Schlusserklärung des Donaugipfels am 6. Mai 2009 in Ulm

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Transkript:

Schlusserklärung des Donaugipfels am 6. Mai 2009 in Ulm Präambel Gemäß dem Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen 29. Juni 1994) umfasst der Donauraum vierzehn Staaten, acht davon sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Mit über 260 Mio. Menschen, großer wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Dynamik und kultureller Vielfalt repräsentieren die Anrainerstaaten der Donau einen wichtigen Raum Europas mit starkem Potential. Als Bindeglied zwischen West- und Südost-Europa vereinigt der Donauraum alte und neue Demokratien, Marktwirtschaften, Lebens- und Kulturräume. Er symbolisiert zugleich die erfolgreiche Überwindung der europäischen Binnen- und Außengrenzen. Die Staaten des Donauraumes haben maßgeblich dazu beigetragen, dass die tief greifenden Umwälzungen in den Jahren 1989/90 hin zu einer friedlichen und erfolgreichen Einigung Europas geführt haben. Der Donauraum steht symbolisch für eine gelungene Einbindung dieser Staaten in die europäische Familie. Für die weitere Integration des Donauraumes in die europäische Familie ist der Ausbau von Möglichkeiten der Begegnung vor allem junger Menschen miteinander sowie der Austausch im kulturellen Bereich von elementarer Bedeutung. Mit seiner Dynamik in Wirtschaft und Wissenschaft und seiner reichhaltigen Kultur ist der Donauraum heute eine starke europäische Region mit großer Wirkungsfähigkeit. Eine gute weitere Entwicklung des Donauraumes setzt allerdings voraus, dass dieser chancenreiche transnationale Kooperationsraum zukünftig noch stärker auf der europäischen Ebene, insbesondere bei der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Ausschuss der Regionen der EU wahrgenommen wird.

2 Die nach Ulm angereisten Regierungsvertreter danken insbesondere dem gastgebenden Land Baden-Württemberg und den Städten Ulm und Neu-Ulm für Ihre Initiativen in Richtung einer gemeinsamen Donauzusammenarbeit. Die Donaukonferenz vom 6. und 7. Oktober 2008 in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel hat gezeigt, dass insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaft und Handel, Lehre und Bildung, Innovation sowie Umwelt und Kultur viel versprechende zukunftsfähige Kooperationen verwirklicht werden können. Dem Ausbau der Donau als europäischer Wasserstraße unter Berücksichtigung der ökonomischen wie auch der ökologischen Faktoren kommt eine wegweisende Bedeutung zu und trägt zur Belebung der Wirtschaft bei. Durch einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit können insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in diesem Raum von den gemeinsamen Berührungspunkten noch besser profitieren. Eine zentrale Rolle kommt auch der kulturellen Zusammenarbeit sowie dem gemeinsamen Aufbau der Gesellschaft zu. Diese Bereiche tragen zu einem nachhaltigen Mehrwert für die erweiterte Europäische Union bei. In diesem Zusammenhang käme einer EU-Strategie für den Donauraum, die die Europäische Kommission im Rahmen der Donaukonferenz 2008 angekündigt hat, eine wegweisende Bedeutung zu. Sie kann die Chance bieten, den Donauraum insbesondere neben der Nördlichen Dimension/ Ostseezusammenarbeit als weiteren großen transnationalen Raum der europäischen Zusammenarbeit zu positionieren. Eine EU-Strategie für den Donauraum könnte die territoriale Kohäsion dieser europäischen Makro-Region nachhaltig stärken und für die europäische Ebene wiederum Beispiel gebend sein wie der Begriff der territorialen Kohäsion mit Leben erfüllt werden kann. Ihre Verwirklichung setzt eine potenzialgerichtete Vernetzung der bestehenden internationalen und interregionalen Institutionen, Netzwerke und Kooperationen voraus. Sie umfasst ferner auch eine bessere Verzahnung der lokalen, regionalen und nationalen Ebenen mit den Europäischen Institutionen in Brüssel. Sie wäre komplementär zum Konzept des Europäischen Rates zur Schwarzmeersynergie und zur Östlichen Partnerschaft, zu bilateralen Initiativen zwischen Mitgliedstaaten der EU und sowie zwischen diesen und Drittstaaten und der generellen Kohäsionspolitik der Europäischen Union.

