Thema Lehrplan 21: Beurteilung und Allgemeine Hinweise und Bestimmungen (AHB)

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Kommunikation Kanton Bern Staatskanzlei Anlass Medienkonferenz der Erziehungsdirektion Thema Lehrplan 21: Beurteilung und Allgemeine Hinweise und Bestimmungen (AHB) Datum Dienstag, 17. Januar 2017 Referenten Bernhard Pulver, Erziehungsdirektor, und Erwin Sommer, Vorsteher des Amtes für Kindergarten, Volksschule und Beratung Sehr geehrte Damen und Herren Werte Medienschaffende Ich begrüsse Sie herzlich zur heutigen Medienkonferenz zum Lehrplan 21. Thema werden die Beurteilung, insbesondere die Ergebnisse der Konsultation sein, und die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB), deren Konsultation wir heute eröffnen. Wir werden Ihnen heute mitteilen, wie die Beurteilung im Rahmen des neuen Lehrplans aussehen wird. Damit haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Ich bin überzeugt, dass wir mit Lehrplan 21 auf gutem Kurs sind und am Fahrplan der Einführung festhalten können. Erfreulich waren auch die positiven Abstimmungsergebnisse in den Kantonen St. Gallen, Thurgau und Schaffhausen. Damit Gemeinden und Schulleitungen Sicherheit haben und planen können, habe ich den Entscheid zur Inkraftsetzung des Lehrplans einschliesslich der Lektionentafel mit der entsprechenden Direktionsverordnung im Sommer 2016 unterschrieben. Wie Sie bereits wissen, wurden die Unterschriften für die Volksinitiative Für demokratische Mitsprache Lehrpläne vors Volk am 19. August 2016 eingereicht. Nach der Prüfung der Unterschriftenlisten stellte der Regierungsrat am 7. September 2016 das Zustandekommen der Volksinitiative fest. Die Behandlung im Grossen Rat wird innerhalb der 12-monatigen Frist in der Septembersession 2017 stattfinden. Falls der Grosse Rat die Initiative für gültig erklärt, ist ein möglicher Abstimmungstermin der 4. März 2018. Zuversichtlich stimmt mich die Unterstützung der Lehrpersonen: Von den Schulleitungen und Lehrpersonen im Kantone Bern haben wir bis anhin vorwiegend positive Rückmeldungen zum Lehrplan 21 und zu den Weiterbildungsveranstaltungen erhalten. Dies haben insbesondere die zahlreichen Hearings mit ihnen gezeigt. Ich bin froh, dass sie dem Lehrplan 21 mehrheitlich eine so positive Grundhaltung entgegenbringen. Diese Mediendokumentation ist auch online: www.be.ch/medienmitteilungen

Im Folgenden möchte ich in einem ersten Teil auf die Konsultationsergebnisse zur Beurteilung eingehen und ihnen unsere Entscheide bekanntgeben. Anschliessend werde ich Ihnen zusammen mit Erwin Sommer, Vorsteher des Amtes für Kindergarten und Volksschule, die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen vorstellen. 1 Beurteilung Es freut mich, dass ich Ihnen mit der heutigen Medienkonferenz die Ergebnisse der Konsultation und meine definitiven Entscheide im Bereich der Beurteilung vorstellen darf. Zuerst einige grundsätzliche Bemerkungen zur Beurteilung: In jedem Unterricht sind konstruktive und lernfördernde Rückmeldungen an die Lernenden ein wichtiges Ziel der Beurteilung. Wichtig ist: Der Lehrplan 21 verändert die Grundlagen der Beurteilung nicht. Es steht also kein Paradigmenwechsel an. Das heisst: Auch mit dem Lehrplan 21 ist das Erreichen der Ziele, welche die Lehrperson für den Unterricht setzt, der wichtigste Massstab für die Beurteilung. Diese Ziele orientieren sich am Lehrplan, an den Lehrmitteln und an den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler. Die Lehrpersonen sind und bleiben die Fachpersonen für das Unterrichten und Beurteilen. Die Beurteilung ist Teil des Unterrichts und somit Gegenstand der Unterrichtsentwicklung im Rahmen der Einführung des Lehrplans 21. Der Lehrplan soll die Möglichkeit geben, den Unterricht und die Beurteilungspraxis durch neue Impulse weiterzuentwickeln. Klärung zweier Missverständnisse: 1. Nicht jede Kompetenzstufe, die im Lehrplan beschrieben ist, muss, kann und soll beurteilt werden, wie schon heute nicht alle Lernziele, die der Lehrplan 95 vorgibt, beurteilt werden. 2. Im Kanton Bern sind keine flächendeckenden, standardisierten Tests geplant. 2/15

Die Konsultation zur Beurteilung, die ich ebenfalls mit einer Medienkonferenz eröffnete, dauerte vom 3. Juni bis Mitte September 2016. Die Konsultationspartner nahmen zu folgenden Inhalten Stellung: Zu jedem der folgenden Punkte werde ich nun einige Ausführungen machen und Ihnen dann die Meinung der Konsultationspartner und schliesslich mein Entscheid darlegen. Alle Unterlagen dazu finden Sie in Ihrer Medienmappe. 1.1 Zeitpunkt der Beurteilungsberichte und Schullaufbahnentscheide Auf der nächsten Folie sehen Sie die Situation heute: Heute verfügen die Schulleitungen ab dem 2. Kindergartenjahr für alle Kinder jährlich einen Schullaufbahnentscheid. Es wird also jährlich festgehalten, was für die meisten Kinder selbstverständlich ist: der Übertritt ins nächste Schuljahr. Jeder Schullaufbahnentscheid ist verbunden mit einer offiziellen Standortbestimmung im Kindergarten und einem Beurteilungsbericht ab dem 1. Schuljahr. Auf der Sekundarstufe I erhalten die Schülerinnen und Schüler sogar halbjährlich einen Beurteilungsbericht verbunden mit einem Schullaufbahnentscheid. Die Eltern werden von den Lehrpersonen jährlich zu einem Gespräch eingeladen und über die schulische Entwicklung sowie das Verhalten ihres Kindes informiert. 3/15

Überlegungen Der Lehrplan 21 gibt der förderorientierten Beurteilung in Form von Begleitung, Rückmeldung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler ein zentrales Gewicht. Dauerndes Bilanzieren mit häufigen Beurteilungsberichten hindern Lehrpersonen und Schüler in diesem Prozess und erzeugen unnötigen Druck. Sowohl auf Primar- wie auch auf der Sekundarstufe I tritt die grosse Mehrheit aller Schülerinnen und Schüler in der Regel in das nächste Schuljahr resp. Semester über. Fazit: Es braucht deshalb nicht für alle Schülerinnen und Schüler flächendeckend jährlich und auf der Sekundarstufe I halbjährlich einen Schullaufbahnentscheid. Wir sehen in Zukunft folgende Zeitpunkte für Schullaufbahnentscheide und Beurteilungsberichte für alle Schülerinnen und Schüler vor: Am Ende des ersten Zyklus (2. Schuljahr). Damit fallen künftig folgende Beurteilungsberichte und flächendeckenden Schullaufbahnentscheide weg: o im Kindergarten, o beim Übertritt vom Kindergarten ins 1. Schuljahr o und am Ende des 1 Schuljahres. In diesem Alter werden die Kinder somit weniger oft summativ beurteilt. Mittelstufe: Am Ende des 4., 5. und 6. Schuljahres. Damit gibt es Ende des 3. Schuljahres keinen Beurteilungsbericht mehr. Der zentrale Schullaufbahnentscheid in der Mitte des 6. Schuljahres bleibt erhalten. Da geht es um den Übertrittsentscheid von der Primar- in die Sekundarstufe I. Er ist aber wie bisher nicht mit einem Beurteilungsbericht verbunden. Auf der Sekundarstufe I sehe ich neu jährliche Beurteilungsberichte und Schullaufbahnentscheide vor. Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium oder eine Berufsmittelschule besuchen wollen, bleiben die Schullaufbahnentscheide Mitte des 8. resp. 9. Schuljahres bestehen. 4/15

