Landesverwaltungsamt Berlin

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Landesverwaltungsamt Berlin Service- und Systemunterstützungs-Center (SSC) Landesverwaltungsamt Berlin 10702 Berlin (Postanschrift) IPV anwendende Stellen GeschZ (Bei Antwort bitte angeben) PS IPV Bearbeiter(in) LVwA PS IPV Dienstgebäude Berlin-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin Zimmer Telefon (030) 9012-3800 interne Vorwahl (912) Vermittlung (030) 90-0 Fax (030) 9028-3534 E-Mail Adresse Ipv-hotline@lvwa.berlin.de (email-adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) Datum 06.05.2009 IPV Rundschreiben Nr. 05.2009 Betr.: Änderungen/Hinweise zum Kalendermonat Mai Übersicht der Themenkomplexe 1 Allgemeines 3 1.1 Transporttermin Mai 2009 >> Fr. Schwierkus << 3 1.2 Beilage zum Entgeltnachweis >> BS/VS/TF Fr. Schwierkus << 3 2 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft 3 2.1 Sachbezüge >> BS/TF Hr. Mainzer << 3 2.2 Infotyp Behinderung (IT 0004) >> BS/TF Fr. Lühe << 3 2.3 Infotyp Zeitangaben/Dienstzeit (IT 0552)>> BS/VS Fr. Everth << 4 2.4 Infotyp Statistiken öff. Dienst Deutschland (IT 0271) >> BS/VS/TF Fr. Lühe << 4 2.5 Infotyp Mitteilungen (IT 0128) >> TF Fr. Laurisch << 4 2.6 Infotyp ADT (IT 0783) >> BS/TF Fr. Ulrich << 5 2.7 Dynamische Maßnahmen >> TF Fr. Laurisch << 5 2.8 Feld Währungsschlüssel in verschiedenen Infotypen >> BS/TF/VS Hr. Mainzer << 6 2.9 Sockelbetrag ab 01.06.2009 >> TF Hr. Mainzer << 6 2.10 Konjunkturpaket II >> BS/TF/VS Hr. Reichelt << 6 2.11 Kinderbonus >> BS/TF/VS Fr. Schwierkus << 7 2.12 Anlegen einer Privatinsolvenz >> BS/TF/VS Hr. Reichelt << 7 2.13 Bescheid F61 Merkblatt für Versorgungsempfänger >> VS Fr. Everth << 8 Verkehrsverbindungen: U-Bahn Fehrbelliner Platz Bus 101, 104, 115 Eingang: Tordurchfahrt Württembergische Str. Sprechzeiten: Zahlungen bitte bargeldlos Montag, Dienstag und Freitag an die Landeshauptkasse von 9-12 Uhr Berlin und nach Vereinbarung Intranet: http://www.lvwa.verwalt-berlin.de T-Online:*Berlin# Geldinstitut Postbank Berlin Berliner Bank Berliner Sparkasse Landeszentralbank Kontonummer 58-100 9 919 260 800 0 990 007 600 10 001 520 Bankleitzahl 100 100 10 100 200 00 100 500 00 100 000 00

- 2-3 Abrechnungssachbearbeitung 8 3.1 Zwangsrückrechnung >> BS/TF/VS Hr. Reichelt << 8 3.2 Arbeitskostenerhebung >> TF Fr. Lühe << 8 4 Stellenwirtschaft und Stellenplanung 8 4.1 Registerkarte ADT (IT 1513) >> BS/TF Fr. Ulrich << 8 4.2 Registerkarte Planstellenmerkmale (IT 9509) >> BS/TF Fr. Ulrich << 9 4.3 Registerkarte Haushaltsinformationen (IT 9508) >> BS/TF Fr. Ulrich << 9 5 Anwendungssystembetreuung 9 5.1 Beschaffung neuer Drucker >> IPV Hr. Schoensee << 9

- 3-1 Allgemeines 1.1 Transporttermin Mai 2009 >> Fr. Schwierkus << Systemanpassungen werden am 06.05.2009 in das produktive IPV-System Z01 transportiert. 1.2 Beilage zum Entgeltnachweis >> BS/VS/TF Fr. Schwierkus << Auf Veranlassung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird jedem Entgeltnachweis im Kalendermonat Mai ein Flyer mit Informationen zur Leichtathletik-Weltmeisterschaft in Berlin beigefügt. 2 Personal- / Versorgungsadministration und Zeitwirtschaft Altersteilzeit 2.1 Sachbezüge >> BS/TF Hr. Mainzer << Sachbezüge in Höhe von mehr als 44 unterliegen der Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Diese Entgeltbestandteile sind bei der maschinellen Berechnung der maschinellen Aufstockungsbeträge und der zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung für tariflich Beschäftigte in Altersteilzeit zu berücksichtigen. Mit dem IPV-RS 12.2008, T.z. 2.6., erfolgte die grundsätzliche Überarbeitung der Lohnarten ab 01.01.2009. Dies führte zu einer fehlerhaften Berechnung der maschinellen Aufstockungsbeträge für die Altersteilzeit, sowohl im Bereich Tarif als auch im Bereich Besoldung. Die Einstellungen wurden korrigiert. Achtung Für betroffene Personalfälle ist der erforderliche Rückrechenanstoß mit der Lohnart 9010 Anstoß Rückrechnung im Infotyp Ergänzende Zahlung (IT 0015) zu setzen. Infotypen 2.2 Infotyp Behinderung (IT 0004) >> BS/TF Fr. Lühe << Die Wertehilfe für das Feld Art der Behinderung im IT 0004 ist um den Eintrag ZC Mehrere Merkzeichen erweitert worden. Dieser Wert kann ausgewählt werden, wenn im Ausweis für schwerbehinderte Menschen mehrere Merkzeichen eingetragen sind. Mehrere Merkzeichen können im IPV- System nicht hinterlegt werden. Weiterhin wurde der Text für den Eintrag ZB dem 4 der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchbAwVO) angepasst. Der Text lautet jetzt Sondervermerke.

- 4-2.3 Infotyp Zeitangaben/Dienstzeit (IT 0552)>> BS/VS Fr. Everth << Für folgende Subtypen des o.g. Infotypen wurden die bisher greifenden Minimumsfaktoren aufgehoben: 1001 Zeiten im privatrechtl. AV im ÖD 1003 TZ a. Antrag im privatrechtl. AV im ÖD 1100 Sonstige Zeiten 11 1101 Sonstige Zeiten 11 Nr. 1a, Nr. 3 1103 TZ a. Antrag öffentl. AV im ÖD 1203 Hauptberufl. Tätigkeit Vollzugsbeamter 6701 Prof. Mitglied Lehrkörper Somit bestehen für die Eingabe dieser Dienstzeiten keine systemseitigen Teilzeitbeschäftigungsuntergrenzen mehr. Die mit IPV-Rundschreiben Nr. 01.2009 bekannt gemachte Dienstzeit 1322 Heimaturlaub wurde überarbeitet. Eine fehlerhafte Betrachtung von Dienstzeiten 1321 Verwendung in Ländern mit gesundheitssch. Einfluss mit 4-fach Berücksichtigung anstelle von Doppelberücksichtigung findet nicht mehr statt, die Dienstzeit kann wie beschrieben verwendet werden. 2.4 Infotyp Statistiken öff. Dienst Deutschland (IT 0271) >> BS/VS/TF Fr. Lühe << Mit der letzten Änderungsmitteilung zum Anwenderhandbuch wurde eine überarbeitete Fassung des o.g. Infotypen veröffentlicht. Die Ausführungen auf Seite 0271-0-2 gelten so, werden hier aber noch einmal verdeutlicht: Der Report Personalstandstatistik selektiert auch die Daten aller unter T.z. 1.2 der Erläuterungen zur Statistik über den Personalstand genannten Personen. Damit die Daten nicht selektiert und an das Amt für Statistik übermittelt werden, ist für den unter T.z. 1.2 der Erläuterungen genannten Personenkreis der Infotyp Statistiken öff. Dienst Deutschland (IT 0271) anzulegen. 2.5 Infotyp Mitteilungen (IT 0128) >> TF Fr. Laurisch << Auf Anforderung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurde im Infotyp Mitteilungen (IT 0128), Subtyp 1 Allgemeine Mitteilungen folgender Text zur Verfügung gestellt: Textname: Z_TV-L Änderung des Zahltages im Abrechnungskreis L6 Kurztitel: Zahltagwechsel L6 Langtext: Änderung des Zahltages für alle Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis ab Dezember 2009

- 5 - Für angestellte Lehrkräfte gilt ab 01. September 2008 der Übergangs-TV Lehrkräfte. Dies führt dazu, dass der Zahltag der Bezüge umgestellt werden muss ( 24 TV-L). Die Zahlung der Bezüge erfolgt daher nunmehr am letzten Tag des Monats für den laufenden Kalendermonat. Als Zahltagswechsel ist von den Tarifvertragsparteien der Dezember vorgesehen worden, so dass in Anlehnung an die übrigen Angestellten des Landes Berlin der Zahltag für Ihre Bezüge ab dem Monat Dezember 2009 auf den jeweils letzten Tag des laufenden Monats verlegt wird. Die Umstellung bedeutet für Sie, dass Sie im Dezember 2009 Ihre Bezüge für den Monat Dezember 2009 am 30.12.2009 anstatt am 15.12.2009 erhalten, der Zahltag für Ihre Bezüge zukünftig immer am Letzten des Monats sein wird. Bitte stellen Sie bei der Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten ab Dezember 2009 diese auf die neuen Termine ab. Ihre Serviceeinheit Personalstelle 2.6 Infotyp ADT (IT 0783) >> BS/TF Fr. Ulrich << Siehe Ausführungen zu 4.1 Maßnahmen 2.7 Dynamische Maßnahmen >> TF Fr. Laurisch << Nach dem Sichern des Infotypen Sozialvers. D (IT 0013) mit dem Wert 5 befreit im Feld RV- Kennzeichen wird dynamisch der Infotyp Zusatzversorgung D (IT 0126), Subtyp 2 Berufsständische Versorgung mit der Funktion Anlegen, sowie dem Gültigkeitsbeginn und dem Gültigkeitsende aus dem Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) angeboten, wenn noch kein Infotyp Zusatzversorgung D (IT 0126), Subtyp 2 Berufsständische Versorgung vorhanden ist. Wenn der Infotyp Zusatzversorgung D (IT 0126), Subtyp 2 Berufsständische Versorgung nicht gespeichert wird, wird dynamisch der Infotyp SV-Zusatzvers. D (IT 0079), Subtyp 2 Rentenversicherung mit der Funktion Anlegen bzw. Kopieren, sowie dem Gültigkeitsbeginn und dem Gültigkeitsende aus dem Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) angeboten. Nach dem Sichern des Infotypen Sozialvers. D (IT 0013) mit einem Wert ungleich 5 befreit im Feld RV-Kennzeichen wird je nach Vorhandensein dynamisch der Infotyp Zusatzversorgung D (IT 0126), Subtyp 2 Berufsständische Versorgung oder der Infotyp SV-Zusatzvers. D (IT 0079), Subtyp 2 Rentenversicherung mit der Funktion Löschen, sowie dem Gültigkeitsbeginn und dem Gültigkeitsende aus dem Infotyp Sozialvers. D (IT 0013) angeboten.

- 6 - Lohnarten 2.8 Feld Währungsschlüssel in verschiedenen Infotypen >> BS/TF/VS Hr. Mainzer << Aufgrund einer Hotlinemeldung wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Beträge im IPV- System ausschließlich in der Währung EURO aufzugeben sind. Dies gilt auch bei Zahlungen in Länder, die nicht der Europäischen Währungsunion angehören. Die Umrechnung erfolgt ggf. beim empfangenden Kreditinstitut. Die relevanten Infotypbeschreibungen im Anwenderhandbuch werden um einen entsprechenden Hinweis ergänzt. 2.9 Sockelbetrag ab 01.06.2009 >> TF Hr. Mainzer << Hinweis Der Sockelbetrag wird mit folgenden Lohnarten im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) zahlbar gemacht: LA 1840 Sockelbetrag LA 1916 Sockelbetrag ( für Lehrkräfte). Das SSC wird ab 18.05.2009 für die betroffenen Personalfälle maschinell einen Datensatz im Infotyp Basisbezüge (IT 0008) mit der neuen Lohnart anlegen, damit der Sockelbetrag für die Personalabrechnung Tarif 06.2009 zur Verfügung steht. Dafür ist es erforderlich, dass die Personalsachbearbeiter, die Tariffälle bearbeiten, für Dateneingaben gesperrt sind! Genaue Informationen werden kurzfristig, spätestens am 15.05.2009 mit Mail an die Anwendungssystembetreuung gegeben. Beim manuellen Anlegen eines Datensatzes mit einem Beginndatum ab 01.06.2009 oder später wird die relevante Lohnart bereits in der Wertehilfe angeboten. Das Lohnartenmuster (Vorschlagswerte beim Anlegen eines Datensatzes) ist aber noch nicht angepasst. Steuer 2.10 Konjunkturpaket II >> BS/TF/VS Hr. Reichelt << Der aktualisierte Programmablaufplan 2009 wird zur Verfügung gestellt (Auswirkungen des Konjunkturpakets II). Vom Gesetzgeber ist die rückwirkende Korrektur der Steuerbeträge ab 01.01.2009 durch den Arbeitgeber/Dienstherrn vorgesehen, daher wird über die Personalabrechnung die Zwangsrückrechnung ab 01.01.2009 durchgeführt. Von der Zwangsrückrechnung erfasst werden alle Personalfälle, für die am 01. der aktuellen Abrechnungsperiode (Tarif 05.2009, Besoldung 06.2009) im Infotyp Maßnahmen (IT 0000) der Status 3 = aktiv vorhanden ist,

- 7 - alle Versorgungsfälle, für die am 01. der aktuellen Abrechnungsperiode 06.2009 der Status 2 = Rentner im Infotyp Maßnahmen (IT 0000) vorhanden ist, alle Personal-/Versorgungsfälle, die zwar ausgeschieden sind, die aber über die Dateneingabe im Infotyp Abrechnungsstatus (IT 0003) im Feld abrechnen bis noch von der jeweils aktuellen Personalabrechnung erfasst werden. Für Personal-/Versorgungsfälle, die einen Eintrag im Feld Pers.tiefste Rückr bzw. nicht mehr abrechnen im Infotyp Abrechnungsstatus (IT 0003) haben, ist zu prüfen, ob dieser Eintrag zu entfernen ist, damit die Nachberechnung erfolgt. Hinweis Der Report Steuertabelle (D) 2009 in den Bereichsmenüs ZPER bzw. ZVADM wird durch diesen Transport noch nicht aktualisiert. 2.11 Kinderbonus >> BS/TF/VS Fr. Schwierkus << Mit Mail vom 22.04.2009 wurde folgende ergänzende Information gegeben: In Tz. 2.3.1 und 2.3.3 im IPV-RS Nr. 04.2009 wird beschrieben, wann die maschinelle Zahlbarmachung des Kinderbonus erfolgt und wann die manuelle Einpflege mit LA 2246 in IT 0015 erfolgen muss. Aus dieser Beschreibung ergibt sich, dass der Kinderbonus maschinell zahlbar gemacht wird, wenn Kindergeld rückwirkend für die relevanten Abrechnungsmonate (04.2009 für Tarif, 05.2009 für Besoldung/Versorgung) gewährt wird. Die manuelle Eingabe ist bei diesem Sachverhalt nicht erforderlich. Allerdings wird der Kinderbonus dann "nur" auf dem NBB angedruckt (s. dazu Tz. 2.3.4). Soll der Kinderbonus bei rückwirkender KG-Gewährung auf dem Entgeltnachweis ausgewiesen werden, wäre die maschinelle Zahlbarmachung zu unterdrücken und die manuelle Eingabe in der aktuellen Abrechnungsperiode erforderlich Pfändung 2.12 Anlegen einer Privatinsolvenz >> BS/TF/VS Hr. Reichelt << SAP hat Einstellungen zum Anlegen einer Privatinsolvenz in der maschinellen Bearbeitung von Pfändungen ausgeliefert. Das Vorgehen wird in der Anlage zu diesem Rundschreiben beschrieben. Das Anwenderhandbuch wird angepasst.

- 8 - Versorgung 2.13 Bescheid F61 Merkblatt für Versorgungsempfänger >> VS Fr. Everth << Das Merkblatt für Versorgungsempfänger (Bescheid F61) ist inhaltlich hinsichtlich eingetragener Lebenspartnerschaften und bezüglich der Nachweispflicht des Krankenversicherungsschutzes bei Beihilfeinanspruchnahme ergänzt worden. 3 Abrechnungssachbearbeitung 3.1 Zwangsrückrechnung >> BS/TF/VS Hr. Reichelt << S. Ausführungen zu Tz. 2.9. Das Feld Zwangsrückrechnung ab im Selektionsbild für die Personalabrechnung wird mit dem Datum 01.01.2009 zentral vom SSC vorbelegt. 3.2 Arbeitskostenerhebung >> TF Fr. Lühe << Im Berichtsbaum Tarif, Knotenpunkt Sonstige Aktivitäten ist der Report zur Erstellung der Arbeitskostenerhebung eingebunden. Der Report ist noch nicht funktionsfähig. Die Einbindung in den Berichtsbaum ist vorerst nur für Testzwecke im SSC vorgesehen. Die Arbeitskostenerhebung kann auch nur dann korrekt ausgeführt werden, wenn für die herangezogene Einrichtung im IPV-System eine Variante des Reports mit den Systemeinstellungen hinterlegt worden ist. Für die Arbeitskostenerhebung wird ein Ablauf für das Abrechnerhandbuch erstellt. Das Procedere ist ähnlich der Verfahrensweise für die vierteljährliche Verdiensterhebung: Erhält eine Einrichtung vom Amt für Statistik Berlin Brandenburg die Erhebungsunterlagen zur Arbeitskostenerhebung, so sind dem SSC die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln. Das SSC wird in einem der folgenden IPV-Rundschreiben darauf hinweisen, wenn die technischen Voraussetzungen für die Arbeitskostenerhebung erfüllt sind. 4 Stellenwirtschaft und Stellenplanung 4.1 Registerkarte ADT (IT 1513) >> BS/TF Fr. Ulrich << Die Wertehilfe zur Registerkarte ADT (IT 1513), die ebenfalls für den Infotyp ADT (IT 0783) gilt, wurde ergänzt und die ADT-Liste im Intranet entsprechend angepasst. Die Änderungen sind der letzten Spalte Datum (hier Mai. 09) durch Filtersetzen zu entnehmen.

- 9-4.2 Registerkarte Planstellenmerkmale (IT 9509) >> BS/TF Fr. Ulrich << Gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen wurde die Liste der HH-Vermerke (Planstellenmerkmale) erweitert. Die Änderungen sind der Liste der HH-Vermerke im Intranet (letzte Spalte Datum, hier: Mai. 09) zu entnehmen. 4.3 Registerkarte Haushaltsinformationen (IT 9508) >> BS/TF Fr. Ulrich << Für die Registerkarte Haushaltsinformationen (IT 9508) wurde für das Feld Bereich der Wert 0901 Zentrale Familienkasse ab 01.01.2010 neu eingerichtet, die Ergänzung ist der Liste der Bereichsbezeichnungen Haushaltsinformationen im Intranet (letzte Spalte Datum, hier: Mai. 09) zu entnehmen. 5 Anwendungssystembetreuung 5.1 Beschaffung neuer Drucker >> IPV Hr. Schoensee << Das SSC hat in der Vergangenheit im Dokument "Technisches Handbuch: Anlage 2 - Übersicht der von R/3 unterstützten Drucker" Informationen der Firma SAP zu Druckern bereitgestellt (zuletzt aktualisiert im August 2008). Die Firma SAP pflegt diese Information seit August 2008 nicht mehr weiter und hat die Eigenentwicklung von Druckertreibern für das SAP-System eingestellt. Die Entwicklung von Druckertreibern für das SAP-System erfolgt seither ausschließlich durch die jeweiligen Gerätehersteller. Dabei stellt ein Druckerhersteller unter Umständen nur für einige seiner Modelle einen Druckertreiber für das SAP-System bereit. Wird ein Drucker ohne passenden Druckertreiber am IPV-System betrieben, so kann es zu ungenügenden bis zu völlig unbrauchbaren Druckergebnissen kommen. In den letzten Monaten wurden wiederholt Anfragen bezüglich der Verwendbarkeit einzelner Druckermodelle für das IPV-System an das SSC (und das ITDZ) gestellt. Aufgrund der geschilderten Sachlage sind das SSC und das ITDZ nicht in der Lage, diese Anfragen zu beantworten. Die folgende weiterhin gültige Aussage im Dokument "Technisches Handbuch: Anlage 2 - Ü- bersicht der von R/3 unterstützten Drucker" auf Seite 7 ist zu beachten: Wenn Ihr Drucker nicht in der nachfolgenden Liste aufgeführt ist, erkundigen Sie sich bitte beim Hersteller, ob das Gerät zu einem der genannten Drucker kompatibel ist oder ob es mit einer anderen Emulation (z.b. Postscript) betrieben werden kann. Im Auftrag Schwierkus

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