3 In Weiterführung, Ergänzung und Erweiterung der bisherigen Donaugipfel von Ulm am 22. Februar 2001, Melk am 5. September 2001, Esztergom am 11. März 2002, Passau am 12. September 2003 und Stuttgart am 21. Januar 2005, im Hinblick auf vorbereitende Arbeiten der Europäischen Kommission zu einer EU-Strategie für den Donauraum, in Weiterführung der bisherigen Arbeiten des Ausschusses der Regionen insbesondere durch die Gründung einer fraktionsübergreifenden Gruppe Donauraum sowie die Arbeit an einer Initiativstellungnahme zur einer EU-Strategie für den Donauraum, unter Berücksichtigung der Erklärung des Europäischen Rates zur Östlichen Partnerschaft vom 19./20. März 2009 und der Mitteilung der Europäischen Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 11. April 2007 zur Schwarzmeersynergie sowie den einschlägigen Äußerungen des Europäischen Parlamentes und des Rates hierzu, in Weiterführung der erfolgreichen Arbeit der verschiedenen Kooperationen, Netzwerke und Institutionen, die auf Ebene der Europäischen Union sowie auf internationaler, nationaler, interregionaler, regionaler und lokaler Ebene sowie durch soziale, wissenschaftliche, wirtschaftliche und gemeinnützige Träger im und für den Donauraum aktiv sind, in Fortführung der Ergebnisse der Donaukonferenz vom 6. und 7. Oktober 2008 in der Vertretung des Landes Baden-Württemberg bei der Europäischen Union in Brüssel, einigen sich die versammelten Delegationen der Donauanrainerstaaten und -regionen auf die folgende

4 Schlusserklärung des Ulmer Donaugipfels vom 6. Mai 2009 Die am 6. Mai 2009 in Ulm versammelten Vertreter der Donaustaaten und -regionen 1. unterstützen im Rahmen ihrer institutionellen Kompetenzen und Möglichkeiten die Entwicklung einer EU-Strategie für den Donauraum und sehen darin ein positives und ermutigendes Signal der Europäischen Union, 2. bitten die Staats- und Regierungschefs aller Staaten und Regionen des Donauraumes, eine EU-Strategie im Rahmen ihrer institutionellen Kompetenzen und Möglichkeiten in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu unterstützen, die den spezifischen Anforderungen dieses Raumes gerecht wird und die bestehenden Institutionen, Organisationen, Verbände und Netzwerke im Donauraum mit einbezieht, 3. bitten, dass sich die Europäischen Institutionen deutlich zum Donauraum als einheitlichen Entwicklungs- und Kooperationsraumraum bekennen, 4. sehen unter Berücksichtigung der Lissabon-Strategie, die auf eine nachhaltige Entwicklung zielt, vor allem in transeuropäischen Verkehrsverbindungen, innovativen Handlungsfeldern sowohl des ökonomischen als auch ökologischen Bereichs wichtige Ansatzpunkte zur dauerhaften Verbesserung der Lebensverhältnisse der Menschen in diesem Raum. Dies gilt besonders im Hinblick auf die Überwindung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise. Dabei kommt insbesondere der stärkeren Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen, der grenzüberschreitenden und interkommunalen Zusammenarbeit, einem Austausch auf Verwaltungsebene und der gemeinsamen Weiterentwicklung der Gesellschaft eine zentrale Rolle zu, 5. setzen sich dafür ein, dass die Europäische Union im Hinblick auf die Stärkung der territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion ihre Programme in der neuen Förderperiode ab dem Jahr 2014 so gestaltet, dass sie auch den besonderen geographischen und politischen Bedürfnissen und Zielen der Donaukooperation gerecht werden, insbesondere in den strategischen Politikfeldern Energie und Umwelt, Verkehr und Infrastruktur, berufliche Bildung und Mobilität, Forschung und Innovation, Kunst und Kultur, sowie nachhaltiges Wirtschaften und Tourismus und unterstützen gleichzeitig Projekte und Maßnahmen, die zum Ziel haben, die Wasserqualität der Donau und ihrer Zuflüsse nachhaltig zu verbessern. 6. wollen die bilaterale Zusammenarbeit untereinander stärken.