Konsultationsergebnisse: Der Vorschlag der ERZ war auf der Primarstufe unbestritten. Auf der Sekundarstufe I war zwar auch die Mehrheit der Konsultationspartner mit dem Vorschlag der ERZ einverstanden, aber es gab auch Stimmen, welche bei den halbjährlichen Beurteilungsberichten bleiben wollten, weil dadurch die Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler besser sichtbar werde. Definitiver Entscheid: Ich habe mich entschieden, bei jährlichen Beurteilungsberichten zu bleiben. Gleichzeitig werde ich aber beim Portfolio für die personalen Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen eine Änderung vornehmen. Es wird nicht wie vorgesehen nur 2 Mal (Mitte 8. und 9. Schuljahr) sondern 3 Mal (Ende 7., 8. und 9. Schuljahr) zur Verfügung stehen. Dadurch wird die Leistungsentwicklung bei den überfachlichen Kompetenzen für die Lehrbetriebe besser sichtbar. Zum Portfolio werde ich im Anschluss noch einige Worte sagen und Ihnen zeigen, wie dieses nun aussieht. Auch die Möglichkeit der individuellen Schullaufbahnentscheide auf die ich ebenfalls gerade noch zu sprechen komme - hat mich dazu bewogen, den Entscheid der jährlichen Beurteilungsberichte auf der Sekundarstufe I zu fällen. Übrigens sind auf der Gymnasialstufe ebenfalls jährliche Zeugnisse vorgesehen. 1.2 Individuelle Schullaufbahnentscheide Beschwerdefähige individuelle Schullaufbahnentscheide sind in der ganzen Volksschule grundsätzlich jederzeit möglich. Sie können für einzelne Schülerinnen und Schüler individuell und flexibel getroffen werden, dann wenn es nötig und sinnvoll ist. Das entspricht der heute bereits bestehenden Situation. So ist es möglich, dass einzelne Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres z.b. in eine besondere Klasse oder auf der Sekundarstufe I in ein höheres oder tieferes Niveaufach wechseln können. Die Schulleitung kann dies mit einem individuellen Schullaufbahnentscheid entsprechend verfügen. 5/15

Konsultationsergebnisse: Die vorgeschlagenen Formulare wurden von allen Konsultationspartnern mit grosser Mehrheit begrüsst. Definitiver Entscheid: Formulare werden so eingeführt. 1.3 Protokoll für das Standortgespräch Auch in Zukunft werden die Eltern von den Lehrpersonen jährlich zu einem Gespräch eingeladen und über die schulische Entwicklung sowie das Verhalten ihres Kindes informiert. Dabei wird von den Stärken des Kindes ausgegangen. Das Standortgespräch hat einen zentralen Stellenwert. Es ist das Kernstück der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern. Hier können sich Lehrpersonen und Eltern ausführlich und differenziert über die Entwicklung, Erziehung sowie den Lern- und Leistungsstand der jeweiligen Schülerin/des jeweiligen Schülers austauschen. Letztlich gelingt Zusammenarbeit und Partnerschaft nur über den Dialog. Neu werde ich ein einfaches Protokoll für das Standortgespräch verbindlich erklären. In diesem werden die besprochenen Themen und die Absprachen zwischen Lehrperson, Eltern und Schülern kurz festgehalten und unterschrieben. Dies geschieht jährlich vom Kindergarten bis zum 9. Schuljahr. Konsultationsergebnisse: Das vorgeschlagene Protokoll wurde mit grosser Mehrheit begrüsst. Definitiver Entscheid: Formular wird so eingeführt. 6/15

1.4 Beurteilungsberichte 2. bis 9. Schuljahr Bei der Ausgestaltung der neuen Vorschläge sind zwei wesentliche Vereinfachungen vorgesehen: Auf das Ausweisen der verschiedenen Kompetenzbereiche im Beurteilungsbericht wird verzichtet. Die zu beurteilenden Fächer werden nur noch mit einer Note beurteilt. Auf Grund des Lehrplans 21 hätten bei einem Beibehalten der einzelnen Aspekte der Fächer hier grössere Veränderungen vorgenommen werden müssen, die den Bericht verkompliziert hätten (mehr Unteraspekte bei den einzelnen Fächern). Ebenfalls verzichtet wird auf eine Beurteilung des Arbeits- und Lernverhaltens. Die überfachlichen Kompetenzen sind zentraler Gegenstand des Gesprächs mit den Eltern und sollen nicht mehr Teil des Beurteilungsberichts sein. Konsultationsergebnisse: Die vorgeschlagenen Beurteilungsberichte wurden mit grosser Mehrheit begrüsst. Definitiver Entscheid: Beurteilungsberichte werden so eingeführt. 1.5 Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sek I Hier wird grundsätzlich nichts geändert: Es erfolgt keine Änderung an den Übertrittsfächern Deutsch, Französisch und Mathematik. Die aktuelle Praxis hat sich bewährt. Dies ist das Fazit einer umfassenden Prüfung von Alternativen. 1.6 Übertrittsverfahren von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II Auch hier wird nichts Wesentliches geändert. Der neue Lehrplan erfordert jedoch eine neue Terminologie. Konsultationsergebnisse: Die Vorschläge der ERZ, bei den beiden Übertrittsverfahren nur terminologische Anpassungen vorzunehmen, wurden mit grosser Mehrheit begrüsst. Definitiver Entscheid: Formulare werden so eingeführt. 7/15

1.7 Portfolio personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen Der neue Lehrplan spricht nicht mehr vom Arbeits- und Lernverhalten, sondern von überfachlichen Kompetenzen. Im Beurteilungsverfahren bilden wir diese in einem Portfolio ab. Das Portfolio ist eine Einschätzung der personalen Kompetenzen und der Schlüsselkompetenzen und zeigt den Lehrbetrieben deren Entwicklungsstand auf. Das ist wichtig. Denn: Insbesondere die Lehrbetriebe, aber auch weiterführende Schulen wollen auf eine umfassende Einschätzung zurückgreifen können, die über jene der ausschliesslich fachlichen Bewertung der Leistungen (respektive Note) hinausgeht. Diese Einschätzung soll jedoch nicht direktiv, im Rahmen einer einseitigen Verfügung erfolgen, sondern in Form eines Portfolios mit einer Selbst- und einer Fremdeinschätzung. Die Einschätzungen von Lehrperson und Schülerin/Schüler sollen zusammen ein differenziertes Bild ergeben. Konsultationsergebnisse: Verschiedene Partner standen der 10er Skala und der fachbezogenen Einschätzung der personalen Kompetenzen skeptisch gegenüber. Auch der vorgesehene Zeitpunkt Mitte 8. und 9. Schuljahr wurde kritisiert, da die meisten Bewerbungen vor Mitte des 9. Schuljahres erfolgen. Definitiver Entscheid: Aufgrund der Konsultationsrückmeldungen habe ich mich entschieden folgende Änderungen am Portfolio vorzunehmen: Zeitpunkt: Damit den Lehrbetrieben eine Informationsquelle mehr zur Verfügung steht, wird das Portfolio nicht wie zuerst geplant nur Mitte des 8. und 9. Schuljahres, sondern Ende des 7., 8. und 9. Schuljahres ausgewiesen. 4er Skala: Ich habe mich entschieden, die 4er-Skala, wie sie den Lehrpersonen vom aktuellen Beurteilungsbericht her bekannt ist, beizubehalten. Fächerübergreifend: Auch habe ich mich für die fächerübergreifende Einschätzung sowohl bei den personalen Kompetenzen als auch bei den Schlüsselkompetenzen entschieden, wie sie die Lehrpersonen bereits von der Einschätzung des bisherigen Arbeits- und Lernverhaltens kennen. Das Dokument gewinnt dadurch an Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit. 8/15

2. Allgemeine Hinweise und Bestimmungen Nun möchte ich Sie im zweiten Teil dieser Medienkonferenz noch über die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB) informieren, die wir ab heute bis Mitte März in die Vernehmlassung schicken: Der interkantonale Lehrplan 21 umfasst in erster Linie die Lehrpläne zu den Fachbereichen des obligatorischen Unterrichts sowie zu den überfachlichen Kompetenzen. Für die Umsetzung der Fachbereichslehrpläne braucht es kantonsspezifische Bestimmungen und Hinweise. Bereits im Lehrplan 95 haben wir solche schulorganisatorische Regelungen in die Allgemeinen Hinweise und Bestimmungen (AHB) aufgenommen. Diese sind bekannt und allgemein akzeptiert. Deshalb haben wir die Struktur der bisherigen AHB für den Lehrplan 21 übernommen: Die AHB dienen als Grundlage für die Schul- und Unterrichtsorganisation sowie für die Schulentwicklung. Sie umfassen einerseits kantonale Vorgaben, die in den Schulen umgesetzt werden müssen (z.b. Bestimmungen zum Fächerkanon oder zur Beurteilung). Andererseits bieten die AHB hilfreiche Informationen und Orientierungshilfen. Die AHB sind unter der Federführung der Erziehungsdirektion entstanden. Lehrpersonen, Schulleitungen, Vertretungen von der PHBern und andere Fachpersonen haben daran mitgearbeitet. Die vorliegende Fassung der AHB wird die Erziehungsdirektion heute in die Vernehmlassung geben. Sie dauert bis am 17. März. Im Juli dieses Jahres soll die definitive Fassung den Schulen zur Verfügung gestellt werden können. In den Unterlagen finden Sie die Konsultationsvariante der AHB. Zu einzelnen Kapiteln möchte ich im Folgenden ein paar Erläuterungen machen. 2.1 Schulklima Das Schulklima möchte ich als erstes kurz erwähnen, weil es ein Gelingensfaktor für gute Schule oder Schulqualität überhaupt, insbesondere für die Einführung des neuen Lehrplans darstellt. Ein gutes Schulklima hat Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler, auf ihre Motivation und damit indirekt auf ihre Leistung und ihren Lernerfolg. Gleichzeitig hat ein gutes Schulklima positive Auswirkungen auf die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Motivation der Lehrpersonen. 9/15

Ein gutes Schulklima muss von allen Beteiligten immer wieder von neuem erarbeitet werden. Mit der Einführung des neuen Lehrplans haben die Schulen die Möglichkeit, gleichzeitig auch an ihrem Schulklima zu arbeiten. 2.2 Lektionentafel Die Lektionentafel gibt die Unterrichtszeit für die Schülerinnen und Schüler (obligatorischer und fakultativer Unterricht) und die Verteilung auf die Fachbereiche und Module vor. Es ist mir wichtig, nochmals zu erwähnen: Die Lektionentafel ist kein Stundenplan. Die entsprechenden Lektionenzahlen beziehen sich auf ein gesamtes Schuljahr. Die Lektionentafel ist im Kanton Bern breit abgestützt und stiess insgesamt auf breite Akzeptanz. Die Erkenntnisse aus der Konsultation und den Veranstaltungen flossen in die vorliegende Fassung der Lektionentafel mit ein. Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Lektionentafel sind: die Stärkung der Mathematik, Deutsch sowie Medien und Informatik die Individuelle Vertiefung und Erweiterung 2.2.1 Stärkung von Deutsch, Mathematik sowie Medien und Informatik In den Fächern Mathematik und Deutsch werden zusätzliche Lektionen eingesetzt: Der Kanton Bern nähert sich damit dem interkantonalen Durchschnitt an. Mit diesen Mehrlektionen nehmen wir ein langjähriges Anliegen von, Lehrpersonen, Eltern und Berufsbildung auf. 10/15

Konkret stehen den Schülerinnen und Schülern von der 1. - 9. Klasse 2 Lektionen mehr Deutsch und 5 Lektionen mehr Mathematik mehr zur Verfügung als beim Lehrplan 95. In der Lektionentafel gibt es neu ein Zeitgefäss für den Bereich Medien und Informatik im Umfang von insgesamt 4 Lektionen (je 1 Lektion im 5. und 6. Schuljahr sowie je 1 Lektion im 7. und 9. Schuljahr). 1 Lektion im 7. Schuljahr wird dabei beim Fach Gestalten kompensiert, da in diesem Schuljahr diese Lektion heute schon in den meisten Schulen für Informatik eingesetzt wird. Mit den Mehrlektionen in Mathematik, Medien und Informatik sowie mit Natur und Technik wird der MINT-Bereich deutlich gestärkt. 2.2.2 Individuelle Vertiefung und Erweiterung (IVE) Im 8. und 9. Schuljahr werden im Rahmen des obligatorischen Unterrichts jeweils mindestens 3 Lektionen für Individuelle Vertiefung und Erweiterung (IVE) eingesetzt. Wichtig ist: Die Schulen können zusätzlich weitere Lektionen aus Deutsch, Math. und den Fremdsprachen für die IVE einsetzen. IVE entspricht der heutigen individuellen Lernförderung und Mittelschul-vorbereitung, jetzt allerdings ausgebaut und für alle obligatorisch. IVE ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in den Sprachen und Mathematik individuelle Schwerpunkte zu setzen. IVE dient ebenfalls der Vorbereitung auf das zukünftige Berufsfeld oder auf den Übertritt in eine weiterführende Schule der Sekundarstufe II. (z.b. Schreinerin: Geometrie, Hotel-Rezeptionist: Franz./Englisch) 11/15

Noch ein Wort zur Wirtschaft Arbeit Haushalt (WAH). Hier gab es noch offene Fragen. Die haben wir Mitte des letzten Jahres an einem Hearing mit Lehrkräften diskutiert und ich habe nun folgenden Entscheid gefällt: Im 7. und 8. Schuljahr sind jeweils 2 Lektionen für das WAH einzusetzen, im 9. Schuljahr 1 Lektion. Auf Gesuch kann das Schulinspektorat aber auch andere Lösungen bewilligen. Um einen kontinuierlichen Kompetenzaufbau zu gewährleisten, empfehlen wir den Schulen, dass die Hauswirtschaftslehrpersonen den gesamten Unterricht des WAH übernehmen. 2.2.3 Hausaufgaben Der Lehrplan 21 bringt die soeben erwähnte Erhöhung der Lektionenzahl in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik und Informatik mit sich. Das bedeutet, dass die Kinder und Jugendlichen mehr Zeit in der Schule verbringen. Neben der Schule müssen die Kinder und Jugendlichen genügend Zeit finden, sich zu erholen und einer Freizeitbeschäftigung nachzugehen (z.b. Spiel, Sport, Musik, Freunde/Peer-Group). Wie wichtig das ist, haben die Schulleitungen und Lehrpersonen auch aus Elternsicht an den Hearings immer wieder betont. Wenn die Kinder und Jugendlichen nach dem Unterricht noch viele Hausaufgaben erledigen müssen, ist dies nicht mehr möglich. Welche Funktion haben Hausaufgaben? Die Hausaufgaben dienen wie bis anhin der Vor- oder Nachbereitung von Arbeiten, die Gegenstand des Unterrichts sind. Hausaufgaben ersetzen nicht Übungsphasen im Unterricht und sollen nicht dem Ausgleich von individuellen Defiziten dienen. Das ist heute schon so. Auch sollen die Schülerinnen und Schüler über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, die Hausaufgaben ohne Hilfe der Erziehungsberechtigten oder anderer erwachsener Personen bearbeiten zu können. Auch das ist nicht neu. Wie gesagt, wollen wir aber die zeitlichen Vorgaben reduzieren. Folgende zeitliche Vorgaben dürfen, sobald die neue Lektionentafel in Kraft tritt, insgesamt nicht überschritten werden: 1. Zyklus (ohne Kindergarten): 30 Minuten pro Woche (LP 95: 1.5 Std.) 2. Zyklus: 30 bis max. 45 Minuten pro Woche (LP 95: 2-3 Std) 3. Zyklus: 1 Stunde 30 Minuten pro Woche (LP 95: 4 Std) Selbstverständlich dürfen die Schülerinnen und Schüler zu Hause weiterhin auf freiwilliger Basis an schulischen Inhalten arbeiten. Die Schule fördert das selbständige Lernen, das Üben und Vertiefen, aber hauptsächlich im Unterricht. 12/15

