen (ÖPNV und SPNV) zu verhandeln und bei einem Erfolg mit der Erstellung weiterer Planungen zu beginnen. Anhang: Anhang 1: Trassenvarianten der Straßenbahnlinien 1 und 8 in Huchting 7

Anhang 2: Straßenbahnverbindung zwischen den Linien 1 und 2/10 8

Grundlegende Trassenprüfung der Straßenbahnlinie 1/8 in Mittelshuchting Brüsseler Straße Brüsseler Straße Flämische Straße Flämische Straße Linie 1 Linie 1 Willakedamm Willakedamm Willakedamm Sodenmatt Roland-Center Roland-Center Roland-Center Sodenmatt Delfter Straße Auf den Kahlken Auf den Kahlken Auf den Kahlken Delfter Straße Dovemoorstraße Dovemoorstraße Dovemoorstraße Linie 8 Linie 8 Linie 8 V1: optimierte Trassenplanung (zweigleisig) Linie 1+8 V2: optimierte Trassenplanung mit teilweiser Eingleisigkeit Linie 1+8 V3: eingleisige Trassenführung ausschließlich Linie 8 eingleisige Trasse zweigleisige Trasse eingleisige Trasse zweigleisige Trasse eingleisige Trasse zweigleisige Trasse Fortführung Linie 8 in Niedersachsen bis Weyhe - Leeste (Darstellung nachrichtlich) Fortführung Linie 8 in Niedersachsen bis Weyhe - Leeste (Darstellung nachrichtlich) Fortführung Linie 8 in Niedersachsen bis Weyhe - Leeste (Darstellung nachrichtlich) Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr