Prävention in der Quartiersentwicklung Ziele, Strategien und Umsetzungsverfahren in NRW Sabine Nakelski Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW Referat Integrierte Stadterneuerung und demografischer Wandel, Soziale Stadt, Stadtumbau West
Europäischer Sozialfonds ESF Europäischer Fonds für die regionale Entwicklung EFRE Kein Abschluss ohne Anschluss Übergang von der Schule in den Beruf Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier/BIWAQ NRW-Programm Ländlicher Raum/ ELER Integrierte Handlungskonzepte??? Rahmenkonzept Soziale Stadt 2
Präventionspolitik in NRW Präventionsbegriff - ursprünglich im Sinne von Gesundheits und Kriminalprävention Weiterentwicklung im Sinne einer Familien- und Jugendpolitik zur frühzeitigen Vermeidung von Bildungsbenachteiligung, Arbeitslosigkeit und Armut 2012: Modellvorhaben Kein Kind zurücklassen /KeKiz: Entwicklung systematischer, kommunaler Präventionsketten - von der Geburt bis zum Eintritt in das Berufsleben. 3
Programm Soziale Stadt wird in NRW auch in Phasen schwieriger Finanzierungsbedingungen fortgeführt und schließlich im Kontext der Präventionspolitik erneut gestärkt Stichwort: Sozialraumorientierung der Förderprogramme Kabinett beschließt: Februar 2013: Eckpunktepapier zum Integrierten Rahmenkonzept Präventive Quartiersentwicklung in der Sozialen Stadt mit Auftrag an das MBWSV, das Rahmenkonzept federführend weiterzuentwickeln und mit den Fachressorts zu konkretisieren (Bestandsaufnahme der Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten der Landesregierung) August 2013: Eckpunkte der drei Fonds EFRE, ESF und ELER u.a. mit dem Ziel, eine fondsübergreifende Förderung im Rahmen einer gemeinsamen Strategie zu ermöglich. Städtische Quartiere und ländliche Gebiete mit besonderen Problemlagen sollen dabei besondere Unterstützung durch die Landesregierung erhalten. 4
Diese Kabinettbeschlüsse werden im Februar 2015 umgesetzt durch den Projektaufruf Starke Quartiere starke Menschen Im Rahmen dieses Aufrufs können sich Kommunen zur Realisierung integrierter Handlungskonzepte um Fördermittel der EU ( ESF und EFRE) des Landes NRW ( nationale Kofinanzierung zur EFRE sowie verschiedenste Förderangebote der Fachressorts) bewerben. Ergänzend können Fördermittel des EU (ESF) und des Bundes (BiWAQ, JuStiQ) in Frage kommen sowie Regelprogramme z.b. der Arbeitsverwaltung 5
Aufruf Starke Quartiere starke Menschen Die Kommunen werden durch den OP-Aufruf ermuntert, integrierte Handlungskonzepte (IHK) für Quartiere mit besonderen Problemlagen vorzulegen; diese Quartiere anhand von Indikatoren zu beschreiben; die Einbindung der IHK in Strategien der Sozialplanung und Prävention bzw. den Weg in die Einbeziehung solcher Strategien zu beschreiben die Projekte des IHK zu benennen und zu beschreiben, für die eine Förderung aus Fondsmitteln angestrebt wird. 6
Der Aufruf wendet sich also an Kommunen, die in Problemgebieten mit verschiedensten Partnern, IHK umsetzen wollen. Keine Förderung isolierter Einzelprojekte Keine Förderung ohne Abstimmung des Projektträgers mit der Kommune 7
Leitfragen zur Überprüfung der Plausibilität, Vollständigkeit und Qualität der Bewerbung 8
1. Auswahl des Gebietes/Bestandsaufnahme Ist die Benachteiligung des ausgewählten Gebietes im Vergleich zur Gesamtstadt an Hand von Indikatoren nachvollziehbar dargestellt? z.b. die demographische Struktur, speziell ein überdurchschnittlicher Anteil von Kindern und Jugendlichen, die Sozialstruktur, wie die Arbeitslosenquote, der Anteil der Empfänger/innen von SGB-II-, SGB-III- und SGB-XII-Leistungen, insbesondere unter den Minderjährigen sowie der Anteil von Alleinerziehenden, die Quote an Selbstständigen in Handel, Dienstleistung, Gewerbe und Handwerk, schlechte Umweltbedingungen, Mängel in der stadtklimatischen Situation, Defizite in der städtebaulichen Situation, unterdurchschnittliche Wohnungsqualitäten. Bei einer angestrebten Förderung aus dem EFRE sind mindestens Indikatoren zu der ökonomischen, ökologischen, klimatischen, demografischen, sozialen Situation vorzulegen. Soweit möglich sollten die Indikatoren geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselt werden. Welche Stärken hat das Quartier? 9
2. Integriertes Handlungskonzept Welche Handlungsstrategie mit welchen Entwicklungszielen wird verfolgt? Wurden Handlungsprioritäten gesetzt? Welche Maßnahmen enthält das integrierte Handlungskonzept zum Umgang mit den beschriebenen Problemen? Sind die geplanten Maßnahmen geeignet, um eine adäquate Antwort auf diese Aufgabenstellungen zu geben? Enthält das IHK Maßnahmen zu den spezifischen Zielen Ökologische Revitalisierung von Städten und Stadtumlandgebieten, Entwicklung und Aufbereitung kommunaler Brach- und Konversationsflächen zu stadtentwicklungspolitischen bzw. ökologischen Zwecken ) und dem spezifischen Ziel Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft? Liegt eine Finanzierungsplanung sowie ein Maßnahmen- und Zeitplan vor? Sind geeignete Strukturen und Verfahren für die Umsetzung (Stadtteilmanagement, Bewohnerbeteiligung, Dezernatsübergreifende Kooperation) vorgesehen? 10
Sind private Investitionen (Wohnungs-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen) zu erwarten? Ist das vorgesehene Monitoring/ Qualitätskontrolle beschrieben? Welche Verstetigungsstrategien werden wie verfolgt? Ist das strategische Konzept zur Sozialplanung/Prävention nachvollziehbar dargelegt und ist die Einbettung des IHK in diese Strategie plausibel? oder Sind die Darstellung der beabsichtigten Entwicklung einer solchen Strategie und die Einbettung des IHK nachvollziehbar und plausibel? Wie werden Querschnittsziele (Nachhaltigkeit, Nichtdiskriminierung, Gleichstellung von Männern und Frauen) beachtet/verfolgt? Für welche Teilmaßnahmen wird der Einsatz von ESF, bzw. EFRE-Mitteln angestrebt? Haben diese Maßnahmen einen Modell- bzw. Vorbildcharakter? Ist ein Projekt geplant, für das der Einsatz des Stadtentwicklungskredits in Frage kommt? Für den Fall, dass Maßnahmen für den Einsatz von Stadtentwicklungskrediten vorgesehen sind, die außerhalb der Gebietskulisse des Integrierten Handlungskonzeptes liegen, eine Begründung, inwieweit diese Maßnahme zur besseren Bewältigung der o. g. Herausforderungen beiträgt. Für Projekte, die im ESF gefördert werden sollen: Warum kann das Projekt nicht im Rahmen von Regelförderprogrammen oder Bundesprogrammen umgesetzt werden? 11
3. Grundsätzliche Förderfähigkeit Sind die für eine ESF oder EFRE-Förderung vorgesehenen Maßnahmen dem Grunde nach förderfähig? EFRE: Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 ESF: ESF Förderrichtlinie http://www.arbeit.nrw.de/pdf/esf/esf_foerderrichtlinie.pdf 12
4. Umsetzungsreife Verwaltungsstrukturen für die Annahme und den Einsatz von EU-Mitteln sind vorhanden? Ausgewählte Projekte sind mit einem realistischen Zeitplan hinterlegt? Sollen größere Investitionsprojekte mit EFRE bezuschusst werden? Politische Beschlüsse liegen vor? Vereinbarung mit der EFRE VB ( ZGS light ) ist abgeschlossen? 13
Rolle der Gutachtergremien und der Intermag Soziale Stadt 1. Die Gutachtergremien unter Federführung der jeweiligen Bezirksregierungen formulieren eine Beschlussempfehlung zu den eigereichten IHKs für die Intermag Soziale Stadt. 2. Die Intermag Soziale Stadt fasst Beschlüsse mit folgendem Inhalt: Anerkennung von vorgelegten Integrierten Handlungskonzepten. Empfehlung für eine Unterstützung durch die Ressorts der Landesregierung. Empfehlung für eine Förderung mit Mitteln des EFRE oder ESF. 3. Von den Kommunen sind geeignete Förderanträge an zuständige Förderessorts zu stellen. Die Förderentscheidung trifft die jeweils für das Förderangebot verantwortliche Verwaltungsstelle. 14 Essen, 16.6.2015 Netzwerk Informationsveranstaltungen Soziale Stadt bei den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster im Februar 2015
Der Projektaufruf wird ergänzt durch ein Infopaket 1. Begleitinformationen (Fachliche / inhaltliche Hinweise, Formalia, Rechtliche Grundlagen) 2. Förder- und Unterstützungsangebote der Landesregierung (Zusammenstellung der Förderungs-, Beratungs-, Qualifizierungsund Kooperationsangebote der Landesregierung als Ergebnis des Rahmenkonzepts ) 15
Neu ist Das IHK soll in eine bestehende Präventionsstrategie eingebettet sein oder mit der Entwicklung einer Präventionsstrategie verbunden werden. Zusätzlich zu den überwiegend baulich investiven Fördermitteln des EFRE können ESF-Mittel zur Umsetzung notwendiger nichtinvestiver Projekte im Gebiet eingesetzt werden. Baulicher Investitionsbedarf ist aber keine Voraussetzung für den Einsatz der ESF-Mittel. Die ESF-Mittel werden nur für Projekte eingesetzt, die Bestandteil des IHK sind und von der Kommune zur Förderung angemeldet werden. Der Stadtentwicklungskredit als neues Finanzierungsinstrument Kommunen können sich für im ELER geförderte IKEKs/DIEKs bei zusätzlichem Bedarf nach präventiven Interventionen um entsprechende Fördermittel des ESF bewerben. 16 Essen, 16.6.2015 Netzwerk Informationsveranstaltungen Soziale Stadt bei den Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster im Februar 2015
Kontakt Sabine Nakelski Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Referat V.2 Integrierte Stadterneuerung und Demografischer Wandel, Soziale Stadt, Stadtumbau West 40190 Düsseldorf Telefon: (02 11) 38 43-5206 Telefax: (02 11) 38 43-735206 E-Mail: sabine.nakelski@mbwsv.nrw.de Website:http://www.mbwsv.nrw.de 17