2.2.4 Berufliche Orientierung (BO) Der Berufswahlunterricht funktioniert im Kanton Bern bereits heute sehr gut und kann als bewährtes Element mit dem Lehrplan 21 entsprechend weiter geführt werden.für das Modul Berufliche Orientierung (BO) sind im 3. Zyklus mindestens 39 Lektionen (entspricht einer Jahreslektion) einzusetzen. Es kann im Fachbereich Deutsch, als Klassenlektion oder z.b. in den Bereichen Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH) oder Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) unterrichtet werden. Als fächerübergreifendes Modul hat die Berufliche Orientierung das Ziel, die Schülerinnen und Schüler im Prozess der Wahl ihres zukünftigen Bildungs- und Berufsziels zu unterstützen und anzuleiten. Jede Schülerin und jeder Schüler soll die Möglichkeit erhalten, eine passende Anschlusslösung zu finden (Lehrstelle, weiterführende Schule, Brückenangebot). Die Initiative und Verantwortung für den Berufswahlprozess liegt hauptsächlich bei den Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten. Die Schule hat die Aufgabe, den Prozess zu initiieren, zu begleiten und zu unterstützen. 2.2.5 Medien und Informatik Wie bereits im Zusammenhang mit der Lektionentafel erwähnt, bekommen Medien und Informatik durch das zusätzliche Modul im 5./6./7. und 9. Schuljahr ein grösseres Gewicht. Die grosse gesellschaftliche Bedeutung der Medien und Informatiknutzung wird in allen Fachbereichen thematisiert und hat damit einen Einfluss auf den gesamten Unterricht. Der Modullehrplan unterscheidet die Bereiche Medien und Informatik sowie die Kompetenzen zur Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien, die als Anwendungskompetenzen bezeichnet werden. Diese werden in den Fachbereichen und in allen Zyklen (ab Zyklus 1) unterrichtet. Die zentrale Aufgabe der Schule besteht darin, Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zum sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Technologien zu unterstützen. Im Zentrum des Unterrichts stehen die Erfahrungen im Einsatz von Medien und Informatik und die damit verbundene Reflexion. Die Schule stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit die neuen Technologien in einer weiterführenden Schule oder Berufslehre sinnvoll und zielorientiert einsetzen können. 13/15

2.2.6 Lehrmittel und Unterrichtsmaterialien Grundsätzlich sind die wichtigsten Lehrmittel heute schon mit dem Lehrplan 21 kompatibel. Wir haben sie im Sommer darüber informiert, daran hat sich nichts geändert: Die Lehrpersonen können in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch weiterhin mit den bestehenden Lehrmitteln arbeiten. Auch im Fachbereich NMG auf der Primarstufe sind die Lehrmittel der Reihe Lernwelten LP21 kompatibel. Lehrmittelentwicklung: Eine Neuigkeit gibt es bei den Lehrmittelentwicklungen: Im Fachbereich NMG erscheint im Bereich Natur und Technik bald die neue Lehrmittelreihe NaTech. Alles andere haben wir Ihnen bereits mitgeteilt. 14/15

3. Schlusswort Zusammenfassend möchte ich die definitiven Entscheide, die wir für die Beurteilung mit dem Lehrplan 21 gefasst haben, nochmals hervorheben: Wir ändern nichts Wesentliches an den Grundsätzen der Beurteilung Die Zahl der Beurteilungsberichte wird reduziert Das Arbeits- und Lernverhalten wird nicht mehr im Beurteilungsbericht beurteilt Die Beurteilungsberichte werden vereinfacht Das Standortgespräch mit den Eltern erhält noch mehr Gewicht, namentlich mit einem obligatorischen, einfachen Protokoll Die Übertrittsverfahren Primarschule Sek I und Sek I Sek II werden grundsätzlich nicht verändert. Es gibt nur einige Anpassungen in der Terminologie. Personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen nicht aber soziale Kompetenzen! der Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen eines Portfolios Ende des 7., 8. und 9. Schuljahrs von Lehrperson und Schüler gemeinsam eingeschätzt. Was für die Beurteilung zutrifft, gilt auch für den gesamten Lehrplan 21: Die Einführung des Lehrplans erfordert keine grundlegende Umstellung des Unterrichts. Die Inhalte der Volksschule bleiben im Wesentlichen gleich. Was sich bewährt hat, wollen wir beibehalten. Der Lehrplan 21 ist eine gute Gelegenheit, den eigenen Unterricht zu reflektieren, ihn zusammen mit andern Lehrpersonen weiterzuentwickeln, und dies vor Ort in Fachbereichteams in der eigenen Schule. Deshalb ist es wichtig, die Freiräume der Lehrpersonen zu erhalten und sogar auszubauen. Erst durch die Professionalität und die Persönlichkeit der Lehrpersonen wird der Lehrplan zum Leben erweckt. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. 15/15